Geschrieben von: Mahjong, 18.02.2011, 12:48, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Moin Kolleginnen und Kollegen,

ein Thema, das bei uns in Schleswig-Holstein z.Z. thematisiert ist die Wählbarkeit und die Wahlberechtigung von Bediensteten, die per Vertrag an die Jobcenter "zugewiesen" wurden. Die Zuweisung unserer AN besteht seit nunmehr fünf Jahren und weiterhin. Bei der letzten PR-Wahl haben wir solche zweifelnden Gedanken gar nicht gehabt, sondern eine der Kolleginnen auch in den PR gewählt. Es gab dort auch keinen Personal- oder Betriebsrat. Durch die Wahlseminare sind wir aber nun aufgescheucht. Die Länder Bayern und ?? haben per Landesgesetz diesen AN ein Doppelwahlrecht in ihrer Ursprungs- und ihrer Tätigkeitskommune zugebilligt. In SH ist das aber nicht erfolgt. Die Gewerkschaften geben in dieser Sache unterschiedliche Antworten.
Wie ist es also richtig ? Die Jobcenter AN wählen sowohl in ihrer Ursprungskommune und im Jobcenter einen PR? Oder müssen diese AN diesen letzten Bindungsfaden aufgeben und dürfen nur noch im Jobcenter wählen? Analog das Ganze auch für die Wählbarkeit.

Ich glaube kaum, dass jemand eine durchgeführte Wahl anzweifeln würde, jedoch würde ich auch gern wissen, dass wir korrekt arbeiten.

Gruß Mahhjong

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Geschrieben von: Gaby, 17.02.2011, 23:54, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (3)

Hallo,
mein Büro liegt sehr nur wenige Meter (vielleicht 7-8 m) von einer besonders von LKW viel befahrenen Landesstraße entfernt. Hinter der Landesstraße liegt ferner noch eine ebenfalls stark befahrene IC-Eisenbahnstrecke (ca. 25 Meter). Mein Büro im Rathaus hat keinerlei Schallschutz, die Fenster sind schätzungsweise 25 Jahre alt. Nicht nur, dass ich mich wegen des Lärms nicht konzentrieren kann, ich habe sogar schon körperliche Beschwerden (Herzrasen, Druck auf Brust, etc.). Im Sommer kann man wegen des Lärms auch nicht lüften, das Büro heizt sich durch die Sonneneinstrahlung auf die großen Fenster unmöglich auf, eine Klimaanlage gibt es nicht.
Ich weiß, dass auch Kollegen Probleme mit dem Lärm und der Hitze im Büro haben, die meisten trauen sich aber nicht, gemeinschaftlich etwas dagegen zu unternehmen.

Ich habe den externen Gesundheitsingenieur unserer Stadtverwaltung darauf angesprochen. Dieser sprach von sehr hohen Schall-Grenzwerten (Lautstärke knapp unterhalb Schreien), die im Büro nicht überschritten würden. Das Hitzeproblem sehe er auch, er habe jedoch bereits in seinen Protokollen darauf hingeweisen, mehr könne er nicht machen. Scheint nur eine Alibi-Funktion zu haben, er will seinen Auftraggeber offenbar nicht verprellen.

Der Personalrat sieht das Problem nicht als drängend an, sein Büro liegt ja auch nicht an der Straße.

Was kann man tun ? Mittlerweile belastet mich der Lärm so sehr, dass ich morgens schon mit Bauchschmerzen ins Büro gehe.

LG
Gaby

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Geschrieben von: Gast, 17.02.2011, 13:05, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo zusammen ,

ich bin mitglied in der jav. Mir wurde eine stelle angeboten nach abschluss meiner ausbildung (ich werde im sommer fertig). Ich würde die stelle wirklich gerne nehmen, das einzige problem ist, dass dies eine mutterschutz stelle ist. Die darf ja nur befristet vergeben werden, ich hab ja das recht auf unbefristet übernahme...weiß jemand, wie hier die rechtliche lage aussieht ?

