Geschrieben von: KassenCharly, 01.10.2013, 11:02, Forum: Kämmerei, Antworten (2)

Hallo kommunale Gemeinschaft,

unsere Stadt hält eine 50 % Beteiligung an einem Zweckverband. Wir überweisen jährlich ein pauschaliertes Entgelt an diesen Zweckverband für Hausmeistertätigkeiten. (Dienstleistung => steuerpflichtig?). Zeitgleich übernimmt diese Person auch Hausmeister- u. Verwaltungstätigkeiten für unser städtisches Landschulheim. M E. handelt es sich hierbei um eine Dienstleistung des Zweckverbandes an unsere Stadt und der Lohnersatz müsste versteuert werden.

Wie seht Ihr diese Problematik?

Gruß

KassenCharly

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Geschrieben von: Anwärterin, 01.10.2013, 09:54, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo,

ich bin seit einem Jahr Inspektoranwärterin bei einer Stadtverwaltung. Leider hatte ich im Sommer einen Zusammenbruch, der während der studienfreien Zeit stattfand. Ich habe es aus dem Tief geschafft, mache seit kurzem eine Verhaltenstherapie und nehme Antidepressiva.

Meine Leistungen haben nicht nachgelassen und sind super. Fehltage hatte ich bei meinem neuen Dienstherrn auch noch nicht. Nun hat meine Therapeutin mich aber ziemlich verunsichert indem sie sagte, dass sie es von Lehrern kennt, dass diese nicht verbeamtet werden, wenn sie schon mal in psychologischer Behandlung waren. Ich bin ja mit Beginn des dualen Studiums schon auf Widerruf verbeamtet worden und war vorher auch beim Amtsarzt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich aber nie solche Probleme. Meine Frage ist nun, ob die Therapie Auswirkungen auf mein Beamtenverhältnis haben kann und ob ich vielleicht sogar dazu verpflichtet bin meiner Ausbilderin davon zu erzählen? Ich weiß nur, dass man vor der Verbeamtung auf Lebenszeit nochmal zum Amtsarzt muss. Dort würde ich natürlich sagen, dass ich in der Zwischenzeit eine Therapie gemacht habe.

Vorab vielen Dank für die Antworten!

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Geschrieben von: Gast, 30.09.2013, 11:41, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Aus dem LPVG NRW ist nicht ersichtlich, ob für die Anreise zu einer Personalversammlung, die extern stattfindet, für Personen, die mit den bereitgestellten Bussen fahren, ein Dienstreiseantrag zu stellen? Unsere Dienststelle hat sich in dieser Richtung nicht geäußert. Obliegt dies den Verhandlungen zwischen PR und Dienststelle?


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Geschrieben von: Gast, 27.09.2013, 20:31, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Guten Abend,

bei uns gilt das PersVG Berlin. Insbesondere geht es hier um Tatbestände, die einen Ausschluss eines einzelnen PR-Mitglieds rechtfertigen.

Folgendes Szenario:

Zusammengefasst werden wir von einem Abteilungsleiter (leider kein leitender Angestellter) unter Druck gesetzt, der gleichzeitig PR-Mitglied ist. Zu seinem Bereich existieren zwei Anträge, wobei er uns schriftlich mitgeteilt hat, wenn wir nicht nach seinen Vorstellungen den einen Antrag abstimmen, dann würde er dafür sorgen, dass der zweite Antrag (Verlängerung eines befristeten AV, vom Dienststellenleiter bereits unterschrieben) zurückgezogen wird. Damit liefe der AV aus, was er dann natürlich "sehr bedauern" würde.

Rechtfertigt das oben beschriebene Szenario einen Ausschluss nach § 25 (1) mittels Antrag vor dem Verwaltungsgericht? Ist das Ganze nicht ein Verstoß z.B. gegen § 70 (2) oder § 71 (1)?

Natürlich kann meine Anfrage hier eine rechtliche Beratung nicht ersetzen.

Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 27.09.2013, 18:06, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (4)

Hallo Ihr Lieben,

ich bin im April diesen Jahres nach längerer Krankheit von meiner Dienststelle in den Ruhestand versetzt worden.
Nun gibt des dieses Urteil von 31.01.2013, dass auch Beamte eine Vergütung ihres nicht genommenen Urlaubs beantragen können, wenn diese nach der Erkrankung sofort in den Ruhestand versetzt worden sind und keine Chance hatten, den Resturlaub zu nehmen. Bei mir stünde noch Urlaub von 2011 offen (12 Tage), der gesamte in 2012 sowie anteilig diesen Jahres.

Da dieses Urteil noch ziemlich "frisch" ist, gibt es wohl bisher noch nicht so viele Beamte, die diesen Antrag stellen konnten.
Ich habe diesen Antrag bereits vor 3 Monaten gestellt und warte noch immer auf eine Reaktion, trotz Sachstandsanfrage.

Nun meine Frage: Gibt es bereits Jemanden (einen Beamten), egal welches Bundesland, der bereits einen solchen Antrag gestellt und auch eine Entscheidung erhalten hat?
Wahrscheinlich wissen unsere Dienststellen noch nichts damit anzufangen, weil es dies bisher noch nicht gab.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand seine Erfahrungen mitteilen könnte.

Viele Grüße
Uli

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Geschrieben von: Gast, 26.09.2013, 16:37, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo,
Bei uns wurden vor kurzem einfach zwei Arbeiterinnen befördert zu Beiköchinnen. Sie haben keine diesbezügliche Ausbildung. Die Stellen wurden NICHT ausgeschrieben. Meine Frage lautet: Darf das im Öffentlichen Dienst so gehandhabt werden? Hätten nicht alle die Chance auf eine Bewerbung bekommen sollen? Kann ich Rechtlich dagegen Vorgehn?

Danke Für Die Antwort

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Geschrieben von: WADO, 26.09.2013, 10:06, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

014 Meine Frage bezieht sich auf einen Sachverhalt, in dem gem. § 33 GrdstG Grundsteuerlass für selbst genutztes Wohneigentum beantragt wird. Es wird seitens des Antragstellers ein fiktiver Mietwert berechnet. Dem gegenüber werden Ausgaben (Grundbesitzabgaben, Nebenkosten) aber vor allem Erhaltungsaufwendungen in Höhe von ca. 14.000 Euro gestellt. Die Gegenüberstellung des fiktiven Mietwertes und der Ausgaben ergibt einen negativen Betrag. Ich war bisher der Meinung, dass ein Grundsteuererlass nach § 33 GrStG nur bei vermieteten/verpachteten Objekten und nicht bei selbstgenutzten Objekten in Frage kommt. Wie ist nun mit dem Antrag umzugehen? Danke im voraus für die Hilfe.

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Geschrieben von: KassenCharly, 24.09.2013, 14:15, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

Hallo zusammen,

zu unserem Aufgabenbereich gehört auch die Verwaltung einer Kulturstiftung. Hierbei handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftung des öffentl. Rechts im Sinne des § 101 GO BW.

In der Stiftungssatzung wird keine konkrete Aussage zu möglichen Geldanlagen (Festgelder, nachr. Anleihen, Genussscheinen, Aktien etc.) gemacht. Es heißt nur, dass das Vermögen der Stiftung im Grundstock ungeschmälert zu erhalten ist.

Gibt es zusätzliche Beschränkungen aufgund des Gemeindewirtschaftrechts oder des Stiftungsrechtes BW?

Gruß KassenCharly

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Geschrieben von: Gast, 23.09.2013, 20:17, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Der Vorsitzende vom Prat (aus der Gruppe der Beamten) ist zurückgetreten. Es sind zwei Gruppen im Prat enthalten, so dass gem. §26 Lpersvg der Stellvertreter aus der Gruppe der tariflich Beschäftigten kommen muss und auch kommt. Nun muss jetzt ein neuer Vorsitzende gewählt werden. Dieser muss also auch wieder aus der Gruppe der Beamten kommen. Was geschieht jedoch, wenn kein anderer Beamter bereit ist sich der Wahl zu stellen? Kann dann auch der Vorsitz von einem tariflich Beschäftigten übernommen werden oder muss der komplette Vorstand neu gewählt werden? Ich wäre dankbar für eine qualifizierte Antwort.

