Geschrieben von: Gast, 19.03.2011, 18:36, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

Bei kleineren Gemeinden, die keine eigenen Vollzugsbeamten haben, wird von der Gemeindekasse ja in der Regel der Gerichtsvollzieher beauftragt.

Ist es korrekt, dass damit "Leiter der Vollstreckungsbehörde" in der Regel der Kassenverwalter einer Gemeinde ist? Dieser leitet die Vollstreckung und Pfändungen etc. ja ein. Und der Gerichtsvollzieher sozusagen der Vollzugsbeamte?

Vollstreckungsbehörde ist also die Gemeinde u. Vollzugsbehörde das Amtsgericht bzw. deren Gerichtsvollzieher!

Vielen Dank für Antworten.

Michael

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Geschrieben von: Gast, 16.03.2011, 11:19, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

Hallo liebe Doppiker,

die Bildung der Sonderposten stehen bei uns an.... und ich muss sagen, da sind mir einige Sachen nicht klar.... z.B. bei den Fördermitteln von Baumaßnahmen.
1995 wurde ein Gebäude gebaut.
Gesamtbaukosten: 10.000 €
förderfähige Baukosten: 5.000 €
Fördermittelsatz: 30 % (=30% von 5.000 €=1.500 €)

Ersatzwert des Gebäudes zum Bilanzstichtag: 3.000 €

Meine Frage: Wie bilde ich jetzt den Ersatzwert des Sonderpostens????
Muss ich bei der Berechnung die Gesamtbaukosten und die förderfähigen Baukosten ins Verhältnis setzen???? Um somit den errechneten Prozentsatz wieder ins Verhältnis setzen kann mit dem Ersatzwert???
Und dann diesen ermittelten Wert mit dem FöMi-Satz von 30 % berechnen???

D020
Bitte helft mir weiter....

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Geschrieben von: Auenlandbewohnerin, 15.03.2011, 11:20, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Guten Morgen,

ich habe eine Frage bezüglich der Verteilung der Mandate nach einer PR-Wahl auf die Geschlechter:

Wie hatten eine Mehrheitswahl (keine Listenwahl). Grundsätzlich sind bei der PR-Bildung Frauen und Männer entsprechend ihres Anteils an der Beschäftigtenstruktur zu berücksichtigen.
Das war bei der Wahl kein Problem. Das hatte damals gepasst.
Nun ist es so, dass PR Mitglieder ihr Amt niederlegen. Beides sind Frauen.
Nun steht im PersVG dass bei Mehrheitswahl die Ersatzmitglieder entsprechend der nächsthöherer Stimmzahl nachrücken.

Das würde aber bedeuten, dass der Grundsatz der Geschlechterparität verletzt würde.

Welcher Paragraph im PersVG ist höherwertiger? Der Grundsatz? Weil im Gesetztestext noch vor dem "Ersatznachrückerparagraphen" kommt oder bricht der konkretisierende "Ersatzmitgliedparagraph" den Grundsatz?

Oder gilt der Grundsatz der Geschlechterparität nur bei der Wahl eines PR aber nicht beim Nachrücken von Ersatzmitgliedern?

Gruß
Auenlandbewohnerin

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Geschrieben von: schneider30, 12.03.2011, 09:10, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (8)

Hallo zusammen
Ich habe nächste woche ein Vorstellungsgespräch in einem Krankenhaus als Elektriker. Ich habe jetzt schon mal gegoogelt um mich ein bisschen vorzubereiten was die Einstufung der entgeltgruppen betrifft.
Leider finde ich da nichts.
In was für einer Gruppe würde ich mich denn da finden oder was ist da an brutto zu erwarten, bzw. zu erhoffen
Danke

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Geschrieben von: Gast, 11.03.2011, 10:33, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo,
ich habe in den letzten drei Jahren eine A 11 Stelle bekleidet. Da jedoch im Stellenplan unserer Behörde keine entsprechende Stelle eingerichtet wurde, habe ich eine Zulage (Differenz A 10/ A 11) erhalten. Wann habe ich Anspruch auf die reguläre Besoldung, die Zulage wurde für 4 Jahre befristet?

