Stufenaufstieg/Elternzeit
#1

Hallo!
Ich habe eine Frage zum Stufenaufstieg im Rahmen meiner Elternzeit. Findet die Elternzeit Berücksichtigung bei der 4jährigen Wartezeit oder müssen die 4 Jahre ununterbrochen mit Arbeitszeiten belegt sein? Durch meine zwei Schwangerschaften habe ich seit Einführung des TVÖD zwei Jahre durch die Elternzeit pausiert.

LG Annika
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#2

Hallo Annika,

die Elternzeit wird nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet.
Es ist sogar so, dass bei einer Elternzeit von mehr als fünf Jahren grundsätzlich eine Herabstufung um eine Stufe möglich ist.
BAG, Urteil vom 27.02.2011 - 6 AZR 526/09- BAG Pressemitteilung Nr. 8/11
Das liegt daran dass der Stufenaufstieg sich nach der Berufserfahrung richtet und du während der Elternzeit keine Erfahrung sammeln kannst.
Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz stehen aber einer ununterbrochenen Tätigkeit gleich. §17 Abs. 3 TVöD.

Viele Grüße
Roland
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