Geschrieben von: Gast, 27.09.2010, 08:55, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo, ich hab in 1 Woche ein Vorstellungsgespräch und würde sehr gerne wechseln. Allerdings werde ich in 10 Monaten heiraten. Ich denke einer der Gründe, dass ich das Vorstellungsgespräch bekommen habe ist, dass ich mitten im Betriebswirt stecke, nebenberuflich, dieser geht noch zwei Jahre. In dieser Zeit habe ich nicht vor schwanger zu werden. Da ich aber 28 bin, weiss ich, dass die Frage danach kommen wird. Nun habe ich gehört, ich solle die Heirat nicht erwähnen, aber wenn es während der Probezeit rauskommt, können sie mich ja ohne Angaben von Gründen kündigen. Ich denke das Risiko ist schon hoch. Ich kenne halt einige in der Behörde, die von der Heirat wissen, und ich möchte eigentlich ungern lügen. Sinken meine Chancen auf die Stelle so dermaßen mit Angabe der Hochzeit? Ich dachte mir, dass ich mit meinem Betriebswirt eine gute Gegenargumentation habe und wenn ich nun schwanger werden wollte, könnte ich das jetzt bei meinem AG ohne weiteres. Wie ist eure Meinung? Lieber mit offenen Karten spielen?

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Geschrieben von: maugel, 25.09.2010, 14:00, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Wer kann mir helfen? Ich möchte sehr gerne den Beruf der Verwaltungsfachgestellten erlernen, bin mir aber nicht sicher, wo man überall dazu ausgebildet werden kann.
Gemeinden, Krankenkassen- und Krankenhäuser, große Versicherungen und Landeswohlfahrtsverband ist mir eingefallen.
Wenn Ihr noch was wisst, lasst es mich bitte auch wissen.
LG Sandra

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Geschrieben von: Gast, 23.09.2010, 13:28, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben wieder einmal eine harte Nuß zu knacken. Also, kurz zum Sachverhalt: Die Dienststellenleitung hatte im Mai dieses Jahres eine interne Ausschreibung herausgegeben. Dabei gab man expressis verbis an, dass die Stelle lt. Stellenplan ausgewiesen ist nach A 11 BBesG bzw. Entgeltgruppe 9 TVöD. Deshalb bewarb sich u. a. auch eine verbeamtete Kollegin, welche derzeit schon nach A 11 BBesG besoldet wird, auf diese Stelle. Sie ist zweifelsfrei die best qualifizierteste Bewerberin. Des weiteren bleibt noch festzuhalten, dass die Dienstellenleitung vorliegend die Fürsorgepflicht außer Acht gelassen hat. Eben diese Bewerberin erkrankte auf ihrer derzeitigen Stelle und fiel über 1 Jahr aus. Schon mehrfach bemühte sie sich, um eine entsprechende Umorientierung. Die Dienstellenleitung argumentiert jetzt, man könne diese Bewerberin nicht berücksichtigen, da sie überqualifiziert sei. Und auch will man nichts mehr davon wissen, dass in der Ausschreibung die A 11 drin gestanden hat. Man müsse das ohnehin ändern, heißt es urplötzlich jetzt. Wir konnten als PR im diesem Falle den angedachten Umsetzungsplänen nicht zustimmen. Seitens der Dienststellenleitung wird nun versucht, die Sache wieder so hinzustellen, als sei der PR sowieso ohne Rechte. Ohne ein Wort bzgl. Einigungsstelle zu verlieren, heißt es urplötzlich, die Verweigerung der Zustimmung wird zurückgewiesen. Die Personalvertretung wirke nicht an der Bestenauslese mit usw. Unsere Begründung sei unzulässig. Wir haben lediglich festgestellt, dass eben diese Bewerberin von ihrer Qualifikation her die best geeignetste ist. Beachtet dies die Dienststellenleitung nicht, gibt es langfristig keine Chance der Umorientierung für diese Kollegin. Wir sind einhellig der Meinung, dass die Dienststellenleitung vorliegend bewußt gegen die Fürsorgepflicht verstößt. Hätte sie in der Ausschreibung eine andere Besoldungs- oder Vergütungsgruppe angegeben, hätte sich die Kollegin wohl erst gar nicht auf die Stelle beworben. Was würdet Ihr in einem solchen Fall machen? Alles, was wir an sachlichen Argumenten vorbringen, wird einfach ignoriert. Die Dienststellenleitung setzt sich über alles hinweg. Das kann so nicht sein. Die PR-Arbeit verkommt langsam echt zu einer Farce. Wir freuen uns über jeglichen Hinweis, Leute.
Glück auf:-) Hägar

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Geschrieben von: Gast, 18.09.2010, 11:38, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

