Geschrieben von: sleepingmemories, 30.06.2014, 19:37, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (4)

Guten Abend,
leider konnte ich über die Suche keine passende Antwort finden...
Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst brachten ja eine Entgelterhöhung rückwirkend zum 01.03.2014. Mein alter Arbeitgeber, bei dem ich bis Ende Mai gearbeitet habe hat bis zum Zeitpunkt meines Austritts diese Erhöhung noch nicht an die Beschäftigten ausgezahlt gehabt. Habe ich dann jetzt trotzdem noch einen Anspruch auf eine Nachzahlung für die Monate März bis Mai? Und muss ich das ganze schriftlich beantragen oder muss mein alter Arbeitgeber das von sich aus auszahlen?

Ich wünsche allen einen schönen Abend.
MfG

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2014, 21:22, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo Liebe Forums-Mitglieder und Gäste,

wie auch schon im Vorjahr haben wir eine Leistungsbewertung erhalten. Ich wurde schon das letzte mal sehr negativ bewertet nun aber in Punkten die definitv nicht auf meine Person zutreffen. Am meisten Trifft mich das ich beim Sozialverhalten am Arbeitsplatz mit "wenig ausgeprägt" beurteilt wurde. Ich grüße jeden Morgen meine Kollegen und die Chefs, erkundige mich nach Krankheit eines Kollegen ob es ihm besser geht. Selbst bei einer Kollegin deren Haustier verstarb habe ich zugehört und Tempos gereicht (was für einige die keine Tierfreunde sind, in unserem Büro mit Kopfschütteln abgetan wurde). Bei Kundschaft verhalte ich mich sehr einfühlsam, kürzlich war ein Kunde sehr aufgebracht wegen einer Sache die ich nicht erledigt habe, ich habe jedoch bis zum Ende zugehört, die Person soweit beruhigt bis ein normales Gespräch möglich war und erst dann an den zuständigen Kollegen weitergeleitet, der dann einen enstpannten Kunden zugeschanzt bekam. Für meine Kundschaft lege ich ich immer zu 100 Prozent ins Zeug, recherschiere auch mal und stelle Kontakt zu anderen Behörden her auch wenn es nicht in meinen Aufgabenbereich fällt.

Die Bewerterin ist meine Kollegin die mir bei Dienstanstritt vor drei Jahren als meine ebenbürtige/gleichgestellte Kollgin vorgestellt wurde und Sie dieses ebenfalls immer wieder gesagt hat. Laut Leistungsbewertung ist Sie nun aber "Leitung Bürgerbüro"???? Ich bin immer gesprungen wenn es um Urlaubsvertretung ging, nun hatte ich mich aber einmal diesbezüglich mit ihr in den Haaren, (naja Sie wurde laut und ich habe geweint) da es eben einmal nicht nach Ihrem Kopf ging (zumal sie keinen Urlaub gebucht sondern nur Stunden abbauen wollte). Ich konnte in der Zeit keine Betreuung für meine Tochter finden (was ich aber zumindest versucht habe). Ich habe nun die Vermutung das Sie mir dafür eins reinwürgen will. Icon_sad

Nun meine Fragen:

Darf Sie mich überhaupt bewerten (im Vorjahr war es unser Bürgermeister)?
Was kann ich gegen diesen Bewertungspunkt unternehmen?


Es eilt leider sehr da ich die Bewertung erst diese Woche bekommen habe und schon morgen wieder abgeben soll.

Danke für Eure Hilfe!!!!

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Geschrieben von: Gast, 27.06.2014, 22:52, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Können Sie mir bitte weiterhelfen?

Gibt es im Öffentlichen Dienst für Angestellte etwas Vergleichbares wie ein Konkurrenz- bzw. Wettbewerbsverbot in der Wirtschaft für Arbeitnehmer?
Darf ein kommunaler Angestellter in seiner Freizeit unentgeltlich für/in kommunale Einrichtungen anderer Städte tätig sein? Die jeweils einmaligen Einsätze sind mit relativ starker öffentlicher Wahrnehmung durch Presseartikel etc. verbunden. Es besteht Bezug zum eigenen Arbeitsfeld, da es sich um die gleichen Einrichtungen handelt.