LG

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Geschrieben von: stadtkasse, 17.02.2011, 13:01, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

Ich hätte gern Informationen, wie Kassenleiter in Städten mit 30.000 - 50.000 Einwohnern mit eigener Vollstreckungsstelle eingruppiert sind. Hilfreich wäre auch eine Angabe zur Anzahl der Mitarbeiter.

Mit freundlichen Grüßen
Kassenleiterin

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Geschrieben von: dani65, 15.02.2011, 21:49, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (9)

Hallo,
da jetzt bald Personalratswahlen anliegen, habe ich eine Frage: Ist ein geschäftsführender Beamte, der gleichzeitig Personalchef und der einzige Beamte ist, berechtigt, sich in den Personalrat wählen lassen??

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Geschrieben von: Gast, 13.02.2011, 14:07, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (3)

Hallo,
in unserer Gemeinde gibt es Überlegungen, den Winterdienst nach regulärem Dienstschluss der Bauhof-Arbeiter (16:00 Uhr), an den Wochenenden und an Feiertagen zukünftig von der Freiwilligen Feuerwehr durchführen zu lassen. Bisher gab es dafür eine Bauhof-Bereitschaft. Man erhofft sich dadurch erhebliche Kosten-Einsparungen (Personalkosten). Die Feuerwehrleute sind ja keine Beschäftigten der Stadt mit Gehalt und Zuschlägen, sondern erhalten nur Aufwandsentschädigungen. Offiziell behauptet man aber, dass man Anreize für eine Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr setzen möchte.
Meine Frage ist, ob eine solche Übertragung des Winterdienst zulässig ist, d.h. darf der Feuerwehr eine Aufgabe des Bauhofs übertragen werden ? Wie kann man das verhindern ?
Viele Grüße Thomas

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Geschrieben von: KommunalForum, 12.02.2011, 18:10, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (11)

Die Gewerkschaften weisen darauf hin, dass es mittelfristig zu einem erheblichen Nachwuchsmangel im Öffentlichen Dienst kommen kann. So seien in den kommenden 10 Jahren aus Altersgründen 700.000 Stellen neu zu besetzen.

Der Öffentliche Dienst sei nicht attraktiv genug, um in Zeiten des demographischen Wandels und einer starken Wirtschaft leistungsfähigen Nachwuchs zu finden.

Wie ist es Ihrer Meinung nach um die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber bestellt ? Was ist zu tun ?

---
Als Diskussionshilfe seien nachfolgend einige häufig genannte (Vor- ? ) Urteile über eine Tätigkeit als Beschäftigter oder Beamter im Öffentlichen Dienst genannt:

Vorteile:
+ Sicherer Arbeitsplatz (Ausnahme: befristete Verträge)
+ Standortsicherheit
+ Geregelte Arbeitszeiten, Gleitzeit
+ Sichere und pünktliche Zahlung des Gehalts
+ Weniger Stress als in der Wirtschaft
+ Vergünstigungen (z.B. Versicherungen)
+ Für Frauen: Spezielle Frauenförderung und gute Verbindung von Beruf und Kindeserziehung

Nachteile:
- Geringere Bezahlung als in der Wirtschaft, Trend zum Sparen (Risiko "Schuldenbremse")
- Z.T. Langweilige Arbeiten
- Starre Hierarchien und Abläufe
- Gehobene Stellen werden nach Proporz oder Parteizugehörigkeit vergeben
- Geringe Aufstiegschancen aufgrund des Abbaus von Leitungsstellen, Kooperationen und Fusionen
- Negatives Image in der Bevölkerung
- Verpflichtungen zu Ehrenämtern (z.B. Wahldienst)

Mehr: Vorteile und Nachteile im Öffentlichen Dienst...