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Geschrieben von: GV2601, 23.09.2013, 11:54, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Vom Amt ist die Kostenkalkulation 2014 für die KITA vorbereitet worden.
In der Kostenkalkulation ist die Position "Ersatzbeschaffung" aufgenommen worden.
In dieser Position sind Aufwendungen für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern über EUR 400 (GWG) in voller Höhe enthalten, obwohl diese Wirtschaftsgüter zukünftig über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden und zukünftig in der Position Abschreibung enthalten sind.
Meiner Meinung nach ist das nicht korrekt. Die Aufwendungen hätten lediglich in Höhe der kalkulatorischen Abschreibung eingearbeitet werden dürfen.
Die Mitarbeiterin vom Amt jedoch argumentiert mit der "DOPPIK" jedoch ist die Doppik doch nur der Begriff für die doppelte Buchhaltung im Kommunalwesen und dürfte doch dahingehend nicht vom aktuellen Steuerrecht abweichen.

Hat jemand Erfahrung damit?

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Geschrieben von: Gast, 23.09.2013, 10:22, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Ich bin als Personalratsmitglied an einer kleinen Gemeindeverwaltung tätig. Durch Zufall habe ich festgestellt, dass nächstes Jahr ein neuer Mitarbeiter/-in eingestellt werden soll und hierzu bereits die öffentliche Stellenausschreibung auf unserer Internetseite erfolgt ist. Bewerben kann man sich bis Anfang November 2013.
Nun meine Frage: Eine Beteiligung des Personalrates für diese Ausschreibung ist in keinster Weise erfolgt und abgestimmt worden. Wir sind noch nicht einmal darüber informiert worden, dass dies beabsichtigt wird. Welche Handlungsmöglichkeiten haben/hätten wir als PR? Ich muss auch darauf hinweisen, dass wir bereits des Öfteren erst im Nachgang von Stellenneubesetzungen erfahren haben.

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Geschrieben von: Gast, 21.09.2013, 12:28, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo!
Eine Frage, ich habe ein Attest gesendet, das ich gesundheitlich nicht in der Lage bin das Amt auszuführen, doch bis heute noch kein Antwortschreiben erhalten. Muss ich trotzdem jetzt morgen früh dort hin? ich schaff das nicht! Danke schon mal für Eure Hilfe

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Geschrieben von: Heschen, 21.09.2013, 09:35, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Guten Morgen,

vielleicht kann mir jemand von Euch bei einem Problem helfen. Bin seit Dezember 2012 im Vorstand des PR in einer Behörde in Berlin. Aktuell verhandeln wir über eine neue Gleitzeitverordnung mit dem AG. Da wir als PR einiges verändern möchten - was die Geschäftsführung natürlich nicht möchte - wollten wir zu einem bestimmten Thema der Gleitzeit die Gruppenleiter dazu befragen. Der Geschäftsleiter war darüber auch informiert. Er hat aber dann in einer Gruppenleiterbesprechung - der PRV war dabei - die Gruppenleiter dazu angewiesen, nicht mit dem PR diesbezüglich zu sprechen. Sie wären dazu nicht legitimiert. Ansprechpartner für den PR wäre einzig die Geschäftsleitung (also er).

Kann er das einfach? Haben wir nicht das Recht auf Informationgewinnung? Ich suche nun im PersVG, ob es irgendwas gibt, womit wir ihn diesbezüglich in die Schranken weisen könnten.
Wie soll eine vertrauensvolle Zusammenarbeit denn sonst funktionieren?