Danke, Tom

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Geschrieben von: Gast, 11.03.2011, 10:21, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (5)

Guten Tag,
ich habe von meinem Dienststellenleiter eine schriftliche Auflage erhalten, dass ich, mit sofortiger Wirkung, bei Krankheiten, ab dem ersten Tag eine AU vorlegen muss. Ist das möglich oder macht es Sinn, die Personalvertretung einzuschalten.

Beste Grüße
Heiner

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Geschrieben von: Gast, 11.03.2011, 00:35, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo,

ich würde gerne wissen, welche Inhalte ein unbefristeter Arbeitsvertrag haben sollte. Worauf muss man achten ?

Danke
Ceyber

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Geschrieben von: Gast, 10.03.2011, 23:43, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo Leute,

ich bin noch recht neu im ÖD bei einer Stadt. Gilt der aktuelle Tarifabschluss von Verdi, DBB, etc. eigentlich auch für uns kommunale Angestellte ? Oder gibt es da noch eine zweite zweite Tarifrunde ? Mich irritiert, dass hier vom TV-L die Rede ist, wir sind doch im TVöD...

"Gewerkschaften und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben sich auf eine Einmalzahlung für die Beschäftigten in Höhe von 360 Euro, sowie eine lineare Erhöhung von 1,5 Prozent zum 1. April 2011 und 1,9 Prozent (plus einem Sockelbetrag von 17 Euro) ab 1. Januar 2012 geeinigt. Die Straßenwärter und der Küstenschutz erhalten eine Zulage von 25 Euro. Es wurde eine Laufzeit von 24 Monaten bis Ende Dezember 2012 vereinbart."

Danke Carmen

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Geschrieben von: Gast, 10.03.2011, 23:35, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo!
Ich habe eine Frage zum Stufenaufstieg im Rahmen meiner Elternzeit. Findet die Elternzeit Berücksichtigung bei der 4jährigen Wartezeit oder müssen die 4 Jahre ununterbrochen mit Arbeitszeiten belegt sein? Durch meine zwei Schwangerschaften habe ich seit Einführung des TVÖD zwei Jahre durch die Elternzeit pausiert.

LG Annika

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Geschrieben von: IHerbst, 10.03.2011, 10:43, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

Hallo zusammen,
hat schon jemand Erfahrungen mit der Abwicklung zum Versorgungslastenverteilungsgesetz?
In diesem Gesetz ist geregelt, dass eine Kommune, die einen Beamten ernennt, der zuvor bei einer anderen Kommune tätig war und dort während seiner Tätigkeit Versorgungsansprüche erworben hat, gegen diese abgebende Kommune Erstattungsansprüche geltend machen kann.

Nach Auskunft unserer Versorgungskasse gibt es zur Abwicklung nun zwei Möglichkeiten: entweder zwischen den beiden betroffenen Kommunen wird eine vertragliche Regelung über einen einmaligen Pauschalbetrag getroffen oder die abgebende Kommune hat sich jährlich mit einem zu ermittelnden Prozentsatz an den Versorgungsaufwendungen zu beteiligen.

Hat hiermit schon jemand Erfahrungen?

Gruß,
IHerbst

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Geschrieben von: dani65, 09.03.2011, 21:42, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (14)

Hallo,
vor einiger Zeit wurde bei uns im Rathaus ein Zeiterfassungsgerät für die Angestellten in Betrieb genommen. Ich als Personalratsvorsitzende habe erst zufällig in der letzten Woche davon erfahren, da ich in einer Außenstelle tätig bin. Nun bin ich der Meinung, dass die Dienststellenleitung den PR davon in Kenntnis hätte setzen und von diesem seine Zustimmung einholen müssen. Greift hier
Artikel 75 a?
Mitbestimmung bei Organisationsmaßnahmen
(1) Der Personalrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, mitzubestimmen bei
17. Einführung, Anwendung und erheblicher Änderung technischer Einrichtungen zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Beschäftigten;
18. Einführung, Anwendung und erheblicher Änderung von automatisierten Verfahren zur Personalverwaltung.

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Geschrieben von: Gast, 09.03.2011, 14:05, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo Zusammen!