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Geschrieben von: Gast, 12.02.2011, 16:38, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo,

ich möchte für unsere Zentrale Liegenschaftsverwaltung erstmals die Kosten in einem BAB erfassen und verteilen. Die Objekte (Schulen, Kindergärten, Feuerwehr-Gerätehäuser, Rathäuser, ...) bilden die Kostenstellen. Ich frage mich aber wie ich die Vorkostenstellen (z.B. Hausmeister, Kosten der Liegenschaftsverwaltung) am besten auf die Endkostenstellen verteile. Reicht ein Schlüssel oder braucht man mehrere ? Welche Verteilungsschlüssel kommen in Frage ? Am einfachsten wäre die Verteilung der Gemeinkosten im Verhältnis der angefallenen Einzelkosten, daneben fiele mir noch die Nutzfläche ein.

Bin für jeden Hinweis dankbar, denn wenn die Kosten schließlich budgetwirksam bei den Produkten verbucht werden, werden mit Sicherheit Diskussionen aufkommen. Am besten wäre natürlich ein Muster-BAB Icon_smile

Ach ja, natürlich muss ich die Kosten der Kostenstellen anschließend noch wo erforderlich auf die Kostenträger verteilen (z.B. beim Rathaus). Das sind in unserem Fall die Produkte. Hier kommt nur die Nutzfläche als Verteilungsschlüssel in Frage ein, oder ?

Grüße Bernd

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Geschrieben von: Gast, 12.02.2011, 12:33, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo,

ich möchte auf unserem Haus (BJ 2003, NRW) nachträglich eine Aufdachdämmung (auch Aufsparrendämmung) anbringen. Weiß jemand, ob ich eine Baugenehmigung benötige ? Natürlich erhöht sich das Dach etwas (ca. 30 cm), ferner fallen 1-2 dachflächenfenster weg, die Abstände zum Nachbarn ändern sich aber nicht.

Gruß

Matthias

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Geschrieben von: Gast123, 11.02.2011, 18:03, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (12)

Hallo,

zunächst einmal an die Verantwortlichen ein dickes Dankeschön für dieses Forum.
Nun zu meiner Frage:
Wenn Beschäftigten höherwertige Tätigkeiten dauerhaft übertragen werden, ab wann besteht ein Anspruch auf die Bezahlung entsprechend der Stellenbewertung?
Problem dabei ist, dass Beschäftigte z. B. aus dem Sekretariat auf Sachbearbeiterstellen wechseln und daher die im BAT geforderte entsprechende schulische/berufliche Vorbildung u. U. nicht gegeben ist. Dies ist ja grundsätzlich positiv anzusehen, wird dann aber von der Dienststelle dazu genutzt, eine nicht näher definierte Einarbeitungszeit in der bisherigen (niedereren) Entgeltgruppe zu "verhängen".

Ich hoffe auf zahlreiche Antworten - vielleicht auch mit Rechtsprechungshinweisen.

Danke

Gast123

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Geschrieben von: Gast, 11.02.2011, 11:07, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo Ihr,

ich arbeite bei einer Gemeinde in Bayern und möchte gerne am ALII teilnehmen. In Baden-Württemberg kann man den Verwaltungsfachwirt in 4 Monaten (1. Phase) + 1 Monat (2. Phase) in Vollzeit machen. Ich benötige vom Arbeitgeber für die 1. Phase 12 Wochen eine Freistellung, da ich noch Urlaub habe und die 2. Phase 2012 beginnt (neuer Urlaub). Kennt ihr Möglichkeiten, wie ich daran teilnehmen könnte?

Vielen Dank

Liebe Grüße
Julia

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Geschrieben von: Gast, 11.02.2011, 09:36, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Liebe Forenfreunde,
ich bin seit einigen Monaten wegen Mobbings in psychologischer Behandlung. Mein Arzt sagte, dass eine stationäre Behandlung / Therapie sehr hilfreich bzw. notwendig wäre. Ich könne einen Kurantrag stellen , was aber oft langwierig sei, oder er könne mich in eine solche Einrichtung (eine Art Fachklinik für Psychologie) auch einweisen. Letzteres würde innerhalb weniger Tage losgehen.
Ist eine solche Einweisung wirklich möglich ? Oder bekomme ich dann Aerger mit Dienstherr (langes Fernbleiben ohne gelben Zettel) oder wegen der Kosten mit Beihilfestelle und PKV? Kuren habe ich bei der PKV nicht mitversichert, ich möchte natürlich nicht auf den Kosten hängen bleiben. Weiter stellt sich die Frage, ob ich die Kosten vorfinanzieren muss.
Danke
Günther

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Geschrieben von: Gast, 09.02.2011, 17:04, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (4)

Hallo

Mein Mann hat heute seinen Arbeitsvertrag unterschrieben und dort wurde ihm gesagt er müsste noch die Geburtsurkunde von unserem Sohn und unsere Heiratsurkunde in Kopie abgeben. Jetzt meine Frage warum denn eigentlich weil die Zuschläge gibt es doch nicht mehr und Kindergeldbezieher bin ich.

Hoffe einer weiß ne Antwort

Lg und vielen Dank Sandra

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Geschrieben von: Judith, 09.02.2011, 11:05, Forum: Ausbildung / Studium Arbeitnehmer, Antworten (5)

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage:

Aufgrund einer psychischen Störung habe ich eine Schwerbehinderung von 60%. Seit meinem Studium (Geisteswissenschaftlich) suche ich nun schon seit zwei Jahren eine Arbeit und absolviere ohne Lücke Praktika.
Leider stellt mich keiner ein, weil niemand eine Arbeitskraft will, die vielleicht unter zuviel Stress einbricht und dann erstmal für Monate ausfällt (dabei bin ich seit 2005 sehr stabil). Dass ich einen Schwerbehindertenausweis habe, muss ich bei der Stellensuche angeben, weil ich sonst (bei evtl. Krankheit) wegen sozialem Betrug belangt werden könnte.
Deshalb würde ich mich sehr gerne für den öffentlichen Dienst bewerben, weil dort Schwerbehinderte angeblich bevorzugt eingestellt werden.
Was habe ich für Möglichkeiten? Ich bin arbeitslos gemeldet (Alg 2), weil die Praktika zuwenig Geld hergeben, um davon leben zu können.
Gibt es vom Arbeitsamt eine Umschulung zur Fachangestellten?
(habe schon meine Arbeitsberaterin angeschrieben, doch die scheint im Urlaub zu sein und das Thema brennt mir doch unter den Nägeln)
Bin mir nicht zu schade nach dem Studium eine Ausbildung zu machen.
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!
Lg Judith

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Geschrieben von: Tinchen, 08.02.2011, 20:25, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo zusammen!
Meine Geschichte ist unendlich und ich hoffe ich muss nicht zu weit ausholen, damit mir jemand helfen kann.
Also: ich bin Beamtin im mittleren Dienst bei einer Stadtverwaltung in BW. 2010 habe ich (bei 50% Beschäftigung) aufgrund einer großen Veranstaltungsreihe ca. 260 Mehrarbeitsstunden angehäuft. Meine Schwangerschaft kam dem Abbau der Überstunden zuvor Wink . Da mir angedroht wurde, dass die Überstunden bei Beginn meines Mutterschutzes verfallen habe ich mit dem BM (nach großem Druck meinerseits) eine Vereinbarung getroffen. (Meine Vorgesetzte hätte mich gerne am Tag der letzten Veranstaltung los gehabt. Als ich mich wehrte, hat man mir für die 5 restlichen Arbeitstage vor dem Mutterschutz ein anderes Aufgabengebiet zugewiesen...). In dieser Vereinbarung heißt es, dass ich die Überstunden nach dem Mutterschutz und noch vor der Elternzeit abbauen werde. Dies hat mir der Personalleiter auch in einer E-Mal so bestätigt. Telefonisch hat er mir nun aber die Auskunft gegeben, dass die Elternzeit mit der Geburt des Kindes beginnt. Demzufolge würde ich meine Überstunden während der Elternzeit abfeiern. Ist dies so richtig und rechtens? Der Personalleiter teilte mir auch mit, dass bei 2 Jahren Elternzeit die Elternzeit mit dem 2. Geburtstag des Kindes endet. Auch dann würden meine Überstunden ja als Elternzeit "abgerechnet" werden und ich würde ca. 2 Monate (so der rechnerische Rest der Stunden) verlieren. Mein eigentliches Ansinnen, die Überstunden nach der Elternzeit zu nehmen (um über den 3. Geburtstag hinaus zuhause bleiben zu können) hat man schlichtweg nicht verstehen wollen. Ich war dann eigentlich der Meinung, dass ich die nicht genommene Elternzeit dann hinter den 3. Geburtstag des Kindes hängen kann. Dies hat man mir nun eröffnet sei auch nicht möglich. So langsam blick ich nicht mehr durch... Nun muss ich meinen Antrag auf Elternzeit stellen und hab keine Ahnung, wie das rechtlich aussieht. Kann mir jemand helfen??? Vielen Dank für die Mühe und Entschuldigung, dass ich doch so weit ausholen musste....