Für Ihre Meinungen wäre ich Ihnen dankbar.

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Geschrieben von: Gast, 27.06.2014, 16:23, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo zusammen, vielleicht weiß hier jemand Rat.

Ausgangssituation in Körperschaft öffentlichen Rechts in NRW:

Ein MA reduziert Stunden, anderer MA möchte Stunden aufstocken. Beide arbeiten in gleicher Abteilung. Reduzierung wird von Geschäftsführung zugestimmt. Anstatt die Stunden Abteilungs- oder Hausintern auszuschreiben oder zu verteilen, wird für diese Stunden (50 im Monat) ein freier MA eingestellt. Arbeitsplatz wird aber hausintern sein.

Personalrat wurde ins ganze Verfahren nicht einbezogen mit der Begründung, bei freier MA hab er keine Mitbestimmung. Weder für Reduzierung der Stunden, noch Ausschreibung der freien Mitarbeiter Stelle, noch Vorstellungsgespräche und Auswahl. MA, der Stunden aufstocken wollte, wurde ebenfalls weder gefragt noch informiert und hat sich auch nicht auf Ausschreibung der freien Mitarbeit beworben - wie denn, ist ja fest angestellt.

Wie würdet ihr das einschätzen?

Gruß, Gast (MA, der Stunden erhöhen möchte)

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Geschrieben von: Gast, 21.06.2014, 20:31, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo.

Ich / wir befinden uns zurzeit in einer schwierigen Situation :
Mein Lebensgefährte muss für ca . 5 Jahre auf Auslandsmontage und würde wohl nur alle 4 Monate für etwa 3 Tage nach hause kommen können.
Da es eine schwere Zeit ist, habe ich mich gefragt , ob ich mich für eine bestimmte Zeit frei stellen lassen kann (verdienen würde er genug nur würde ich ungern kündigen und auch nicht die volle Zeit fehlen ) oder ob es vielleicht möglich ist die eigenen Urlaubstage und unbezahlten Sonderurlaub zu nutzen um sich vielleicht mindestens 1 mal im Monat zu sehen.
Ich glaub nicht das ich irgendwie Teilzeit beantragen könnte und nur bestimmte Tage kommen muss oder?

Es ist einfach eine bescheidene Situation aber wir wollen uns auch nicht trennen, den Jon aufgeben kann er auch nicht , da er ein Haus am abzuzahlen ist.

Wenn ihr eigene Erfahrungen oder so habt , wäre ich dankbar wenn ihr sie mit mir teilt.

Ich danke euch und wünsche noch ein schönes Wochenende !

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Geschrieben von: Gast, 18.06.2014, 22:45, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (7)

Hallo und guten Tag,

ich habe dieses Forum auf der Suche nach einer Antwort auf meine Frage gefunden. Sicherlich kann mir hier jemand helfen?

Muss jede Stelle in einer Gemeinde, die neu besetzt wird, ausgeschrieben werden? Oder gibt es Ausnahmen, bei denen der Bürgermeister selbst einstellen kann?
Und in welchem Gesetz steht dazu etwas? (In der Kommunalverfassung habe ich dazu nichts finden können).

vielen Dank

Theo

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Geschrieben von: Gast, 15.06.2014, 20:04, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (4)

hallo,
ich überlege mich für einen ausbildungsplatz als verwaltungsfachangestellte bewerben. Nun habe ich aber gehört, dass man nach der ausbildung so gut wie keine arbeitsstelle als verwaltungsfachangestellte findet und ja zum schluss langfristig oder für immer arbeitslos bleibt.
Was sagt ihr dazu? Stimmt das wirklich, dass man als vfa keine arbeit findet, weil sie nicht gesucht und über bedarf ausgebildet werden?

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Geschrieben von: Gast, 14.06.2014, 08:20, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo,
ich würde gerne wissen, ob ich mich auf eine A 15 Stelle bewerben kann.
Ich bin seit einiger Seit in A 13 eingruppiert und interessiere mich für eine A 15 Stelle. Könnt ihr mir sagen, dass eine Bewerbung grundsätzlich möglich ist oder ist es zwingend erforderlich, zunächst mit A 14 besoldet zu werden?
Ich danke für eure Auskunft.

