04.02.2024, 12:18
Hallo,
ich bin WiMa (E13) an einer Uni in Hessen. Da mein erster Vertrag nur 2,5 Jahre ging, hatte ich mich von der VBL befreien lassen. Wie so oft passiert es dann doch anders als gedacht und ich werde noch einmal für ein Forschungsprojekt 3 Jahre bleiben. Daher würde ich auch nach 3 Jahren Anspruch auf Rente aus der VBL erhalten.
Meine Fragen:
ich bin WiMa (E13) an einer Uni in Hessen. Da mein erster Vertrag nur 2,5 Jahre ging, hatte ich mich von der VBL befreien lassen. Wie so oft passiert es dann doch anders als gedacht und ich werde noch einmal für ein Forschungsprojekt 3 Jahre bleiben. Daher würde ich auch nach 3 Jahren Anspruch auf Rente aus der VBL erhalten.
Meine Fragen:
- Kann man für die ersten 2,5 Jahre meinen Anteil nachzahlen?
- Ist es jetzt sinnvoll für die 2,5 Jahre nachzuzahlen?
- Wieviel Rente gibt es aus der VBL nach insgesamt 5,5 Jahren? -> Oder anders: Ist es sinnvoller, weiterhin mit dem Eigenanteil eine eigene Vorsorge zu machen?