Geschrieben von: Russel Jack, 11.11.2013, 19:16, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

In unserer Verwaltung sollen demnächst zwei neue Kollegen auf Betreiben des Dienststellenleiters eingestellt werden. Nur stellt sich jetzt aber die Frage, ob diese überhaupt eingestellt werden können, wenn der Stellenplan noch nicht vom Rat beschlossen und durch die Rechtsaufsicht genehmigt wurde.
Das eine Einstellung erfolgen kann, wenn diese der gültige und genehmigte Haushalt auch vorsieht, ist schon klar. Nur soll die Beschlussfassung erst Mitte des 1. Quartals 2014 erfolgen und für die Genehmigung des Haushaltes wird ja mindestens auch ein Monat benötigt. Die Einstellungen sollen aber schon zu Beginn des Jahres 2014 erfolgen. Was für Schritte, außer Mitteilung an die Rechtsaufsicht, könntet Ihr mir vorschlagen? Und wäre denn die Einstellung überhaupt rechtens?Icon_rolleyes

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Geschrieben von: Gast, 08.11.2013, 12:01, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo,

ich hätte mal eine kurze Frage zu einem leidigen Thema, dass in unserer Dienstelle immer mal wieder auftaucht, Stellenbesetzungen.

Ist es im öffentl. Dienst überhaupt rechtens, dass man ohne eine Ausschreibung Personen einen Posten zuschanzt. Ich meine hierbei noch nicht einmal interne "Bewerber" sondern wirklich wildfremde Personen, die der Chef aus dem Sportverein kennt und dann in seiner Behörde unterbringt.

Was für Möglichkeiten hat denn der Personalrat überhaupt solche Machenschaften zu unterbinden? Kann mir jemand weiterhelfen? Die Behörde ist in Schleswig-Holstein, also findet das MBG S-H Anwendung.

Vielen Dank!

Gerd

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Geschrieben von: Gast, 07.11.2013, 21:15, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich bekomme nun Witwenpension und eine kleine Witwenrente. Jetzt soll ich die Rente an die Pension abtreten. Kann jemand erklären, warum das so ist und ob ich das wirklich tun muss?

Vielen Dank für jede Antwort!

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Geschrieben von: Gast, 06.11.2013, 14:21, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (3)

Hallo!

Wo finde ich die Vorschriften zu Dienst- und Schutzbekleidung für Mitarbeiter von Bauhöfen?
Es geht neben den Warnschutzbekleidungen auch um Kleidung für Handwerker, Werkstattmitarbeitern usw.



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Geschrieben von: Verwaltungsrat, 06.11.2013, 08:29, Forum: Kämmerei, Antworten (6)

Guten Morgen,
ich bin neu hier im Forum, seit 40 Jahren im gehobenen Dienst - mit diversen Kindererziehungsauszeiten und bin seit 1.11.2013 im Rechnungsprüfungsamt zur Prüferin bestellt.
Davor war ich Standesbeamtin und Amtsvormund im Jugendamt.
Meine neue Tätigkeit ist aus ganz anderem Holz geschnitzt und ich tue mich zunächst noch ganz schön schwer mit PC-Programmen und gesetzlichen Grundlagen.
Wer hat einen Tip für mich, wo ein sehr guter Grundlehrgang für Rechnungsprüfer stattfindet ??


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Geschrieben von: Detlef, 05.11.2013, 13:00, Forum: Kämmerei, Antworten (4)

014 oder Hallo,

im Rahmen der Vierteljahresstatistik werden die Einzahlungen und Auszahlungen gemeldet. Da es sich um eine Bundesstatistik handelt, müssten die Parameter in der Software wohl überall gleich eingestellt sein.

In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, wie Ihr in Eurer Kommune das Finanzverfahren eingestellt habt.

1) Wie werden die Liquiden Mittel beim ersten Mal gebucht?

Aus meiner Sichtweise müsste der Buchungstag in der Software der Tag des tatsächlichen Geldflusses sein (Wertstellungsdatum).

2) Mit welchem Buchungstag werden Korrekturbuchungen vorgenommen.

Als Beispiel könnte ich mir vorstellen, dass einige Zahlungspflichtige keine genügenden Angaben machen um eine endgültige Buchung vornehmen zu können. Wir buchen die Beträge auf ein Zwischenkonto (Verwahrkonto).

a) Ursprüngliches Buchungsdatum des Geldflusses oder
b) Datum der Umbuchung.

Und vielleicht noch eine letzte Frage

Wie werden die Daten für die Vierteljahresstatistik ausgelesen.

a) Tagesdatum der Buchung oder
b) Buchungsdatum

Freue mich auf zahlreiche Zuschriften/Anregungen. Schön wäre es, wenn ihr zusätzlich das jeweilige Bundesland nennen könntet.

Danke


Gruß

DetlefIcon_mrgreen




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Geschrieben von: Gast, 04.11.2013, 17:37, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (1)

Liebe Kommunalpolitker,

ich selbst bin als nachrücker vor kurzem in eine hessische GV gerückt und wir stehen vor der beschließung eines Konsolidierungskonzepts.
Dieses sieht vor, dass die Hebesätze der grundsteuern A+B angehoben werden.
Die größten Defizite werden in den Gebührenhaushalte (Wasser, Abfall, Friedhof, DGH, etc.) angehäuft. Hier wird jedoch nur eine moderate Erhöhung vorgenommen, so dass bei weitem keine Kostendeckung erzielt werden kann.
Defizite im gebührenhaushalt schlagen sich auf den Kassenkredit durch. Darf dieser nach Doppik durch Mehreinnahmen der Grundsteuern ausgeglichen werden?
Ich dachte immer, dass die Grundsteuern ausschließlich für Investitionen verwendet werden dürfen und das auch gesetzlich so geregelt ist.
Im Grunde ist dies dann eine verschleierte "Querfinanzierung" der Gebührenhaushalte.P033

Vielen Dank für eure Antworten.
Viele Grüße aus Nordhessen.

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Geschrieben von: HinUndWeg, 02.11.2013, 12:36, Forum: Fortbildung , Antworten (3)

Hallo!

Ich weiß, das Thema der Rückzahlung der Kosten für den Angestelltenlehrgang, wurde schon mehrfach diskutiert. Aber irgendwie habe ich die Antwort, die ich suche nicht gefunden.

Im September 2013 habe ich den zweiten Angestelltenlehrgang abgeschlossen. Vor Beginn des Lehrganges habe ich keine Rückzahlungsvereinbarung unterschrieben.

Mir wurde lediglich vor kurzem ein Teil im BAT vorgelegt (§ 8 Durchführung des Angestelltenlehranges II) in dem aufgeführt ist, dass die Kosten bei z.B. Kündigung zurück zu zahlen sind.

Ist es rechtmäßig, dass der Arbeitgeber sich darauf beruft.

Ich möchte die Verwaltung gerne wechseln und wäre dankbar für euer Wissen, dass natürlich in NRW anwendbar sein sollte.

Hat jemand Erfahrung wie hoch diese Kosten sind?

LG und vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 31.10.2013, 19:21, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

014 Ich hab mal eine Frage :
Ein Amtsleiter geht in wohlverdiente Rente, der Stellvertreter möchte den Job nicht übernehmen. Somit wird eine Stellenauschreibung und ein Assessmentsenter für die Stelle durchgeführt. Der PR, Amtsleiter ect sind involviert. Nun soll das Assessmentcenter von einer/m Coach geleitet und ausgearbeitet werden, der des öfteren für die Behörde gearbeitet hat. Aber nur eben einzelne Trainee einheiten u-s-w- keinesfalls ist die Kompetenz gegeben für solch verantwortungsreiches ACC.
Leider gewinnt man den Eindruck, dass eigentlich nur an den Geldbeutel dieser Firma gedacht wird, da sehr fadenscheinige Begründungen für die Honorarvereinbarung gebracht werden.
Wie kann man fachlich fundiert nachweisen, dass es hier zu einer Fehlentscheidung gekommen ist?
Gibt es Vorschriften bei der Vergabe solcher Aufträge?

Gruß Igel

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Geschrieben von: Gast, 31.10.2013, 18:29, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo zusammen,
ich bin mir unsicher, ob ich wirklich keine Pauschalzahlung erhalte..
Ich habe unglücklicherweise schon im September 2005 eine höherwertige Tätigkeit übernommen (lt. Änderungsvertrag), obwohl ich praktisch erst im Oktober 2005 die Tätigkeit ausgeführt habe (interne Übergangszeit). Im April 2008 wurde ich dann auf Grund meiner im September 2005 übernommenen Tätigkeit höhergruppiert. Steht mir dann eine Pauschalzahlung nicht zu, da ich die Höhergruppierung ja nur bekommen habe, weil ich eine höherwertige Tätigkeit ausführe. Oder was bedeutet der Zusatz "Die Pauschale ist nicht zu gewähren, wenn die Eingruppierung entsprechend der Aufstiegsgruppe erfolgte..." Wie wäre es nach BAT gewesen? Was macht das bei mir für einen Unterschied, ob die höherwertige Tätigkeit einen Monat früher oder später (September / Oktober 2005) erfolgt ist..?