J. 1987

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Geschrieben von: Nane, 11.06.2014, 17:37, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo,

also ich habe meine Ausbildung absolviert im Beamtenverhältnis auf Widerruf und bin ab August dann Angestellte, in Niedersachsen. Ich habe mit 4 bestanden. Kann man dann irgendwann in das Beamtenverhältnis auf Probe? Und wenn ja, wie? Ich weiß, das hängt auch von der Kommune ab.

Liebe Grüße

Nane

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Geschrieben von: Christina2586, 07.06.2014, 07:00, Forum: Jobcenter & BA, Antworten (6)

Guten Morgen Smile
Am 1.7. starte ich in ein neues Arbeitsverhältnis als Widerspruchsachbearbeiterin im Jobcenter. Gelernt habe ich Rechtsanwaltsfachangestellte.

Nun meine Frage: könnt ihr mir Literatur zur Vorbereitung empfehlen?

Ich danke euch schon mal!
Liebe Grüße Christina

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Geschrieben von: Gast, 04.06.2014, 10:29, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (3)

Hallo Gemeinde,

ich habe mich mal wieder über die unverschämten Preise der letzten Multicarausschreibung geärgert und das knappe Budget was für die Fahrzeuge zur Verfügung steht.

Kann mir jemand von Euch sagen wie Eure Erfahrungen mit anderen Herstellern von Fahrzeugen dieser Klasse sind?

Ich denke da so an Multicar, Lindner, Holder, Hansa usw.

Wie liegen dort so die Preise?

Ich möchte nicht unnötig die Außendienstler der FIrmen zu mir bestellen, da man diese auch manchmal nicht wieder los wird, wenn man merkt, das die Produkte nicht passen.

Unser Furhpark hat dringend mehrere Erneuerungen nötig. Die Frage ist nur in welche Richtung.

Danke für Eure Antworten im Voraus!

Gruß Christian

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Geschrieben von: Gast, 04.06.2014, 06:23, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (5)

Hallo,

mit erschrecken muss ich leider immer wieder feststellen, das man heute für immer mehr Stellen ein Studium benötigt.

Ich habe mal VFA gelernt und bin auch damit noch beschäftigt. Bei meinem Arbeitgeber bekommen diese und Beamte mD aber vermehrt nur noch Stellen, die ich eher dem einfachen Dienst zurechnen würde wie wie Registratur. Interessantere Sachbearbeiterstellen gehen im größeren Umfang nur noch an Personen mit einem Studium.

Ist das auch bei den Kommunen so? Für mich heißt das, dass ich in dem Beruf nur wenige Stunden arbeiten kann vor lauter Langeweile, ich bin für alle interessanten Stellen zu schlecht ausgebildet.

Die Stellenfluktuation scheint in dem Berufsfeld auch zu gering zu sein, um Wechseln zu können. Damit meine Ich, dass jeder halt die wenigen eigenen Azubis unterbringt, aber dadurch auch wenig Ausschreibungen für diesen Beruf existieren, auch fehlen Stellen, die mal mehr als E6 bezahlt sind.

Habt ihr diese Erfahrung auch schon gemacht?

Kann man eine Umschulung bezahlt bekommen, auch wenn man nicht arbeitslos ist? Ich würde gerne noch mal etwas lernen, wo man mehr Stellenauswahl hat und es interessante Aufgaben gibt. Büroberufe sind auch total überlaufen.

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Geschrieben von: Gast, 27.05.2014, 12:47, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

Hallo liebe Kolleginnen u. Kollegen,

ich hätte da einmal eine Frage zur Kommunalwahl. Also, angenommen, eine WG fährt sich ne große Wahlniederlage ein und verfügt nur noch über beispielsweise 5 Sitze. Dagegen stehen zwei andere WG mit satten 11 Sitzen insgesamt. Insofern ist klar, dass die kleine, geschrumpfte WG eigentlich mit keinem einzigen Antrag etc. mehr durchkommt. In dieser Situation macht doch die Annahme des Mandats gar keinen Sinn mehr. Was würde passieren, wenn die betreffende WG eigentlich komplett zurück treten würde bzw. kein einziges Mitglied das Mandat annähme? Würden die 5 Sitze dann den anderen Gruppen zugeschlagen oder würde dies zu einer Neuwahl führen? Für eine kurzfristige Antwort wäre ich Euch dankbar.
MfG: Haegar

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Geschrieben von: Finanzer, 27.05.2014, 09:58, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Aus dem § 1 Abs. 2 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung EGovG geht ja die Pflicht hervor, als Behörde die Bundesrecht ausführt, ein DE-Mail Postfach einzurichten.