Es gibt einmal wieder eine delikate Problematik in Verbindung mit den Regelungen des Leistungsentgelts bzw. der sog. Nasenprämie. Wenn eine diesbezügliche DV (einseitig seitens der DS) gekündigt wird, ist abermals eine Tarifliche Kommission einzusetzen, welche die entsprechenden Regelungen neu aushandelt. Es ist, aus Sicht der tariflich Beschäftigten, jedoch eigentlich höchst bedenklich, dass hautsächlich Beamte über die Verteilung der Mittel entscheiden, die die tariflich Beschäftigten selbst erwirtschaftet haben. Und die Krux bei dieser Sache ist, sie haben sogar die Möglichkeit, die tariflich Beschäftigten dabei zweimal über den Tisch zu ziehen. Diese Leute legen die Verteilungskriterien mit fest und entscheiden später auch noch darüber, wer letztlich wieviel Nasenprämie bekommt. Das kann eigentlich nicht sein. Was würde passieren, wenn man in der Betrieblichen Kommission keine Einigkeit erzielt und der PR insofern das untergejubelte Papier nicht gegenzeichnen kann? Es kann und darf doch dann wohl auch nicht sein, dass die DS das Geld einfach nicht auszahlt. Diese ganze Geschichte ist an allen Ecken und Enden mit Problemen übersäht. Noch eine Frage, was die Besetzung der tariflichen Kommission betrifft: Kann man von PR-Seite her, einfordern, dass ein Außenstehender (Vertreter einer Gewerkschaft oder ein RA) an den jeweiligen Sitzungen teilnimmt, der die Interessen der Belegschaft vertritt? Es würde im Prinzip schon reichen, wenn ein solcher Vertreter antragsberechtigt bzw. in beratender Funktion den Sitzungen beiwohnen könnte. Habt Ihr mit so etwas bereits Erfahrungen gesammelt? Für Euere Beiträge herzlich Dank. Glück auf Icon_lol Haegar

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Geschrieben von: Tobi, 08.03.2011, 19:38, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (6)

Hallo,

mein Dienstherr hat die zunehmende Tendenz, verschiedene Mitarbeiter aus ihrer Freizeit zu holen, um teure Rufbereitschaften zu vermeiden. Zwar hat man offiziell Freizeit und keinen Dienst und kann tun und lassen, was man will. Man soll aber die private Festnetz-Nummer und Handy-Nummer herausgeben, um im Bedarfsfall angerufen werden zu können. Spätestens beim zweiten Einsatz, den man nicht übernommen hat, weil man z.B. nicht ans Telefon gegangen ist, gibt es dann einen Rüffel.

Das geht jetzt bereits so weit, dass man auch nach dem Genuss von Alkohol Dienst schieben soll: "Ist doch kein Problem, Sie müssen ja nicht selbst fahren. Wir holen Sie ab." oder "Lassen Sie sich von Ihrer Frau fahren."

Frage: Kann man von mir verlangen, dass ich auch alkoholisiert den Dienst antrete ? Ich trinke abends gerne ein paar Bier oder Wein und sehe mich dann nicht mehr als dienstfähig an. Ich habe große Bedenken bzgl. der Haftung für meine Handlungen, aber auch bzgl. des Unfallversicherungsschutzes. Ich meine daher, dass das unzulässig ist und ich mit Alkohol im Blut gar nicht erst ans Telefon gehen muss und mich auch nicht abholen lassen muss.

Was meint ihr ? Ist man als Beamter wirklich immer im Dienst ?

Danke für Eure Tipps

Tobias

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Geschrieben von: Gast, 07.03.2011, 22:52, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (3)

