Geschrieben von: liselotte, 02.03.2011, 21:58, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hier mal die Situation: Der PR hat einen Antrag der Dienststelle abgelehnt. Dies ist jedoch kein Fall der Mitbestimmung oder Mitwirkung, sondern es geht um Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens (durch interne mündliche Absprache). Die Diskussionen gehen schon einige Monate und es kommt einfach keine Einigung zustande.

Frage: Wie kann nun vorgegangen werden?
Die Einigungsstelle kann nicht angerufen werden, da es kein Fall der Mitwirkung ist. Nun ist mittlerweile keine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit mehr gewährleistet...

ich würde mich sehr über Antworten und Hinweise freuen!

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Geschrieben von: Nocheingast, 02.03.2011, 18:33, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Guten Tag,

ich arbeite seit über 8 Jahren auf 400 € Basis bei einer Stadtverwaltung,
im vergangenen Sommer wurde eine Stelle intern ausgeschrieben, auf die ich
mich bewarb. Genommen wurde letztendlich eine Kollegin, die wie ich
fachfremd ausgebildet ist. Nach kurzer Zeit entschied sich die Kollegin um
und blieb doch auf ihrer alten Stelle. Nun wird die gleiche Stelle wieder
ausgeschrieben, soll aber nun nur noch mit Fachangestellten besetzt werden,
daher erfolgt nun auch eine öffentliche Ausschreibung, damit sich Externe mit Fachangestelltenausbildung bewerben können.

Hat unser PR die Möglichkeit, der Einstellung eines externen Bewerberbers
zu widersprechen? PR-Vorsitzende sagt nein. Stimmt das?

Danke für Antworten und evtl. Tipps, was ich tun könnte.

PS: Ich abeite in dem Bereich, in dem die Stelle ausgeschrieben wird.

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Geschrieben von: linofrosch, 02.03.2011, 14:46, Forum: Fortbildung , Antworten (6)

Hallöchen,
sagt mal ich soll den Angestelltenlehrgang 2 ab September 2011 beginnen. Leider kann mir keiner genau sagen, wie lang der geht. Mein AG meinte 2 Jahre, das Studieninstitut Chemnitz meinte 3 Jahre.
Hab selbst 2 kleine Kinder und wäre schon arg interessiert, wieviel Zeit ich einplanen muss, die sie weniger von ihrer Mama haben. Muss ja auch geplant werden, wer dann Samstags den ganzen Tag auf die Kiddies aufpasst.
Weiß auch zufällig jemand wie das abläuft, wenn man krank ist oder die kids?
Ist es richtig, dass man nicht verpflichtet ist an allen Unterrichtstagen anwesend zu sein sondern lediglich eine gewisse Anzahl an Klausuren mitgeschrieben haben muss?

Lg
linofrosch

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Geschrieben von: Gast, 01.03.2011, 12:49, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Guten Morgen liebe Kollegen,

ich war aufgrund psychischer Ursachen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. Aufgrund eines Umzuges konnte ich meine Therapie nicht weiterführen und bin bei einem neuen Therapeuten auf die Warteliste gesetzt worden.
Nun habe ich nächste Woche einen Untersuchungstermin beim Amtsarzt. Es handelt sich dabei um die jährliche Nachuntersuchung. Nun habe ich von dem Hamburger Modell gehört. Dies soll bedeuten, dass man stundenweise wieder zurück in den Beruf soll. Was ist, wenn ich dies nicht schaffe? Wenn ich die Arbeit wieder umgehend abbrechen muss, da es mir nicht gut geht. Bin ich dann wieder im Ruhestand? Wie oft kann das Hamburger Modell wiederholt werden? Ich hatte mal gelesen, dass es nur einmal angewandt wird. Heißt dies, dass ich, falls es scheitert, nach dem nächsten Gutachten evt. wieder Vollzeit direkt arbeiten muss?
Die Untersuchungen laufen bei uns immer sehr hart ab. Man hat wirklich das Gefühl, dass man einen Feind gegenüber sitzen hat. Soll ich mich dagegen wehren? Mir graut es jetzt bereits gewaltig vor diesen Untersuchungen.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 01.03.2011, 08:56, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (31)

Hallo!

Im September steht wieder die Kommunalwahl in Niedersachsen an.

Diesbezüglich eine Frage:

Kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter verpflichten als Wahlhelfer tätig zu sein?
Zum einen wenn sie in der Gemeinde wohnen in der sie auch arbeiten und zum anderen außerhalb der Gemeinde wohnen, da sich ja die Verpflichtung zum Ehrenamt auf Bürger der Gemeinde bezieht lt. NGO!

Falls man nicht als Bürger, da man außerhalb wohnt, verpflichtet werden kann, so als Mitarbeiter?
Wo steht das und welche Entschädigungen stehen mir zu?
Überstunden? Fahrtkosten? etc?

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Geschrieben von: Talax, 28.02.2011, 14:39, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Servus!

Hier mal ein Erfahrungsbericht zu einem Vorgang bei uns (Hessen).

Unser Vorsitzender hat seine Arbeit seit geraumer Zeit massiv vernachlässigt
und zu oft, aus Sicht eines Großteils des Gremiums, keine gute Grundeinstellung zu vielen Themen.

Wir sind lag rumgeeiert wie wir die Kuh vom Eis bekommen.
Wir waren irgendwie im Irrglauben, es ist nicht so einfach
ihn als Vorsitzenden ab zu setzen. Wir sahen vor lauter
Bäumen keinen Wald mehr...

Dann kam ein Kollege von einem Seminar (HPVG1) und hat die
so schrecklich banale Lösung mit gebracht:

Mit einfacher Mehrheit abwählen oder direkt neu wählen...