In unserem örtlichen Personalrat bin ich eines von drei Mitgliedern.
Nachdem ich in der letzten Zeit immer mal wieder feststellen mußte, dass ich nicht immer ausreichend von den Beiden anderen informiert werde, gibt es jetzt Vorfälle,die mich nach reiflicher Überlegung dazu bewegen das Amt niederzulegen, da ich nicht mehr gewillt bin, dieses Fehlverhalten mitzutragen und auch so meine Pflicht,die Angestellten nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten.
Folgende Vorfälle traten auf:
Die Beiden haben einen Entsendungsbeschluss eine Fortbildung in Höhe von 1000 Euro (zu bezahlen aus dem jährlichem Fortbildungstopf der Angestellten)bei der Dienststellenleitung eingereicht.
Nur durch Zufall erfuhr ich davon, denn die Dienststellenleitung erhob Einspruch.
Die Vorsitzende schickt mir letzte Woche eine Mail über den öffentlichen Outlook mit persönlichen Belangen eines Mitarbeiters (es geht um eine Probezeitkündigung). Dieser Outlook wird von sechs Nichtmitgliedern genutzt! Wir haben aber natürlich einen eigenen Personalratszugang im PC.
Zu einem wichtigen Treffen mit der Dienststellenleitung werde ich so verzögert informiert, dass ich nicht teilnehmen kann.Hinterher wird es als versehentliche Panne dargestellt und es wird sich locker entschuldigt.
Nun meine Frage:
Ich möchte die Gründe meines Rücktrittes gern über einen öffentlichen Aushang in der Einrichtung bekanntgeben und begründen.
Was muss ich dabei beachten?
Wem lege ich die schriftliche Rücktrittserklärung vor? Auch dem Hauptpersonalrat? Auch der Dienststellenleitung?
Gilt der Rücktritt mit sofortiger Wirkung?
Soweit ich weiß, besteht der Restpersonalrat bis zu den Neuwahlen. Wann werden diese spätestens anberaumt?
Muss ich sonst noch etwas beachten?
Ich möchte mich nicht rächen, sondern aufdecken, denn diese Leute möchten sich ja vielleicht wieder aufstellen lassen.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar und freue mich auf jede Meinung hierzu.

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Geschrieben von: iggelpitz, 14.09.2010, 13:24, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Am Donnerstag bekomme ich endlich meinen Vertrag bzw. soll in die Personalabteilung kommen um ihn dort zu unterschreiben.
Gibt es bestimmte Punkte auf die ich achten soll? (außer Gehalt, Urlaubstage)
Habe zuvor nicht im öffentlichen Dienst gearbeitet. Wie hoch mein Gehalt sein wird, wurde mir schon mitgeteilt u. wieviel Urlaub mir zusteht, darüber habe ich mich schon informiert. (29 Arbeitstage bei 5 Tage Woche).

Welche Punkte sind noch wichtig, die auf jeden Fall drin stehen sollten?
Lg iggelpitz

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Geschrieben von: Gast, 13.09.2010, 13:56, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo, mein Schwager ist leider gestorben (43 Jahre). Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub? LG

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Geschrieben von: michmass, 12.09.2010, 18:17, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Hallo,

ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

Ich möchte gerne eine Weiterbildung anfangen und nun stellt sich die Frage wie man diese finanzieren kann!? Was gibt es für Möglichkeiten?

MFG

michmass

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Geschrieben von: Mumie, 07.09.2010, 20:28, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo an Alle,

in meiner Diensstelle sollen dienstliche Beurteilungen nach dem AV BVVD erstellt werden. Wir sind alle Angestellte. Allerdings hat unsere Leitung nicht vorher mit dem PR, FV oder VdS gesprochen. Es wurde einfach veranlasst und dem PR zur Kenntnis vorgelegt. Leider konnte mir bisher noch keiner beantworten, ob nicht vorher eine DV vereinbart werden müsste, da zwar einige Teile analog anzuwenden sind, aber diese auf recht wackeligen rechtlichen Beinen steht.

Ich hoffe es kann mir jemand eine konkrete Antwort geben.

Danke
Mumie

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Geschrieben von: Gast, 07.09.2010, 14:40, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo!

Ich bitte um Erfahrungsaustausch was die Eingruppierung in der Immobilienverwaltung angeht.

Zu mir, ich bin bei einer Stadtverwaltung mit 25.000 Einwohnern für die Verwaltung von ca. 400 Erbbaurechten zuständig, ausserdem für Vermietung und Verpachtung.

Dieses Sachgebiet manage ich nach Umorganisation voll verantwortlich ganz alleine. Auch sämtliche Tätigkeiten, die vorher im gehobenen Dienst angesiedelt waren, wurden nach Renteneintritt der SB mir übertragen. D. h. dazu gehört auch Vertragsausarbeitung sowie auch der An- und Verkauf von Grundstücken und der Abschluss von Erbbaurechtsverträgen (ich unterschreibe die Verträge vor dem Notar für die Stadt).

Ich möchte nun endlich einen Höhergruppierungsantrag stellen. Z. Zt. werde ich nach EG 6 vergütet. Die Stelle selbst hat noch keine Bewertung, wegen der Umorganisation.

