Geschrieben von: frage, 22.01.2014, 21:06, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo

Meine Frage wäre.....

Ich wurde nach Tvl eingestellt. Wir arbeiten als Aussendienstler beim Ordnungsamt.

Es gibt 4 verschiedene Dienstzeiten.

Dabei geht eine Dienstzeit bis 00:30 Uhr. Auch Samstag. Das bedeutet, dass wir eine halbe Stunde in den Sonntag reinarbeiten.

Nun fängt der nächste Dienst Montag wieder um 08:30 Uhr an.

Es müssen ja, nach meinen Kenntnisstand, wenigstens 11 Stunden Ruhezeit vorhanden sein.
Gilt der Sonntag auch als Ruhetag ? Oder ist der Sonntag anders zu bewerten ?

Vielen Dank für evtl. Antworten.


 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 21.01.2014, 20:25, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo!
Ich bin derzeit Beamter auf Probe und habe aber vor, meinen Job zu kündigen, um eine schulische Ausbildung an einen Kolleg zu starten. Demnach beziehe ich ab Juli 2014 kein Einkommen mehr. Bei meiner derzeigen privaten Krankenversicherung habe ich vom Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht und komme da auch jetzt raus. Ich war der Meinung, dass ich bis zum ende Juni freiwillig in die gesetzliche KK gehen kann und danach nahtlos über die Familienversicherung (ich bin 20 Jahre) gehen werde. Nun wurde mir aber gesagt, dass ich nicht als Beamter in die gesetzliche KK kann, sondern erst, wenn ich über eine Einkünfte mehr verfüge. Meine Frage ist nun, ob ich jetzt eine private KK finde, die mich für "nur" 6 Monate aufnimmt! Gibt es da gewisse Dinge (z.B. Kündigungsfristen oder Mindestversicherungsdauer) - die ich beachten muss?
Danke für die Hilfe!

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Hees, 21.01.2014, 13:36, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo Zusammen, ich hatte die Möglichkeit gehabt 10 Wochen lange in Öffentlicher dienst zu arbeiten. Der vertag war für nur 10 Wochen und gesamte zeit war auf eine Probezeit festgelegt. Bin fertig und jetzt zu hause. aber dort ist eine neue Projekt genehmigt worden und da hab ich die Möglichkeit einen befristeten vertrag zu haben.
Aber Sie sagen, ich darf dort keinen einen vertrag haben. ich muss mindesten 3 Jahre da zwischen warten.
Mein 10 Woche vertrag war vornherein befristet und gesamt seit auf probe. in dem vertrag war keine bestimmte Tätigkeit beschrieben.
warum darf ich dort in eine neue stelle antreten?? bitte um Hilfe und bin sehr dankbar!

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 20.01.2014, 12:01, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo,

leider kenne ich mich nicht aus, mir ist eine Stelle im öffentlicher Dienst angeboten worden, jetzt habe ich den Arbeitsvertrag zum Unterschreiben bekommen.
Im Vertrag wird zwar die Entgeltgruppe genannt, nicht aber die Stufe in der ich anfangen soll, ist das normal so? kommt mir komisch vor.

Danke Smile

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 17.01.2014, 19:35, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Mein Kind vollendet in diesem Jahr das 18. Lebensjahr. Ich bin davon ausgegangen, dass ich dann wieder Vollzeit arbeite, was ich auch möchte. Mein Personalrat kann gar nichts dazu sagen. Von der Personalabteilung hab ich die Auskunft erhalten, dass das nicht so ist, da dienstliche Gründe entgegenstehen. Der Grund ist der Stellenplan, der während meines Erziehungsurlaubes geändert wurde; vor der Geburt war ich in Vollzeit und seit 1998 habe ich nur noch 19,75 Std. / Woche. (Von diesen Bezügen lässt sich jetzt mittlerweile kaum noch leben.) Für die Beantragung der Teilzeit gab es in der Vergangenheit hier keinen Vordruck, sondern musste formlos erfolgen.
Was kann ich denn machen, um wieder in Vollzeit tätig zu sein? Kennt jemand ähnlich gelagerte Fälle oder Urteile dazu? Ich komme aus Schleswig-Holstein.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 17.01.2014, 17:14, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Hallo!

Mein Kollege und ich arbeiten in der Offenen Jugendarbeit planmäßig freitags und samstags von 21-22 Uhr. Unserem TvÖD-B nach stehen uns für diese Zeit 20% Zuschlag zu. Wir arbeiten mittlerweile 23 Monate bzw. 13 Monate und haben diesen Zuschlag noch nie erhalten.

Wie lange rückwirkend kann man den fehlenden Betrag einfordern?
Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet den ausstehenden Betrag nachzuzahlen?

Wir erhalten ein Festgehalt. Wie errechnet sich der ausstehende Betrag genau?

Unser nächster Vorgesetzter hat das Fehlen des Zuschlags folgendermaßen kommentiert: Der ist bisher immer unter den Tisch gefallen, weil niemand danach gefragt hat.

Es ist vielleicht nicht viel, aber nach so einer Aussage geht es mir allein schon ums Prinzip!

Daher bin ich dankbar für jede Hilfestellung!

Grüße

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 16.01.2014, 19:20, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo,

kann ein Seiteneinsteiger mit dem Abschluss Bilanzbuchhalter gleichgestellt werden mit einem Absolvent der den Angestelltenlehrgang II abgeschlossen hat?

Mit dem Angestelltenlehrgang II ist man für den gehobenen Dienst qualifiziert, kann man auch mit den Bilanzbuchhalter so weit aufsteigen?

Wie sieht es mit den Abschluss Betriebswirt IHK aus, ist dieser mit dem AII vergleichbar bei der Eingruppierung?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: sascha79, 16.01.2014, 10:30, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Morgen,

kurze Frage:
ich wurde verbeamtet im mittleren feuerwehrtechnischen dienst(berufsfeuerwehr)
nun war ich zehn jahre schon im Rettungsdienst als rettungsassistent tätig(5jahre DRK,5jahre Malteser)
da ich nun bei der bf auch wieder zu ca 40% im Rettungsdienst eingesetzt werde muss das amt mir die vorherigen jahre als erfahrungsstufen anerkennen? momentan wollen sie mir nur 10monate zivildienst anerkennen.leider gibt es noch kein urteil zumindest habe ich keines gefunden.hat evtl. jemand erfahrung damit?


 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 14.01.2014, 21:42, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, - Keine Antworten

Hallo Leute,

da bald mein Auswahlverfahren stattfindet, hätte ich ein paar Fragen:

Hat jemand von euch irgendwelche Informationen, was genau in dem Vorstellungsgespräch dran kommt ?

Es soll etwa 45 Minuten lang gehen und evtl. Fragen wären z.B. Fragen zur Person, Fragen die den Polizeiberuf betreffen.....

Dieses Vorstellungsgespräch soll ein Stressinterview sein :/

Ich habe leider keine Vorstellung welche Fragen zu dem Thema Polizeiberuf dran kommen können, da dieses Themengebiet so riesig ist.....

Über Hilfe bedanke mich.

Mit freundlichen Grüßen

Alex

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 13.01.2014, 21:04, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Hallo,

auch wenn das Thema vllt. schon behandelt wurde, muss ich nochmal nachfragen.
Ich habe eine schulische kaufm. Ausbildung mit Fachabitur abgeschlossen. Mein Fachabitur war leider nicht so toll.

Jetzt möchte ich eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten absolvieren.

Habe ich überhaupt Chancen mich mit einem schlechtem Fachbitur nach der Ausbildung weiter zu qualifizieren?

Schonmal danke für eure Hilfe.

Gruß Chris



 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: AiöD, 13.01.2014, 21:03, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (3)

Hallo,

hat jemand zufällig ein paar Bsp-Fälle für KVR oder eine gute Seite, auf der man welche findet?