Vielleicht kann mir ja jemand helfen..
Danke!



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Geschrieben von: VC2, 31.10.2013, 12:09, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (6)

Hallo,
ich benötige Eckdaten an Stundenkontingenten von Datenschutzbeauftragten bei Gemeinden.
Soll heißen, wie viel Stunden werden monatlich/wöchentlich angesetzt?

Ich habe keinerlei Anhaltspunkte!



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Geschrieben von: StKO_123, 30.10.2013, 11:24, Forum: Kommunalpolitik, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich bin in mehreren Ausschüssen (Jugendausschuss, Schulträgerausschuss) unserer Verbandsgemeinde (RLP) tätig. Ich werde nun aus persönlichen Gründen aus der Wählergruppe austreten und möchte auch das Amt als Ausschussmitglied niederlegen.

Welche Schritte muss ich tun?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank vorab.


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Geschrieben von: Gast, 27.10.2013, 18:27, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo,

ich blicke bei dem Thema Sonderzahlung nicht so wirklich durch, vielleicht kann mir ein schlauer Kopf helfen.

Ich bin seit 10.06.2013 im öffentlichen Dienst der Uni des Saarlandes tätig.
Ich bin in Tarifgruppe 4,Stufe 1 eingruppiert.

Bekomme ich eine Jahressonderzahlung und wenn ja in welcher Höhe,komme da nicht mit, ich muss ja dann noch 1/12 von jedem Monat abziehen, in dem ich noch nicht angestellt war oder wie sehe ich das ?

Kann mir bitte jemand beim Rechnen helfen?

Liebe Grüße

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Geschrieben von: Gast, 24.10.2013, 16:11, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

apis@arcor.de
Hallo liebe unser.
ich war ab 1971, 10 jahre busfahrer bei der vag nürnberg. danach 30 jahre bei der vag nbg. als monteur beschäftigt. seit 2008 in altersteilzeit und ab 2010 in vorruhestand. nun meine frage:
seit juli 2013 bin ich inkomplett querschnittgelähmt.
1. gehöhrt die vag nbg. zum öffentlichen dienst
2. habe ich anspruch auf beihife vom freistaat bayern
3. habe ich unspruch auf beihilfe von der vag nbg.
wegen des querschnitt`s kommen viele umbauarbeiten in meiner wohnung auf mich zu.
für baldige antwort, herzlichen dank

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Geschrieben von: Gast, 22.10.2013, 08:47, Forum: Fortbildung , Antworten (2)

Guten Morgen alle zusammen....

Ich hab da mal eine Frage.
Habe dieses Jahr erfolgreich meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten beendet und wurde auch übernommen.
Da ich noch recht jung bin (24 Jahre) und der Ausbildungsstoff noch recht ,,frisch" ist, bin ich mit mir am ringen, ob eine Weiterbildung in Frage kommen könnte und wenn ja welche.
Folgende Eckdaten sind wohl noch hilfreich :
- meine Kommune, und bald auch die angrenzenden, bieten und wollen keine MA mit Angestellenlehrgang II mehr, dieser wurde auch schon abgeschafft
es besteht nur noch die Möglichkeit auf einen Studienplatz (nach 4 Jahren Diensterfahrung) und das auch nur auf begrenzte Anzahl, die Chance das ich also auch nach dieser 4 Jahre Wartezeit einen Platz bekommen würde, ist verschwindend gering
- ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, kann also nur ein Studium etc auf Teilzeit oder Fern annehmen

Ich fühl mich auf meinem jetztigen Platz einfach nicht ausgelastet, ich weiß, anstrengende Arbeit ist auch nicht gern gesehen, aber schlimmer ist echt des öfteren nicht zu wissen wo man mit seiner zeit hinsoll.....

Ich würde mich über einige Anregungen / Infos sehr freuen!!!