Ich wüsste gerne, wie Ihr so mit vergleichbaren Tätigkeiten eingruppiert seid. Also ich meine, insbesondere die Vertragsgestaltung und der Abschluss der Verträge müsste doch eine höhere EG als 6 rechtfertigen oder? Vor der Umorganisation hatte die Kollegin mit diesen Tätigkeiten A 10!

Ich weiß das geht alles nach Zeitanteilen, von daher wüsste ich auch gerne, wie viele Verträge ihr so abschließt. Das wird ja sicher nicht jeden Tag vorkommenIcon_wink

Ich hoffe auf ganz viele Antworten. Danke im Voraus!

Liebe Grüße Eni

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Geschrieben von: Gast, 04.09.2010, 16:34, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo,
ein Mitarbeiter in einem öffentlichen Betrieb erscheint nicht zu seinem Wochenenddienst. Er hätte den Dienst mit 3 weiteren Kollegen gehabt, diese haben sein Fehlen aber nicht gemeldet.
Der Mitarbeiter erhielt nun ein Kündigung wegen Arbeitzeitbetrug ! Mit welchen Konsequenzen müssen die anderen 3 Mitarbeiter rechnen, da sie das Fehlen durch Schweigen gedeckt haben ?!

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Geschrieben von: iggelpitz, 03.09.2010, 11:05, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (3)

Guten Morgen!
Ich bin 32 Jahre und fange nächsten Monat als Angestellte im öffentlichen Dienst an.
Wollte mich aber bevor ich den Vertrag unterschreibe mal über verschiedene Sachen informieren. Vielleicht könnt ihr mit weiterhelfen u. Antworten geben bzw sagen wo ich was finde.
Es geht einmal darum wieviel Urlaub mir überhaupt zu steht. Gehaltsmäßig weiß ich schon Bescheid; ich werden wie folgt eingestuft:
Entgeltgruppe E 5, Stufe 4 im Bereich Länder, Tarifgebiet West.
Auf was sollte ich noch achten im Vertrag.
Wäre toll wenn ich viele brauchbare Infos bekommen.

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Geschrieben von: Auenlandbewohnerin, 01.09.2010, 11:22, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Hallo liebe Forum-Gemeinde!

ich bin Personalratsvorsitzende ein 5-köpfigen Gremium und schon/erst 2 Jahre im Amt. Dennoch stoße ich oft an meine Grenzen. Ich habe 2 akute Fragen, die bei uns im Haus (eine Selbstverwaltung) hochkochen.

Zum eine Thema Leiharbeiter:
ich weiß, dass deren Einstellung zustimmungspflichtig ist, das sie grundsätzlich in den Betriebsablauf eingebunden sind.
Was ist aber mit Leiharbeitern, die nur für eine Woche oder einen Monat oder gar nur stundenweiße aufgenommen werden? Diese Arbeiter sind nicht wirklich ins Betriebsgeschehen aufgenommen, sondern verrichten - ich nenn es mal - Renovierungsarbeiten. Greift auch hier das Mitbestimmungsrecht? Grundsätzlich kann ich den Sinn dahinter verstehen, aber ich möchte mich nicht auf rechtlich dünnes Glatteis bewegen. Ginge dafür eine Zustimmung auf "Vorrat"?

Ein anderes Thema: TVL
Grundschulungen haben wir fast alle absolviert. Nur ich habe ein insges. 4 tägige TV-L-Schulung erhalten. Ich selber arbeite nicht in der Personalabteilung, d. h. bei diversen Sachverhalten muss ich mich auch immer wieder reinlesen, wenn detailiert wird. Die anderen Gremiumsmitglieder haben auch andere Arbeitsbereiche!
Nun hat der AG uns im s.g. Quartalsgespräch mitgeteilt, dass er für die Publizierung von Rechten aus dem TV-L nicht zuständig sei, sondern wir als PR. Darauf hin haben wir uns um eine inhouse-Schulung für das komplette Gremium bemüht. Das lehnt jetzt der AG ab, mit der Begründung: der TV-L sei transparent, wir seien langjährige Mitarbeiter und hätte alle die Grundschulungen zum NPersVG und ARbeitsrecht erhalten, das reiche alles locker um auch die Rechte aus dem TV-L zu überwachen.
Meine Frage: gibt es Urteile oder Interpretationen in denen eine TV-L Schulung als Grundschulung akzeptiert wird? Oder ist es sinnvoll nur 2 Leute aus dem Gremium beschulen zu lassen?

Danke für Eure Hilfe
C.

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Geschrieben von: Therme, 01.09.2010, 11:04, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Hallo liebe Forengemeinde,

bin relativ neu in der kommunalen Verwaltung und soll u.U. auch die Feuerbeschau machen.
Dass dieses Thema sehr heikel sein kann habe ich mittlerweile schon bemerkt.
Mich würde es interessieren wie die Feuerbeschau in den Kommunen so gehandhabt wird?
Nach der Verordnung über die Feuerbeschau und einem Schreiben des BMI vom 14.05.2007 müssen Sonderbauten wie Kindergärten, Schulen mind. einmal jährlich "feuerbeschaut" werden. --> Das Ganze ist aber sehr sehr schwammig formuliert und der "schwarze Peter" wurde deutlich in Richtung Kommunen verschoben.
Wie wird das bei Hotels, Gaststätten, Restaurants, Eisdielen,...etc. gesehen?
Wie handhabt ihr das?
Ich glaube dass hier ein Erfahrungsaustausch sehr von Nutzen wäre.
Sollte bzgl Feuerbeschau eine Trennung her von bauaufsichtlichen Vorschriften zu verhaltensbezogenem Brandschutz. Oder sollen beide Bereiche aus einer Hand gemacht werden?