 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 10.01.2014, 18:11, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (10)

Hallo liebe Forenbesucher,

ich sage es nur ungern, aber wir haben in unserer Kommune wohl einen extrem unfähigen Personalrat. Auf jeden Fall nimmt der Personalrat seine gesetzlichen Beteiligungsrechte einfach nicht wahr und lässt es damit zu, dass gesetzliche Rechte der Mitarbeiter nicht geltend gemacht werden können.

Beispiel: Städtische Mitarbeiter müssen eine Bereitschaft leisten, ohne dass sie dafür Überstunden angerechnet bekommen oder vergütet werden. Der Personalrat deckt dies mit fadenscheinigen Argumenten ("es ist ja freiwillig", "amtsinterne Regelung", usw.).

Wie sieht es mit der Haftung des Personalrats aus ? Gibt es so etwas wie eine Haftung bei vorsätzlicher bzw. fahrlässiger Missachtung der Gesetze ? Was können Mitarbeiter tun, um den Personalrat haftbar zu machen ? Haben Mitarbeiter z.B. ein Recht auf eine schriftliche Auskunft vom Personalrat ? Bundesland ist NRW.

Viele Grüße

Tom



 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 09.01.2014, 12:00, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (11)

Hallo!

In unserem Betrieb (TV-L Bayern) werden die geleisteten Arbeitsstunden noch handschriftlich auf Stundenzetteln festgehalten. Nun möchte die Personalverwaltung, wie vielerorts üblich, ein elektronisches Zeiterfassungssystem einführen. Sowohl die Direktion als auch die Beschäftigten haben sich bisher dagegen ausgesprochen, als Personalrat stehen wir der Sache neutral gegenüber. Meine Frage ist: Gibt es (wie die PV behauptet) eine PFLICHT auf ELEKTRONISCHE Zeiterfassung? Ich kann in den Gesetzen nichts dazu finden.

Danke!

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 09.01.2014, 02:52, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, - Keine Antworten

hallo,

ich wollte mal fragen ob mir jemand hier ein paar informationen zu den auswahlgesprächen geben kann. ich bin dafür in düsseldorf eingeladen.

insbesondere bin ich mir auch unsicher was die kleidung betrifft. sollte man einen anzug anziehen oder reicht hemd mit hose aus? was habt ihr und die anderen teilnehmer bei euren gesprächen damals getragen?

vielen dank schonmal im voraus

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 06.01.2014, 22:54, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo,

ich würde mich sehr über eine Einschätzung meiner beruflichen Perspektive freuen.

Zurzeit befinde ich mich im 5. Semester eines dualen Studiums zur Beamtin (gehobener Dienst). Leider bin 2x durch eine Prüfung gefallen, die mündliche und letzte Prüfung steht mir bald bevor. Vor dem Studium habe ich eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten mit einer 3 als Abschlussnote gemacht.
Falls ich die mündliche Prüfung nicht bestehe, werde ich mich als Verwaltungsfachangestellte in den Behörden bewerben müssen. Wie sehen jedoch meine Erfolgschancen aus?
Denkt ihr, das Nichtbestehen bedeutet für mich einen großen Nachteil oder freut sich die Behörde über eine Verwaltungsfachangestellte, die diese "tiefergehende Qualifikation" mit sich bringt.
Ich zermartere mir den Kopf was aus mir werden wird, wenn ich das Studium nicht schaffe. Für jegliche Meinungen wäre ich dankbar.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Xerxes, 06.01.2014, 17:12, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (2)

Hallo, vielen Dank für die Arbeit an dieser Seite.

Bisher konnte ich leider noch nichts passendes zu meinem Anliegen finden.

Folgendes würde ich gern erfahren:

bin seit 9 Monaten in einem Bauhof des öffentlichen Dienstes als Vorarbeiter (Gärtner) des Grünflächenpflegetrupps eingestellt.
Schon beim Vorstellungsgespräch wurde mir mitgeteilt, das die Kommune vor hat ein Baumkataster zu erstellen (von privatem Anbieter) und ich dieses dann pflegen , sowie die Baumkontrolle übernehmen soll.

