Ausbildung bei der Stadt
#1

Hallo zusammen

Habe folgende Frage bzw. folgendes Problem...

Fange am 01.08. meine Ausbildung an.
Ursprünglich war vereinbart, dass ich diese als Stadtsekretäranwärterin mache.
Die amtsärztliche Untersuchung habe ich bestanden, allerdings wird eine erneute Vorstellung in einem Jahr empfohlen (wegen einem GdB von 50).
Nun wurde mir das Angebot unterbreitet, dass ich die Ausbildung auch als Verwaltungsfachangestellte machen könnte.
Habe zwei Tage Zeit, mich zu entscheiden (also bis Freitag.)

Mir wurde gesagt, dass ich mit der Anwärter Ausbildung nichts anfangen kann, wenn mir die Verbeamtung auf Lebenszeit untersagt wird.

Nun würde ich gerne wissen was da dran ist.

Vom Inhalt her sind die beiden Ausbildungen ja schließlich fast identisch, außer dass die Beamtenausbildung 2 und die Angestelltenausbildung 3 Jahre dauert. Bei dem ersten sind 3 Jahre Anwärterzeit und bei dem 2. zwei... Womit ich ja bei beiden Ausbildungen auf 5 Jahre inkl. Probe-/ Anwärterzeit komme...

Was sind die Vor- und was sind die Nachteile für das jeweilige Angebot?
(Wie gesagt, ich habe noch beide Möglichkeiten...)

Wäre froh, wenn mir jemand antworten könnte.
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#2

Hallo.

So viel Ahnung davon habe ich leider nicht.

Wie hast Du dich denn entschieden? Ich hätte die Ausbildung als Anwärter/-in gemacht, weil danach kann man dich ja trotzdem als Angestelle einstellen.

Beste Grüße
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#3

Ich weiß gar nicht wieso dir sowas empfohlen worden ist.

Ich mache zur Zeit die Anwärterausbildung und habe z.B. einen Kollegen der mit mir angefangen hat und einen GdB von 70 hat (mit Rheuma, fast blind und und und)

Ich bin zugegebenermaßen geschockt- dass man dir so etwas rät


Und was "Dienstleister" sagt stimmt, selbst wenn du nicht auf Lebenszeit übernommen wirst, besteht die Möglichkeit, als Angestellter übernommen zu werden



Nun wie hast du dich denn damals entschieden ???
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