Gruß an alle Leidensgenossen
Therme

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Geschrieben von: Gast, 29.08.2010, 22:46, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Hallo an alle Smile

Ich bin neu hier und hab gleich eine Frage, die mir superwichtig ist und hoffe, eine Antwort zu finden.


Es geht darum, dass ich mit meiner Freundin ausziehen möchte. Sie ist aber ein Pflegekind. Meine Mutter meinte, ihr steht eine sogenannte "Trägerwohnung" zu, meine Freundin aber meinte, ihr stehe diese nicht mehr zu.
Sie ist 18 Jahre alt und in einer Ausbildung, in der sie die Probezeit bestanden hat, hat also ein regelmäßiges Einkommen.

Kann sie trotzdem eine Wohnung beantragen, die ihr der Staat finanziert, wenn sie es zu Hause absolut nicht mehr aushält?

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen, Savodka89

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Geschrieben von: Georg2, 27.08.2010, 16:39, Forum: Bürgerfragen, Antworten (10)

Hallo

Ich bin 19 (noch Schüler) und wohne in einer recht kaputten Familie. Der Mann meiner Mutter weigert sich immer mehr, für uns - meine Mutter, mich und meinen 12jährigen Bruder - zu sorgen. Wir müssen mehr und mehr auf unser einziges "Einkommen" zurückgreifen: 328€ (oder so) Kindergeld und max. paar hundert Euro, die meine Mutter als Aushilfe im Gasthaus bekommt. Früher haben wir (genauer gesagt er) nur ca. 250€ den Monat für Lebensmittel/Kleidung/Haushaltsbedarf ausgegeben - für 4 Personen wohlgemerkt. Aber auch die werden jetzt "storniert". Zudem wollte er die Zahnarztrechnungen nicht bezahlen, sodass wir mit dessen Anwälten einen Deal aushandeln müssen, wie wir mit unseren bescheidenen Mitteln die bereits auf 1000€ angestiegenen Schulden abbezahlen können. Alles, was ich beim Ferienjob bekommen hab, wird dafür draufgehen müssen. Sogar noch mehr. Auch will er niemanden von uns mehr mit seinem Auto fahren, wenn einer mal einen Termin hat u.Ä.

Wir mussten schon früher weit unter dem Durchschnitt leben, weil er ein geiziger und zugleich kaufsüchtiger Mensch ist, der sich nie wäscht und dieselbe Kleidung trägt bis sie absolut abgenutzt und hoffnungslos zerrissen ist und dasselbe wohl auch von uns erwartet. Nun müssen wir zudritt in den letzten paar Monaten in Panik hier und da Löcher stopfen und jedes Mal wirds schlimmer. An wen kann man sich da wenden, wenn der Familienvater seine Frau und ihre beiden Sprösslinge (für die sie das alleinige Sorgerecht hat... wobei wohl nur mein Bruder betroffen ist, weil ich ja volljährig bin) finanziell dermaßen im Stich lässt?

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Geschrieben von: Gast, 26.08.2010, 21:35, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, - Keine Antworten

Hallo an alle!
In 2 Wochen nehm ich an den Einstellungstests für Inspektoranwärter (Staatl. Schulämter Hessen) teil.
Hat jemand Erfahrung, wie sowas abläuft, auf welche Themen man sich vorbereiten sollte und wo man Informationen dazu findet? (z.B. zum Schulsystem in Hessen - bin leider erst paar Jahre in Hessen und nicht hier zur Schule gegangen :-) )
Besten Dank!!!
M.

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Geschrieben von: Hypnofrog, 26.08.2010, 21:27, Forum: TVöD, Antworten (1)

sagt die 50-Prozent-Regel

mindestens 50 % also >=50 %
oder
größer 50% also > 50% aus?

finde die Textstelle nicht im TvöD / BAT oder passt da §22BAT

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Geschrieben von: Hypnofrog, 26.08.2010, 19:12, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo,

ich arbeite jetzt zu 50% in der Patientenaufnahme und zu 50% in der EDV-Abteilung bekomme (für die Aufnahme EG 5) für die höherwertige EDV Tätigkeit würde ich EG 8 bekommen, doch mein AG begründet unter 50% , ...

ich denke §14 TVÖD fällt auch raus von wegen "vorübergehend" ist es ja nicht.

was kann ich noch tun / sind Urteile in solch einem Fall bekannt?