Kurz nach meiner Einstellung wurde ich auch schon in einem 5 tägigen Seminar zum qualifizierten Baumkontrolleur weiter gebildet.

Nun meine Frage: auch wenn ich dieses Zertifikat zum "qualifizierten Baumkontrolleur" in Händen habe. Muss ich nicht schriftlich dazu bestellt werden? In meinem Arbeitsvertrag steht nicht einmal der Begriff "Gärtner", sondern "Mitarbeiter im Bauhof".

Bin ich nun offiziell der Baumkontrolleur mit all den Rechten und Pflichten oder benötige ich das noch einmal schriftlich als Zusatz im Arbeitsvertrag?

Vielen Dank im Voraus

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 02.01.2014, 18:49, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (3)

Hallo,

ich bin als Erzieherin in einer sächsischen KITA tätig. Nun hat mich die KITA-Leitung zur Weiterbildungsmaßnahme geschickt, welche jeweils einmal in der Woche für insgesamt ein Jahr in Dresden stattfindet. Dafür bin ich von morgens 6:45 Uhr bis 17:30 Uhr jeweils unterwegs. Bisher hat sich meine Chefin noch nicht dazu geäußert.
Kann ich mir die Reisezeit, was also zwingend mit der Weiterbildung zusammenhängt, als Dienstzeit angerechnet werden? Wenn ja, welche §§ wären hier einschlägig? Und wie bin ich hierbei versichert?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 30.12.2013, 20:06, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo zusammen,

heute beschäftigt mich folgende Frage:
In einer Kommune sollen zur Unterstützung des Baubetriebshofes Personen eingestellt werden, welche derzeit Hartz-4 bekommen. Diese sollen "getarnt" als Ehrenamtliche Aufgaben im Baubetriebshof nach Abruf übernehmen und hier unterstützend mitwirken (zB. Winterdienst). Sowohl die Arbeitszeit als auch das Entgelt sind begrenzt. Letzteres würde bei unter 5€ die Stunde liegen.
Liegt bei der Einstellung dieser Hilfskräfte nicht ein Verstoß gegen das AGG vor? Oder gibt es noch andere Normen? Hat die Bezahlung nicht nach Tarif zu erfolgen, zumal ja alle anderen Festangestellten nach TVÖD bezahlt werden?
Vielen Dank für Eure Antworten!!!

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 30.12.2013, 08:51, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (5)

Hallo zusammen,

dass die Grundentgelte im TVöD nicht die allerhöchsten sind, ist ja allgemein bekannt.

Ich würde gerne wissen/diskutieren/austauschen...
welche Möglichkeiten es gibt, sein Einkommen als Angestellter im öffentlichen Dienst (VKA - Verwaltung) zu steigern, also unabhängig von den Tabellenentgelten (das ich mit Fleiß und Weiterbildung die Chance auf ein höheres Tabellenentgelt habe, ist mir durchaus bewusst.)

An tariflichen Zulagen gibt es ja meiner Meinung nach nur noch die Zulagen für "Techniker" und "Informatiker".

Vielleicht kennt ihr ja ein paar, vielleicht auch ganz ausgefallene Beispiele hierfür.

MfG
Ingo

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 30.12.2013, 08:49, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Moin!

Hat hier jemand Erfahrungen mit den Fernlehrgängen zur öffentlichen Verwaltung ??? Recht, BWL, usw. Würde gerne eure Meinungen dazu hören.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 29.12.2013, 19:06, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,

ich möchte mir gerne Informationen einholen bzw hoffe, dass jemand weiß, wie der "Hase" in HH abläuft.
Ist es richtig, dass man in HH gute Aufstiegschancen hat?
Mein Einstiegsamt wird wohl vermutlich nach dem Studium bei der Stadt die A9 sein.
Wie wahrscheinlich ist es, dass man schneller nach A10 besoldet wird?

Ach ja, ich wollte gerne in der A9 mich freiwillig gesetzlich krankenversichern und nicht privat.
Stimmt es, dass ich hierzu neben den 15,5% Krankenkassenbeitrag auch die 2,3 % an Pflegeversicherung voll selbst bezahlen muss (vom Brutto) und es keine Beihilfe in iiiiiiiiirgendeiner Form gibt??

Vielen Dank!

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Azubine88, 28.12.2013, 19:30, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (7)

Hallo. Brauche Hilfe.

Ich habe eine Zusage zur Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte (NRW, nähe Bielefeld). Jetzt habe ich in diesem Forum nur Negatives über den Beruf gelesen, keine Verbeamtung, wenig Perspektive.

Ich würde gerne meinen zukünftigen Arbeitgeber fragen ob ich eine Ausbildung zum Kreissekretärsanwärter machen kann oder zum gehobenen Dienst (obwohl ich mich dafür nicht beworben habe). Was meint ihr, wäre das möglich bzw. sollte ich dieses fragen?

Meinen Daten:

Alter: 25
Abschluss: FOS (1,7) und Fachabi (2,7)


 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 27.12.2013, 21:43, Forum: Verwaltungsfachangestellte, - Keine Antworten

Hallo,

ich habe für nächstes Jahr (in NRW) einen Ausbildungsplatz als Verwaltungsfachangestellte bekommen und soll davor noch zur amtsärztlichen Untersuchung.
Kann mir jemand sagen, warum man zum Arzt muss?

Kann man auch als Verwaltungsfachangestellte verbeamtet werden?

Hoffe könnt mir helfen.

MissSixty88

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: lebowski, 27.12.2013, 18:35, Forum: Bürgerfragen, Antworten (3)

Hallo,

ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum für mein Anliegen. Zunächst die folgende Situation:

Frau Krause ist verheiratet und hat zwei Kinder. Außerdem hat sie einen alleinstehenden, kinderlosen Bruder. Die Eltern von Frau Krause und ihrem Bruder sind gestorben und habe das Erbe, dass aus Privat- und Wirtschaftsteilen besteht unter Frau Krause und ihrem Bruder aufgeteilt. Sie haben verfügt, dass im Fall, dass der Bruder kinderlos verstirbt, Frau Krause, bzw. deren Kinder den Wirtschaftsteil erben. Verstirbt er nicht kinderlos, so sollen seine Kinder als Erbe eingesetzt werden.

Nun ist bei Frau Krause die Befürchtung entstanden, dass es ein uneheliches Kind des Bruders gibt. Sie kann aber nicht mit ihrem Bruder darüber sprechen, da er sofort abweist und sie sich auch schon mehrfach deswegen zerstritten haben. Bis jetzt hat sie weder eine positive noch negative Antwort bekommen, es ist also nur eine Befürchtung, bzw. eine Interpretation seines Verhaltens. Da ihre Kinder aber für ihre (berufliche und private) Zukunft wissen müssen, ob sie das Angesprochene erben werden, muss sie Gewissheit in dieser Frage haben.

Der Name des Kindes, von dem der Bruder von Frau Krause der Vater sein könnte, ist bekannt. Gibt es für Frau Krause eine Möglichkeit, beim Standesamt Einsicht in die Geburtsurkunde des Kindes zu erhalten. Wenn ja, wird der Vater oder die Mutter des Kindes davon in Kenntnis gesetzt?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: natura_amator, 25.12.2013, 07:55, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (4)

Hallo
ich arbeite beim Bauhof einer kleinen Stadt, seit nun mehr 3 Jahren.
Lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsrente? Kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus, und habe Angst dort was falsches zu machen.