Hallo,

ich hoffe, hier vielleicht eine Antwort auf meine Frage zu bekommen.
Folgendes Problem:
Ich arbeite als einer von zwei Elektrikern (Arbeiterstatus) in der Werkstatt eines Krankenhauses
und meine Arbeitszeit beginnt morgens um 7:00h und endet um 15:45h (Freitags 13:00h).
Es kommt hin und wieder vor, daß nach der regulären Arbeitszeit Überstunden anfallen,
aufgrund von plötzlich auftretenden Störungen oder um Wartungsarbeiten abzuschliessen.
Das ist alles kein Thema.
Doch nun verlangt mein Techn. Leiter von mir,
daß ich abends gegen 20:00h bis ca. 21:30h bei Veranstaltungen
(quartalsmäßig stattfindende Seminare für öffentliches Publikum ca. 100 Personen und mehr)
im Haus zugegen bin und die Mikrofonanlage bediene.
Der Verwaltungsdirektor habe das angeordnet und er wünscht einen Elektriker für diese Aufgabe.
Sollte ich mich weigern, so solle ich dies in schriftlicher Form tun.
Nun gibt es mehrere Gründe, warum ich diese Arbeit gerne ablehnen würde:
Zum einen bekomme ich Angst in einem Raum mit so vielen Menschen.
Und es fällt mir durch einen Bandscheibenvorfall körperlich schwer, über einen längeren Zeitraum eine einseitige Körperhaltung einzunehmen.
Zum anderen geht es ums Prinzip (kann der Chef einfach so meine Freizeit bestimmen?)
Und drittens gibt es drei "Nichtelektriker" im Haus, die diese Tätigkeit gerne freiwillig machen würden.

Wie sind meine Chancen, diesen "Befehl" sachlich korrekt begründet abzulehnen?
Herzlichen Dank!
Kai

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Geschrieben von: Hank, 07.03.2011, 22:37, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo,

hat hier jemand Erfahrungen mit dem Auswahltest des IFP und weiss, was da so abgefragt wird? Über Google war die Suche nicht so ergiebig. Gruss Hank

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Geschrieben von: Kung, 05.03.2011, 14:13, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Hallo wer kann mir weiterhelfen??
Komme aus Bayern und bin verzweifelt auf der Suche nach einem anerkannten ALII Fernlehrgang...hat jemand Infos dazu??

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Geschrieben von: KommunalForum, 02.03.2011, 23:40, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Nach der Wahl in Hamburg wird auch in Hessen nach einem neuen Kommunalwahlrecht gewählt, das mehr Demokratie verspricht. Anders als früher können die Wähler mehrere Kreuze machen und entscheiden, ob sie ihre Stimmen einer Partei-Liste oder lieber einzelnen Bewerbern für den Stadtrat geben wollen. In Hamburg wurde nach der Wahl Kritik am neuen Kommunalwahlrecht laut, da eine gesunkene Wahlbeteiligung und eine höhere Zahl ungültiger Stimmen beobachtet wurde.

In Frankfurt spricht die BILD bereits von einem Qual-Zettel: "Er ist 118 cm breit, 62,8 cm lang. Jeder Frankfurter hat 93 Stimmen."
Link: http://www.bild.de/BILD/regional/frankfu...gross.html

---
In Bezug auf Volksentscheide und Bürgerentscheide hat der Verein "Mehr Demokratie" erstmals ein Ranking für die einzelnen Bundesländer erlassen. Während das Wahlrecht in Hamburg mit "sehr gut" bewertet wird, erhalten u.a. die Länder und Stadtstaaten NRW und Berlin die Note "mangelhaft".

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Geschrieben von: liselotte, 02.03.2011, 21:58, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hier mal die Situation: Der PR hat einen Antrag der Dienststelle abgelehnt. Dies ist jedoch kein Fall der Mitbestimmung oder Mitwirkung, sondern es geht um Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens (durch interne mündliche Absprache). Die Diskussionen gehen schon einige Monate und es kommt einfach keine Einigung zustande.

Frage: Wie kann nun vorgegangen werden?
Die Einigungsstelle kann nicht angerufen werden, da es kein Fall der Mitwirkung ist. Nun ist mittlerweile keine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit mehr gewährleistet...

ich würde mich sehr über Antworten und Hinweise freuen!

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Geschrieben von: Nocheingast, 02.03.2011, 18:33, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Guten Tag,

ich arbeite seit über 8 Jahren auf 400 € Basis bei einer Stadtverwaltung,
im vergangenen Sommer wurde eine Stelle intern ausgeschrieben, auf die ich
mich bewarb. Genommen wurde letztendlich eine Kollegin, die wie ich
fachfremd ausgebildet ist. Nach kurzer Zeit entschied sich die Kollegin um
und blieb doch auf ihrer alten Stelle. Nun wird die gleiche Stelle wieder
ausgeschrieben, soll aber nun nur noch mit Fachangestellten besetzt werden,
daher erfolgt nun auch eine öffentliche Ausschreibung, damit sich Externe mit Fachangestelltenausbildung bewerben können.

