Ich hätte gern Informationen, wie Kassenleiter in Städten mit 30.000 - 50.000 Einwohnern mit eigener Vollstreckungsstelle eingruppiert sind. Hilfreich wäre auch eine Angabe zur Anzahl der Mitarbeiter.
Mit freundlichen Grüßen
Kassenleiterin
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Moin,
mit Vollstreckungsstelle und mindestens 15 Beschäftigten EG 10, mit Vollstreckungsstelle und weniger als 15 Beschäftigten EG 9 (Anlage 1a zum BAT besondere Tätigkeitsmerkmale von Angestellten im Kanzlei- und Rechnungswesen). Häufig werden höhere Eingruppierungen gezahlt, das dann allerdings übertariflich. Oberhalb von EG 11 verlässt m.E. eine Eingruppierung allerdings den Rahmen der in den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen gesetzt wird.
Grüße
1887