Bin sehr gespannt Icon_confused

Gruß Heschen Icon_wink





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Geschrieben von: Gast, 20.09.2013, 19:23, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo.
Ich bin noch keine 50 und mag mit meiner Familie in ein anderes Bundesland ziehen und dort auch arbeiten. Ich bin Beamter bei einer Berufsfeuerwehr und weiß überhaupt noch nicht wie das laufen kann; was ich wann und wo und vor allem auch wem zu erst und zu letzt mitteile(n) darf....Gibt es "Höchst-Alter"-Einschränkungen bei Versetzungen.

Vielen Dank im Voraus...


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Geschrieben von: ArazVfA, 18.09.2013, 23:21, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo,

als städtische Vollzugsangestellte muss man doch ernannt werden, oder (§ 94 Abs. 1 GemO RLP)?

Und auf Verlangen ist ein Ausweis vorzuzeigen. Dies setzt voraus, dass man auch einen Ausweis erhalten haben sollte (§ 94 Abs. 3 GemO RLP).

Wenn man nicht zur Vollzugsangstellten ernannt wurde und keinen Ausweis besitzt kann man doch eigentlich gar nicht richtig arbeiten, oder?

Fragen:
1. Steht der Vollzugsangestellten nicht dann auch eine höhere Entgeltgruppe zu?
2. Wie sieht es eigentl. rechtlich bei der Ausführung von Amtshandlungen aus?

O030

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Geschrieben von: Gast, 18.09.2013, 18:03, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,

in unserer (kleinen) Stadtverwaltung soll demnächst eine neue Person, vermute mal aus der freien Wirtschaft, in leitender Funktion eingestellt werden. Wir Angestellten sind alle im TVöD und der AG im Kommunalen Arbeitgeberverband. Die Stellenausschreibung erfolgte mit dem Hinweis "... nach TVöD...". Nun ist mir bekannt geworden, dass für die neue Stelle bisher noch keine Eingruppierung stattgefunden hat. Vielmehr wird nun ein Bewerber gesucht, der wahrscheinlich die niedrigsten Gehaltsvorstellungen anbietet. Könnte Ihr mir bitte einen Tipp geben, wie normalerweise zu verfahren ist? Hat der Bewerber nicht einen Anspruch darauf, dass zum einen die Stelle entsprechend bewertet wird/wurde und am Ende auch das entsprechende Entgelt ausgereicht wird? Danke für Eure Beiträge!

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Geschrieben von: ArazVfA, 15.09.2013, 17:15, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (4)

Hallo,

in der Stadt K (VG K) sind alle Baubetriebshofmitarbeiter in den Entgeltgruppen 3 - 5 eingruppiert. In EG 5 befindet sich nur der Baubetriebshofsleiter.

Alle haben je eine abgeschlossene Ausbildung (bsp., Elektriker, Maurer, Tischler, Garten- und Landschaftsbauer etc.).

Sieht der TVöD-VKA nicht vor, dass diese Personen in Entgeltgruppe 7 eingruppiert werden müssten?

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Geschrieben von: natura_amator, 14.09.2013, 18:45, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (5)

Hallo
man kann ja bei der Rentenversicherung neben diesen VBL Klassik noch andere Optionen abschließen. Frage! Wann lohnt sich das?
Ich bin knapp 40 und habe wegen Arbeitslosigkeit noch nicht viel in die normale Rente eingezahlt.
Im Offentlichen Dienst arbeite ich nun seit 3 Jahren. Habe ca. 1450 Euro netto im Monat.

Ich frage mich nun, ob ich da noch was zusätzlich abschließen soll....auch diese Erwerbsminderungsoption vielleicht garnicht schlecht.

Blos viel Geld will ich monatlich auch nicht weniger haben.
Kollegen meinten, diese VBL Klassik reicht vollkommen.....