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Geschrieben von: Gast, 19.10.2013, 22:09, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (10)

Hallo Leute,

bin echt fertig. Hatte am 15.10.2013 einen 9h Marathon hinter mir über die DGP.
Habe mich als Azubi zur VFA bei meiner Gemeinde beworben und wurde zu o.g. Test eingeladen.
Habe den schriftlichen Teil bestanden. Danach folgte ein Gruppengespräch und ein Einzelgespräch über eine Psychologin der DGP. Diese sagte mir dann, dass sie im Anschluss (inkl. mir 3 Bewerber in der Endrunde) mit dem Personalrat alles auswertet und diese dann entscheiden wen sie zum persönlichen Vorstellungsgespräch einladen.
Nun weiß ich nicht, wie lange ich mir Hoffnung machen soll. Weil alles an einem Tag (schriftl. + mdl. Test) gemacht wurde dachte ich, dass auch das Vorstellungsgespräch bis Ende dieser Woche stattfindet. Bis heute habe ich aber keine Post bzw. Einladung erhalten. Bin ich nur zu ungeduldig (nach 4 Tagen) oder bedeutet das schon das "AUS"? Wann und wie denkt ihr könnte ich mal nachfragen.
Ich wünsche mir die Ausbildung doch so sehr.

MfG

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Geschrieben von: Russel Jack, 16.10.2013, 21:14, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

Hallöchen,

wieder mal eine an sich interessante Frage:

Ein junges Mitglied des Gemeinderates möchte sich weiterbilden und nimmt dafür ein BWL-Studium auf. Für die Praktikumszeit wird diesem ein Platz gerade in der Kommune angeboten, in der die Gemeinderatstätigkeit wahrgenommen wird.
Wie verhält es sich aber hier mit den kommunalen Rechtsvorschriften? Müsste nicht das Mandat niedergelegt werden oder zumindest ein anderer Praktikumsplatz gefunden werden? Nach § 4 Abs. 1 SächsPersVG wäre ja auch der Auszubildende Beschäftigter. In § 32 der SächsGemO wird jedoch nur auf Beamte und Angestellte abgestellt. Gäbe es denn einen Hinderungsgrund?

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Geschrieben von: Gast, 15.10.2013, 13:29, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

014 Fange im Januar 2014 den A1 in Stuttgart an. Wer hat noch Unterlagen die er los werden möchte? Bitte mich kurz anmailen. D020

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Geschrieben von: Gast, 11.10.2013, 20:41, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (7)

Hallo,
ich habe auch eine Frage zur Eingruppierung.
Ich bin im Vorzimmer eines Finanzpräsidenten und werde nach E5 bezahlt, also als Schreibkraft mit Schreibzulage. Die Schreibzulage war eine Besitzstandszulage, die jetzt bei jeder Tariferhöhung um 10 % abgeschmolzen wird. Tätigkeitsbeschreibungen gibt es bei uns nicht.
Meine Beurteilung ist eigentlich gut mit 13 Punkten. Auf Nachfragen beim Chef, bekomme ich nur zur Antwort, da ist nicht mehr drin. Ich muss dazu sagen, wir sind eine Mittelbehörde.

Ist das eigentlich in Ordnung?

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Geschrieben von: Anie1501, 11.10.2013, 09:45, Forum: Fortbildung , Antworten (3)

Hallo,

ich habe meinen BI vor einem Jahr erfolgreich absolviert. nun möchte ich den BII machen.
leider bezahlt mein AG nur den vom AFI - dieser findet leider in Blankenburg - am Arsch der Welt - statt.

nun meine Frage: ich möchte den BII bei der Sikosa in Halle (Saale) in Teilzeit belegen. bekommt man irgendwo irgendwelche Förderungen her? denn auf den 6.200 Euro möchte ich nicht "sitzen" bleiben.

bin euch jetzt schon dankbar für Antworten.

LG

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Geschrieben von: VFAler 2012, 10.10.2013, 12:07, Forum: Fortbildung , Antworten (7)

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich habe meine Ausbildung im 2012 in Bayern mit 2,2 beendet.
Momentan bin ich im Bauamt einer Gemeinde beschäftigt. Gelernt habe ich woanders.
Seit der Ausbildung habe ich mir den AL 2 als Ziel gesetzt, stehen die Chancen bei kleineren Gemeinden besser als bei größeren Behörden??? Ich denke es ist einfach sinnvoller zeitnah nach der Ersten Prüfung den AL 2 zu absolvieren, wie seht ihr das ?

Man muss dazu sagen, ich bin 29 und habe VFA als zweite Ausbildung gemacht.