Heißt das, die Gemeinde die den nPA und RP ausgibt, muss ein DE-Mail Postfach zur Verfügung stellen? Gibt es in kreisangehörigen Kommunen ggf. andere Bundesaufgaben die diese Pflicht begründen würden?

Wie wird das in euren Städten und Gemeinden gehabt?

Grüße!

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Geschrieben von: Gast, 26.05.2014, 20:01, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (3)

Hallo,
in einem unserer Ortsteile findet am Pfingstsonntag 08.06.2014 die Stichwahl zur Wahl des Ortsteilbürgermeisters statt. Gibt es hierfür eine Regelung über Feiertagszuschlag für die Wahlhelfer ?

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Geschrieben von: Mopedfreaky94, 24.05.2014, 10:05, Forum: Bürgerfragen, Antworten (2)

Hallo Leute,

ich will nächste Woche mein neues Auto anmelden. Bin mir aber nicht ganz sicher was man alles mitbringen muss. Führerschein und Brief is mir klar... was wollen Die noch alles sehen? Bei der EVB bin ich mir nicht ganz sicher. Soweit ich weiß hierß das früher Doppelkarte aber wurde ja jetzt durch die Nummer ersetzt. Hab mir jetzt hier http://evbnummer.net. Die Nummer habe ich bekommen. Aber muss ich jetzt noch einmal mit der Versicherung telefonieren oder muss ich einfach die Nummer vorlegen und das Auto is versichert?

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Geschrieben von: dani65, 23.05.2014, 21:34, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,
Bei unserem Personalrat stehen Neuwahlen an, da ein Personalratsmitglied ausgeschieden ist und kein Ersatzmitglied mehr verfügbar ist. Nun haben wir in einer Personalversammlung 3 Mitarbeiter für den Wahlvorstand gesucht. Es haben sich gerade mal 3 Freiwillige gefunden und wir haben das so angenommen. Nun wurde uns gesagt, dass wir diese hätten wählen müssen. Zumindest per Akklamation. Reicht die Annahme der Freiwilligen, oder müssen wir eine neue Personalversammlung einberufen um diese zu wählen?


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Geschrieben von: Detlef, 22.05.2014, 09:02, Forum: Kasse, Antworten (3)

014

Ich bin gerade dabei mich mit dem Thema Geldannahmestelle bzw. Einnahmekasse zu beschäftigen. Wir haben eine Hauptkasse, ein paar Zahlstellen und halt die Geldannahmestellen bzw. Einnahmekassen.

Meine Frage:

Wie würdet Ihr diesen Begriff definieren?

Aus meiner Sicht sollte der Umsatz der Geldannahmestelle startk reduziert sein zur Hauptkasse!

und nun fängt mein Problem an.

Wie habt ihr das definiert in Euren Verwaltungen.

Freue mich auf zahlreiche Antworten!Icon_mrgreen

Gruß

Detlef

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Geschrieben von: Gast, 22.05.2014, 08:36, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Hallo,
ich bin in Thüringen neu in einen kleinen Personalrat gewählt worden. Nun stellt sich mir die Frage, ob wir 3 einen Vorstand wählen müssen, da der Vorsitzende wohl aus dem Vorstand gewählt wird. Ich habe irgendwo gelesen, dass sich auch einfach alle drei in den Vorstand wählen und dann der Vorsitzende aus den dreien gewählt wird.


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Geschrieben von: Gast, 21.05.2014, 21:07, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (9)

Guten Abend,

wer kennt ein gutes nicht zu aufwendiges Bauhofprogramm für ca. 10 Arbeiter?
Hier sollten die Arbeitsstunden, die Maschinen und das verwendete Material erfasst werden, mit Angaben der Hhst. Evtl. Schnittstelle zu HKR-Programmen.

Danke!