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Geschrieben von: Scully888, 26.08.2010, 17:01, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Hallo,

ich hoffe, dass mir hier vielleicht jemand weiterhelfen kann...

Eigentlich hatte ich es nicht mehr vor, mich noch einmal weiterzubilden. Bis auf soeben... Hatte gerade ein interessantes Gespräch mit meinem neuen Bürgermeister und jetzt gehen mir einige Fragen durch den Kopf...

Also, jetzt mal zu mir: Hab ne Ausbildung im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst bei einer Stadt, danach die Fachhochschulreife gemacht, leider war ich zu schlecht um den gehobenen Dienst zu machen, nochmals ne Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation, derzeit mache ich den Wirtschaftsfachwirt, arbeite aber mittlerweile bei einer Gemeinde als Verwaltungsangestellte. Kann mir jemand sagen, wie ich mich in dieser Richtung weiterbilden kann? ggf. Studium gehobener Dienst oder ähnliches?? Wie läuft das mittlerweile ab?? Als ich mich für den gehobenen Dienst interessiert habe, war das vor 8 Jahren. Da hat sich jetzt einiges geändert...

Hoffe auf ein paar AntwortenIcon_smile
Gruß

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Geschrieben von: Manhattan007, 25.08.2010, 21:21, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (4)

Hallo,

ich muss mich und die Situation erst mal kurz beschreiben.

Nach 12 Jahren Bund habe /musste ich eine Ausbildung zum VFA machen. Musste, weil zu der Zeit meiner mittlerweile verstorbenen Frau erkrankt ist und ich pendeln musste. Somit blieb mir die Landesfinanzschule Edenkoben "erspart".
Meine Ausbildung begann ich zum 01.09.2005. Keine Rede zur Zeit der Einstellungsgespräche, dass der BAT abgeschafft wird und ein TVÖD mit Beschäftigungsstufen kommt!!
Also nach erfolgreicher Ausbildung mal locker flockig in die E6 Stufe 1 !!!!
Hätte mir jemand vorher gesagt, dass man die Soldaten welche "Umschulen" in Übergangswerken vergessen hat, hätte die Ausbildung ohne mich stattgefunden. Da mir natürlich keine Zeiten anerkannt wurden, hatte ich aufgrund der Tarifvertrages ohne Berücksichtigung des Lebensalters geschätzte 600,00 - 800,00 Brutto weniger.

Mit Ausbildungsende habe ich dann im Sozialamt direkt die Tätigkeit eines Sachbearbeiters, besoldet mit A9 und A10 Beamte, E 9 für Angestellte,aufgenommen. Nach einem halben Jahr erfolgte dann die Höhergruppierung in die E8 Stufe 2 TVÖD.

Den Kollegen wird immer wieder mitgeteilt, dass die fachliche Voraussetzung (Angestelltenprüfung II) fehle für die Höhergruppierung. Allerdings erfolgen wegen hoher Fluktuation immer wieder Neueinstellungen ohne jegliche Verwaltungsausbildungen mit der E9!

Meine erste Frage:
Da der TVÖD ja sagt, man bekommt das, wie die Stelle bewertet ist, unabhängig von den Voraussetzungen, die die Person erfüllt, die die Tätigkeit ausübt Wo steht das genau? Den Text habe ich aus einem anderen Beitrag raus kopiert.

Kollegen, die über die Vorgesetzen mit Einklagen der E 9 gedroht haben, sind quasi mundtot gemacht worden. Denen wurde dann gesagt, dass man gerne wieder die Tätigkeit eines Mitarbeiters (Eingruppierung E8) aufnehmen könnte. Zur Beruhigung wird dann noch mitgeteilt, dass man in einem Jahr noch mal darüber sprechen könnte. Der Personalrat zuckt nur mit den Schultern.

Ich würde ja echt ungern mit Klage oder sonstigem drohen, denn dann ist man für die Zukunft sicher ziemlichen Ärger ausgesetzt und die Tätigkeit macht mir auch ziemlichen Spaß.

Dann reicht man eventuell eine Klage ein und wird dann Rückzug wieder mit den Tätigkeiten eines Mitarbeiters betraut! Ohne Ende Beschiss und das in der Verwaltung, damit die Ämter ein bisschen mit ihren Budgets jonglieren können.

Wer hat hilfreiche Verhaltenstipps für mich?

Ach ja, noch was vergessen. Voll der Hipp..... Heute kam meine Chefin zu mir und sagte, dass ich ab dem 01.10.2010 meine Stelle auf dem Papier für eine Üpl-Stelle räumen müsste. Meine "viele" Arbeit darf ich weiter machen wie bisher. Begründung: Sie braucht für unsere 30h-Kraft (Beamtin in Elternzeit) die Stelle, damit Sie die A10 bekommt! Hey hab ich sie noch alle. Ich mach die Arbeit für wenig Geld und muss die Stelle auf dem Papier räumen für unsere "Hilfskraft", damit diese die A10 bekommen kann Icon_evil

Das hört sich ja schon fast strafbar an! Muss man selbst oder der Personalrat bei solchen internen Umbesetzungen gehört werden bzw. eventuell etwas unterzeichnen?