Hat unser PR die Möglichkeit, der Einstellung eines externen Bewerberbers
zu widersprechen? PR-Vorsitzende sagt nein. Stimmt das?

Danke für Antworten und evtl. Tipps, was ich tun könnte.

PS: Ich abeite in dem Bereich, in dem die Stelle ausgeschrieben wird.

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Geschrieben von: linofrosch, 02.03.2011, 14:46, Forum: Fortbildung , Antworten (6)

Hallöchen,
sagt mal ich soll den Angestelltenlehrgang 2 ab September 2011 beginnen. Leider kann mir keiner genau sagen, wie lang der geht. Mein AG meinte 2 Jahre, das Studieninstitut Chemnitz meinte 3 Jahre.
Hab selbst 2 kleine Kinder und wäre schon arg interessiert, wieviel Zeit ich einplanen muss, die sie weniger von ihrer Mama haben. Muss ja auch geplant werden, wer dann Samstags den ganzen Tag auf die Kiddies aufpasst.
Weiß auch zufällig jemand wie das abläuft, wenn man krank ist oder die kids?
Ist es richtig, dass man nicht verpflichtet ist an allen Unterrichtstagen anwesend zu sein sondern lediglich eine gewisse Anzahl an Klausuren mitgeschrieben haben muss?

Lg
linofrosch

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Geschrieben von: Gast, 01.03.2011, 12:49, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Guten Morgen liebe Kollegen,

ich war aufgrund psychischer Ursachen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. Aufgrund eines Umzuges konnte ich meine Therapie nicht weiterführen und bin bei einem neuen Therapeuten auf die Warteliste gesetzt worden.
Nun habe ich nächste Woche einen Untersuchungstermin beim Amtsarzt. Es handelt sich dabei um die jährliche Nachuntersuchung. Nun habe ich von dem Hamburger Modell gehört. Dies soll bedeuten, dass man stundenweise wieder zurück in den Beruf soll. Was ist, wenn ich dies nicht schaffe? Wenn ich die Arbeit wieder umgehend abbrechen muss, da es mir nicht gut geht. Bin ich dann wieder im Ruhestand? Wie oft kann das Hamburger Modell wiederholt werden? Ich hatte mal gelesen, dass es nur einmal angewandt wird. Heißt dies, dass ich, falls es scheitert, nach dem nächsten Gutachten evt. wieder Vollzeit direkt arbeiten muss?
Die Untersuchungen laufen bei uns immer sehr hart ab. Man hat wirklich das Gefühl, dass man einen Feind gegenüber sitzen hat. Soll ich mich dagegen wehren? Mir graut es jetzt bereits gewaltig vor diesen Untersuchungen.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 01.03.2011, 08:56, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (31)

Hallo!

Im September steht wieder die Kommunalwahl in Niedersachsen an.

Diesbezüglich eine Frage:

Kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter verpflichten als Wahlhelfer tätig zu sein?
Zum einen wenn sie in der Gemeinde wohnen in der sie auch arbeiten und zum anderen außerhalb der Gemeinde wohnen, da sich ja die Verpflichtung zum Ehrenamt auf Bürger der Gemeinde bezieht lt. NGO!

Falls man nicht als Bürger, da man außerhalb wohnt, verpflichtet werden kann, so als Mitarbeiter?
Wo steht das und welche Entschädigungen stehen mir zu?
Überstunden? Fahrtkosten? etc?

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Geschrieben von: Talax, 28.02.2011, 14:39, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Servus!

Hier mal ein Erfahrungsbericht zu einem Vorgang bei uns (Hessen).

Unser Vorsitzender hat seine Arbeit seit geraumer Zeit massiv vernachlässigt
und zu oft, aus Sicht eines Großteils des Gremiums, keine gute Grundeinstellung zu vielen Themen.

Wir sind lag rumgeeiert wie wir die Kuh vom Eis bekommen.
Wir waren irgendwie im Irrglauben, es ist nicht so einfach
ihn als Vorsitzenden ab zu setzen. Wir sahen vor lauter
Bäumen keinen Wald mehr...