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Geschrieben von: Gast, 21.05.2014, 15:43, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo Kollegen/innen,

unser Direktor legt offenbar keinen großen Wert auf den Personalrat und seine Mitarbeiter. Die Vierteljahresgespräche sind meist recht kurz.... so etwa eine Stunde.

Gibt es eine Vorgabe oder Handlungsempfehlung ?

Schon jetzt recht herzlichen Dank für eure Antworten




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Geschrieben von: Gast, 20.05.2014, 22:42, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (1)


Hallo,
meine Frage betrifft eine Gemeinde in Bayern mit ca. 2.000 Einwohner und einem ehrenamtlichen Bürgermeister, der seit 01. Mai 2014 im Amt ist.
Im Rahmen der konstituierenden Gemeinderatssitzung ist folgende Frage zur Stellvertretung im Rahmen der Verhinderung des ehrenamtlichen Bürgermeisters aufgetreten:
Im Geschäftsordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetages, § 16 Abs. 4 wird folgendes geregelt:
"Ein Fall der Verhinderung liegt vor, wenn die zu vertretende Person aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, insbesondere wegen Abwesenheit, Urlaub, Krankheit, vorläufiger Dienstenthebung oder persönlicher Beteiligung nicht in der Lage ist, ihr Amt auszuüben.
Ist die zu vertretende Person bei Abwesenheit gleichwohl dazu in der Lage, die Amtsgeschäfte auszuüben und bei Bedarf wieder rechtzeitig vor Ort zu sein, liegt ein Fall der Verhinderung nicht vor."

Könnte die Mustergeschäftsordnung vom Gemeinderat in seiner konstituierenden Sitzung dahingehend geändert werden, dass zusätzlich aufgenommen wird, dass ein Fall der Verhinderung in JEDEM Fall vorliegt, wenn der Bürgermeister mehr als 3 Tage abwesend ist um somit eine Vertretung spätestens ab dem 4.Tag zu gewährleisten?

Vielen Dank für Ihre rasche Auskunft.

Noch eine schöne WocheWink


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Geschrieben von: Gast, 19.05.2014, 14:50, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo liebe Forumsgemeinde.

Ich bin seit 01.09.2013 Beamter auf Lebenszeit bei der bayerischen Finanzverwaltung (mittlerer Dienst - A6) und habe vergangenen Herbst erfolgreich am Ausleseverfahren für eine Einstellung in den gehobenen Dienst teilgenommen, da mir das Warten auf einen möglichen "Aufstieg" zu lang dauert ...

Es hat sich ergeben, dass zum 01.10.2014 eine Einstellung als Anwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf möglich ist (Wieder in der bayerischen Finanzverwaltung).

Frage:
Gibt es die Möglichkeit, das bestehende Beamtenverhältnis auf Lebenszeit "ruhend zu stellen", sodass bei einem möglichen Scheitern eine Rückkehr in den mittleren Dienst möglich ist oder muss definitiv "gekündigt" werden?

Vielen Dank für die Antworten Icon_wink

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Geschrieben von: Gast, 15.05.2014, 10:35, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo!
Gibt es Fristen innerhalb derer der Arbeitgeber einen Antrag auf Höhergruppierung bearbeiten muss?
Danke!

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Geschrieben von: Gast, 14.05.2014, 21:52, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

für meine Masterarbeit an der Universität in Kassel habe ich eine Umfrage zum Thema ePayment-Systeme in der öffentlichen Verwaltung erstellt. Grundsätzlich geht es hier darum, ob die öffentliche Verwaltung ePayment-Systeme (PayPal usw.) für die Bürger anbieten sollte. Die Bürger könnten damit z. B. Bußgeldbescheide oder ihre Steuern zahlen. Über Ihre Teilnahme an der Umfrage würde ich mich freuen.
Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!

https://docs.google.com/forms/d/16Y6r9pA..._form_link

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Geschrieben von: Gast, 14.05.2014, 09:35, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich weiß nicht ob ich hier richtig bin und ob man mir helfen kann.
Wir hatten letztes Jahr die Leistungsbewertung( die Jahre davor auch) und letztes Jahr wurde es
von unserem Bgm, Hauptamtsleiter und Amtsleiter durchgeführt. Also Drei gegen einen. Dabei wurde ich ziemlich fertig gemacht und egal was ich gesagt habe, wurde ich sofort als Lügner dargestellt. Jetzt hab ich ein bisschen Bammel vor diesem Jahr.
Meine Frage: Hab ich das Recht darauf zu bestehen dass es nur von meinem direkten Vorgesetzten durchgeführt wird, bzw ich sonst jemand mit in das Gespräch nehmen darf??