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Geschrieben von: sTeRnLoS, 25.08.2010, 19:30, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Hallo,

seit einigen Monaten bin ich in einem Psychiatrischen Pflegeheim.
Ich bekomme einen (SGB) Eckregelsatz von mindestens 27% - ein Taschengeld von 96,93 Euro. Das reicht aber nicht aus, meine finanziellen Bedürfnisse und Interessen zu verwirklichen.
Ich habe bereits einen Antrag beim Sozialamt gestellt, in dem ich folgendes schrieb. Meine Kosten: Internet, Fahrrad, Rassierapparat u.s.w.
Das Sozialamt teilte mir mit, den Antrag abzulehen weil ich mir die Gegenstände vom Taschengeld kaufen könne.
Wie soll ich einen Widerspruch schreiben oder sollte ich mir, um mehr Taschengeld zu bekommen oder soll ich einen Anwalt nehmen ? Falls ja: Welchen ?
Außerdem habe ich einen Schwerbehinderten Ausweis mit 100% - kann dieser hilfreich sein, um meine finanziellen Forderungen beim Sozialamt zu begründen ?

MFG
sTeRnLoS

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Geschrieben von: OnkelRick, 24.08.2010, 17:40, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Servus ,
erstmal , eine tolle Seite die Ihr hier habt . Ich bin mal froh sie gefunden zu haben .

So aber nu zu meiner Frage .
Im April diesen Jahres wurde ich in den PR unserer Stadtverwaltung gewählt .So weit , so gut . Seit dieser Zeit dränge ich auf eine Erstschulung , damit ich meine Aufgaben auch dementsprechend erledigen kann .
Ich machte den Vorschlag , da ich auch Gewerkschaftsmitglied bin , die Seminarangebote der Gewerkschaft zu nutzen . Ich wurde aber abgeblockt mit der Begründung , zu teuer !!! , wir müssen auch die Kosten im Auge behalten .Man strebte ein Inhouse-Seminar an , damit alle neuen PR-Mitglieder gleichzeitig geschult werden und so Kosten gespart werden .
Jetzt ist das aber geplatzt aus welchen Gründen auch immer und ich stehe immer noch ohne Erstschulung da .

Nun meine Frage , kann mir der PR-Vorsitzende oder überhaupt jemand vorschreiben , in welcher Art und Weise bzw in welcher Form ich meine Erstschulung absolviere ?? Weil langsam reicht mir der Spaß .

Oder kann ich einfach den Antrag auf Erstschulung mit in die Tagesordnung bringen?? Ich habe das Netz schon nach einer Rechtsprechung zu diesem Thema durchsucht und nix finden können . Jetzt hoffe ich mal auf Eure Hilfe .

Vielen Dank und bis denne

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Geschrieben von: Gast, 19.08.2010, 19:29, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo an Alle!
Ich habe eine Frage und bräuchte eine schnelle Antwort.
Bin seit 1999 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt.
Seit 13 Monaten bin ich arbeitsunfähig. Habe zwei ärztliche Gutachten, daß ich aus gesundheitlichen Gründen auf einen anderen Arbeitsplatz umgesetzt werden soll.
Nun endlich scheint eine Stelle gefunden zu sein.
Der Rentenversicherungsträger ist mit im Boot und wird die Einarbeitungszeit, bzw die Weiterbildungskurse, die nötig sind finanziell übernehmen.
Nun will mein Arbeitgeber mich eine Entgeltstufe niedriger eingruppieren.
Ist das zulässig? Immerhin übernimmt ja die Rentenversicherung schon einen ganzen Batzen an Kosten. Und ich habe es mir ja nicht ausgesucht, daß ich aus gesundheitlichen Gründen die Arbeitstelle wechseln muß.
Wer kann mir weiterhelfen????
Danke im voraus.
Regine

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Geschrieben von: Berghofer, 19.08.2010, 19:18, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Liebe Lesende,

im Öffentlichen Dienst müssen neue Mitarbeiter ein Führungszeugnis vorlegen, und sich ärztlich untersuchen lassen. Ist es im Öffentlichen Dienst auch überall so, dass neue Mitarbeiter das Originalzeugnis ihres letzten Arbeitgebers vorlegen müssen ?

Gruß
Berghofer

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Geschrieben von: bauing, 19.08.2010, 18:42, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo,

vorab habe ich folgende Fragen:
1. Mein AG ist aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband ausgetreten. Welche rechtliche Auswirkung hat dies für mich als Angestellter?
2. Der AG verweigert die Aufstellung einer Arbeitsplatzbeschreibung. Hat der AG in diesem Fall recht? Und wenn nein, was kann ich dann unternehmen?
3. Unser Personalrat hat keine professionelle Unterstützung im Hintergrund. Höchstens eine Kollegin, Gewerkschaftsmitglied, um Fragen abzuklären. Bei Problemen mit dem AG, wo kann ich mir Unterstützung holen?