Als wir das im Gesetz recherchierten, schüttelten wir den Kopf
etwas schmunzelnd über uns. Icon_cheesygrin

Fazit: Wir haben ihm eröffnet dass wir ihn zur nächsten Sitzung
abwählen werden/wollen. Einen Tag später trat er zurück aber
trat im Rücktrittschreiben nach. Übermorgen wird neu gewählt.

Bis denne
Marcus

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Geschrieben von: Skywolf, 28.02.2011, 12:37, Forum: Bürgerfragen, Antworten (2)

Hallo,
ich habe ein Problem oder einen Gewissenskonflikt bezüglich meiner alleinerziehenden Nachbarin (2 Kinder ca. 8-10 Jahre alt).
Morgens vor der Schule sowie abends vor dem Schlafen ist eine verbale Auseinandersetzung nicht zu überhören. (Stört uns nicht, sind sehr tolerant besonders gegenüber Kindern) Allerdings weinen die Kinder sehr viel, und Sie schreit sie weiter an, das geht auch mal eine halbe Stunde so. Man hört "belanglose" Sachen heraus wie z.b. "Wieso hast du deine Brotdose nicht eingepackt" klingt jetzt nicht sehr aufregend aber die Lautstärke und der Ton machen die Musik... Ich kann mich noch erinnern, dass ich als Kind nicht wegen jedem (entschuldigung) belanglosem Schei* angebrüllt wurde, und es bei uns sowieso sehr harmonisch war. Ich bin der Meinung: Es ist nicht normal.

Ich stecke also in diesem Konflikt, Was tun? Soll man das Jugendamt einschalten oder ist es Alltag, dass sowas vorkommt? Ist es normal? Soll ich mit meiner Nachbarin reden? Wir kennen uns nicht weiter, nur vom "Hallo" sagen.

Psychologisch (sofern mir das zusteht) betrachtet bin ich der Meinung, dass sie eine eher unglückliche und vom Leben enttäuschte Frau ist, die eventuell ihren "Frust" an ihren Kindern auslässt. Aber da möchte ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Wir wohnen auch erst einen Monat hier, soll man "abwarten"? oder ist es dann irgendwann vllt. zu spät... Man möchte ja auch nicht, dass die Kinder völlig verängstigt werden und Psychosen davon tragen.

Bitte um Rat.
mfg
Skywolf

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Geschrieben von: Gast, 27.02.2011, 23:53, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo,

ich bin selbst keine Frauenbeauftragte, habe mir aber einmal unseren Frauenförderplan angeschaut.
Was mich wundert: Darin werden auch alle Außenstellen / kommunale Unternehmen / Betriebe (z.B. Schulen, Marketing-Gesellschaft, Stadtwerke, Bauhof, usw) einbezogen. Ich frage mich, ob das so richtig und zulässig ist, d.h. darf man diese so unterschiedlichen Aufgaben / Bereiche einfach in einen Topf werfen und daraus z.B. für die ganze Stadt Frauenquoten in Führungspositionen ableiten ? Oder muss man hier getrennte Auswertungen und Frauenförderpläne für Verwaltung, Werke, Museen, etc. erstellen ?
Ich selbst arbeite bei den Stadtwerken. Hier ist eigentlich die Frauenquote in Führungspositionen sehr niedrig, durch das Summieren mit den anderen Bereichen wird jedoch für die ganze Stadt kein großer Förderbedarf ausgewiesen. Und im Rathaus werden demnächst einige Kolleginnen befördert...
Weitere Fragen: Nach welchen Vorschriften wird ein Frauenförderplan erstellt (Bundesland NRW) ? Und wie verbindlich ist er für die Personalauswahl / Beförderungen ?

Liebe Grüße
Heide

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2011, 13:28, Forum: Bürgerfragen, Antworten (12)

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob ich an meinem recht neuen Haus in NRW (BJ 2006) auch eine Abwasser-Dichtheitsprüfung machen lassen muss. Leider habe ich mir damals von meinem Bauträger keine Dichtheitsbescheinigung geben lassen und jetzt (nach Ablauf der Garantie) gibt er mir keine mehr. Aber eine Abwasser-Dichtheitsprüfung an einem 5 Jahre alten Haus durchzuführen wäre ja wohl völliger Humbug. Gibt es für ein neues Haus Härteregelungen, Ausnahmen, Stichtage, oder so ? Bei der Stadt habe ich bisher nicht angerufen, habe noch keine Aufforderung bekommen und will da keine schlafenden Hunde wecken ...

Matthias

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2011, 13:20, Forum: TVöD, Antworten (11)

Hallo,

ich würde gerne wissen, mit welchem Gehalt ich als Politesse ("Beschäftigte/r für die kommunale Verkehrsüberwachung") rechnen kann. Werde aus der Stellenausschreibung nicht schlau. Gibt es da eine Eingruppierung ? Warum nennt man die dann nicht ? Hier der Text der Stellenausschreibung:

"Die Stadt ***** stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n>>> Beschäftigte/n für die kommunale Verkehrsüberwachung als Vollzeitkraft ein. Das Aufgabengebiet umfasst die Überwachung des ruhenden Verkehrs.Wir suchen eine/n qualifizierten/n und engagierte/n Mitarbeiter/in mit EDV-Kenntnissen, sicherem Auftreten, Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, Team- und Konfliktfähigkeit, organisatorischen Fähigkeiten und Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit.Wir bieten ein verantwortungsvolles, vielseitiges und selbstständiges Tätigkeitsfeld mit entsprechender Einarbeitung, eine angenehme Arbeitsatmosphäre in einem motivierten und kreativen Team. Die Eingruppierung erfolgt nach den geltenden tarifrechtlichen Bestimmungen."

