10.03.2011, 23:35
Hallo!
Ich habe eine Frage zum Stufenaufstieg im Rahmen meiner Elternzeit. Findet die Elternzeit Berücksichtigung bei der 4jährigen Wartezeit oder müssen die 4 Jahre ununterbrochen mit Arbeitszeiten belegt sein? Durch meine zwei Schwangerschaften habe ich seit Einführung des TVÖD zwei Jahre durch die Elternzeit pausiert.
LG Annika
Ich habe eine Frage zum Stufenaufstieg im Rahmen meiner Elternzeit. Findet die Elternzeit Berücksichtigung bei der 4jährigen Wartezeit oder müssen die 4 Jahre ununterbrochen mit Arbeitszeiten belegt sein? Durch meine zwei Schwangerschaften habe ich seit Einführung des TVÖD zwei Jahre durch die Elternzeit pausiert.
LG Annika