Ich bin seit 9 Jahren bei einer Stadt mit 10.000 Einwohnern beschäftigt. Bauamt - allein zuständig für Tief- und Straßenbau. Selbst Bauingenieur (FH). Stelle wurde als Bautechniker in 65 % Teilzeit ausgeschrieben. Funktionierte finanziell - um 12.30 Uhr Feierabend. 3 Jahre später wollte Vorgesetzte Vollzeit. Ich lehnte ab. Mehrere Gespräche danach - ich gab auf 85 % nach. Bei Termin mit Personalchef wird überraschend mitgeteilt, dass Verwaltung Vollzeittätigkeit erwartet. Begründung: Vorgesetzte kommt nicht mit Arbeitsvolumen klar. Anschließend bemerkte der Personalchef (präventiv), dass es mir ja unbenommen bliebe, mich anderweitig umzuschauen. Mir wurde “die Pistole auf die Brust gesetzt”.

Ab jetzt zuständig für alle Details bis zu den größten Problemen (Dammbruch). Jeder kann Arbeit oder Probleme bringen. Zuarbeit findet fast nicht statt. Zur Abgrenzung des Arbeitsbereiches habe ich nach Arbeitsplatzbeschreibung 1994 (Tipp) gefragt. Mitteilung durch Mitarbeiterin des Personalchefs, dass keine Einsicht möglich, da veraltet, überholt und eine aktuelle gäbe es nicht. Die Gründe von mir wurden nicht nachgefragt.

Seit 2008 (zusätzlich zwei Rechtsstreitigkeiten) komme ich mit der Arbeitsmenge nicht mehr klar. Da mehrere Nachfragen bei Leiterin ohne Ergebnis, jetzt schriftlich beantragt, dass zugearbeitet werden soll, Überprüfung der Eingruppierung (Tätigkeitsbeschreibung, -bewertung) und Ausstellung Zwischenzeugnis. Nach 4 Wochen per e-Mail nachgefasst, Gesprächbereitschaft signalisiert und auf mangelnde Zuarbeit als Ursache verwiesen. Zudem Aussagen meiner Vorgesetzten hinzugefügt: a) “Leider keine Unterstützung möglich, da Kolleginnen nicht qualifiziert”, b) Zu Zuständigkeit als Abteilungsleiterin für Tief- und Straßenbau hieß es “aufgrund Ihrer Ausbildung als Architektin nicht zuständig, dies sei meine Sache”. Jetzt wurde bei Termin mitgeteilt, dass zugewartet werden muss, bis neuer Bürgermeister eingearbeitet ist. Die schwerwiegenden Vorwürfe müssten geklärt werden. Prüfung ob hohe Arbeitsmenge vorübergehend, ob ich als Bautechniker qualifiziert bin oder ob ich tatsächlich Unterstützung benötige. Soll 6-Augengespräch werden. Nach Möglichkeit halten wir den Personalrat raus.

Zwischenzeugnis Gesamtnote 3,5 “stets zu unserer Zufriedenheit” gegen das letzte Zeugnis mit Note 2,5 “jederzeit voll zufrieden”. Das Zeugnis kann ich auf keinen Fall so stehen lassen!

Ich bin erschüttert wie brachial gegen mich vorgegangen wird, nur weil ich mehr Unterstützung benötige.
Wie verhalte ich mich in dieser Situation? Gibt es Stellen wo ich mich hinwenden kann, etc.?

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Geschrieben von: Gast, 14.08.2010, 19:11, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (4)

Hallo,
ich bin Angestellter bei der Stadt(Stadtbücherei).
Kann man als Angestellter der Stadt dazu gezwungen werden, bei einer Hausdurchsuchung als Zeuge zu fungieren, wenn man das nicht möchte ? Bei uns ist es wohl so, dass jeden Monat eine andere Abteilung dran ist, die Zeugen zu stellen. Die Abteilung an sich ist dazu verpflichtet, aber gilt das auch für mich ?
Ich habe per Google irgendwie nichts zu dem Thema gefunden

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Geschrieben von: Gast, 09.08.2010, 17:15, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo zusammen,

zum 01.04.2009 ist der Status "z.A." durch Erlass des Beamtenstatusgesetz entfallen, was jedoch keine Auswirkungen auf die Probezeit haben dürfte, hoffentlich richtig. Genau hier liegt auch meine Frage.

Ich selbst bin leider "fast Laie" in diesem Rechtsgebiet und Kommunalbeamter g.D.. Jedoch kommt meine liebe Personalabteilung nun auf die Idee, mit Erlass des Beamtenstatusgesetztes zum 01.04.2009 sei die Probezeit weggefallen (dies wurde nicht so gesagt, lässt sich jedoch nicht anders logisch erklären).

