Arbeitsplatzwechsel öffentlicher Dienst
#1

Hallo...Habe eine wichtige Frage...Ich befinde mich im öffentlichen Dienst. Bin im gehobenen nichttechnischen Dienst ausgebildet worden und kann zwar jederzeit kündigen, aber müsste in den ersten 5 Jahren Geld dafür zurückzahlen. Bin beim Land NRW beschäftigt. Kann ich innerhalb des öffentlichen Dienstes einfach wechseln oder gibt es da Probleme???
Bitte nicht fragen warum ich wechseln will, gibt dafür gute Gründe...
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#2

Wenn Du wechselst, mußt Du zurückzahlen.

Grundsätzlich kann man natürlich wie überall sonst auch den Arbeitgeber wechseln. Beim neuen Arbeitgeber fängst Du aber wieder bei Null an. Hast also keinen Anspruch auf Deine jetzige Vergütungsgruppe und schon gar nicht auf die Stufe. Von daher sicher sinnvoller beim gleichen Arbeitgeber, also Land NRW, zu bleiben und nur das Amt zu wechseln, wenn Dir die Arbeit beim jetzigen nicht (mehr) gefällt. Gerade eine so große Landesverwaltung wie NRW müßte doch da Möglichkeiten haben.
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#3

Hallo Katharina, halle Mieze,

@ Katharina: lt TV ist es schon möglich bei einem gleichgearteten Arbeitplatz die Stufen anerkannt zu bekommen, wenn der Zeitzwischenraum nicht zu groß ist:

Bsp. TvöD VKA (aber analoge Regelungen gibt es auch in den anderen TVs)

Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt bei Einstellung nach dem 31. Dezember 2008 in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen
zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen
Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.


Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden

@ Mieze:
was musst Du denn da zurückzahlen und wie genau ist die Formulierung in Deinem AV?

Gruß
Auenlandbewohnerin
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