Dann kam ein Kollege von einem Seminar (HPVG1) und hat die
so schrecklich banale Lösung mit gebracht:

Mit einfacher Mehrheit abwählen oder direkt neu wählen...

Als wir das im Gesetz recherchierten, schüttelten wir den Kopf
etwas schmunzelnd über uns. Icon_cheesygrin

Fazit: Wir haben ihm eröffnet dass wir ihn zur nächsten Sitzung
abwählen werden/wollen. Einen Tag später trat er zurück aber
trat im Rücktrittschreiben nach. Übermorgen wird neu gewählt.

Bis denne
Marcus

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Geschrieben von: Skywolf, 28.02.2011, 12:37, Forum: Bürgerfragen, Antworten (2)

Hallo,
ich habe ein Problem oder einen Gewissenskonflikt bezüglich meiner alleinerziehenden Nachbarin (2 Kinder ca. 8-10 Jahre alt).
Morgens vor der Schule sowie abends vor dem Schlafen ist eine verbale Auseinandersetzung nicht zu überhören. (Stört uns nicht, sind sehr tolerant besonders gegenüber Kindern) Allerdings weinen die Kinder sehr viel, und Sie schreit sie weiter an, das geht auch mal eine halbe Stunde so. Man hört "belanglose" Sachen heraus wie z.b. "Wieso hast du deine Brotdose nicht eingepackt" klingt jetzt nicht sehr aufregend aber die Lautstärke und der Ton machen die Musik... Ich kann mich noch erinnern, dass ich als Kind nicht wegen jedem (entschuldigung) belanglosem Schei* angebrüllt wurde, und es bei uns sowieso sehr harmonisch war. Ich bin der Meinung: Es ist nicht normal.

Ich stecke also in diesem Konflikt, Was tun? Soll man das Jugendamt einschalten oder ist es Alltag, dass sowas vorkommt? Ist es normal? Soll ich mit meiner Nachbarin reden? Wir kennen uns nicht weiter, nur vom "Hallo" sagen.

Psychologisch (sofern mir das zusteht) betrachtet bin ich der Meinung, dass sie eine eher unglückliche und vom Leben enttäuschte Frau ist, die eventuell ihren "Frust" an ihren Kindern auslässt. Aber da möchte ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Wir wohnen auch erst einen Monat hier, soll man "abwarten"? oder ist es dann irgendwann vllt. zu spät... Man möchte ja auch nicht, dass die Kinder völlig verängstigt werden und Psychosen davon tragen.

Bitte um Rat.
mfg
Skywolf

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Geschrieben von: Gast, 27.02.2011, 23:53, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo,

ich bin selbst keine Frauenbeauftragte, habe mir aber einmal unseren Frauenförderplan angeschaut.
Was mich wundert: Darin werden auch alle Außenstellen / kommunale Unternehmen / Betriebe (z.B. Schulen, Marketing-Gesellschaft, Stadtwerke, Bauhof, usw) einbezogen. Ich frage mich, ob das so richtig und zulässig ist, d.h. darf man diese so unterschiedlichen Aufgaben / Bereiche einfach in einen Topf werfen und daraus z.B. für die ganze Stadt Frauenquoten in Führungspositionen ableiten ? Oder muss man hier getrennte Auswertungen und Frauenförderpläne für Verwaltung, Werke, Museen, etc. erstellen ?
Ich selbst arbeite bei den Stadtwerken. Hier ist eigentlich die Frauenquote in Führungspositionen sehr niedrig, durch das Summieren mit den anderen Bereichen wird jedoch für die ganze Stadt kein großer Förderbedarf ausgewiesen. Und im Rathaus werden demnächst einige Kolleginnen befördert...
Weitere Fragen: Nach welchen Vorschriften wird ein Frauenförderplan erstellt (Bundesland NRW) ? Und wie verbindlich ist er für die Personalauswahl / Beförderungen ?