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Geschrieben von: Gast, 12.09.2013, 16:10, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo
Ich habe mich intern als Beamter auf eine Stelle beworben, welche mir wie auf der Haut geschrieben ist. Ich denke ich erfülle alle Vorraussetzungen dafür.
Auf dies Stelle hatten sich 2 Interne gemeldet. Der andere hat seine Bewerbung aber zurückgezogen.
Daraufhin wurde die Stelle, trotz meiner Bewerbung extern aber nur online ausgeschrieben.
Jetzt kommen neben meiner Person noch weitere Personen zu einem Vorstellungsgespräch.
Der Hintergrund ist der, dass mein Arbeitgeber nicht will, dass ich diese Stelle bekomme.
Er hätte mich lieber auf der alten Stelle, welche ich schon über längere Zeit habe.
Ist das Rechtens??
Danke für eure Antworten!!

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Geschrieben von: Gast, 12.09.2013, 14:49, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (3)

Hallo zusammen,

wer weiß, ob es die Möglichkeit gibt als gelernte Bürokauffrau den Fuß in eine Verwaltung z. B. Kreis- oder Gemeindeverwaltung zu bekommen?
Könnte ich auch nebenbei die Verwaltungslaufbahn z. B. zur Verwaltungsfachangestellten absolvieren ? Oder durch eine Zusatzausbildung, die evtl. kürzer ist als eine Ausbildung? Und vor allem gibt es dafür eine Altersbegrenzung ?
Meine gehört zu haben, dass zum Beispiel die Finanzschule nur Leute bis 28 Jahre nimmt.
Hilfe - Kennt sich da jemand aus?

Bin dankbar für jeden Tip.

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Geschrieben von: Gast, 09.09.2013, 13:02, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

angenommen, die Probezeit eines Beamter auf Probe läuft Mitte November ab, also ziemlich genau 6 Wochen vor Ende des Kalendervierteljahres. Wann müsste der entsprechende Diensther mitteilen, wenn die Probezeit nicht bestanden wurde?

Im Gesetz findet man nur, dass die Frist sechs Wochen vor Ende eines Kalendervierteljahres beträgt. Somit wäre der Beamte bei Nichtbestehen der Probezeit also von heute auf morgen arbeitslos?

Vielen Dank schonmal für die Antworten Wink

LG
ideenlos

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Geschrieben von: natura_amator, 07.09.2013, 20:33, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (6)

Hallo
Ich habe einen unbefristeten Vertrag im Öffentlichen Dienst. Ich arbeite im Betriebshof einer Stadt. Bin dort seit über 2 Jahren.
Kann man einfach so entlassen werden, ohne das man sich was zu schulden kommen lassen hat?
Muss Arbeitsmangel oder sonstige Gründe nachgewiesen werden?
Kann man ohne Grund einfach so entlassen werden?

Könnt Ihr mir mal bitte etwas zu schreiben...
Wie könnte die Stadt sich meiner entledigen, wenn sie wollte?
(Kann da nicht gut, mit einigen Personen)

Gruß


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Geschrieben von: Gast, 06.09.2013, 15:45, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo,
ich bin in der Entgeltgruppe E14, Stufe 5 eingruppiert.
Zum 01.10.2014 bin ich 5 Jahre auf die Stelle eingewiesen und rutsche nach meinem Verständnis in die Stufe 6. (Soweit so gut und ganz sicher kein Grund zum Jammern!)
Wenn ich zum jetzigen Zeitpunkt befördert werde -->E15, würde ich nach meinem Verständnis ausgehend von meiner jetztigen Stufe 5 in die entsprechende nächsthöhere Stufe des E15 wertes rutschen; dies wäre dann die Stufe 4, Unterschied 46 Euro.Die Stufe 5 erreiche ich dort dann ja wiederum erst nach 5 Jahren. Nach Lebenszeitalter (muß noch ein wenig)stelle ich mich damit löangfristig natrülich dennoch besser, hätte aber mit einem Stufenwechsel innerhalb der E14 ab Oktober fast 300 € mehr...
Was muß ich tun; gibt es auch nach der Höherstufung noch eine Wartezeit, oder muß ich nur dafür sorgen dass ich zunächst - also 1.Oktober in der E14 eine Stufe höher komme um dann von dort aus mit Beförderung dann in der E15 sofort in die Stufe 5 zu kommen ? oder gibt es für mich dann auch noch eine Wartezeit, in der ich eben eher darauf achten sollte...bitte nicht befördert zu werden...?...