LG

Anke

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2011, 12:28, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (5)

Hallo,
ich bin zur Zeit Schulsekretärin bei einer Schule, angestellt auf einer Teilzeitstelle bei einer Stadt.
Nun würde ich gerne auf eine Stelle als Sachbearbeiterin im Rathaus wechseln, da diese Vollzeit statt Teilzeit ist, besser bezahlt ist und ich dort mehr gefordert werde.
Mittelfristig würde ich dann gerne auch noch eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten machen (oder bin ich dafür mit 35 Jahren schon zu alt?).
Nun suche ich Tipps, wie ich die Bewerbung formuliere. Ein Bekannter (Verwaltungsbeamter) sagte, dass ein Anschreiben "mit 2 Sätzen" genügen würde, man würde mich bei der Stadt ja bereits kennen, meine Qualifikationen seien in der Personalakte.
Aber ist das wirklich ausreichend ? Ich fände solche Bewerbungen eher unhöflich. Muss ich z.B. nichts zu meiner Motivation, meinen Vorkenntnissen, etc. schreiben ?

Ferner bin ich mir unsicher, ob ich bereits schreiben (und im Auswahlgespräch erwähnen) sollte, dass ich noch eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten anstrebe.

Für eine Antwort auf meine Frage und alle weiteren Tipps wäre ich sehr dankbar !

Andrea

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Geschrieben von: Gast, 25.02.2011, 12:44, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich habe gehört, dass es früher einmal einen Passus im Beamtenrecht gab, der mir vielleicht einmal nützlich sein kann.
Ich vertrete zur Zeit einen langfristig erkrankten Kollegen. Es ist nicht sicher, ob er überhaupt noch einmal an seinen Arbeitsplatz zurückkehren wird.
Stimmt es, dass man sich durch die längerfristige Vertretung (man sprach von mehr als 6 Monaten) das Recht auf die Stelle erarbeitet?
Kann ich also einen Anspruch auf die Stelle geltend machen, wenn er aufgrund seiner Erkrankung in den wohlverdienten Ruhestand geht?

Gruß

Andreas

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Geschrieben von: 1855christina, 24.02.2011, 14:57, Forum: Kämmerei, Antworten (3)

Zur Finanzierung wird ein Grundstück im Januar 01 verkauft.
Verkaufswert 300.000 Euro
Buchwert: 200.000
Der Käufer zahlt im Februar 01

Wie lautet der Buchungssatz?

über eine Antwort würde ich mich freuen!!!

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Geschrieben von: Fritz Lakritz, 23.02.2011, 00:02, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Im Dezember 2010 fanden Sondierungsgespräche zwischen den Arbeitgebern und den betroffenen Gewerkschaften ver.di, GEW und dbb-Tarifunion statt. Es ging um Ungerechtigkeiten bei den "Startgutschriften", zu der über 3000 Versicherte gegen die Betriebs-Rentenversicherung VBL (bzw. ZVK) den Klageweg beschritten hatten. Die höchsten deutschen Gerichte haben die Startgutschriften als "unverbindlich" erklärt, d.h. Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen diesen Punkt nach verhandeln. Die Tarifverhandlungen sollen im April 2011 aufgenommen werden.

Hintergrund und Vorausschau:
1. Mit der Tarifeinigung von 2001, die als Satzung für die VBL übernommen wurde, wurde die Abschaffung der Gesamtversorgung zu Gunsten eines Punktemodells vereinbart.
2. Diejenigen Arbeitnehmer, die am 01.01.2002 55 Jahre alt waren, behielten den Besitzstand. Bei allen anderen wurde die Anwartschaft auf Betriebsrente in Punkte nach dem neuen System umgerechnet.
3. Es stellte sich schnell heraus, dass es bei der Umrechnung Gewinner und Verlierer gab: Wer 1999-2001 durchschnittlich etwas über 5274 €/Monat verdiente und am 1.1.2002 verheiratet war, gewann dazu. Verlierer wurden fast alle anderen Gruppen, vor allem die der Alleinstehenden der Jahrgänge 47 bis 56 mit mittlerem Verdienst. Die Verluste belaufen sich gegenüber dem alten Versorgungsrecht auf 20 bis 50 %, in Einzelfällen höher (Quelle: Rentenkürzungen bei älteren, alleinstehenden Rentenfernen (März 2009) auf startgutschriften-arge.de, Schaltfläche STUDIEN).
4. Die Start"gut"schriften wurden nicht dynamisiert (§ 78 VBL-S). Es gab seit 2001 lediglich "Gutschriften" von 3x 0,25 Bonus-Punkten, was bei Normalverdienern etwa 3 x 40 Cent ausmacht.
5. ver.di spielte zu den Tarifverhandlungen 2001 alles andere als eine rühmliche Rolle. Zwar ist die VBL-Satzung erheblich verbessert worden, aber die Pannen bei den Startgutschriften zeigen, dass ver.di nicht bis in die Tiefen der Berechnungen vorgedrungen ist. verdi wurde - meiner Meinung nach - von den Arbeitgebern, welche von der VBL beraten wurden, "über den Tisch gezogen".
6. Auch jetzt halte ich ver.di diesbezüglich für einen Schnarchnasenverein. Auf einem Flugblatt vom Dezember 2010 (Schaltfläche "download") teilt ver.di mit, dass die Gespräche zur VBL wieder aufgenommen worden sind. Man orientiere sich zu den anstehenden Tarifverhandlungen im April an einem Modell der Arbeitgeber zur Korrektur der Startgutschriften (also offensichtlich nicht an den Interessen der Mitglieder, sonst hätte man mich als Betroffenen und ver.di-Mitglied und viele andere gefragt).

