Eingruppierung/Entgeltgruppen
#1

Hallo,

in unserer (kleinen) Stadtverwaltung soll demnächst eine neue Person, vermute mal aus der freien Wirtschaft, in leitender Funktion eingestellt werden. Wir Angestellten sind alle im TVöD und der AG im Kommunalen Arbeitgeberverband. Die Stellenausschreibung erfolgte mit dem Hinweis "... nach TVöD...". Nun ist mir bekannt geworden, dass für die neue Stelle bisher noch keine Eingruppierung stattgefunden hat. Vielmehr wird nun ein Bewerber gesucht, der wahrscheinlich die niedrigsten Gehaltsvorstellungen anbietet. Könnte Ihr mir bitte einen Tipp geben, wie normalerweise zu verfahren ist? Hat der Bewerber nicht einen Anspruch darauf, dass zum einen die Stelle entsprechend bewertet wird/wurde und am Ende auch das entsprechende Entgelt ausgereicht wird? Danke für Eure Beiträge!
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#2

... na ja - es gibt im alten Tarif bzgl. der Eingruppierung den tollen Satz ... man ist in der Eingruppierung eingruppiert, in der man eingruppiert ist. ... oder so ähnlich. Für euch als PR ist aber wichtig: Ohne Stellenbeschreibung keine Stellenbewertung und damit könnt ihr keiner Einstellung zustimmen, da die Eingruppierung Bestandteil des Arbeitsvertrags ist. Mit den Bewerber/innen kann man nicht über die Eingruppierung verhandeln, da diese sich nach den Aufgaben richtet. Lediglich in der Stufenzuordnung gibt es eine Art Verhandlungsspielraum insofern, eine Stufenzuordnung höher als 3 in Frage kommt.
Meine Erfahrung - wenn eine Verwaltung jemand aus der freien Wirtschaft will, muss die Bezahlung insbesondere bei den höher dotierten Stellen im Rahmen der Personalgewinnung eine bessere Stufenzuordnung anbieten.
Grüße Pumukel
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