Altenpflegehelfer/in Gehalt im öffentlichen Dienst
Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer werden bei öffentlichen Arbeitgebern in der Regel nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Pflege (TVöD-P) entlohnt. Das Einstiegsgehalt liegt dabei meist in den Entgeltgruppen P 5 oder P 6.
Entscheidend für die genaue Höhe des monatlichen Bruttoverdienstes sind vor allem:
- die jeweilige Entgeltgruppe (P 5, P 6 etc.),
- die persönliche Erfahrungsstufe (Stufe 1 bis Stufe 6),
- spezifische Pflegezulagen sowie Zeitzuschläge (z. B. für Nacht-, Schicht- oder Wochenendarbeit).
Wo arbeiten Altenpflegehelfer/innen im öffentlichen Dienst?
Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer arbeiten in verschiedenen Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, insbesondere bei kommunalen oder öffentlich-rechtlichen Trägern:
- Kommunale Alten- und Pflegeheime sowie Seniorenresidenzen.
- Krankenhäuser und Universitätskliniken des öffentlichen Dienstes.
- Rehabilitationskliniken in öffentlicher Trägerschaft.
- Einrichtungen der Tagespflege und Kurzzeitpflege.
- Ambulante Pflegedienste und soziale Dienste in kommunaler Trägerschaft.
Bei kirchlichen Trägern (z. B. Caritas, Diakonie) oder privaten Einrichtungsbetreibern gelten eigene AVR-Richtlinien oder Haustarifverträge, die sich jedoch häufig am TVöD orientieren.
Einstiegsgehalt nach TVöD-P (P 5 / P 6)
Das Gehalt von Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern richtet sich im öffentlichen Dienst nach der Entgeltordnung zum TVöD (VKA).
Typische Einstiegsgruppen im Pflegebereich sind:
- Entgeltgruppe P 5: In der Regel für Hilfskräfte in der Pflege ohne qualifizierte staatliche Ausbildung.
- Entgeltgruppe P 6: Für Altenpflegehelfer/innen und Pflegefachassistenten mit einer erfolgreich absolvierten staatlich anerkannten einjährigen Ausbildung.
Gehaltstabelle TVöD-P 2026-2027
| Entgelt-Gruppe | Stufen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neu (P 5+6) | Neu (P 7-16) / nach 1 Jahr (P 5+6) | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | |
| P 16 | - | 5.240 | 5.416 | 5.984 | 6.646 | 6.938 |
| P 15 | - | 5.132 | 5.293 | 5.696 | 6.177 | 6.361 |
| P 14 | - | 5.014 | 5.171 | 5.563 | 6.097 | 6.194 |
| P 13 | - | 4.895 | 5.048 | 5.431 | 5.707 | 5.779 |
| P 12 | - | 4.657 | 4.803 | 5.166 | 5.389 | 5.493 |
| P 11 | - | 4.420 | 4.557 | 4.901 | 5.130 | 5.234 |
| P 10 | - | 4.184 | 4.312 | 4.675 | 4.851 | 4.961 |
| P 9 | - | 3.992 | 4.184 | 4.312 | 4.559 | 4.662 |
| P 8 | - | 3.701 | 3.863 | 4.076 | 4.248 | 4.489 |
| P 7 | - | 3.510 | 3.701 | 3.998 | 4.150 | 4.305 |
| P 6 | 3.012 | 3.187 | 3.363 | 3.738 | 3.833 | 4.013 |
| P 5 | 2.907 | 3.146 | 3.217 | 3.334 | 3.422 | 3.629 |
Welche Faktoren beeinflussen das Gehalt?
Neben der formalen Eingruppierung bestimmen folgende Kriterien das Gehalt:
- Berufserfahrung (Erfahrungsstufen): Mit zunehmender Beschäftigungszeit steigen Beschäftigte automatisch in die nächsthöhere Stufe auf, wodurch sich das Grundgehalt regelmäßig erhöht.
- Stufenzuordnung bei Neueinstellung: Nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung aus vorherigen Pflegestationen kann bei der Einstellung für eine höhere Stufenzuordnung angerechnet werden.
Sonderzahlungen und Zusatzleistungen
Neben dem Tabellenentgelt erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst umfangreiche Zusatzleistungen:
- Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“ im November).
- Fahrradleasing (Jobrad per Entgeltumwandlung).
- Vermögenswirksame Leistungen (VWL).
- Zusatzversorgung (betriebliche Betriebsrente über ZVK/VBL).
