Altenpflegehelfer/in Gehalt im öffentlichen Dienst
Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer werden im öffentlichen Dienst meist nach dem Tarifvertrag TVöD-P (Pflege) bezahlt. Das Einstiegsgehalt liegt häufig in den Entgeltgruppen P5 oder P6.
Entscheidend für die Höhe des Verdienstes sind vor allem:
- die Entgeltgruppe (P5, P6 usw.)
- die Erfahrungsstufe (Stufe 1 bis 6)
- Zulagen und Zuschläge (z.B. Nacht- oder Schichtarbeit)
Wo arbeiten Altenpflegehelfer/innen im öffentlichen Dienst?
Altenpflegehelfer/innen arbeiten in verschiedenen Einrichtungen der Pflege, häufig bei kommunalen oder öffentlichen Trägern, zum Beispiel:
- kommunale Pflegeheime und Seniorenheime
- Krankenhäuser des öffentlichen Dienstes
- Rehabilitationskliniken öffentlicher Träger
- Einrichtungen der Tagespflege
- soziale Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft
In privaten Einrichtungen gelten teilweise andere Tarifverträge oder individuelle Vergütungen.
Einstiegsgehalt nach TVöD-P (P5 / P6)
Das Gehalt von Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern richtet sich im öffentlichen Dienst meist nach dem TVöD (VKA).
Typische Einstiegsgruppen sind:
- P5 Stufe 1: häufig bei Helfertätigkeiten ohne abgeschlossene Ausbildung
- P6 Stufe 1: häufig nach abgeschlossener Ausbildung in der Pflegeassistenz
Gehaltstabelle TVöD-P 2026-2027:
| Entgelt-Gruppe | Stufen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neu (P 5+6) | Neu (P 7-16) / nach 1 Jahr (P 5+6) | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | |
| P 16 | - | 5.240 | 5.416 | 5.984 | 6.646 | 6.938 |
| P 15 | - | 5.132 | 5.293 | 5.696 | 6.177 | 6.361 |
| P 14 | - | 5.014 | 5.171 | 5.563 | 6.097 | 6.194 |
| P 13 | - | 4.895 | 5.048 | 5.431 | 5.707 | 5.779 |
| P 12 | - | 4.657 | 4.803 | 5.166 | 5.389 | 5.493 |
| P 11 | - | 4.420 | 4.557 | 4.901 | 5.130 | 5.234 |
| P 10 | - | 4.184 | 4.312 | 4.675 | 4.851 | 4.961 |
| P 9 | - | 3.992 | 4.184 | 4.312 | 4.559 | 4.662 |
| P 8 | - | 3.701 | 3.863 | 4.076 | 4.248 | 4.489 |
| P 7 | - | 3.510 | 3.701 | 3.998 | 4.150 | 4.305 |
| P 6 | 3.012 | 3.187 | 3.363 | 3.738 | 3.833 | 4.013 |
| P 5 | 2.907 | 3.146 | 3.217 | 3.334 | 3.422 | 3.629 |
Welche Faktoren beeinflussen das Gehalt?
- Berufserfahrung: Mit zunehmender Beschäftigungszeit erfolgt ein Stufenaufstieg, wodurch das Gehalt automatisch steigt.
- Einstufung bei Einstellung: In bestimmten Fällen kann einschlägige Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden.
Sonderzahlungen und Zusatzleistungen
Neben dem Tabellenentgelt erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst häufig weitere Leistungen:
- Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
- Fahrradleasing
- Vermögenswirksame Leistungen
- Zusatzversorgung (Betriebsrente)
Zulagen und Zuschläge in der Pflege
Zusätzlich können – je nach Einsatzbereich – weitere Zahlungen hinzukommen:
- Pflegezulage, Intensivzulage, Infektionszulage
- Onkologie- oder Psychiatriezulagen
- Zuschläge für Nachtarbeit, Wochenendarbeit, Feiertage, Überstunden, Schichtdienst
- Leistungsentgelt / Leistungsprämie
Bei Fachkräftemangel können Kommunen zusätzlich eine Fachkräfte-Zulage gewähren.
Entwicklungsmöglichkeiten und Aufstieg
Durch Weiterbildung oder Ausbildung sind Aufstiege in höhere Entgeltgruppen möglich, zum Beispiel als:
Auch ein Studium in Pflegewissenschaften, Gesundheitsmanagement oder Pflegepädagogik kann langfristig neue Perspektiven eröffnen.
Hinweis: Neue Pflegefachassistenzausbildung
Die bisherige Ausbildung zum/zur Altenpflegehelfer/in wird perspektivisch durch eine bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung ersetzt.
Praxisfragen (FAQ)
In welcher Entgeltgruppe starten Altenpflegehelfer/innen im öffentlichen Dienst?
Berufsanfänger ohne abgeschlossene Ausbildung werden häufig in P5 TVöD-P eingruppiert.
Mit abgeschlossener einjähriger Ausbildung erfolgt meist eine Eingruppierung in P6 TVöD-P.
Wie entwickelt sich das Gehalt mit Berufserfahrung?
Mit den Berufsjahren steigt man automatisch in höhere Erfahrungsstufen auf.
Dadurch erhöht sich das Gehalt auch ohne Stellenwechsel regelmäßig.
Welche Zulagen können zusätzlich gezahlt werden?
In der Pflege gibt es häufig besondere Zulagen, z.B. Pflegezulage,
Schichtzulage oder Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit.
Gibt es Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst?
Ja. Altenpflegehelfer/innen erhalten nach TVöD in der Regel eine
Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“).
Kann man als Altenpflegehelfer/in aufsteigen?
Ja. Durch Weiterbildungen oder eine Ausbildung zur Pflegefachkraft
sind höhere Entgeltgruppen und bessere Karrierechancen möglich.
Verdienen Altenpflegehelfer/innen überall gleich?
Nein. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitgeber
und Tarifvertrag. Viele Einrichtungen zahlen jedoch in Anlehnung an den TVöD.
Forum Pflege
In unserem Forum können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen:

