Aufstieg in den gehobenen Dienst oder Angestelltenlehrgang II ?
#1

Hallöchen zusammen,
ich bin seit September Angestellte in einer großen Kommune in Sachsen. Vorher habe ich eine Ausbildung im mittleren nichttechnischen Dienst absolviert. Nach der sechsmonatigen Probezeit habe ich die Möglichkeit, mich verbeamten zu lassen. Allerdings würde ich mich auch sehr gern weiterbilden, um in den gehobenen Dienst zu kommen. Nun weiß ich nicht, wie ich mich entscheiden soll? Mir wurde gesagt, dass man als Beamte wenig Chancen hat, aufzusteigen und als Angestellte könnte ich den AII-Lehrgang machen. Vielleicht habt ihr ein paar tolle Ratschläge für mich, um mir meine Entscheidung zu erleichtern. Was gibt es als Beamtin für Möglichkeiten, in den gehobenen Dienst zu kommen oder gibt es überhaupt Möglichkeiten, wie Fernstudium o. ä., die anerkannt werden?

Vielen Dank im Voraus.K045
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#2

Mach den AII! In das Beamtenverhältnis kannst du dich auch später noch berufen lassen. Wenn du bei einer größeren Kommune arbeitest, ist die Chance auch größer. eine entsprechende Stelle zu bekommen. Nachteil im Angestelltenverhältnis: Die Angestellten sind eine Entgeltgruppe schlechter gestellt.
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#3

Halli-Hallo! Das kommt darauf an. Man hat als Beamter/Beamtin durchaus Vorteile, die man als tariflich Beschäftigte/r nicht hat. Auch hast Du keine Garantie, dass Du mit abgeschlossener A-II-Prüfung gleich eine adäquate Stelle bekommst. Es besteht, meines Wissens, nach wie vor die Möglichkeit als sog. "Aufsteiger" vom Mittleren Dienst in den Gehobenen zu kommen. Wahrscheinlich werden sie heute aber verlangen, dass Du Abi oder Fachabi nachweisen kannst. Das coole bei dieser Geschichte ist, Du bekommst weiter Deine Bezüge Deiner Mittleren Dienst-Stelle. Damit fährst Du wesentlich besser als wenn Du die Nummer als "Anwärter/in auf den Gehobenen Dienst" durchziehst. Wichtig wäre noch zu wissen, wie es aussieht mit Deinem Lebensalter. Je früher Du Dich verbeamten läßt, desto besser. Später wird mit der Zeit uninteressant, weil Du dann nicht mehr auf die versorgungsrechtlichen Zeiten kommst. Glaub mir, die Vorteile überwiegen, wenn Du noch jung an Jahren bist. Du hast Anspruch auf Beihilfe, brauchst Dich nur zu 50 % selbst krankenversichern und mußt nix an Arbeitslosenvers. usw. abdrücken. Unterm Strich bleibt Dir so definitiv mehr Kohle über. Tja, und nicht zu vergessen, Du wirst die Position "auf Lebenszeit" erwerben, d. h. der Job ist Dir immer sicher. Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück:-) Haegar
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#4

Hmmmm...Vielen Dank für eure Ratschläge. Nun weiß ich aber trotzdem noch nicht, wie ich mich entscheiden soll. Ich bin 25 Jahre. Das ist eine echt schwierige Entscheidung. An für sich bin ich mit meiner Stelle zufrieden und bin nicht unbedingt so scharf darauf, jeden Freitag und Sonnabend mich in die Schule zu setzen und das 4 Jahre lang. Auf der anderen Seite, woher weiß ich, was ich paar Jahren ist und dann möchte ich doch mal was anderes machen und in den gehobenen Dienst. Aber dann geht das vielleicht nicht mehr.

Noch was anderes: In Sachsen gibt es den sog. Angestelltenlehrgang II und die Verwaltungsfachwirtprüfung. Kennt jemand den Unterschied?
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#5

Ich kann dir aus den Erfahrungen meiner Mitarbeiter und etlicher "Schüler" den Rat geben: Nimm das Beamtenverhältnis!
In der heutigen Zeit gibt es immer weniger Beamtenstellen. Wer eine Stelle bekommt, muss sie nehmen. Du kannst danach immer noch schauen, wie es weitergeht. Du bist ja "erst" 25 Jahre alt. Auch für Beamte des mittleren Dienstes gibt es Weiterbildungsangebote, um in den gehobenen Dienst zu wechseln. Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit einer Überleitung in den gehobenen Dienst - hierzu können verschiedene Weiterbildungsabschlüsse anerkannt werden (z.B. Verwaltungsfachwirt, geprüfter Buchhalter etc.).
Viele Grüße...
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