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Geschrieben von: Gast, 04.09.2013, 10:34, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo,

unser Dienstherr plant die Stelle eines Amtsleiters neu zu besetzen. Hierfür hat er die Stelle im extern ausgeschrieben, obwohl er zunächst von (nur) einer internen Stellenausschreibung gesprochen hat. Er begründet dies mit der Einstellung einer "kompetenten Person", die den anderen MitarbeiterInnen "Beine machen" solle. Ich vermute jedoch, dass zum einen ihm unliebsame Mitarbeiter keine Aufstiegsmöglichkeiten bekommen sollen und zum anderen er seine "Getreuen" unterbringen möchte.
Der PR ist vorab mündlich in einem kurzfristig anberaumten Gesprächstermin beim DH über die Ausschreibung informiert worden. Kurz nach diesem Termin wurde der PR schriftlich über die beabsichtigte externe Ausschreibung schriftlich zusammen mit dem Ausschreibungstext informiert. Da mehrere PR-Mitglieder bereits im Urlaub waren, haben die verbliebenen und Ersatzmitglieder der externen Ausschreibung und dem Wortlaut dieser zugestimmt.

Mittlerweile gehen die Bewerbungen im Hause ein und werden jedoch nicht an einer zentralen Stelle gesammelt. Vielmehr werden diese vom DH außer Haus mit "seinen Getreuen" besprochen. Die Bewerbungsfrist läuft Ende nächster Woche aus. Breits im Oktober soll die Amtsleiterstelle neu besetzt werden.

Bisher hat der PR keine Kenntnis darüber, wer sich beworben hat. Fest steht jedoch, dass der Stellenplan keine neue Stelle vorsieht und in unserer Verwaltung keine neuen Mitarbeiter eingestellt werden sollten. Auch unter dem Sachstand, dass mehrere Mitarbeiter verkürzt arbeiten müssen (Einsparung bei den Personalkosten).

Nun meine Frage:

1. Wie muss die Beteiligung des PR bei einer Stellenausschreibung erfolgen? Gibt es hierfür Verfahrens- bzw. Ablaufregeln?
2. Wer muss zuerst beteiligt werden, Rat oder PR? Kann ein "Bewerbungsgremium" vor dem PR gehört werden (die Bewerbugnsgespräche finden unter Beteiligung eines PR-Mitgliedes statt!)?
3. Dürfen die Bewerbungsunterlagen das Haus verlassen und auch von Dritten eingesehen werden?
4. Meines Erachtens kann ohne entsprechender Stelle im Stellenplan auch keine Stelle ausgeschrieben werden, oder?
5. Gewerkschaftsseitig wurde nur die Information gegeben, dass die gesamte Ausschreibung gegen das Kollektiv- und das Individualrecht verstoßen würde. Kann mir einer sagen, was dies jeweils bedeutet?

Vielen Dank für Eure Mitteilungen!!!


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Geschrieben von: Gödda, 02.09.2013, 14:46, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein Problem mit meinem lächerlich klingenden Nachnamen und weiß auch, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ihn öffentlich-rechtlich ändern zu lassen. Gibt es jemanden in diesem Forum, der sich mit Namensänderungen auskennt und mir in Privatkorrespondenz sagen kann, ob mein Nachname auch nach sachlichen Maßstäben lächerlich respektive anstößig klingt? Ich bitte um eine pn.
Danke!

Grüße

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Geschrieben von: Gast, 01.09.2013, 17:59, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,
wonach richtet sich die Versorgung, wenn man z.B. mit 50 nach über 30 Jahren Bund von A13 für 6 oder 12 Jahre auf einen kommunalen Wahlbeamten-Dienstposten B2 wechselt? Ergibt sich dadurch am Ende ein hoeheres Ruhegehalt als durchgängig A13 Bund oder wird das alles irgendwie gegen- bzw. weggerechnet? Danke im Voraus!