Liebe Grüße
Heide

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2011, 13:28, Forum: Bürgerfragen, Antworten (12)

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob ich an meinem recht neuen Haus in NRW (BJ 2006) auch eine Abwasser-Dichtheitsprüfung machen lassen muss. Leider habe ich mir damals von meinem Bauträger keine Dichtheitsbescheinigung geben lassen und jetzt (nach Ablauf der Garantie) gibt er mir keine mehr. Aber eine Abwasser-Dichtheitsprüfung an einem 5 Jahre alten Haus durchzuführen wäre ja wohl völliger Humbug. Gibt es für ein neues Haus Härteregelungen, Ausnahmen, Stichtage, oder so ? Bei der Stadt habe ich bisher nicht angerufen, habe noch keine Aufforderung bekommen und will da keine schlafenden Hunde wecken ...

Matthias

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2011, 13:20, Forum: TVöD, Antworten (11)

Hallo,

ich würde gerne wissen, mit welchem Gehalt ich als Politesse ("Beschäftigte/r für die kommunale Verkehrsüberwachung") rechnen kann. Werde aus der Stellenausschreibung nicht schlau. Gibt es da eine Eingruppierung ? Warum nennt man die dann nicht ? Hier der Text der Stellenausschreibung:

"Die Stadt ***** stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n>>> Beschäftigte/n für die kommunale Verkehrsüberwachung als Vollzeitkraft ein. Das Aufgabengebiet umfasst die Überwachung des ruhenden Verkehrs.Wir suchen eine/n qualifizierten/n und engagierte/n Mitarbeiter/in mit EDV-Kenntnissen, sicherem Auftreten, Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, Team- und Konfliktfähigkeit, organisatorischen Fähigkeiten und Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit.Wir bieten ein verantwortungsvolles, vielseitiges und selbstständiges Tätigkeitsfeld mit entsprechender Einarbeitung, eine angenehme Arbeitsatmosphäre in einem motivierten und kreativen Team. Die Eingruppierung erfolgt nach den geltenden tarifrechtlichen Bestimmungen."

LG

Anke

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2011, 12:28, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (5)

Hallo,
ich bin zur Zeit Schulsekretärin bei einer Schule, angestellt auf einer Teilzeitstelle bei einer Stadt.
Nun würde ich gerne auf eine Stelle als Sachbearbeiterin im Rathaus wechseln, da diese Vollzeit statt Teilzeit ist, besser bezahlt ist und ich dort mehr gefordert werde.
Mittelfristig würde ich dann gerne auch noch eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten machen (oder bin ich dafür mit 35 Jahren schon zu alt?).
Nun suche ich Tipps, wie ich die Bewerbung formuliere. Ein Bekannter (Verwaltungsbeamter) sagte, dass ein Anschreiben "mit 2 Sätzen" genügen würde, man würde mich bei der Stadt ja bereits kennen, meine Qualifikationen seien in der Personalakte.
Aber ist das wirklich ausreichend ? Ich fände solche Bewerbungen eher unhöflich. Muss ich z.B. nichts zu meiner Motivation, meinen Vorkenntnissen, etc. schreiben ?

Ferner bin ich mir unsicher, ob ich bereits schreiben (und im Auswahlgespräch erwähnen) sollte, dass ich noch eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten anstrebe.

Für eine Antwort auf meine Frage und alle weiteren Tipps wäre ich sehr dankbar !

Andrea

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Geschrieben von: Gast, 25.02.2011, 12:44, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich habe gehört, dass es früher einmal einen Passus im Beamtenrecht gab, der mir vielleicht einmal nützlich sein kann.
Ich vertrete zur Zeit einen langfristig erkrankten Kollegen. Es ist nicht sicher, ob er überhaupt noch einmal an seinen Arbeitsplatz zurückkehren wird.
Stimmt es, dass man sich durch die längerfristige Vertretung (man sprach von mehr als 6 Monaten) das Recht auf die Stelle erarbeitet?
Kann ich also einen Anspruch auf die Stelle geltend machen, wenn er aufgrund seiner Erkrankung in den wohlverdienten Ruhestand geht?

Gruß

Andreas

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Geschrieben von: 1855christina, 24.02.2011, 14:57, Forum: Kämmerei, Antworten (3)

Zur Finanzierung wird ein Grundstück im Januar 01 verkauft.
Verkaufswert 300.000 Euro
Buchwert: 200.000
Der Käufer zahlt im Februar 01

Wie lautet der Buchungssatz?

über eine Antwort würde ich mich freuen!!!

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