(10.10.2013, 12:07)VFAler 2012 schrieb:  Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich habe meine Ausbildung im Jahr 2012 in Bayern mit 2,2 beendet.
Momentan bin ich im Bauamt einer Gemeinde beschäftigt. Gelernt habe ich woanders.
Seit der Ausbildung habe ich mir den AL 2 als Ziel gesetzt, stehen die Chancen bei kleineren Gemeinden besser als bei größeren Behörden??? Ich denke es ist einfach sinnvoller zeitnah nach der ersten Prüfung den AL 2 zu absolvieren, wie seht ihr das ?

Man muss dazu sagen, ich bin 29 und habe VFA als zweite Ausbildung gemacht.



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Geschrieben von: Gast, 09.10.2013, 13:52, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Liebe Kollegen,
ich lese vielfach von den Rechten des PR, leider aber sehr selten von den Pflichten.
Welche Pflichten haben also PR Mitglieder? Müssen diese auch darauf achten das Angestellte etc ihre Aufgaben wahrnehmen? Müssen sie dafür sorgen dass Auswahlverfahren und Ausschreibungen für unbesetzte Stellen schnell umgesetzt werden?

Oder sind sie nur und aussschliesslich dazu da um Personal (Ironisch gemeint) vor Arbeit zu schützen?



Gruß Igel

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Geschrieben von: VC2, 09.10.2013, 12:33, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo,
die Dienststelle hat eine Stellenausschreibung u.a. mit dem Anforderungsprofil "schreibtechnische Ausbildung" innerbetrieblich ausgeschrieben.
Da es sich um eine Stelle im Nachmittagsbereich handelt, hat sich lediglich eine einzige Mitarbeiterin beworben. Diese hat allerdings eine Verwaltungsausbildung, keine schreibtechnische Ausbildung. Die Dienststelle hält die Bewerberin trotzdem für geeignet, dasie bereits langjährige Erfahrung im Ungang mit der Tastatur eines PCs hat.
Wie kann man den Personalrat davon überzeugen, der vorgeschlagenen Stellenbesetzung zuzustimmen, auch wenn die Mitarbeiterin dem Anforderungsprofil in diesem Punkt nicht entspricht?

Es grüßt
VC2


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Geschrieben von: Russel Jack, 07.10.2013, 22:10, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo liebe Forenmitglieder,

leider habe ich wieder ein kurioses Thema zur Besprechung:

Ein PR-Kollege aus einer anderen Kommune teilte mir mit, dass diese demnächst über eine Neueinstellung im PR befinden sollen und fragte, wie er sich verhalten solle (es gilt das SächsPersVG). Die Einstellung soll ab dem neuen Jahr erfolgen und dafür wird extra im Stellenplan eine neue Stelle geschaffen (lt. Haushaltsplanentwurf). Eine "Eingruppierung" wurde hier ohne eine Stellenbewertung oder Stellenbeschreibung vorgenommen. Also einfach mal so und damit er nicht mehr und nicht weniger verdient als gleichgelagerte Amtsstellen. Auch einen entsprechenden Arbeitsplatz soll es noch nicht einmal geben. Vielmehr wird die Vermutung angestellt, dass ein langjähriger Kollege (über 60) aus der Verwaltung entfernt werden soll, da dessen Aufgaben angeblich nicht mehr anfallen würden (soll nicht stimmen, da diese nach wie vor anstehen und auch werden!).
Nun stellt sich die Frage, wie der PR mit dieser Situation umgehen soll. Der ist nun vom Bürgermeister entsprechend beteiligt worden und hat hierzu noch nicht einmal die Bewerbungsunterlagen übergeben bekommen. Nur noch so viel: ein PR-Mitglied war bei den Bewerbungsgesprächen mit anwesend.
Es muss fairer Weise noch erwähnt werden, dass zuvor mehrere Angestellte Gehaltseinbußen haben hinnehmen müssen, sonst hätten einige Kollegen und Kolleginnen entlassen werden müssen (?).
Wie kann und sollte sich jetzt dieser PR verhalten? Sich gegen die Einstellung aussprechen? Wenn ja wie und wieso? Welche Möglichkeiten gäbe es da?
Vielen Dank!


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Geschrieben von: Gast, 05.10.2013, 12:34, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo Forum,

wir müssen an Sitzungen unseres Gemeindrates teilnehmen. Die Sitzungen beginnen regelmäßig um 19:00 Uhr und enden oft nach 22.00 Uhr. Bisher war es so, dass diese Stunden ohne Zuschlag einfach auf der Stempelkarte gutgeschrieben wurden.
Müsste für diese Stunden ein Überstundenzuschlag gewährt werden?