Für mich ergeben sich folgende Fragen:
• Was macht diejenigen, die am 1.1.2002 55 Jahre alt waren, für ver.di soviel wertvoller als mich (54 J. zu dem Zeitpunkt), dass sie noch die alte Gesamtversorgung erhalten?
• Was macht die am 01.1.2002 Verheirateten soviel wertvoller als mich, da sie eine deutlich höhere Zusatzrente erhalten (das neue System trifft diese Unterscheidung nicht mehr)?
• Warum ließ ver.di 2001 zur Umrechnung der Renten-Anwartschaften auf Punkterente die Anwendung einer Formel zu, die bestimmte Jahrgänge (47 bis 56) besonders benachteiligt?
• Warum wurde die Dynamisierung der Startgutschriften ausdrücklich ausgeschlossen?
• Warum ist ver.di nicht bereit, sich für die Fehler, die 2001 passiert sind, zu entschuldigen und zu versuchen, sie jetzt (bei den Tarifverhandlungen im April 2011) zu korrigieren?
• Warum bin ich eigentlich als Betroffener noch Mitglied bei ver.di? Zum Herunterregeln meiner Rente brauche ich keine Gewerkschaft, das kann ich selbst!

Für aufklärende und evtl. sogar Mut machende Antworten danke ich vorab!

Euer
Fritz Lakritz

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Geschrieben von: KommunalForum, 22.02.2011, 23:44, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (31)

Das TV-Magazin "Report München" hat in der gestrigen Sendung vom 21.01.11 über die zunehmende Gewalt gegen Beamte und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst berichtet: "Bedroht, beleidigt, bedrängt. Angst in deutschen Ämtern".

Zitat: Bericht: Pia Dangelmayer, Hendrik Loven
Schnitt: Nina Herdin

Filmtext: "Dann bin ich zu Boden gegangen und er hat weiter auf mich eingetreten. Mir läuft es immer noch eiskalt den Rücken runter."

Gewalt: Alltag in deutschen Behörden?

Wir treffen den Mitarbeiter eines Sozialamts. Er wurde mehrfach angegriffen, und das innerhalb weniger Wochen. Als er gezwungen war, einem Hilfeempfänger Leistungen zu kürzen, fing der plötzlich an zu schreien – und prügelte auf ihn ein.

Betroffener: "Da hat jemand richtig massiv auf mich eingeschlagen, mit Fäusten, ich bin zu Boden gegangen. Und wenn man dann am Boden liegt und es kommen Fußspitzen, Schuhspitzen auf einen zu, hat man schon Angst. Ich hätte mir das eigentlich vorher nie so träumen lassen, aber natürlich hat man Angst."

Er musste ins Krankenhaus – mit Platzwunde und starken Prellungen. Einen Notrufknopf gab es nicht, seine Kollegen haben den Tumult gehört und ihn gerettet.

Die Bedrohungen können vielfältig sein. Oft geht das über Wochen. So wie bei dieser Verwaltungsangestellten aus München. Sie arbeitet in einem Sozialbürgerhaus – ein Kunde hat auf ihrem Anrufbeantworter fast 40 einschüchternde Nachrichten hinterlassen, auch Morddrohungen: "Ich komme vorbei mit einer drei Zentimeter dicken Brechstange und dann kriegen Sie oder irgendein Kollege von Ihnen, es gibt ja Sippenhaft, eine auf die Fresse!"

Betroffene: „Es geht mir durch den Kopf, dass ich also Wut, Angst, dass er also doch dieses Haus betritt und einen meiner Mitkollegen erwischt. Es ist, dass ich ihn auf einem Hausbesuch mal treffe oder dass er mir also dann doch mal auflauern könnte und mich attackieren könnte.“

Hamburg kämpfte jahrelang mit massiven Übergriffen auf Behördenmitarbeiter – die Stadt musste handeln: Heute versucht sie, in fast allen Hamburger Behörden hohe Sicherheitsstandards zu etablieren. Wie hier im Jobcenter Mitte: Am Eingang wacht ein Sicherheitsdienst, die Mitarbeiter am Empfang sitzen hinter Glas. Und auch die Büros sind auf mögliche Übergriffe vorbereitet, wie uns der Amtsleiter zeigt.

Gerhard Naucke, Jobcenter Hamburg Mitte: "Wir haben hier die Möglichkeit für den Sacharbeiter: Es gibt eine so genannte Fluchttür ins Nebenzimmer, so dass der Kollege oder die Kollegin, wenn sie hier sitzt, ihre Arbeit macht und sich bedroht fühlt oder in der Tat, was sehr selten vorkommt, massiv angegangen wird, dass sie die Möglichkeit hat, da ist der Kunde, ins Nebenzimmer zu flüchten und erstmal aus dem Gefahrenbereich weg zu sein."

Eine weitere Maßnahme: Keine gefährlichen Gegenstände auf dem Tisch: Scheren oder schwere Locher müssen weggeschlossen werden – denn sie wurden schon als Wurfgeschoss oder Stichwaffe gegen Mitarbeiter benutzt. Im Amtsdeutsch heißt das „Entwaffnung“ des Arbeitsplatzes.

Doch warum rasten Menschen immer öfter in Behörden aus? Soziologen sehen die Gründe in der gesellschaftlichen Entwicklung.

Prof. Wilhelm Heitmeyer, Gewaltforscher: "Das hat glaube ich auch etwas damit zu tun, dass sich bestimmte Normen oder Kernnormen in dieser Gesellschaft durchaus verändert bzw. aufgelöst haben. Wir können etwa feststellen, dass in der Bevölkerung ein ziemlich hoher Anteil nicht mehr daran glaubt, dass soziale Gerechtigkeit in dieser Gesellschaft überhaupt noch realisierbar ist."

Besonders betroffen: die Jobcenter. Hier werden Mitarbeiter seit der Einführung von Hartz IV vermehrt Opfer von Gewalt: Immer häufiger melden sie Übergriffe. Doch nicht nur Sozialbehörden sind betroffen. In Leipzig gab es im vergangenen Jahr einen der schwersten Übergriffe – im Finanzamt. Der Amtsleiter: immer noch fassungslos.

Dethart von Normann, Finanzamt Leipzig: "Das ist der Tatort, wo dieser Anschlag stattgefunden hat. Also mein Kollege sitzt hier auf dem Stuhl hinter seinem Schreibtisch, sieht den Täter auf einmal in der Tür stehen, der Täter hat ein Gefäß in der Hand, schüttet den Inhalt dieses Gefäßes über meinen Kollegen. Es stellt sich später heraus, es ist Brennspiritus, der Kollege schaut an sich herunter, blickt dann auf, sieht, dass der Täter ein Gerät in der Hand hat, das sich dann später als Stabfeuerzeug herausstellt. Der Täter wollte meinen Kollegen tatsächlich also anzünden."

Der Mitarbeiter konnte den Angreifer überwältigen und Schlimmeres verhindern. Das Gericht wertet den Anschlag als versuchten Mord, der Angeklagte wird in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen.

Noch reagieren die meisten Behörden erst, wenn etwas passiert ist.

Der Sozialamtsmitarbeiter hat sich erholt, doch eines ärgert ihn bis heute besonders. Betroffener: "Dass meine Vorgesetzten sich für die ganze Situation nicht sonderlich zu interessieren schienen, ich hab nicht einen Anruf gekriegt, wie es mir eigentlich geht."

Kommentar und Tipps:
Das Spektrum der Gewalt reicht von verkratzten Privatwagen über Beschimpfungen, Randalen, sexuellen Beleidigungen und Bedrohungen bis hin zu brutalen tätlichen Übergriffen im Büro und in der Freizeit. In den Kommunen sind besonders Mitarbeiter im Sozialamt oder Jobcenter (Leistungssachbearbeiter, Sozialarbeiter), Jugendamt, Ordnungsamt (Politessen, Außendienst), Ausländeramt und Vollstreckungsbeamte betroffen. Als besonders risikoreich gelten folgende Aufgaben:
  • Kürzung oder Ablehnung von Sozialleistungen wie ALG II (Hartz IV)
  • Ablehnung des Aufenthaltsrechts bei Ausländern bzw. Asylbewerbern
  • Zwangseinweisung von psychisch Kranken in geschlossene psychiatrische Kliniken
  • Verhängen von Verwarngeldern, Bußgeldern, zum Beispiel im ruhenden Verkehr
  • Abschleppen von Fahrzeugen
  • Beitreiben/Vollstrecken von Geld-Forderungen
  • Inobhutnahme von Kindern, Entzug des Sorgerechts, etc.
  • Aussprechen von Platzverweisen, z.B. bei Lärm
Nachfolgend werden beispielhaft Sicherheits-Maßnahmen der Behörden und Tipps für Behördenmitarbeiter aufgeführt:

a) Sicherheitsvorkehrungen der Behörden:
  • Organisatorische Rahmenbedingungen: Personalausstattung, EDV-Ausstattung, Büroausstattung, Raumgrößen, Gestaltung der Wartezonen, Öffnungszeiten, Fortbildung, Gesundheitsförderung, adäquate Bezahlung, u.s.w.
  • Präsenz von Wachdiensten / Sicherheitsdiensten
  • Sicherheitseinrichtungen (z.B. Trennglasscheiben, Eingangskontrollen, Metallschleusen, Kameraüberwachung)
  • Sicherheitsabstände durch Büromöbel, z.B. eckige Tische, keine abgerundeten Freiformtische
  • Kollegen in Ruf- und Sichtweite durch geeignete Räume (z.B. Doppelbüros, Großraumbüros)
  • Geeignete Alarmanlagen, im Außendienst Dienst-Handy
  • Metalldetektoren
  • Gespräche, Außendienst und Hausbesuche nur zu zweit (wie Polizei)
  • Sichere Parkplätze für Verwaltungsmitarbeiter
  • Hundeverbot im Rathaus und bei Besuchen im Außendienst
  • Zutrittsverbot / Hausverbot bei Alkoholisierung
  • Fluchtmöglichkeiten bieten (z.B. Fluchttüren)
  • Bereitstellung von CS-Gas
  • Ersthelfer und Erste-Hilfe-Kasten verfügbar machen
  • Dolmetscher bei Gesprächen mit Ausländern hinzuziehen
  • Deeskalationsschulungen
  • Supervision
  • Konsequent Hausverbote aussprechen, Strafanzeigen stellen
b) Tipps für öffentliche Bedienstete:
  • Schwierige Gespräche durch Vorgesetzte führen lassen bzw. die Möglichkeit zum Gespräch mit Vorgesetzten anbieten
  • Besondere Vorsichtsmaßnahmen bei Bürgern mit psychischen Erkrankungen, Vorstrafen, bei Alkohol- oder Drogenkonsum, aggressiven Verhaltensweisen, hoher Gewaltbereitschaft, etc. treffen, z.B. Amtsleitung, Sicherheitsdienst oder Polizei hinzuziehen
  • Im Außendienst Dienstfahrzeug statt Privatfahrzeug verwenden
  • Besondere Vorsicht bei Dunkelheit im Außendienst, z.B. nur zu zweit tätig werden
  • Keine Gegenstände griffbereit liegen lassen, die potentiell zu Waffen werden können (z.B. Scheren, Locher, Tacker, Vasen, Bilder)
  • Wohnort möglichst nicht im Arbeitsort wählen
  • Private Telefonnummer und Adresse nicht im Telefonbuch, Internet, u.ä. veröffentlichen
  • Vorsicht bei Nutzung sozialer Netzwerke (Facebook, Xing, Google+, Twitter, etc.)
  • Familienangehörige (insbes. Kinder) in Sicherheitskonzept einbeziehen, z.B. keine Fotos von Kindern im Büro platzieren
  • Vorsicht auf öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Stadtfesten), in öffentlichen Verkehrsmitteln, etc.
  • Vorhalten von Abwehrwaffen zur Selbstverteidigung wie CS-Gas oder Pfefferspray
  • Grenzen erkennen - Bewältigung gefährlicher Situationen professionellen Kräften überlassen (Sicherheitsdienst, Polizei)
  • Bedrohungen und Angriffe dokumentieren, ggfs. Unfallanzeige stellen
Welche Erfahrungen haben Sie in Ihrer Behörde mit Gewalt gemacht ? Werden Behördenmitarbeiter wirksam geschützt ? Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden ?

