Hat hier jemand Ahnung, inwieweit der nebenberufliche A II, der aus der eigenen Tasche und nicht über den AG getragen wird, womöglich (ganz oder zumindest teilweise) von der Steuer abgesetzt werden kann ?
Hallo Hank,
Du kannst die Kosten ganz klar als Werbungskosten absetzen, da es sich um eine Weiterbildung im ausgeübten Beruf handelt. Tipp: Auch die Fahrtkosten zu Lerngemeinschaften kannst Du ansetzen.
Gruß
Peter
Danke für die Info. Mal gucken, in welcher Höhe man das ansetzen kann.
Kann ja nicht soviel sein, ansonsten wäre es nicht so begehrt, dass der AG das übernimmt:-).
Ja, der AG will manchmal aber nicht so, wie man selbst will:-)
Naja, nen bisschen würde es bringen, da ich über 920,00 € schon rüberkomme.
Hallo Hank,
was ist denn überhaupt ein nebenberuflicher A2?
Beste Grüße!
Hallo DeBeVau,
ein nebenberuflicher A II ist der Angestelltenlehrgang II (Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt), den man neben seiner gewöhnlichen Arbeit absolviert, hier im Bereich findet der Freitags/Samstags bzw. wochenweise auch als Blockunterricht statt. Muss natürlich mit dem Posten vereinbar sein und der AG muss dich auch dafür auch anmelden,auch wenn du die Zeche zahlst (es sei denn, er bezahlt ihn dir) .
Der geht im Vergleich zu dem, der Vollzeit über ein Jahr läuft, entsprechend länger (knapp 2 Jahre).
Gruss Hank
Hallo Hank,
danke... wieder etwas dazu gelernt!
Konnte mir keinen Reim daraus machen, was dies mit einem Nebenberuf zu tun hat.
Als ich meine Verwaltungsprüfung 2 absolviert habe,
war dies noch bei der Verwaltungsschule innerhalb der Kommunalverwaltung.
Ist aber auch schon eine Ewigkeit her.
Viele Grüße!