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Geschrieben von: Gast, 07.02.2011, 21:39, Forum: Kämmerei, Antworten (2)

Hallo liebe Doppiker!

Habe ein neues Aufgabengebiet bekommen und möchte mich gerne mal informieren über die Bewertung eines Erbbaurechts in der Doppik.
Es gibt ja zwei Arten des Erbbaurechts...
1. Bilanzierung des Erbbaurechts beim Erbbauverpflichteten
2. Bilanzierung des Erbbaurechts beim Erbbauberechtigten

Hat mal jemand ein Beispiel für mich wie man da ran geht an die Sache? Also eine Berechnung für die beiden Fälle.

Freundliche Grüße
Doppik-Anfänger Icon_lol

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Geschrieben von: Gast, 07.02.2011, 11:00, Forum: Fortbildung , Antworten (5)

Hallo ,

ich bin Verwaltungsfachangestellte in Bayern und würde gerne Standesbeamter werden. Bei der Stadtverwaltung ist keine Stelle ausgeschrieben. Ich möchte mich eben weiterqualifizieren und vielleicht ist bei einer anderen Stadt mal eine Stelle als Standesbeamter frei und ich möchte mich dann wegbewerben. Kann ich das nebenberuflich ohne Arbeitgeber machen?

LG Jutta

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Geschrieben von: Gast, 07.02.2011, 06:32, Forum: TV-L, Antworten (1)

014 ich bin auf der suche nach dem aktuellen TV-L Heft von verdi.

gibt es dies als kostenlosen Download zu finden ?

http://www.uk-essen.de/personalrat/?page_id=19

diese Ausgabe suche ich, ich habe die Ausgabe von 2006 als PDF und suche einfach die Aktuelle 2009 als evtl. downloadversion.

Nein bin keine verdimitglied Icon_evil

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Geschrieben von: Arabgirl, 06.02.2011, 16:19, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (9)

Hallo.
Ist der Wochenbericht so gut? Ich wäre dankbar, wenn ihr mir Verbesserungsvorschläge geben würdet.
lg

Mein Praktikum hat mit einer Kenn-Lern-Runde angefangen, danach wurden mir die Räume im Gäste und Gesundheitszentrum gezeigt. Meine erste Aufgabe war, das ich mit einer Kollegin zur Post gehe und zum Rathaus, um da Post abzuholen und Post abzugeben. Was ab heute meine tägliche Aufgabe wurde. Beim Rathaus haben wir Post abgegeben, damit sie das abstempeln und frankieren. Bei der Post, sind wir zum Postfach gegangen, um das die Post abzuholen. Danach habe ich Umschläge mit der Adresse des Betriebes gestempelt. In den Umschlägen die ich abgestempelt habe, sollte ich Prospekte reinlegen. Die Prospekte bestanden aus Veranstaltungskalender, Freizeitangebote und Sehenswürdigkeiten von A. Das was ich gemacht habe, wird im Betrieb, also Info-Mappe genannt. Also, wenn mir gesagt wird, das ich eine Info-Mappe machen soll, dann weiß ich sofort was ich machen soll. Die Infomappen werden dann an Interessenten geschickt, die Interessenten müssen aber woher anrufen/email schreiben/ oder ein Brief schreiben, das sie Informationen über A* haben wollen. Ich musste auch, Prospekte zusammenfalten und tackern. Mit Hilfe eines Programms was “Combit Adress Manager” heißt, sollte ich die Adressen von den Kunden die sich eine Info-Mappe bestellt haben speichern. In der ersten Woche musste ich auch schon zum Archiv gehen, ich sollte mit einer Kollegin, Zeitungen von den letzten Jahren hochbringen, die aufbewahrt wurden. In den Zeitungsartikel , habe ich nach negative Nachrichten über den Freizeitpark im *See gesucht, aber ich blieb ohne Erfolg. Natürlich gab es auch Momente, in der ersten Woche wo ich nichts zu tun, da habe ich immer der Auszubildenden über den Rücken geguckt.
An einem Tag, war ich mit meinem Chef unterwegs. Wir fuhren zu den Bürgermeistern der Nachbarstädte, ich durfte bei den Gesprächen dabei sein.
Mit Mircosoft-Excel habe ich eine Liste hergestellt, auf der Liste sollte ich schreiben, wie viele Menschen und aus welchen Ländern/Städten Menschen Urlaub im Ferienpark *See machen. Danach habe ich im Internet Adressen geprüft. Ich musste auch mit der Auszubildenden Geschirr abwaschen. Während der Woche bin ich zur x* Klinik gegangen um Prospekte abzugeben. Danach habe ich die Mitglieder des Angelverein gezählt, das brauchte mein Kollege um eine Auswertung zu machen.
Am Ende der Woche habe ich den Kassenstand gezählt, mit dem gezählten Betrag bin ich dann zur Stadtkasse gegangen, um den Betrag abzugeben.
Mehrmals in der Woche hatten wir Besprechungen, wo ich immer dabei sein sollte. Stadt A* hat auch eigne Internet Seite, ich sollte die Seite durchlesen und nach Rechtschreib- und Grammatikfehlern zu suchen.
Das war meine erste Praktikumswoche, die mir sehr gefallen hat.

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Geschrieben von: Controllingmeister, 06.02.2011, 16:07, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (10)

Ein Hallo an alle User,

seit geraumer Zeit bin ich auf der Suche nach öffentlichen Stellenausschreibungen,
ca. 17 Jahre Erfahrung im öffentlichen Dienst, danach etwa 20 Jahre freie Wirtschaft bzw. jetzt Hartz IV!

Ich habe im ö. D. große Erfahrung im Controllingbereich sowie 10 Jahre im eigenen Unternehmen, darüber hinaus habe ich eine Ausbildung als Bürokaufmann und eine technische Meisterausbildung.

Nach 10 Jahren Selbständigkeit einen Verkehrsunfall mit der Folge einer vollen Erwerbsminderungsrente, seit etwa 1,5 Jahren wieder voll FIT, außer das die 50% Schwerbehinderung geblieben ist, die mich jedoch nur bei physischen Arbeiten (also Hacke und Schaufel geht nicht mehr) behindert!
Ab dann Arbeitssuche = Hartz IV!
Schrecklich sind die Weiterbildungen, die mir zugewiesen werden, da treffe ich meist Leute im gleichen Alter, die Angst und Bange vor nem PC oder gar keinen Bock zu Arbeiten haben!
Das MS Office Paket beherrsche ich, wobei Excel ein Steckenpferd von mir ist!
Die Einarbeitung in andere Software ist in kürzester Zeit von mir erlernbar,
IT und Co. gehört zu meinen besten Fähigkeiten!
Zu meiner Führungserfahrung ist zu sagen, dass ich im Controllingbereich bis zu 250 sowie zeitgleich 16 weibliche Mitarbeiter im Schichtdienst (24Std./ 365 Tage Betrieb) als Vorgesetzter tätig war. Während meiner Selbständigkeit waren es 12 Mitarbeiter im technischen Baugewerbe. .