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Geschrieben von: Gast, 22.02.2011, 17:41, Forum: Fortbildung , Antworten (5)

Hallo,

wie in Baden-Württemberg kannst man den AII machen bzw. auf welcher Schule?

Gruß
Hube

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Geschrieben von: Gast, 20.02.2011, 23:50, Forum: Fortbildung , Antworten (2)

Hallo,

ich möchte mich fortbilden, um bei hausinternen Stellenausschreibungen oder bei Bewerbungen bei anderen Kommunen bessere Chancen zu haben.

Meine derzeiige Stelle im Bauamt fordert mich nicht und bietet mir auch keine Perspektiven.
Daher möchte ich nun als ersten kleinen Schritt ein Rhetorik-Seminar besuchen, Dauer 1 Woche. Arbeitnehmer erhalten dafür laut Seminarbeschreibung Bildungsurlaub.

Aber was ist mit Beamten - haben auch Beamte (Bundesland BW) einen Anspruch auf Bildungsurlaub ?

Und meine zweite Frage ist, ob mein Chef dem Bildungsurlaub zustimmen muss. Ich könnte mir vorstellen, dass mein jetziger Amtsleiter gegen die Fortbildung ist, da ich Rhetorik auf der aktuellen Stelle nicht gebrauchen kann (was stimmt).

Vielen Dank im voraus !

Rafael

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Geschrieben von: Timo21, 20.02.2011, 22:40, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo,

ich bin als Feuerwehrgerätewart bei einer Kommune angestellt.

Diese Art von Arbeitsplatz wurde vor ca. 4 Jahren eingeführt. Ich selbst bin seit Anfang 2010 als Gerätewart bei der Feuerwehr und habe davor beim gleichen Arbeitgeber in einer anderen Tätigkeit gearbeitet.

Das Problem ist, dass ich seitdem auf meine Arbeitsplatzbeschreibung warte und dies nur sehr schleppend voran geht. Ich bin in EG 5 eingruppiert worden, wobei ich aufgrund der vorigen Tätigkeit in der Stufe 5 bin.

In anderen Kommunen / Gemeinden im Landkreis ist der Feuerwehrgerätewart bei ähnlichen Aufgaben und Verantwortung meist mindestens in EG 6 eingruppiert. Der Wehrführer unterstützt mein Anliegen einer Höhergruppierung.

Die Frage dazu, da ich glaube, dass ich zu niedrig eingruppiert worden bin: Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit, eine Stellen-/ Arbeitsplatzbeschreibung anzufertigen? Wie läuft so etwas ab ? Wie kann man Druck ausüben?

Vielen Dank im voraus !

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Geschrieben von: Jenny89, 20.02.2011, 11:42, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (9)

Hallo alle zusammen,

ich stehe vor der Frage, was für ein Fachgebiet ich mir für die mündliche Abschlussprüfung auswählen soll. Ich habe in meiner Ausbildung nie einen Arbeitsvorgang von Anfang bis Ende bearbeitet, die geprüft werden könnten, außer vielleicht Pass und Meldewesen, nur dies will ich nicht, da es soviele machen. Zurzeit tendiere ich zur Bauleitplanung. Wäre dankbar, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte oder ein paar Möglichkeiten auflisten könnte.

Grüße Jenny

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Geschrieben von: Freechen_DD, 19.02.2011, 15:07, Forum: Fortbildung , Antworten (4)

Hallo,

ich beabsichtige eine berufsbegleitende Fortbildung zu absolvieren (AL I) zur Verwaltungsfachangestellten. Bin gelernte FA f. Bürokommunikation und derzeit als Schulsekretärin bei städtischer Einrichtung tätig.