Allein setzte ich mich nicht mehr den drei Personen gegenüber!

Vielen lieben Dank für Eure Antworten



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Geschrieben von: Gast, 11.05.2014, 13:22, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Gibt es eine generelle Weiterbildungspflicht für Beamte und wenn ja wie weit darf der Dienstherr sie dann vorran treiben ?

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Geschrieben von: Gewerbeamt, 09.05.2014, 11:56, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (6)

Hallo ins Forum,
möchte mal kurz eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören.
Ich habe einen Antrag auf Höhergruppierung von der E6 in die E8 gestellt. Ich bin zuständig für sämtliche Gewerbeangelegenheiten einschl. Untersagungen/Widerruf usw.
Habe Entscheidungsbefugnis für alle Dienstaufgaben.
Der Antrag wurde heute mit der Begründung abgelehnt, dass die Arbeitsvorgänge einen Zeitanteil von mind. 50% "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse" voraussetzen.
Gemäß meiner Arbeitsplatzbeschreibung ist hier sogar ein Anteil von 75% enthalten.
Ich möchte bezweifeln, dass die Entscheidung korrekt ist.
Wie kann hier jetzt weiter verfahren werden.
Danke schon mal für die Antworten.

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Geschrieben von: Semmel, 09.05.2014, 08:54, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (1)

Hallo zusammen,

habe eine brennende Frage, kann sie jemand beantworten?

Wenn man als Arbeitnehmer (Schichtdienst) an Gemeinderatssitzungen teilnimmt, hat man laut unserer Gemeindesatzung Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung.
Nun meine Frage: Auf welche Zeit bezieht sich diese Entschädigung?
Auf die reine Sitzungszeit oder die Zeit, welche man tatsächlich vom Arbeitsplatz (bedingt durch Fahrtzeit) sich entfernt?

Desweiteren wird in solchen Satzungen keinerlei Angaben über die Entschädigungssumme gemacht. Gibt es dafür eine Pauschale oder wird der reale (tatsächliche) Lohnausfall entschädigt?

Hoffe es kann mir von euch jemand weiterhelfen bzw. war vielleicht schon jemand mal in solch einer Lage?

Im Voraus Danke!


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Geschrieben von: Gast, 08.05.2014, 20:45, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe eine Frage zum Thema Urlaubsanspruch.

Im Moment arbeite ich 29,25 Stunden die Woche und gehe an 5 Tagen arbeiten. Dies soll sich zum nächsten Monat hin ändern, dann werde ich nur noch 4 Tage die Woche arbeiten.
Ich bin 25 Jahre alt und habe derzeit einen Urlaubsanspruch auf 29 Tage. Bei einer 4- Tage Woche sind es soweit ich weiss 23 Tage.

Nun bin ich mir nicht sicher, ob meine folgenden Berechnungen richtig sind:

29Tage : 12Monate x 5 Monate = 12,08 Tage Urlaub (für Januar bis Mai)
23Tage : 12Monate x 7 Monate = 13,41 Tage Urlaub (für Juni bis Dezember)

= 25,49Tage Urlaub für das ganze Jahr, abgerundet sind es dann ja 25Tage.

Ich bin bei einem kirchlichen Träger angestellt und es heißt, dass Ende Juni die Tarifeinigung des Öffentlichen Dienstes ohne Einschränkungen übernommen wird.Somit hätte ich in diesem Urlaubsanspruch auf 26 Tage oder? Im nächsten Jahr dann 24 Tage oder?

Zudem bin ich bei weiteren Überlegungen unsicher. Ich habe dieses Jahr zunächst 7 Tage Resturlaub genommen und einen Tag von diesem Jahr. Vermindert sich dann mein oben ausgerechneter Urlaubsanspruch einfach um einen Tag auf 24 Tage?

Über eine Rückmeldung zu meinen Fragen würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße!

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