Zulagen und Zuschläge in der Pflege
Gerade im Pflegebereich erhöhen steuerfreie Zuschläge und monatliche Tarifzulagen das Auszahlungsnetto deutlich:
- Monatliche Pflegezulage sowie ggf. Infektions- oder Intensivzulage.
- Besondere Zulagen bei Einsätzen in der Onkologie oder der Gerontopsychiatrie.
- Zeitzuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Wechselschicht und Überstunden.
- Leistungsentgelt (jährliche Leistungssonderzahlung).
Pauschale Monatszulagen im TVöD-P:
Neben den variablen Zeitzuschlägen stehen Altenpflegehelfern feste Tarifzulagen zu. Hierzu gehören die monatliche Pflegezulage sowie bei Arbeit im Schichtdienst die Schichtzulage bzw. bei ständiger Nacht- und Wechselschicht die Wechselschichtzulage.
Bei regionalem Fachkräftemangel können kommunale Arbeitgeber zusätzlich eine Fachkräfte-Zulage gewähren.
Entwicklungsmöglichkeiten und Aufstieg
Durch Weiterbildung oder eine verkürzte Nachqualifizierung stehen Altenpflegehelfern vielfältige Aufstiegspfade offen:
- Ausbildung zur dreijährigen Pflegefachkraft (Pflegefachfrau / Pflegefachmann) mit anschließender Eingruppierung ab P 7 / P 8.
- Weiterbildung zum/zur Operationstechnischen Assistenten (OTA).
- Weiterbildung zum/zur Anästhesietechnischen Assistenten (ATA).
Nach dem Erwerb der Berufsbezeichnung als Pflegefachkraft eröffnen sich zudem Studiengänge in Pflegewissenschaften, Pflegepädagogik oder Pflegemanagement.
Hinweis: Neue Pflegefachassistenzausbildung
Die bisherigen unterschiedlichen länderrechtlichen Ausbildungen in der Altenpflegehilfe werden schrittweise durch die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung ersetzt. Diese dauert in der Regel ein Jahr und führt bei öffentlichen Trägern direkt zur Eingruppierung in Entgeltgruppe P 6 TVöD-P.
Praxisfragen (FAQ) zum Gehalt als Altenpflegehelfer/in
In welcher Entgeltgruppe starten Altenpflegehelfer/innen im öffentlichen Dienst?
Ungelernte Hilfskräfte werden meist in P 5 TVöD-P eingruppiert. Nach erfolgreichem Abschluss der staatlich anerkannten einjährigen Ausbildung erfolgt die Eingruppierung in P 6 TVöD-P.
Wie entwickelt sich das Gehalt mit Berufserfahrung?
Durch das Stufensystem im TVöD steigen Beschäftigte mit zunehmender Zugehörigkeit automatisch von Stufe 1 bis Stufe 6 auf. Dadurch erhöht sich das Gehalt schrittweise um mehrere hundert Euro monatlich.
Welche Zulagen kommen zum Grundgehalt hinzu?
Zusätzlich zum Tabellenentgelt werden die monatliche Pflegezulage sowie Zuschläge für Samstags-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Schicht- bzw. Wechselschichtzulagen gezahlt.
Gibt es Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst?
Ja. Angestellte nach dem TVöD-P erhalten im November eine Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“), die prozentual vom durchschnittlichen Monatsgehalt berechnet wird.
Verdient man im Krankenhaus mehr als im Altenheim?
Nein, solange beide Einrichtungen nach dem TVöD-P (VKA) vergüten. Die Eingruppierung für Altenpflegehelferinnen und Pflegefachassistenten erfolgt in städtischen Seniorenzentren und kommunalen Krankenhäusern einheitlich nach Entgeltgruppe P 6. Unterhaltspunkte können sich lediglich durch unterschiedliche Schichtmodelle und Zulagen ergeben.
Kann man als Altenpflegehelfer/in aufsteigen?
Ja. Über eine verkürzte Ausbildung zur dreijährigen Pflegefachkraft ist ein Aufstieg in höhere Entgeltgruppen (P 7 bis P 9) problemlos möglich.
Forum Pflege: Fragen stellen & austauschen
Haben Sie Fragen zu Eingruppierung, Schichtzulagen oder Aufstiegsmöglichkeiten in der Pflege? In unserem Forum Pflege können Sie sich kostenlos mit Kolleginnen und Kollegen austauschen:
Frage im Forum stellen