1. wie groß sind die Chancen, diese Fortbildung vom AG bezahlt oder teilfinanziert zu bekommen?
2. Stimmt es, dass wenn der AG/Kommune Zahlungsträger ist, der Lehrgang günstiger wäre, weil KOmmune für solche Lehrgänge weniger bezahlen müsste? Wenn ja und im Falle dessen dass AG die Kosten eigentlich nicht wirklich übernimmt, wäre es möglich dass AG also Kommune sozusagen gegenüber dem Lehrgangsinstitut Zahlungsträger ist und ich/AN gegenüber AG/Kommune? Was gäbe es hier für MÖglichkeiten der Rückzahlung?
3. noch viel wichtigere Frage: kann ich mit meiner Vorbildung "Ausbildung Fachangestellte Bürokommunikation" und den berufsbegleitenden Tätigkeiten einer Schulsekretärin überhaupt die staatliche Prüfung zur VfA machen? Ich meine weil die Tätigkeiten einer Schulsekretärin ja eigentlich nicht dem Berufsbild einer VfA entsprechen.
Und muss man nicht für die staatl. Prüfung um zugelassen werden, mindestens 50% der Tätigkeiten einer VfA nachweisen? Hätte ich als Schulsekretärin da überhaupt Chancen für die Zulassung?

Vielen Dank für Tipps!

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Geschrieben von: Mahjong, 18.02.2011, 12:48, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Moin Kolleginnen und Kollegen,

ein Thema, das bei uns in Schleswig-Holstein z.Z. thematisiert ist die Wählbarkeit und die Wahlberechtigung von Bediensteten, die per Vertrag an die Jobcenter "zugewiesen" wurden. Die Zuweisung unserer AN besteht seit nunmehr fünf Jahren und weiterhin. Bei der letzten PR-Wahl haben wir solche zweifelnden Gedanken gar nicht gehabt, sondern eine der Kolleginnen auch in den PR gewählt. Es gab dort auch keinen Personal- oder Betriebsrat. Durch die Wahlseminare sind wir aber nun aufgescheucht. Die Länder Bayern und ?? haben per Landesgesetz diesen AN ein Doppelwahlrecht in ihrer Ursprungs- und ihrer Tätigkeitskommune zugebilligt. In SH ist das aber nicht erfolgt. Die Gewerkschaften geben in dieser Sache unterschiedliche Antworten.
Wie ist es also richtig ? Die Jobcenter AN wählen sowohl in ihrer Ursprungskommune und im Jobcenter einen PR? Oder müssen diese AN diesen letzten Bindungsfaden aufgeben und dürfen nur noch im Jobcenter wählen? Analog das Ganze auch für die Wählbarkeit.

Ich glaube kaum, dass jemand eine durchgeführte Wahl anzweifeln würde, jedoch würde ich auch gern wissen, dass wir korrekt arbeiten.

Gruß Mahhjong

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Geschrieben von: Gaby, 17.02.2011, 23:54, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (3)

Hallo,
mein Büro liegt sehr nur wenige Meter (vielleicht 7-8 m) von einer besonders von LKW viel befahrenen Landesstraße entfernt. Hinter der Landesstraße liegt ferner noch eine ebenfalls stark befahrene IC-Eisenbahnstrecke (ca. 25 Meter). Mein Büro im Rathaus hat keinerlei Schallschutz, die Fenster sind schätzungsweise 25 Jahre alt. Nicht nur, dass ich mich wegen des Lärms nicht konzentrieren kann, ich habe sogar schon körperliche Beschwerden (Herzrasen, Druck auf Brust, etc.). Im Sommer kann man wegen des Lärms auch nicht lüften, das Büro heizt sich durch die Sonneneinstrahlung auf die großen Fenster unmöglich auf, eine Klimaanlage gibt es nicht.
Ich weiß, dass auch Kollegen Probleme mit dem Lärm und der Hitze im Büro haben, die meisten trauen sich aber nicht, gemeinschaftlich etwas dagegen zu unternehmen.

Ich habe den externen Gesundheitsingenieur unserer Stadtverwaltung darauf angesprochen. Dieser sprach von sehr hohen Schall-Grenzwerten (Lautstärke knapp unterhalb Schreien), die im Büro nicht überschritten würden. Das Hitzeproblem sehe er auch, er habe jedoch bereits in seinen Protokollen darauf hingeweisen, mehr könne er nicht machen. Scheint nur eine Alibi-Funktion zu haben, er will seinen Auftraggeber offenbar nicht verprellen.

Der Personalrat sieht das Problem nicht als drängend an, sein Büro liegt ja auch nicht an der Straße.

Was kann man tun ? Mittlerweile belastet mich der Lärm so sehr, dass ich morgens schon mit Bauchschmerzen ins Büro gehe.

LG
Gaby

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Geschrieben von: Gast, 17.02.2011, 13:05, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo zusammen ,

ich bin mitglied in der jav. Mir wurde eine stelle angeboten nach abschluss meiner ausbildung (ich werde im sommer fertig). Ich würde die stelle wirklich gerne nehmen, das einzige problem ist, dass dies eine mutterschutz stelle ist. Die darf ja nur befristet vergeben werden, ich hab ja das recht auf unbefristet übernahme...weiß jemand, wie hier die rechtliche lage aussieht ?

LG

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Geschrieben von: stadtkasse, 17.02.2011, 13:01, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

Ich hätte gern Informationen, wie Kassenleiter in Städten mit 30.000 - 50.000 Einwohnern mit eigener Vollstreckungsstelle eingruppiert sind. Hilfreich wäre auch eine Angabe zur Anzahl der Mitarbeiter.

Mit freundlichen Grüßen
Kassenleiterin

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Geschrieben von: dani65, 15.02.2011, 21:49, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (9)

Hallo,
da jetzt bald Personalratswahlen anliegen, habe ich eine Frage: Ist ein geschäftsführender Beamte, der gleichzeitig Personalchef und der einzige Beamte ist, berechtigt, sich in den Personalrat wählen lassen??

