18.06.2014, 22:45
Hallo und guten Tag,
ich habe dieses Forum auf der Suche nach einer Antwort auf meine Frage gefunden. Sicherlich kann mir hier jemand helfen?
Muss jede Stelle in einer Gemeinde, die neu besetzt wird, ausgeschrieben werden? Oder gibt es Ausnahmen, bei denen der Bürgermeister selbst einstellen kann?
Und in welchem Gesetz steht dazu etwas? (In der Kommunalverfassung habe ich dazu nichts finden können).
vielen Dank
Theo
ich habe dieses Forum auf der Suche nach einer Antwort auf meine Frage gefunden. Sicherlich kann mir hier jemand helfen?
Muss jede Stelle in einer Gemeinde, die neu besetzt wird, ausgeschrieben werden? Oder gibt es Ausnahmen, bei denen der Bürgermeister selbst einstellen kann?
Und in welchem Gesetz steht dazu etwas? (In der Kommunalverfassung habe ich dazu nichts finden können).
vielen Dank
Theo
" ... der Personalrat ist bei der Einstellung in der Mitbestimmung und kann diese auch Verweigern. Ergo: Der BM kann nicht alleine einstellen..." - schön wars! Läuft bei uns i. d. R. ohne PR ab, auch Umstrukturierungen oder Aufgabenumverteilung - alles ohne PR (und z. T. auch ohne Wissen der betreffenden Mitarbeiter). Wie könnte der PR bei eingeschränktem Mitbestimmungsrecht (SN) auf solches Vorgehen reagieren?