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Geschrieben von: Gast, 01.09.2013, 16:59, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (4)

Es soll ja eine Änderung im Berufsbild
Bürokaufmann
Kauffrau für Bürokommunikation
Fachangestelle für Bürokommunikation geben.
Desweiteren sieht man immer mehr, dass die Behörde, Verwaltung usw. auch in den zugänglichen
Stellenportalen nach Personal sucht.

Ich finde, dass es keine Unterschiede zwischen Kauffrau für Bürokommunikation und Fachangestellte für Bürokommunikation gibt.
Nach 12 jahren Berufserfahrungen wäre der kleine Unterschied schon längst ausgeglichen.

Was teilweise ja auch als nahezu gleich wäre
Verwaltungsangestellte und Fachangestellte für Bürokommunikation.
Ist eigentlich nur interessant um eine Eingruppierung im Gehalt vorzunehmen.
Aber auch hier ist nach einigen Jahren Berufserfahrung kaum ein Unterschied zu sehen.

Wie seht Ihr dies, dass egal welcher Büroausbildungsberuf man hat, die Möglichkeit gleich sein sollte. Nach 12 Jahren muss ich mich über meine Ausbildung doch nicht mehr schämen oder rechtfertigen. Büro ist Büro.

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Geschrieben von: Gast, 01.09.2013, 06:35, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (9)

Hallo beisammen,

ich mache Winterdienst und dementsprechend Rufbereitschaft.

Bin bei einer Kommune tätig und suche im TVÖD nach Höchstgrenzen für die Rufbereitschaft.



Grüsse

Papierzange

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Geschrieben von: Gast, 31.08.2013, 00:46, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (5)

Hallo,

meine Frage richtet sich an die Expert/innen im Forum bezüglich des Direktionsrechts des Arbeitgebers, bzw. die Spezialist/innen für Personalangelegenheiten .

Hintergrund: ein Amtsleiter wurde für Bauamt eingestellt, das früher aus zwei Ämtern (grob: Hochbau/Recht) bestand. Obwohl dieser aus Zeitmangel und fehlender Sachkenntnis den Rechtsbereich nie bearbeitet hat (sondern nur Hochbau), wurde trotzdem diese "Position" weiterhin so belassen und die sehr umfassenden Rechtsangelegenheiten (vorher eig. Amt) durch einen Sachbearbeiter übenommen.
Zwischen beiden kam es zu einem massiven Vertrauensbruch und dadurch einer faktischen Ämtertrennung durch den Arbeitgeber, der Sachbearbeiter wurde etwa 6 Jahre lang in jeder Beziehung z.B. auch hinsichtlich Urlaubs- und Arbeitszeitangelegenheiten wie ein Amtsleiter behandelt/ also betriebs- und arbeitsbedingt durch den Arbeitgeber.
Formal wurde dies aber trotz mehrfacher Bitten und mündl. Anträge des Sachbearbeiters aber nie bereinigt.

Nun wird aber das Organigramm aktualisiert und zwar wohl so, dass technisch bedingt (??) die Urlaubs- und Arbeitszeitangelegenheiten nur noch strikt nach der Hirarchie vorgelegt werden können. Außerdem wird es definitiv nach der Wahl einen Arbeitgeberwechsel geben.
Auf Nachfrage des Sachbearbeiters wird von der Personalverw. (nicht durch Anordnung des Arbeitgebers) erneut erklärt, dass es angeblich keine Möglichkeit gibt, das Organigramm bzw. die Hirarchiestruktur so zu gestalten, dass die jetzt bewährte Handhabung weiter beibehalten werden kann und nun nicht wieder alles über den Bauamtsleiter laufen muss. Dadurch würde eine äußerst problematische Situation wieder aufleben.

