Wahlberechtigung/Wählbarkeit im Jobcenter ?
#1

Moin Kolleginnen und Kollegen,

ein Thema, das bei uns in Schleswig-Holstein z.Z. thematisiert ist die Wählbarkeit und die Wahlberechtigung von Bediensteten, die per Vertrag an die Jobcenter "zugewiesen" wurden. Die Zuweisung unserer AN besteht seit nunmehr fünf Jahren und weiterhin. Bei der letzten PR-Wahl haben wir solche zweifelnden Gedanken gar nicht gehabt, sondern eine der Kolleginnen auch in den PR gewählt. Es gab dort auch keinen Personal- oder Betriebsrat. Durch die Wahlseminare sind wir aber nun aufgescheucht. Die Länder Bayern und ?? haben per Landesgesetz diesen AN ein Doppelwahlrecht in ihrer Ursprungs- und ihrer Tätigkeitskommune zugebilligt. In SH ist das aber nicht erfolgt. Die Gewerkschaften geben in dieser Sache unterschiedliche Antworten.
Wie ist es also richtig ? Die Jobcenter AN wählen sowohl in ihrer Ursprungskommune und im Jobcenter einen PR? Oder müssen diese AN diesen letzten Bindungsfaden aufgeben und dürfen nur noch im Jobcenter wählen? Analog das Ganze auch für die Wählbarkeit.

Ich glaube kaum, dass jemand eine durchgeführte Wahl anzweifeln würde, jedoch würde ich auch gern wissen, dass wir korrekt arbeiten.

Gruß Mahhjong
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