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Geschrieben von: Gast, 04.10.2013, 14:05, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo zusammen,

Ich bin gelernte Einzelhandelskauffrau und hab mich diese Woche auf einen Job für ein Seniorenzentrum als Stationshilfe beworben.
Keine besondere Ausbildung oder Vorerfahrung notwendig.

Jedenfalls hab ich nun tatsächlich Mittwochs dort ein Vorstellungsgespräch!

Ich bin soweit schon recht gut vorbereitet, nur leider beim Thema Gehaltsvorstellung nicht!
Ich komme mit diesen Internettabellen nicht klar.

Eckpunkte:

Wohnhaft in Bayern
Weiblich
Verheiratet
27 Jahre
1 Kind (5 Jahre)
Ungelernte Stationshilfe
25 Std / Woche ohne Schicht
Mo-Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Was könnte man angeben bei 100 Std im Monat?

Freu mich auf eure Vorschläge.

Liebste Grüße


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Geschrieben von: Gast, 03.10.2013, 15:58, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (2)

Hallo, hat oder kennt jemand die Liste für Erschwerniszulagen (meist mit römischen Nummern beginnend).

Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 03.10.2013, 14:24, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

014 Hallo,

Meine Frage:
Ich mache derzeit eine Ausbildung im mittleren nichttechnischem dienst. Meine Ausbildung hab ich im August erfolgreich beendet, jedoch bin ich weiter Azubi. Grund: während der Ausbildung hatte ich durch Prüfungsangst 4 mal einen hörsturz. Bei Einstellung habe ich angegeben bereits mal einen mit 9 Jahren gehabt zu haben und davon auch eine hörminderung zurück behalten zu haben. So weit ja schön und gut. Nur jetzt meint die neue amtsärztin ich wäre nicht dienstfähig. Die letzte Untersuchung war im Januar kurz nach einem hörsturz. Seitdem hat sie mich nicht mehr untersucht und nur noch angepamt, Sprüche gebracht ala "wir werden schon sehen wer am Ende übernommen wird". Kurz gesagt: langsam liegen meine Nerven echt auf Eis. Seit 6 Wochen geht das Hick hack jetzt, ein Ende nicht in Sicht. Da mir aber bei der Einstellung gesagt wurde dass die hörminderung kein Problem ist bei der übernähme fühle mich mittlerweile ein wenig veralbert. Darf mich die amtsärztin überhaupt so ausstellen, wenn ein anderer amtsarzt bereits sagte, dass die hörminderung kein Problem ist? Kann ich eine neue Untersuchung durch einen anderen Arzt "erzwingen"? Ich mag die Arbeit unglaublich gerne und bin bereit eigentlich alles dafür zu tun. Vielleicht hat hier jemand damit Erfahrungen?

Danke euch alle

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Geschrieben von: Gast, 02.10.2013, 20:32, Forum: Bürgerfragen, Antworten (3)

Hallo,
ich hoffe, hier ist jemand, der mir weiterhelfen kann. Im Netz konnte ich nicht die richtigen Auskünfte finden bzw. die Rechtsgrundlagen.

Mein Ehemann ist unterhaltspflichtig seinem Kind aus 1. Ehe. Er zahlt im Moment nicht, da er keinen Job findet.

Momentan wird er von mir "unterhalten". Jetzt teilt das Jobcenter meinem Mann mit, dass sein Kind "Sozialhilfe" erhält und er mitteilen soll, wovon er lebt.

Den Vordruck, den er ausfüllen soll, war dem Einschreiben nicht beigefügt. Er wird nachgereicht (!). (Erst auf telefonische Nachfrage hin, was er ausfüllen soll.)

Muss er mein Einkommen genau angeben?

Danke.

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Geschrieben von: Gast, 02.10.2013, 14:22, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich bin seit Anfang des Jahres von E9 in eine Planstelle E11 "abgeordnet" worden. Diese Stelle war ganz normal ausgeschrieben und wurde im Rahmen eines Auswahlgespräches besetzt.

Ich frage mich, warum ich bislang nur auf die Stelle abgeordnet und nicht versetzt wurde. Weil so lange ich nur abgeordnet bin, erhalte ich lediglich eine Zulage.

Als Begründung sagte man mir seitens des Personalrates, dass es etwas mit dem Haushaltsplan zu tun hätte und es die Vorstufe der Versetzung wäre.

Kann mir jemand helfen bzw. sagen, warum ich nicht direkt versetzt wurde bzw. ob bzw. wann ich einen Anspruch auf Versetzung in die besagte Planstelle habe?

Vielen Dank!

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