Z.B. - fast schon skurril - könnte der Sachbearbeiter betriebs- und aufgabenbedingt zwar weiterhin so mit dem Arbeitgeber bearbeiten und besprechen, müßte aber trotzdem wg. des Urlaubs und der Genehmigung der Überstunden zum Bauamtsleiter gehen/trotz des bestehenden massiven Bruchs im Vertrauensverhältnis. Auch für den neuen Arbeitgeber würde sich ein Gesamtbild ergeben, dass nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht usw. usw. usw...und je nach dem was das dann für ein Mensch ist...

Nun aber zum entscheidenden Punkt den das Personalamt aus welchen (vielleicht nicht ganz objektiven) Gründen auch immer nicht lösen will/kann - obwohl die äußerst schwierige Situation bekannt ist (?) :

Angeblich geht es nicht, dass das Aufgabengebiet dieses Amtsleiters, hinsichtlich der Tätigkeiten, die er nie (!) ausgeführt hat, reduziert wird und die ursprüngliche Rechtsabteilung wieder auflebt.
Angeblich könne das nicht korrigiert werden - obwohl der Arbeitgeber im Grunde keine großen Einwendungen hat und das alles in der Praxis seit Jahren hervorragend funktioniert.

Der Amtsleiter hat keinerlei Einbußen (!), behält außer dem betroffen Sachbearbeiter alle weiteren Mitarbeiter, bleibt Amtsleiter für einen eben etwas kleineren Bereich.

Kann so etwas (also der Realität entsprechende Wiederaufteilung in zwei Ämter) evtl. doch im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers gelöst werden ??
Könnte so etwas alternativ evtl. über eine Vertretungsregelung gelöst werden, dass der Sachbearbeiter als Stellvertreter praktisch "gleichrangig" im Organigramm geführt wird ??

Es wäre wirklich wichtig. Dabei geht es für den Sachbearbeiter vor allem darum, als Vorbereitung für ein Gespräch mit dem Arbeitgeber ein paar Tipps zu bekommen, was geht und was nicht - auch um nicht so unbedarft und unsicher dazustehen und alles glauben zu müssen.

Bitte dringend um sachdienlichen Rat !

Vielen Dank im Voraus.





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Geschrieben von: interessiert, 28.08.2013, 17:32, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Hallo,
ich bin an einer Uni tätig. Wir haben dort eine Dienstvereinbarung über Gleitzeit.

Danach ist geregelt dass eine elektronische Zeiterfassung erfolgt (monatlich ein Zeiterfassungszettel den keiner einsehen darf). Ebenso gibt es 24 Tage Freizeitausgleich im Jahr.
Der Lehrstuhl an dem ich tätig bin ignoriert dieses.
In einem Gespräch mit den Vorgesetzten und Lehrstuhlleitung wurde jedem Mitarbeiter klar gemacht das zu akzeptieren oder die Konsequenzen zu tragen (also kündigen).
Lehrstuhl eigene Vereinbarung:
So soll die Zeit erfasst werden (elektronisch wie Dienstvereinbarung). Gleichzeitig muss eine Woche vorraus mitgeteilt werden wann man kommt und geht (auf eine halbe Stunde genau). Das ganze ist auf einem offen aushängenden Zettel einzutragen (für jeden sichtbar).
Also eine feste Gleitzeit.
Die 24 Tage Freizeitausgleich wurden auf 12 Tage im Jahr gekürzt und von diesen 12 Tagen legt der Lehrstuhl 7 Tage selbst fest.
Angeblich sei laut Lehrstuhl das ganze so abgesegnet sein.
Andere Lehrstühle hingegen haben die Dienstvereinbarung.
Der Personalrat verneint diese Lehrstuhlvereinbarung, will aber auch nichts dagegen tun.Icon_cry
Die Lehrstuhlleitung und die Vorgesetzten warnen auch davor, sich zu beschweren, da es dann für den Mitarbeiter schwere Konsequenzen geben würde.

Was kann man als Mitarbeiter in einem solchen Fall tun?

gruß
Interessiert

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