Grundsteuererhöhung zum Ausgleich von Gebührenhaushalten?
#1

Liebe Kommunalpolitker,

ich selbst bin als nachrücker vor kurzem in eine hessische GV gerückt und wir stehen vor der beschließung eines Konsolidierungskonzepts.
Dieses sieht vor, dass die Hebesätze der grundsteuern A+B angehoben werden.
Die größten Defizite werden in den Gebührenhaushalte (Wasser, Abfall, Friedhof, DGH, etc.) angehäuft. Hier wird jedoch nur eine moderate Erhöhung vorgenommen, so dass bei weitem keine Kostendeckung erzielt werden kann.
Defizite im gebührenhaushalt schlagen sich auf den Kassenkredit durch. Darf dieser nach Doppik durch Mehreinnahmen der Grundsteuern ausgeglichen werden?
Ich dachte immer, dass die Grundsteuern ausschließlich für Investitionen verwendet werden dürfen und das auch gesetzlich so geregelt ist.
Im Grunde ist dies dann eine verschleierte "Querfinanzierung" der Gebührenhaushalte.P033

Vielen Dank für eure Antworten.
Viele Grüße aus Nordhessen.
Zitieren
#2

Hallo,

ich antworte, obwohl ich kein Kommunalpolitiker bin.

Die Kommune kann beschließen, dass die Gebühren nur einen Teil der einrichtungsbezogenen Kosten decken und das jew. Defizit durch die allgemeine Deckung ausgeglichen wird. Die allgemeine Deckung wird durch Einnahmen getragen, die nicht zweckgebunden sind. Dazu gehören Grundsteuern (der Begriff Steuern sagt schon aus, dass diese ohne Zweckbindung verwendet werden), aber auch Schlüsselzuweisungen und ähnliches.
Der Kassenkredit hat damit nur sehr indirekt etwas zu tun, der Blick sollte auf den Ergebnishaushalt gerichtet sein.
Grundsteuern sind im übrigen Erträge und haben mit Investitionen nichts zu tun.
Im Kern kann die Kommunalpolitik entscheiden, dass nicht nur die Nutzer einer Einrichtung sondern ALLE Bürger einer Stadt einen bestimmten Anteil mitfinanzieren sollen.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.





NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers