Urlaubsabgeltung nach Ruhestand
#1

Hallo Ihr Lieben,

ich bin im April diesen Jahres nach längerer Krankheit von meiner Dienststelle in den Ruhestand versetzt worden.
Nun gibt des dieses Urteil von 31.01.2013, dass auch Beamte eine Vergütung ihres nicht genommenen Urlaubs beantragen können, wenn diese nach der Erkrankung sofort in den Ruhestand versetzt worden sind und keine Chance hatten, den Resturlaub zu nehmen. Bei mir stünde noch Urlaub von 2011 offen (12 Tage), der gesamte in 2012 sowie anteilig diesen Jahres.

Da dieses Urteil noch ziemlich "frisch" ist, gibt es wohl bisher noch nicht so viele Beamte, die diesen Antrag stellen konnten.
Ich habe diesen Antrag bereits vor 3 Monaten gestellt und warte noch immer auf eine Reaktion, trotz Sachstandsanfrage.

Nun meine Frage: Gibt es bereits Jemanden (einen Beamten), egal welches Bundesland, der bereits einen solchen Antrag gestellt und auch eine Entscheidung erhalten hat?
Wahrscheinlich wissen unsere Dienststellen noch nichts damit anzufangen, weil es dies bisher noch nicht gab.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand seine Erfahrungen mitteilen könnte.

Viele Grüße
Uli
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#2

Hallo,

ich bin Betroffener. Die Antragsstellung war völlig unkompliziert und schon wenige Wochen danach war die Vergütung auf meinem Konto. Meine ehem. Dienststelle, bzw. Besoldungsstelle waren mit dem Thema bestens vertraut, sie kannten sich aus.

Gruß

Alex
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#3

Hallo,
darf interessenhalber fragen, um welches Urteil es sich hier handelt? Bin im suchen von Gerichtsurteilen nicht so gut. Bin Beamtin im m.D. in NRW.

Danke im Voraus,
die Ratlose
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#4

Hallo Alex, hallo die Ratlose,

danke Alex für deine Rückmeldung. Meinen Antrag habe ich vor 3 Monaten gestellt, vielleicht muss ich mich noch ein wenig gedulden.

Für die Ratlose: Das Urteil ist vom 31.01.2013 des Bundesverwaltungsgerichts, Az: BverwG 2 C 10.12. Dieser Anspruch ergibt sich aus Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmt Aspekte der Arbeitszeitrichtlinie.
Ich hoffe, es hilft dir.

Vielleicht gibt es ja noch weitere Betroffene, ich werde regelmäßig nachschauen.

Viele Grüße
Uli
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#5

Hallo Uli,
ganz lieben Dank.
Falls es mich auch betrifft in Kürze, werde ich gerne berichten.
Steffi
die Ratlose
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