Habe gelesen, das es nur 10 Euro im Monat kostet.
Doch wann zahlt diese mir was?
Hat jemand Erfahrungen mit sowas?
Muss man ganz gesund sein, um sowas abschließen zu können?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 19.12.2013, 11:29, Forum: Kommunalpolitik, - Keine Antworten

Hallo liebe Kolleginnen u. Kollegen,
so kurz vor Weihnachten habe ich mal wieder eine harte Nuss zu knacken. Ständig läuft es auf Kommunalverfassungsstreitverfahren raus und weil das kaum vorkommt, hat niemand so wirklich den Plan. Also aufgepaßt Leute, die Story spielt in Rheinland-Pfalz. Maßgebend ist demnach § 42 GemO. Interessant wäre einmal zu wissen, welchen Rechtscharakter die Aussetzung eines Beschlusses hat. Ein VA kann es nicht sein, weil die Außenwirkung fehlt. Was ist es aber dann? Nun gut, Abs. 2 sagt, der Bürgermeister muß die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einholen, wenn der Gemeinderat beim Beschluß bleibt. Was passiert, wenn der Bürgermeister nicht auf die Entscheidung der Aufsichtsbehörde reagiert? Hierzu sagt das Gesetz nichts. Wie läuft es weiter in Sachen Klageverfahren/einstweiligem Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht? Der Bürgermeister kann sich insoweit ja schlichtweg nicht selbst vertreten, vgl. § 68 GemO, wenn es um einen Beschluß eines Ortsgemeinderates geht. Wer ist dann Kläger? Der Ortsgemeinderat oder der Ortsbürgermeister? Gibt es hierzu spezialgesetzliche Regelungen? Bin für alle Ideen dankbar. Merry xmas and Happy new year: Duffy Duck

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Wilfried Kornemann, 18.12.2013, 09:31, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich würde gerne meinen Wohnsitz nach Bad Lauterberg (Harz) verlegen. Wer weiß wo eine Beamtenstelle im mittleren Dienst (Umkreis bis ca. 50 km) frei ist.

Vielen Dank im voraus.


 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: medito1510, 14.12.2013, 21:45, Forum: Bürgerfragen, Antworten (3)

Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII) vom 23.10.2013


Hallo Leute,

wer für die Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen ist, sollte diese Petition unterzeichnen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben 43.743 Leute die Petition mitgezeichnet. Es werden 50.000 Unterschriften benötigt. Die Zeichnungsfrist endet am 18.12.13. Die Zeit drängt also.

Hier ist der Link:

https://epetitionen.bundestag.de/petitio...83.nc.html


Liebe Grüße

von

Getje


 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 13.12.2013, 15:18, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Moin Moin.

Wer kann mir bei der folgende Situation weiterhelfen? Ausgangssituation: Dienststelle in Ns mit 200 Beschäftigte. Normalerweise 7 Personen im PR. Es haben sich aber nur 4 Personen aufstellen u wählen lassen. Eine Person ist jetzt zurückgetreten. Nun greift Paragraph 31 NsPersVG. Wer führt jetzt die Amtsgeschäfte bis zur Neuwahl und wer beruft den Wahlvorstand ein (alter Personalrat oder die Dienststelle)?

Bedanke mich für eure Antworten.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 13.12.2013, 12:19, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo miteinander,
vielleicht könnt Ihr mit helfen.
Es gabe jetzt bei uns eine Neubewertung unserer Stellen. Und siehe da, Punktezahl genauso wie im KGSTGutachen - A 10 - ausgewiesen. Wir hätten gerne mehr Punkte und sind mit dieser Bewertung nicht einverstanden. Wir also zur Gewerkschaft, gibt ja auch Beamte, die dort Mitglied sind. Rechtsanwältin der Gewerkschaft sagt nun, die Stellenbewertung ist eine interne Organisationsuntersuchung und kein VA. Die einzige Möglichkeit wäre, wenn überhaupt, eine Leistungslage und dabei müsste das Personalamt offensichtlich willkürlich gehandelt haben. Das wird schwer zu beweisen, da es ja das KGStGutachen gibt.
Stimmt das überhaupt, was diese rechtsanwältin gesagt hat? Kommt mir irgendwie komisch vor?
Hat jemand schon mal Rechtsmittel gegen eine Stellenbewertung eingelegt?
LG
Susanne

 Jetzt beantworten / kommentieren!





 Frage stellen
Anzeige
Flowers