Zum 14.08.2008 wurde ich erneut verbeamtet. Davor habe ich nach Abschluss meiner Ausbildung zum Dipl. Verwaltungswirt 3 Jahre gleichwertige Tätigkeiten im Angestelltenverhältnis wahrgenommen. Am 14.08.2009 wurde ich auf Lebenszeit verbeamtet. Als Mindestprobezeit wurde somit 1 Jahr berechnet, da meine Angestelltenzeiten in voller Höhe angerechnet werden mussten. Gem. § 21 Abs. 3 BLW NRW habe ich nun einen Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt. Da meine Zivildienstzeiten nicht berücksichtigt wurden, wären 9 Monate auf die Wartezeit nach A10 anzurechen und entsprechend zu verkürzen. Nach Verbeamtung auf Lebenszeit und Ende der Probezeit würde ich somit 1 Jahr Wartezeit auf A10 + eine interne Wartezeit auf Beförderungen abwarten müssen. Die Mindestwartezeit von einem Jahr kann laut Nachteilsausgleich verkürzt werden!

Ergebnis:
14.08.2008 Verbeamtung
14.08.2009 Beamter auf Lebenszeit (Mindesprobezeit 1 Jahr, gleichwertige Tätigkeit als Angestellter)
14.08.2010 Mindestwartezeit nach A10 erfüllt
14.02.2011 Interne Wartezeit erfüllt
14.06.2010 A10 durch Anrechnung Nachteilsausgleich in voller Länge (9 Monate)

Nun habe ich gesagt bekommen, dass ich zum 01.10.2010 befördert werden würde. (was aufgrund der haushaltsrechtl. Situation derz. nicht möglich sei, korrekt) Wenn ich jedoch zurückrechne, bedeutet dies, dass zum 01.04.2009 meine Probezeit geendet habe. 1 Jahr Mindestwartezeit auf A10: 01.04.2010, interne Wartezeit 6 Monate: 01.10.2010.

Stimmt das? Ich kann es mir in keinster Weise erklären. 2 Kolleginnen wären somit mit Verbeamtung zum 28.02.2010 zum gleichen Zeitpunkt fällig wie ich. Es ist doch lediglich das "z.A." entfallen, aber eine Probezeit kann doch niemals durch Gesetzerlass "entfallen", insbesondere: wo steht das bitte?!. Dies würde bedeuten, dass meine Kolleginnen lediglich eine Probezeit von 2 Monaten gehabt hätten.

Ist meine Berechnung korrekt? Verstehe ich etwa etwas falsch? p.s. auf meinen Antrag auf Nachteilsausgleich wird nicht eingegangen. Lediglich ein Eingangsschreiben samt Hinweis "der Haushalt lässt eine Beförderung nicht zu blabla" habe ich erhalten. Jedoch werden fällige Beförderungen auf eine Warteliste eingetragen und ich sehe es nicht ein, an Stelle 50 zu stehen, obwohl 30 richtig wäre.

Meine Kolleginnen haben nebenbei gesagt, ebenfalls den 01.10.2010 als Zeitpunkt der Beförderung genannt bekommen, mit eben der o.g. Verbeamtung zum 28.02.2009. Ohne Antrag auf einen Nachteilsausgleich oder sonstiges.

Danke im Voraus! Leider bin ich nach mehreren Rückfragen beim Personalamt immer noch nicht schlauer!

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Geschrieben von: Gast, 08.08.2010, 19:10, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

hallo ich hab mal eine frage...
und zwar bin ich vor paar tagen zu hause raus geflogen und verdiene in meiner lehre nicht genug geld, um mir eine eigene wohnung zu leisten. ich bekomme zwar dann das kindergeld, aber selbst damit reicht das nicht vorne und nicht hinten. meine mutter weigert sich aber, mir geld zu geben... jetzt wollte ich mal fragen ob mir das amt geld geben muss und wieviel das ungefähr wäre... würde mich um schnelle antworten freuen...

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Geschrieben von: Gast, 03.08.2010, 15:37, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

Hallo Doppiker,

eine ganz bescheidene Doppik-Frage: Wie werden Umschuldungen bei gleichen Kreditgebern in der Finanzrechnung und in der Vermögensrechnung gebucht? Sie muss in beiden Rechnungen aufgeführt sein.

Jan

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Geschrieben von: Gast, 03.08.2010, 09:29, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

In England hatte die Regierung ein unmoderiertes Online-Forum eingerichtet, in dem die Bürger Sparvorschläge machen konnten.

Nun musste die Regierung das Forum teilweise sperren, da eine Flut rassistischer, beleidigender oder illegaler Beiträge gepostet wurde. Zum Beispiel wurde vorgeschlagen, Sozialhilfeempfänger zwangssterilisieren zu lassen.

Links:
Presseartikel "Der Westen"
Das Spar-Forum

Es zeigt sich einmal mehr, dass staatliche Diskussionsforen zwingend einer Moderation bedürfen. Ein ähnliches Fiasko hatte die Stadt Duisburg auch schon einmal erlebt, als öffentliche Bedienstete im Sozialamts-Forum vermutlich scherzhaft forderten, dass Sozialhilfeantargsteller zunächst nicht benötigte Körperorgane verkaufen müssen, bevor sie Leistungen des Staates erhalten können.

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