Hallöchen!
Also: Stufe 1 wäre es ohne einschlägige Berufserfahrung!
Hast Du einschlägige Berufserfahrung von mind. 1 Jahr bekommst Du Stufe 2. Zwingend. Siehe § 16 Abs. 2, Satz 3 TVL. (wenn Du 3 Jahre einschlägige BE hättest, wäre es sogar Stufe 3)
Der AG kann zur Deckung des Personalbedarfs sogar höher einstufen, wie er möchte.
Zur Überprüfung der Einschlägigkeit:
Enschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der entsprechenden Tätigkeit.
z. B. Sekretäriat im Landesamt und dann Sekrtäriat in der IHK.
Weißte Bescheid.... ;-)
Gruß
Auenlandbewohnerin
Hallo!
Ohhh... Juristen... vom AG.... mmmhhhh.... auch immer ein schönes Thema.... Juristen kennen auch nur das Recht genau, auf das sie sich spezialisiert haben... !!!
Wenn man unseren Juristen was Personalvertretungsgesetz fragt, kommen die lustigsten Antworten raus....
In jeden Fall soll Dein Personalrat separat prüfen und wenn Du in der Gewerkschaft bist, würd ich das auch nochmal überprüfen lassen. Sowas ist immer gut. Klar würd ich auch die Probezeit abwarten. Allerdings beträgt die Ausschlussfrist für eventuelle Nachzahlungen 1/2 Jahr.
Ob Deine Elternzeit erschwerend oder sich belastend auswirkt, wage ich mal zu bezweifeln. Habe gestern mal im TVL "geschmökert" ;-) und dazu nicht gefunden. Zumindest nicht bei einer Neueinstellung. Kann mich aber auch täuschen. Aber der AG kann ja nicht sagen:
Elternzeit=Wissen weg
.... na das wärs ja... da käme mir gleich was von mittelbarer Diskriminierung in den Sinn...
Gruß
Auenlandbewohnerin
Hallo!
Na, schon was rausgekommen?
Nr. 3 bezieht sich glaub ich auf das Weiterlaufen von Stufen. Sagen wir mal Du hattest schon die STufe 4. Dann würde die Stufe nahtlos weiter laufen. Bsp: Person A hat ein befristetes Arbeitsverhältnis über 4 Jahre bei der STadt Metropolis. Der Vertrag läuft aus. Nach 3 Monaten ruft die Stadt Metropolis an und hat ein jobangebot. Dann würde die Stufe weiterlaufen, die Person A in den letzten Monaten erreicht hat.
Weißte wie?!
Aber langjährige Berufserfahrungen werden ja nicht durch ein halbes Jahr "Fremdarbeiten" aufgehoben.
LG
Auenlandbewohnerin
Na das hört sich doch super an....
Freut mich für Dich.
Auenlandbewohnerin
In Scheswig-Holstein muss der Personalrat ja der Einstellung, aber auch der Entgeltgruppe und !!! STufe zustimmen. Den sollte man auf jeden Fall mit einbeziehen