Wählbarkeit Personalrat
#1

Hallo,
da jetzt bald Personalratswahlen anliegen, habe ich eine Frage: Ist ein geschäftsführender Beamte, der gleichzeitig Personalchef und der einzige Beamte ist, berechtigt, sich in den Personalrat wählen lassen??
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#2

Huhu,

Beamtenrecht ist nicht meine Materie.

Das würd ich mir 3 mal überlegen, das zu machen. Der Personalchef im PR????? Genau.... der Wolf mischt sich unter die Hasen und wird Vegetarier?

Ich weiß nicht. Oder ist dieser Mensch bei Euch soooo neutral? Ich sags mal mit anderen Worten aus der "Zeit" online:

"Natürlich kann ein Vegetarier sehr zivil mit einem Kannibalen über das gemeinsame Nachtmahl verhandeln; dabei sollte er aber das Küchenmesser nicht als Vorleistung abgeben."

Gruß
Auenlandbewohnerin
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#3

Hallo Dani,

nach dem BayPVG Art 17 erhält eine Gruppe, der weniger als fünf Beschäftigte angehören, nur dann eine Vertretung im Personalrat wenn sie mindestens ein zwanzigstel (5%) der Beschäftigten umfasst.

Nach Art 14 sind Beschäftigte, die zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Dienststelle befugt sind, nicht wählbar.
Welche Befugnisse euer geschäftsleitender Beamter hat kann ich nicht sagen.

Schließe mich der Kollegin Auenlandbewohnerin an, "der Wolf mischt sich unter die Hasen", nur hat der Wolf dann wenig Zähne. Er kann nur bei Beamtenangelegenheiten mitbestimmen. Bei Arbeitnehmerangelegenheiten kann er nur seine Meinung kundtun und nicht mitbestimmen.Icon_cheesygrin

Mit Sicherheit ist es aber nicht förderlich für die Personalratsarbeit!

Gruß
Roland

Gesetze fangen Fliegen, doch verschonen Hornissen.
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#4

Hallo Dennis,

genau dieses Problemchen machte uns das Leben zur Hölle. Im Prinzip hängt es davon ab, wie weit dem seine Befugnisse gehen, die er vom Chefchen zugestanden bekommt. So erst kann man abgrenzen, ob er einem "erlauchten Kreise" angehört, der nicht wählbar ist. Ihr müßt da aufpassen, denn es hat für Euch i.d.R. eher Nachteile, wenn man den als "nicht-wählbar" ansieht. Damit verliert Ihr nämlich das Mitbestimmungsrecht, wenn es darum geht, diese Stelle zu besetzen. Man kann davon ausgehen, dass so einer eh nicht gewählt wird. Wir haben es anders rum erlebt. Bei uns hat die DS extra auf die Position gesetzt, um uns aus der Mitbestimmung zu kicken und die Einberufung der Einigungsstelle zu umgehen. Rechtlich zwar sehr umstritten, aber hierzu gibt's bisher kaum was an Rspr. Die Chancen bei den VerwG zu gewinnen, sind mit 50-50% da ziemlich dünn. Meine Empfehlung, im Zweifel immer auf "wählbar" erkennen; ist taktisch klüger!
Glück auf:-) Haegar
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#5

und dann muss der gute Mensch ja auch erstmal gewählt werden..... Da hilft auch nur aktiver Wahlkampf.

Die Vorstellung, dass so ein "Lauscher" der DS im PR sitzt... na das stell ich mir richtig super vor!

Auenlandbewohnerin
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#6

Hallo Haegar,

da bin ich anderer Meinung als du.
Wenn der einzige Beamte den sie haben nicht wählbar ist, fällt der freie Sitz im Personalrat den Arbeitnehmern zu.
So sieht es zumindest unser Personalvertretungsgesetz vor.
(16.02.2011, 11:05)Gast schrieb:  Damit verliert Ihr nämlich das Mitbestimmungsrecht, wenn es darum geht, diese Stelle zu besetzen.
Welche Mitbestimmung? Bei Angelegenheiten der Beamten haben die Arbeitnehmer im Personalrat eh nicht mitzubestimmen.
Warum kickt er euch aus der Mitbestimmung? Er hat ja auch nur eine Stimme.
Meines Erachtens ist er nicht wählbar. Er kann sich zwar selber in die Wahlvorschlagsliste eintragen aber bei Gruppenwahl muss der Wahlvorschlag von drei Wahlberechtigten seiner Gruppe unterschrieben sein. In der Gruppe der Beamten ist er aber der einzige!