Eine Stelle als Bauhofleiter o. ä. könnte für mich der ideale Einstieg in den ö.D. sein, sollte bei euch eventuell eine Stelle in dem Bereich frei und öffentlich ausgeschrieben werden, dann würde ich mich über eine Info freuen!!!
Im Netz kann ich mit Sicherheit nicht alle Ausschreibungen finden.

Gruß
Controllingmeister


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Geschrieben von: Heide, 06.02.2011, 13:25, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (3)

Hallo,

ich würde gerne die Hälfte meiner Arbeitszeit (25 h) als Heimarbeit an meinem PC zuhause erledigen, statt wie bisher ins Rathaus zu fahren.

Dazu würde ich gerne wissen, wie man so einen Antrag auf Heimarbeit / Telearbeit am besten angeht. Hat man unter gewissen Umständen einen Anspruch darauf von zuhause zu arbeiten? Oder liegt dies im Ermessen des Arbeitgebers ? Gibt es z.B. eine gesetzliche Regelung, Bedingungen, Voraussetzungen, Vordrucke ... ?

Meine Arbeit ist schon in dem Rahmen für PC-Heimarbeit geeignet, ich könnte Excel-Tabellen, Serienbriefe auch am PC zuhause erstellen.

An sozialen Gründen könnte ich vorbringen, dass ich als Alleinerziehende ein 14-jähriges Kind habe, meine Eltern (> 70 ) immer mehr Unterstützung benötigen und ich einen längeren Weg zur Arbeit im Rathaus habe (35 km).

Bin für jeden Hinweis dankbar.

Vielen Dank
Heide

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Geschrieben von: Tyr, 03.02.2011, 20:44, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,

bei einem AN wurde durch die interne Revision eine Überprüfung bezüglich Arbeitszeitmanipulation durchgeführt.
Der AN hat sich an den Personalrat und den bDSB wegen Verstoss gegen den persönlichen Datenschutz gewandt. Der bDSG hat nach seiner Prüfung den Verstoss anerkannt und den AN und dem Personalrat in einem gemeinsamen Gespräch darüber informiert. Gleichzeitig stellte er fest, dass eine alte Betriebsvereinbarung zwischen dem PR und der Unternehmensleitung dringend überarbeitet werden muss, da sie nicht mehr dem geltenden Recht entspricht.
Welche Schritte sollte der PR jetzt einleiten? Sowohl zur sofortigen Hilfestellung für den AN als auch hinsichtlich der Betriebsvereinbarung.
An welche Stellen kann er sich bei Fragen der Vorgehensweise wenden?
Danke für jede schnelle Hilfe.

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Geschrieben von: Hank, 03.02.2011, 18:38, Forum: Fortbildung , Antworten (8)

Hat hier jemand Ahnung, inwieweit der nebenberufliche A II, der aus der eigenen Tasche und nicht über den AG getragen wird, womöglich (ganz oder zumindest teilweise) von der Steuer abgesetzt werden kann ?

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Geschrieben von: Gast, 03.02.2011, 00:09, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo,
ich arbeite in einer kleinen Stadt, in der recht wenig passiert... Die Folge ist, dass unsere lokale Tageszeitung häufig Artikel über das Ordnungsamt schreibt. Immer wieder werden Fotos von mir gemacht und abgedruckt, der Leser wünscht das angeblich. Mittlerweile nerven die vielen Artikel, ich werde ständig darauf angesprochen und veräppelt. Kann mein Dienstherr eigentlich von mir verlangen, dass Fotos von mir in der Presse abgedruckt werden bzw. kann ich die Veröffentlichung ablehnen ? Ferner würde ich gerne wissen, ob mein Vorname mit veröffentlicht werden darf.
Viele Grüße
Susanne

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Geschrieben von: Shobu56, 02.02.2011, 21:25, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage und zwar, bin ich gesundheitlich überhaupt geeignet Beamter zu werden?