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Geschrieben von: Gast, 13.02.2011, 14:07, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (3)

Hallo,
in unserer Gemeinde gibt es Überlegungen, den Winterdienst nach regulärem Dienstschluss der Bauhof-Arbeiter (16:00 Uhr), an den Wochenenden und an Feiertagen zukünftig von der Freiwilligen Feuerwehr durchführen zu lassen. Bisher gab es dafür eine Bauhof-Bereitschaft. Man erhofft sich dadurch erhebliche Kosten-Einsparungen (Personalkosten). Die Feuerwehrleute sind ja keine Beschäftigten der Stadt mit Gehalt und Zuschlägen, sondern erhalten nur Aufwandsentschädigungen. Offiziell behauptet man aber, dass man Anreize für eine Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr setzen möchte.
Meine Frage ist, ob eine solche Übertragung des Winterdienst zulässig ist, d.h. darf der Feuerwehr eine Aufgabe des Bauhofs übertragen werden ? Wie kann man das verhindern ?
Viele Grüße Thomas

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Geschrieben von: KommunalForum, 12.02.2011, 18:10, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (11)

Die Gewerkschaften weisen darauf hin, dass es mittelfristig zu einem erheblichen Nachwuchsmangel im Öffentlichen Dienst kommen kann. So seien in den kommenden 10 Jahren aus Altersgründen 700.000 Stellen neu zu besetzen.

Der Öffentliche Dienst sei nicht attraktiv genug, um in Zeiten des demographischen Wandels und einer starken Wirtschaft leistungsfähigen Nachwuchs zu finden.

Wie ist es Ihrer Meinung nach um die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber bestellt ? Was ist zu tun ?

---
Als Diskussionshilfe seien nachfolgend einige häufig genannte (Vor- ? ) Urteile über eine Tätigkeit als Beschäftigter oder Beamter im Öffentlichen Dienst genannt:

Vorteile:
+ Sicherer Arbeitsplatz (Ausnahme: befristete Verträge)
+ Standortsicherheit
+ Geregelte Arbeitszeiten, Gleitzeit
+ Sichere und pünktliche Zahlung des Gehalts
+ Weniger Stress als in der Wirtschaft
+ Vergünstigungen (z.B. Versicherungen)
+ Für Frauen: Spezielle Frauenförderung und gute Verbindung von Beruf und Kindeserziehung

Nachteile:
- Geringere Bezahlung als in der Wirtschaft, Trend zum Sparen (Risiko "Schuldenbremse")
- Z.T. Langweilige Arbeiten
- Starre Hierarchien und Abläufe
- Gehobene Stellen werden nach Proporz oder Parteizugehörigkeit vergeben
- Geringe Aufstiegschancen aufgrund des Abbaus von Leitungsstellen, Kooperationen und Fusionen
- Negatives Image in der Bevölkerung
- Verpflichtungen zu Ehrenämtern (z.B. Wahldienst)

Mehr: Vorteile und Nachteile im Öffentlichen Dienst...

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Geschrieben von: Gast, 12.02.2011, 16:38, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo,

ich möchte für unsere Zentrale Liegenschaftsverwaltung erstmals die Kosten in einem BAB erfassen und verteilen. Die Objekte (Schulen, Kindergärten, Feuerwehr-Gerätehäuser, Rathäuser, ...) bilden die Kostenstellen. Ich frage mich aber wie ich die Vorkostenstellen (z.B. Hausmeister, Kosten der Liegenschaftsverwaltung) am besten auf die Endkostenstellen verteile. Reicht ein Schlüssel oder braucht man mehrere ? Welche Verteilungsschlüssel kommen in Frage ? Am einfachsten wäre die Verteilung der Gemeinkosten im Verhältnis der angefallenen Einzelkosten, daneben fiele mir noch die Nutzfläche ein.

Bin für jeden Hinweis dankbar, denn wenn die Kosten schließlich budgetwirksam bei den Produkten verbucht werden, werden mit Sicherheit Diskussionen aufkommen. Am besten wäre natürlich ein Muster-BAB Icon_smile

Ach ja, natürlich muss ich die Kosten der Kostenstellen anschließend noch wo erforderlich auf die Kostenträger verteilen (z.B. beim Rathaus). Das sind in unserem Fall die Produkte. Hier kommt nur die Nutzfläche als Verteilungsschlüssel in Frage ein, oder ?

Grüße Bernd

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Geschrieben von: Gast, 12.02.2011, 12:33, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo,

ich möchte auf unserem Haus (BJ 2003, NRW) nachträglich eine Aufdachdämmung (auch Aufsparrendämmung) anbringen. Weiß jemand, ob ich eine Baugenehmigung benötige ? Natürlich erhöht sich das Dach etwas (ca. 30 cm), ferner fallen 1-2 dachflächenfenster weg, die Abstände zum Nachbarn ändern sich aber nicht.

Gruß

Matthias

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Geschrieben von: Gast123, 11.02.2011, 18:03, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (12)

Hallo,

zunächst einmal an die Verantwortlichen ein dickes Dankeschön für dieses Forum.
Nun zu meiner Frage:
Wenn Beschäftigten höherwertige Tätigkeiten dauerhaft übertragen werden, ab wann besteht ein Anspruch auf die Bezahlung entsprechend der Stellenbewertung?
Problem dabei ist, dass Beschäftigte z. B. aus dem Sekretariat auf Sachbearbeiterstellen wechseln und daher die im BAT geforderte entsprechende schulische/berufliche Vorbildung u. U. nicht gegeben ist. Dies ist ja grundsätzlich positiv anzusehen, wird dann aber von der Dienststelle dazu genutzt, eine nicht näher definierte Einarbeitungszeit in der bisherigen (niedereren) Entgeltgruppe zu "verhängen".

Ich hoffe auf zahlreiche Antworten - vielleicht auch mit Rechtsprechungshinweisen.

Danke

Gast123

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