Lass mich aber gerne eines besseren belehren! Icon_wink

Gruß
Roland
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#7

Sorry zunächst mal dafür, dass ich aus Dani, Dennis machte. Das war ein Versehen. Du hast natürlich auch recht@Roland. Es ist eine Gradwanderung. Erkennt man jedoch darauf, dass er nicht wählbar ist, macht man den zum absoluten Überflieger und stellt ihn dem Chefchen gleich. Damit ist dann ein für alle Mal ein Mitspracherecht des PR passè, sofern es um dem seine Stelle geht. Mit anderen Worten, da kann Chefchen machen, und man hat keine Chance etwas dagegen zu unternehmen. Man muß da sicherlich die Situation im Einzelfall beurteilen. Pauschal läßt sich dazu kaum was sagen. Und ja @Auenlandbewohnerin, es ist grauenhaft einen Judas im PR zu haben. Ist auch ne Geschichte, mit der wir leben müssen in Dumpfbackenhausen. Glück auf:-) Haegar
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#8

Auch so und noch was. Was die Mitbestimmung angeht, so handelt der PR als Gremium, genau wie in anderen Dingen auch. Deshalb sind da alle Mitglieder gefragt, wenn es um die Mitbestimmung geht, auch wenn's einen Beamten betrifft. Aber, logo hier gilt ja noch die Besonderheit zu bedenken, dass der der einzigste Beamte ist. In dem Fall stellt sich das Problem wahrscheinlich gar nicht. Insofern würde in der Tat, der Sitz den tariflich Beschäftigten zufallen. Deshalb würde ich empfehlen, die Argumentation eher in die Richtung zu führen und letztlich sagen, aufgrund der Wahlrichtlinien kommt er nicht in Betracht. Damit erreicht man das angestrebte Ziel gleichfalls und es läßt sich besser verkaufen, als von vornherein auf "nicht-wählbar" zu plädieren. Man sollte unbedingt darauf achten, das Mitbestimmungsrecht für dem seine Stelle nicht auf's Spiel zu setzen. Glück auf, Leute:-) Haegar
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#9

Hallo,
erst mal vielen Dank für die Antworten! Natürlich ist unser GB nicht neutral!!! Ich denke, er hofft, dass die ganzen Angestellten dann sagen: das bringt ja dann alles nichts und keiner mehr in den Personalrat will.
Mir wurde gesagt, dass er wählbar ist aufgrund BayPVG Art.17 (3) Eine Gruppe erhält mindestens bei weniger als 51 Gruppenangehörigen einen Vertreter und daß dann ein Minderheitenschutz eintritt. Da er der einzige Beamte in der Dienststelle ist, wäre er dann automatisch drinnen. Und das wäre der Super-GAU!! Aber der Hinweis auf Art. 17 (4) hört sich ja ganz vielversprechend an!! Also dickes Dankeschön an euch!
Dani
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#10

Hi Dani! Und noch etwas. Ich weiß nicht, wie es bei Euch ist, aber in manchen PersVGs gibt's gewisse Bestimmungen, welche zumeist einen (natürlich wie immer nicht abschließenden) Katalog an Zeug aufzählen, der die Wählbarkeit ausschließt. Irrsinnigerweise wird das dann gekoppelt an interne Dienstordnungen (an die sich sonst kaum gehalten wird). In der Hauptsache geht es darum, wie weit dem seine Befugnisse gehen. Wenn Chefchen dem erlaubt, eigenverantwortlich Personalentscheidungen zu treffen, wäre das z. B. ein Ausschließungsgrund. Nur weiss ich halt nicht genau, wie das bei euch geregelt ist. Dennoch, ich empfehle es so zu deixeln, dass man die Geschichte von Euerer Seite eher via wahlrechtmäßige Schiene löst, denn anders macht Ihr den selbst vielleicht größer als er ist. Du weißt, was ich meine. Ihr setzt sonst die Mitbestimmung auf's Spiel, sobald es zu einer Neubesetzung dieser Stelle kommt. Glück auf: Haegar
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