Gesundheitlicher Zustand:
- Brillenträger
- Adipositas (BMI leider noch >= 32)
- nur 1 Niere
- Bluthochdruck
- Herzrhythmusstörungen (Stufe 2 - 3)

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Geschrieben von: Shobu56, 02.02.2011, 21:15, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich habe demnächst ein Bewerbungsgespräch (in NRW) für eine Ausbildung zum Stadtinspektoranwärter (Beamtenverhältnis auf Widerruf).

Nun zu meiner Frage:
Darf ich zu meinem Gesundheitszustand lügen?
Ich weiß zwar das man normalerweise lügen darf, aber da es fraglich ist ob ich gesundheitlich überhaupt geeignet bin Beamter zu werden wollte ich vorher mal fragen ob ich lügen oder mit offenen Karten spielen sollte.

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Geschrieben von: Mieze213, 02.02.2011, 11:10, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo...Habe eine wichtige Frage...Ich befinde mich im öffentlichen Dienst. Bin im gehobenen nichttechnischen Dienst ausgebildet worden und kann zwar jederzeit kündigen, aber müsste in den ersten 5 Jahren Geld dafür zurückzahlen. Bin beim Land NRW beschäftigt. Kann ich innerhalb des öffentlichen Dienstes einfach wechseln oder gibt es da Probleme???
Bitte nicht fragen warum ich wechseln will, gibt dafür gute Gründe...

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Geschrieben von: Gast, 02.02.2011, 10:53, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (5)

Trotz guter Beurteilungen musste eine Kollegin aus unserer Abteilung außergewöhnlich lange (18 Jahre) auf ihre Beförderung warten. In einem Gespräch mit Vorgesetzten teilte man ihr nun mit, dass im Staatsdienst nicht nur Leistung, Berufserfahrung und Engagement usw. zählen würden, sondern auch die soziale Lage der Betroffenen.
Man wisse, dass die Beamtin nach dem plötzl. Tod des Ehemannes eine hohe Lebensversicherungssumme erhalten habe, zudem lebe sie nun schon seit einigen Jahren mit einem wohlhabenden und bekannten Unternehmer zusammen. Die beiden Kinder der Beamtin sind erwachsen und als Akademiker tätig.
Man bittet um Verständnis, dass man in diesem Fall mit einer Beförderung gewartet und dafür weniger gut gestellte Kolleginnen und Kollegen vorrangig befördert habe.
Frage:
Ist es wirklich so, dass u.a. auch das Privatleben eines Beamten über dessen berufliches Fortkommen entscheidet ? Hat hier jemand im Forum vergleichbare Erfahrungen gesammelt ?

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Geschrieben von: Gast, 31.01.2011, 11:47, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (1)

Hallo,
in unserer Gemeinde wurde vom Rat ganz kurzfristig eine Aenderung des Bebauungplans beschlossen mit dem Ziel, auf einer Ackerfläche ein Altersheim / Pflegeheim zu errichten. In diesen Beschluss wurde der Seniorenbeirat nicht einbezogen, d.h. weder vorab informiert noch angehört. Viele unserer Mitglieder halten den Standort für ungeeignet, da er zu weit außerhalb liegt und gleichzeitig im Ortskern viele Leerstände vorhanden sind, die man hätte nutzen können. Ferner sind viele frustriert, da wir nicht beteiligt wurden, wollen sogar ihr Amt aufgeben. Laut unserer Satzung ist der Seniorenbeirat kein Organ der Gemeinde, soll aber in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Hat der Seniorenbeirat rechtliche Möglichkeiten, gegen den Beschluss Widerspruch einzulegen ?
Danke
Herbert

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Geschrieben von: dani65, 29.01.2011, 20:44, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (9)

Hallo,
unser Personalratsvorsitzender ist kürzlich zurückgetreten und ich habe das Amt bis zur Neuwahl übernommen. Nun meine Frage: Gibt es Richtlinien, ob und welche Zeit mir vom Arbeitgeber für diese Tätigkeit zugesprochen werden sollte/muss? (Öffentlicher Dienst, Bayern)
Wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

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