Müssen alle Stellen einer Kommune ausgeschrieben werden?
#1

Hallo und guten Tag,

ich habe dieses Forum auf der Suche nach einer Antwort auf meine Frage gefunden. Sicherlich kann mir hier jemand helfen?

Muss jede Stelle in einer Gemeinde, die neu besetzt wird, ausgeschrieben werden? Oder gibt es Ausnahmen, bei denen der Bürgermeister selbst einstellen kann?
Und in welchem Gesetz steht dazu etwas? (In der Kommunalverfassung habe ich dazu nichts finden können).

vielen Dank

Theo
Zitieren
#2

Hallo,

(18.06.2014, 22:45)Gast schrieb:  Muss jede Stelle in einer Gemeinde, die neu besetzt wird, ausgeschrieben werden? Oder gibt es Ausnahmen, bei denen der Bürgermeister selbst einstellen kann?
Nein, es gibt keinen gesetzlichen Zwang für eine Ausschreibung. Es gibt die Verpflichtung zur Bestenauslese nach dem GG, aber das ist sehr weit zu fassen. Normalerweise regelt der Personalrat in einer DV das Vorgehen. Hier werden auch das Verfahren bzgl. interner Stellenausschreibungen festgelegt. Aber ... der Personalrat ist bei der Einstellung in der Mitbestimmung und kann diese auch Verweigern. Ergo: Der BM kann nicht alleine einstellen.

Gruß Pumukel
Zitieren
#3

Hallo,
da gibt es ein neues Gerichtsurteil:
BVerwG 6 PB 36.13
Letztlich geht es darum, dass wenn die Stellen regelmäßig ausgeschrieben wurden, ein Absehen von der Ausschreibung mitbestimmungspflichtig ist.
Gruß
Blauer
Zitieren
#4

Grundsätzlich müssen alle Stellen ausgeschrieben werden, sogar öffentlich, damit sich Jeder drauf bewerben kann. Dies wird aber kaum praktiziert!
Zitieren
#5

Hallo,
wie (ZitatSmile" ... der Personalrat ist bei der Einstellung in der Mitbestimmung und kann diese auch Verweigern. Ergo: Der BM kann nicht alleine einstellen..." - schön wars! Läuft bei uns i. d. R. ohne PR ab, auch Umstrukturierungen oder Aufgabenumverteilung - alles ohne PR (und z. T. auch ohne Wissen der betreffenden Mitarbeiter). Wie könnte der PR bei eingeschränktem Mitbestimmungsrecht (SN) auf solches Vorgehen reagieren?
Zitieren
#6

Viele Möglichkeiten gibt es da nicht. Es ist normal, dass sie sich an nichts halten, weil denen faktisch null passiert und es keine wirklichen Konsequenzen gibt. Ist zwar ein Dienstvergehen, aber wen juckt es schon. PR sind in der Regel zahnlose Tiger ohne Krallen. Man kann beim Verwaltungsgericht Feststellungsklage erheben, mit dem Ziel, dass die Entscheidungen/Maßnahmen der Dienststellenleitung "rechtswidrig" gewesen sind. Bringt nur am Ende nichts, wenn Rechte Dritter entstanden sind. Ist halt nur peinlich, wenn so was öfters vorkommt und die Presse es hochjubelt. Das mögen sie gar nicht, die Wahlbeamten:-) Glück auf: Haegar
Zitieren
#7

Danke für die Antwort, habe ich mir schon fast gedacht. Schade!
Zitieren
#8

Im Hinblick auf Art 33 (2) GG und der Frauenförderung muss der Arbeitgeber in der Regel jede Stelle ausschreiben, damit das Verfahren nicht rechtswidrig wird. Beamtenstellen SIND auszuschreiben !
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Ba-Wü: Novemberauschreibungen - schulbezogene Stellen
- Langweilige / Bore-Out-Stellen
- Stellenplan, Zahl der tatsächlich besetzten Stellen des Vorjahres


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers