Geschrieben von: Gast, 11.08.2014, 21:48, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo,
ich beende dieses Jahr meine Ausbildung als VFA-K in einer kleinen Kommune in Bayern.

Danach habe ich die Möglichkeit entweder vom Aufgabenbereich in das Bauamt oder in die Kasse zu kommen.

Nun stellt sich für mich die Frage, wo die Vor- und Nachteile liegen bzw. wo es bessere Aufstiegschancen gibt bezüglich eventuell späteren Arbeitgeberwechsel oder Angestelltenlehrgang II oder Eingruppierung???


Was würdet ihr bevorzugen?



Gruß


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Geschrieben von: Gast, 08.08.2014, 10:34, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Meine Stelle wird aktuell nach A8 bewertet. Bei der Überarbeitung der Arbeitsplatzbeschreibung habe ich nun die Bewertungsmerkmale der Stelle eingesehen; das Bewertungsmerkmal "Grad der Verantwortung/Ausführungsverantwortung" durch in Stufe 4 eingestuft, allerdings wurde eine Wertzahl von 62 vergeben. Laut dem Erläuterungsbogen zur Dienstpostenbewertung entspricht Stufe 4 aber der Wertzahl 78; bei Vergabe der 78 würde die Stelle nach A9 bewertet werden müssen.
Meine Frage: Kann von der Wertzahl "individuell" abgewichen werden, oder sind Stufe und Wertzahl in festen Zusammenhang?

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Geschrieben von: Gast, 08.08.2014, 10:01, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo,
ich hätte gerne mal gewusst, wie Ihr so eingruppiert seid?
Reine Elterngeld / Betreuungsgeldsachbearbeitung -alles!
E8 / E9

Danke!

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Geschrieben von: Gast, 08.08.2014, 09:07, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo ihr Lieben,

ich bin seit 1er Woche aus der Elternzeit zurück und arbeite vorerst 8,5h täglich. Es besteht aber auch die Möglichkeit 6h bzw. 7h täglich zu arbeiten, was ich auch gerne in Anspruch nehmen möchte, so ist mehr Zeit für den Kleinen. Mich interessiert es aber, wie das Gehalt dann aussieht (Ost). Wisst ihr, wo ich das rausfinden kann?

Vielen Dank schonmal,

Moni

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Geschrieben von: Gast, 07.08.2014, 21:54, Forum: Bürgerfragen, Antworten (11)

Hallo
Nach 34-jähriger Ehe ist mein Mann vor ca. 1 Jahr verstorben und ich erhalte eine Witwenrente. Nun wird mir der Versorgungsausgleich für die 1. (damals geschiedene) 1.Ehefrau abgezogen, obwohl diese inzwischen auch vor etwa 1 Jahr gestorben ist. Man zieht mir also den Versorgungsausgleich für eine Tote ab. Kann das richtig sein?

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Geschrieben von: Gast, 07.08.2014, 21:36, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo,
Ich bin derzeit in EG 8 eingruppiert.Die Stelle war auch mit 8 bewertet. Seit einigen Wochen übe ich nun eine Tätigkeit aus, die mit EG 9 oder 10 bewertet ist.

Der Chef hat mir die Tätigkeit auch auf Dauer übertragen. Steht mir nun eine Zulage oder eine Höhergruppierung zu? Zur Info: ich habe eine Lehre zur Vfa.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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Geschrieben von: m@v, 06.08.2014, 11:40, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und hätte gleich eine Frage:

Ich werde in in einer Stadtverwaltung innerhalb des Sachgebiets EDV/Kommunikation beginnen. Tätigkeitenschwerpunkte sind Helpdesk (User-Betreuung), Rechnerinstallationen, Instandhaltung und Wartung der Systeme.

Eingruppiert bin ich in der Entgeltgruppe 8.

Aktuell mache ich noch eine berufsbegleitende Weiterbildung IT-Fachwirt / Operative Professionals IHK (zählt wie der Bachelor).

Nun meine Frage. Gibt es hier Möglichkeiten, später in eine andere Entgeltgruppe eingruppiert zu werden? Wenn ja, wie und welche Chancen ?

Ich habe gelesen, dass es nicht nur von der Qualifikation, sondern auch von der Stelle abhängt ?!

Vorab vielen Dank für die Antworten.
Beste Grüße!

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Geschrieben von: Gast, 03.08.2014, 19:26, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

Hallo,

ich suche einen Fernlehrgang, mit dem ich für die Verwaltung etwas anfangen kann.
Mache eine Ausbildung zum VFA.

Bitte Anbieter und Lehrgang schreiben, wenn ihr einen schon mal belegt habt.
Danke

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Geschrieben von: Püppi, 01.08.2014, 23:43, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

folgende Situation liegt bei mir vor:

Ich habe im September 2013 meine Ausbildung zur Finanzwirtin in NRW begonnen. Mittlerweile habe ich den Einführungs- und auch den Zwischenlehrgang mitgemacht und befinde mich im praktischem Teil in meiner Dienststelle.

Nachdem meine Noten im Amt bekannt wurden Icon_evil (es war so, dass auch andere Anwärter über meine Noten im Zwischenlehrgang im Bilde waren Icon_sad und leider waren diese nicht so, dass es für mich besonders toll war Icon_sad) fingen meine Ausbilder an, an allem was ich machte etwas auszusetzen zu haben. Leider ist es auch so, dass die Ausbildungsvertreterin meiner Dienststelle mit zwei meiner Ausbilderinnen befreundet ist, so dass ich von ihr auch keine Unterstützung erwarten kann und mich nicht traue, diese Probleme bei ihr anzusprechen. Meine Ausbildungsleiterin ist eigentlich sehr nett, aber lässt sich durch das Gerede meiner Ausbilder sehr beeinflussen. Es befindet sich noch ein anderer Anwärter im gleichen Ausbildungsjahr. Dieser wird jedoch anders behandelt als ich. Wenn wir den gleichen Fehler machen wird bei ihm darüber hinweg gesehen und bei mir hagelt es blöde Kommentare oder Vorwürfe. (Es sind teilweise Sachen die wir beide noch nie gemacht haben und uns bisher auch noch nicht erklärt wurden) Wenn ich bei Fällen die ich noch nicht bearbeitet habe Fragen stelle um Fehler zu vermeiden, ist es aber auch nicht der richtige Weg. Wie ihr seht kann ich nix richtig machen Icon_cry Ich habe auch schon überlegt die Ausbildung gar nicht zu Ende zu machen, aber eigentlich ist es das, was ich gerne machen möchte und ich möchte mich dadurch nicht vergraulen lassen Icon_mrgreen

Nun falle ich wegen Krankheit ca. vier Wochen aus (OP und Heilungszeit - lässt sich leider nicht verschieben da es ansonsten gesundheitliche Beeinträchtigungen für mich gäbe). Ich habe von einer Anwärterin in einer anderen Dienststelle gehört, dass es so ist, dass man nach 20 Arbeitstagen Krankheit während der Anwartschaft durch die OFD automatisch aus der Ausbildung "gezogen" wird und dem nächsten Ausbildungsjahr zugeordnet wird. Weiß einer von Euch ob dies so richtig ist? Icon_eek Hieße das, dass ich dann im September neu mit der Ausbildung beginnen müsste und beide Lehrgänge nochmal besuchen müsste?

Besteht die Möglichkeit sich währen einer laufenden Ausbildung in ein anderes Amt versetzen zu lassen? Falls ja, an wen muss ich mich wenden? Icon_rolleyes

Ich danke Euch schon mal für Eure Antworten und hoffe jemand kann mir weiter helfen...

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Geschrieben von: Gast, 30.07.2014, 13:34, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

hallo zusammen,

hat einer von euch die praktische ada-prüfung in bad.-württ., die bestandteil des fortbildungslehrganges zur verwaltungsfachwirt/in ist, gemacht.
wie ist die prüfung abgelaufen ? wie habt ihr euch vorbereitet ? Welche Medien habt ihr für die präsentation genommen? Bin ziemlich unsicher.

VG und danke











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Geschrieben von: Martin Reißmüller, 28.07.2014, 09:55, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (2)

Hallo Zusammen,
wir haben riesige Probleme mit der Bearbeitung von Urlaubsanträgen. Kann mir jemand sagen ob es da konkrete Fristen für die Bearbeitungsdauer gibt und wo die zu finden sind?
Dank und Gruß Martin

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Geschrieben von: Gast, 25.07.2014, 12:43, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,
ich arbeite als Personalsachbearbeiterin seit April 2014. Ich bin die einzige im Personalamt.
Im August absolviere ich den Standesamtslehrgang.
Momentan bin ich in E6 eingruppiert.
Wie sieht es aus, wie sind andere Personalsachbearbeiter eingruppiert?

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Geschrieben von: DB1, 24.07.2014, 16:40, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo Zusammen,
ich bin in einer Verwaltungsgemeinschaft (4 Mitgliedsgemeinden) beschäftigt und werde demnächst das Amt des Bauamtsleiters ausführen. Zugleich bin ich noch der IT Verantwortliche in unserem Hause und in den angehörigen Bauhöfen.
Nun kurz zu meinen beruflichen Werdegang
- 3 Jahre Berufsausbildung zum Zimmermann (Geselle)
- 2 Jahre Vollzeit zum staatlich geprüfter Hochbautechniker
- anschließend noch 1 Jahr zum Tiefbautechniker
- Zusatzausbildung Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Zusatzausbildung zur Selbstsicherung in Gleisbereich 
- diverse Seminare an der BFS; AKDB usw.
Ich habe bereits über längere Zeit Stellenausschreibungen mit vergleichbarer Tätigkeit verfolgt und festgestellt dass solche Stellen durchaus mit den Entgeltgruppen 10, 11, 12 entlohnt werden.
Wenn ich aber mit meinem Personalamt über diese Angelegenheit spreche ist laut deren Ihrer Aussage bei Entgeltgruppe 9 Stufe 5 Schluss.
Es wäre für mich Interessant zu erfahren ob ein Aufstieg in die oben genannten Entgeltgruppen möglich wäre bzw. welche Voraussetzungen hierfür vonnöten sind.
Ich wäre über jegliche Hinweise von euch sehr froh.
Unten stehend liste ich grob meinen Tätigkeitsbereich auf.
Sämtliche Arbeitsabläufe werden natürlich zu 100% selbstständig ausgeführt.
Tätigkeitsbereich Bauamtsleiter:
- Planung; Ausschreibung; Koordinierung; Abrechnung; Bauüberwachung sämtlicher Tief,- Hochbaumaßnahmen; Kostencontrolling bzw. Budgetplanungen  für den Haushalt
- Aufbau eines Kanalkatasters; ausführen von Vermessungsarbeiten; Bestandserfassung; Schadensanalysen; Sanierungskonzepte; Kostencontrolling bzw. Budgetplanungen  für den Haushalt
- Ansprechpartner für alle Ingenieurbüros und Architekturbüros
- Verantwortlich für das GIS
-Sämtliche Vermessungsarbeiten
- Behandlung von Bauanträgen (in Vertretung)
- Verwaltungsarbeit für die Bauleitplanung (in Vertretung)
- Prüfung von Ing. bzw. Honorarverträgen
- Teilnahme an den Gemeinderatsitzungen bzw. Erstellung von Beschlussvorlagen

Tätigkeitsbereich IT-Administrator
- Beschaffung von Soft.- Hardware
- Einspielen von Updates etc.
- Fehleranalysen
- Verwaltung bzw. Vergabe von Rechten im System
- Datensicherung
- Ansprechpartner  für Fremdfirmen

Ich bedanke mich in voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Dani Bauamt

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Geschrieben von: Gast, 22.07.2014, 15:42, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

014 Hallo,
im Falle einer geplanten Abmahnung habe ich als Personalrat im betroffenen Sachgebiet die Leiterin nach einer Arbeitsplatzbeschreibung des betroffenen Kollegen gefragt. Daraufhin hat sich der zuständige Fachdienstleiter beschwert, dass ich mich nur an die Dienststelle als Ansprechpartner zu wenden habe. Im Wege der Informationssammlung (kurze Wege) meine ich, dass ich nachfragen durfte. Wie seht Ihr das? (Niedersachsen).
Kollegiale Grüße

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Geschrieben von: Gast, 17.07.2014, 15:09, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

H I L F E!!!
Kann mir jemand sagen, wo und wie ich mich für den AL II Lehrgang bewerben kann?
Ich möchte diesen in Stuttgart machen und bin total planlos,... Icon_rolleyes


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Geschrieben von: MaddyValentine, 15.07.2014, 21:42, Forum: TVöD, Antworten (20)

Es soll eine Arbeitsplatzbeschreibung angefertigt werden, die zu E8 führen soll. Meine Aufgabe ist die Sachbearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr, d.h. Sachverhalte ermitteln, entscheiden, ob eine Ahndung geboten ist, Anordnungen treffen, Bußgeld- und Kostenbescheide erlassen, Rechtsbehelfe prüfen, Zeugenentschädigungen anordnen, Verfahren an Gericht oder Staatsanwaltschaft abgeben. Zum einen gibt es gesetzliche Vorgaben, zum anderen habe ich einen Ermessensspielraum - Opportunitätsprinzip.
KGST kommt hier nur auf E6???
Auf was muss ich achten?
Gibt es hier jemanden, der sich damit auskennt oder sogar schon solch eine solche Arbeitsplatzbeschreibung erstellt hat?
Was bedeutet vielseitige Fachkenntnisse?
Was erfasst die selbständige Leistung?
Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar Icon_biggrin

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Geschrieben von: Gast, 15.07.2014, 16:32, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,

ich habe eine Verständnisfrage zu einer Passage im Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW.

Im § 14 (Höhe des Ruhegehaltes) steht folgendes:

"...
(3) Das Ruhegehalt vermindert sich um 3,6 vom Hundert für jedes Jahr, um das die Beamtin oder der Beamte
...
2. vor Ablauf des Monats, in dem sie oder er die für sie oder ihn geltende gesetzliche Altersgrenze erreicht, ...in den Ruhestand versetzt wird.
...
... In den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 ist das Ruhegehalt nicht zu vermindern, wenn die Beamtin oder der Beamte zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand das 65. Lebensjahr vollendet und mindestens 45 Jahre mit ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten ... zurückgelegt hat."

Meine Frage ist: Diese Vorschrift bezieht sich allein auf das Ruhegehalt und nicht auf den Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand und man kann daraus nicht folgern, dass Beamte, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, bereits mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand gehen können, sondern sie sind trotzdem von der Anhebung der Altersgrenzen betroffen und müssen noch einige Monate - je nach Geburtsjahrgang - ausharren?

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Geschrieben von: Gast, 11.07.2014, 14:34, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, bei der 50 Leute 50 verschiedene Meinungen haben:

In unserem Stadtrat (Rheinland-Pfalz) ist ein Ratsmitglied gleichzeitig der Städteplaner (d. h. er/seine Firma setzen die geänderten Bebauungspläne der Stadt in die Tat um).

Aktuell wird über einen Bebauungsplan diskutiert, bei dem das genannte Ratsmitglied Grundstückseigentümer mehrerer Grundstücke ist, die von der Änderung des Bebauungsplanes betroffen sein werden.

Meine Frage: Darf er bei der Entscheidungsfindung (in den Ausschüssen und im Rat) mitwirken? Zudem stellt sich uns die Frage, ob er überhaupt in seiner Eigenschaft als Städteplaner die Bebauungsplanänderung für dieses Gebiet im Stadtrat vorstellen/präsentieren und umsetzen darf.

Ich danke euch für eure Antworten.

Viele Grüße
Rumpel



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Geschrieben von: Gast, 09.07.2014, 20:29, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (6)

Hallo,
bei uns am Bauhof muß man bei Regenwetter Stunden oder Urlaub nehmen ist das bei euch auch so ?

Danke Henk


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Geschrieben von: AnlageOptimus, 09.07.2014, 16:32, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (3)

Ich bin 22 und grübele über meine Rente nach. Ich habe meine zu erwartende Rente berechnet und komme auf knapp über 1.000 Euro mit 67. Abgesehen davon, ob man überhaupt noch Rente bekommt, würde mich interessieren, wie ich privat am Besten vorsorge.

Kann mir jemand einen guten Tipp für eine private Altersvorsorge geben. Ist Riester ideal oder gibt es was besseres. Lebensversicherungen sind ja nicht mehr der Hit. Ich weiß, das es von vielen Faktoren abhängt, aber ganz prinzipiell, gibt es doch bestimmt bessere und schlechtere Anlageformen.



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Geschrieben von: Butterfly, 08.07.2014, 16:55, Forum: Bürgerfragen, Antworten (9)

Hallo Ihr,

eine Bekannte von mir hat ein kleines Problem. Leider weiß die Ordnungsbehörde auch nicht wirklich, was man tun kann.

Auf dem Nachbargrundstück leben jede Menge Katzen. Ständig sind da neue kleine Katzen. Im letzten Jahr haben wir das früh genug mitbekommen und konnten die Babys als Fundtiere ins Tierheim bringen. Die waren nicht sehr begeistert davon, weil es der Wurf von einer "Wildkatze" war. Die Babys konnten auch gesund weiter vermittelt werden.
Nun sind die Katzen aber so schlau und suchen sich andere Wurfplätze. In diesem Jahr sind wieder neue hinzu gekommen, die nun zu groß sind, um sie zu fangen, geschweige denn, weiter zu vermitteln.
Nun ist mir am Wochenende aufgefallen, dass diese Kleinen alle um die Augen krank aussehen (vereitert usw.).
In dem Garten laufen auch Kinder herum, um die man sich nun natürlich Sorgen macht.

Vor einiger Zeit (bestimmt schon zwei oder drei Jahre her), war das Veterinäramt vor Ort, hat aber keinerlei Gefährdung gesehen.
Die Nachbarn meiner Bekannten meinen, dass nur zwei Katzen ihnen gehören und der Rest halt Wilde sind und sie diese nicht füttern (weil: wer füttert, ist auch Besitzer).

Genau genommen ist das ja etwas privat-rechtliches, weil es ja Nachbarschaft ist. Andersherum sind das Tiere, von denen eine eventuelle Gefahr ausgeht.

Kann nun die Ordnungsbehörde etwas dagegen tun oder muss meine Bekannte mit den vielen wilden Katzen und deren Nachkommen und deren Nachkommen auskommen?

Schon jetzt ein herzliches Dankeschön für die Antworten!

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Geschrieben von: Gast, 08.07.2014, 10:30, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

Hallo,

hat hier jemand Erfahrung mit den Fernlehrgängen des Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. bzw. der Volksheimstättenwerke (VHW) ??
Lohnen sich diese``??? Wäre für Erfahrungsberichte dankbar!!

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Geschrieben von: Gast, 06.07.2014, 22:46, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (4)

Hallo,
in meiner Behörde herrschen verschiedene Meinungen, wann meine Ausbildung zu Ende geht bzw. wann das neue Gehalt gezahlt werden muss.

Ich Bundesbildungsgesetz (BBiG) heist es in etwa: Die Ausbildung endet mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss!

Wann ist das nun?

Das Zeugnis wird voraussichtlich Mitte August an die Behörde geschickt.

Weis jemand 100 % wann die Ausbildungszeit endet und die eigentliche Zeit als Angestellter beginnt?
Vll. jemand aus der Personalstelle der diese Fälle häufiger hat.


Vielen Dank
Gruß

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Geschrieben von: Gast, 06.07.2014, 14:37, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (3)

Hallo,

vielleicht kann ja der Eine oder Andere hier meine Denkblockade lösen!?

Kurz und Gut, ich habe letztes Jahr am Auswahlverfahren für den mittleren Dienst teilgenommen. Ich dachte mir halt:

Probier es halt mal, mehr als schiefgehen, kann es nicht! Was soll ich sagen, es nicht schief gegangen! Ganz im Gegenteil; ich habe den Test bestanden, Platzziffer war 1648 von insgesamt 7819 bayernweit. Nach einer, für mich sehr langen Wartezeit, wurde ich benachrichtigt, dass ich meine Bewerbungsunterlagen einreichen soll.Icon_confused

Was ich aber dann doch nicht getan habe! Natürlich, wird sich jetzt jeder fragen: Wie kann man nur so saublöde sein?

Der Grund dafür war, dass ich der Meinung war, mir die Ausbildung nicht leisten zu können!Icon_idea Ursprünglich ging ich davon aus, dass der Ausbildungsbetrieb, also die Stadt oder der Landkreis, der ausbildet, die Kosten trägt. Meine Familie jedoch meinte, dass ich dies missverstanden hätte und die Kosten selber tragen müsste!!!! Mir kam das zwar komisch vor, da ja auf den Seiten der BVS stand, dass die Ausbildung zum Verwaltungswirt für Abgänger von Haupt- und Realschulen gedacht ist. Und woher, soll bitte ein Schulabgänger 20000 Euro hernehmen? Das war nämlich die Summe, die ich mir ausgerechnet hatte. Neben den Kosten für Lehrmittel und Unterbringung wären nämlich die Kosten für eine private KV angefallen.Icon_exclaim

Dann gab es da noch einen weiteren Punkt, den ich angeblich missverstanden hätte. Zu den Voraussetzungen gehört, dass man bei einer Kommune angestellt ist. Ich hatte das so verstanden, dass man angestellt wird/ist wenn, man den Zuschlag für den Ausbildungsplatz erhält bzw. die Ausbildung beginnt? Wozu sollte eine Kommune einen Schulabgänger denn sonst anstellen? Oder ist es tatsächlich so, dass man erst wenn man sich bereits in einem Angestelltenverhältnis befindet, sich um die Ausbildung bewerben kann?

Naja, jetzt ist das eigentlich sowie schon wurscht! Die Frist für die Einreichung der Unterlagen ist längst rum aber wissen würde ich schon gerne, wer jetzt Recht hatte! Ich oder meine Familie? Sollte, dieser Beitrag, bei dem Einen oder Anderen Forumsnutzer Schmunzeln, Gelächter oder Kopfschütteln hervorrufen; gern geschehen!Icon_mrgreenIcon_rolleyes Lachen ist ja bekanntlich gesund.

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Geschrieben von: Gast, 06.07.2014, 14:16, Forum: Fortbildung , Antworten (4)

S10347 Ich wünsche einen schönen Sonntag!


Ich hoffe, man kann mir hier weiterhelfen. Folgendes:


Ich habe vor Kurzem, meinen Arbeitsplatz verloren und musste mich Arbeitslos melden! Natürlich, müssen jetzt wieder Bewerbungen geschrieben werden. Icon_wink Nun hatte ich Glück. Die unsere Kreissadt, hat eine Stelle in der Kämmerei ausgeschrieben, die auf mich passen würde.

Da ich allerdings Bürokaufmann bin und noch keine eigentliche Erfahrung mit Verwaltungsarbeit habe, müsste ich den genannten AL I absolvieren. Dazu, hätte ich mal ein paar ganz grundsätzliche Fragen, sie mögen sich dumm anhören, aber mir ist es ernst:


1. Muss, man sich generell selbst anmelden oder macht das der Arbeitgeber sprich die Kommune, Landratsamt für einen?
2. Wie sieht das mit den Kosten aus. Die Lehrgänge und Lernmittel, kosten ja eine schöne Stange Geld! Muss man die aus eigener Tasche bezahlen oder übernimmt das der Arbeitgeber?
3. Falls, man tatsächlich die Kosten selber tragen muss; welche Arten von Förderung gibt es?
Also, kann man zum Bespiel Bafög oder Meister-Bafög beantragen? Es heißt ja, dass man
die Lehrgangskosten NICHT mit den Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit begleichen
kann, da die BVS noch nicht entsprechend zertifiziert ist.
4. Auf den Seiten der BVS, heißt es weiterhin, dass der Lehrgang während der Dienstzeit durchgeführt wird. Bedeutet das nun, dass man den Lehrgang im Anschluss an den täglichen Dienst machen muss, also als eine Art von Abend oder Wochenendkurs oder wird das ganze im Blockverfahren abgewickelt.


Es wäre nett wenn, man wir weiterhelfen könnte! Ich habe nämlich Ende diesen Monats, das Bewerbungsgespräch und da wäre es sehr hilfreich wenn, ich bis dahin bescheid wüsste.
Für die freundliche Mithilfe im Voraus besten Dank.


Mit freundlichem Gruß


MK

ein potenzieller öffentlicher Angestellter.

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Geschrieben von: Gast, 06.07.2014, 13:15, Forum: TVöD, Antworten (6)

Moin Moin
Ein Schulhausmeister (Entgeltgruppe 5) geht demnächst in Rente. Die Stelle wird wieder ausgeschrieben, aber in der Entgeltgruppe 3. Ist das rechtens? Wer kann mir Infos geben? Schulhausmeisterstelle in Ns (Kommune). Besten Dank im vorraus.

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Geschrieben von: hupe1993, 05.07.2014, 17:31, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (1)

Hallo,
unser neu gewählter ehrenamtlicher Bürgermeister ist als Anstellter bei der Bundeswehr angestellt. Nun hat er tatsächlich das Problem, dass er seine Arbeitszeit nicht reduzieren kann. Als Beamter hätte er keine Probleme mit einer Arbeitszeitverkürzung.
Kann mir jemand einen Rat geben?

MfG

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Geschrieben von: Gast, 05.07.2014, 12:07, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Moin Moin
Wer kann mir sagen, wie ein Schulhausmeister in Ns (Kommune) nach dem TvÖD eingruppiert wird. Bitte um Infos. Besten Dank im voraus.

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Geschrieben von: Gast, 02.07.2014, 17:11, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Lehrstuhl für Pädagogische Psychologie der Universität Mannheim wird in den nächsten Wochen eine Onlinestudie durchführen. Dabei sollen die subjektiv wahrgenommenen Umweltbedingungen und das Wohlbefinden von ArbeitnehmerInnen in ihren Betrieben untersucht werden.
Um möglichst viele Arbeitnehmer zu erreichen, wird hier auch auf soziale Medien zurückgegriffen.
Informationen für Teilnehmende:
• Umfrage läuft anonym ab
• Kurze Dauer von nur 5-10 Minuten
• Verlosung von sechs Amazon-Gutscheinen im Wert von je 20 €
• Unterstützung aktueller psychologischer Forschung zu Wohlbefinden und Arbeitsbedingungen innerhalb eines Betriebs in Deutschland durch Ihre Teilnahme

Informationen zu den Zielen:
• Untersuchungsziel: Unser Forschungsteam untersucht wie die Bedingungen am Arbeitsplatz mit dem beruflichen Wohlbefinden zusammenhängen.
• Langfristiges Ziel: Unser Ziel ist es Wege zu finden die Arbeitsbedingungen in Unternehmen, im Sinne eines gesteigerten Wohlbefindens in der Belegschaft, zu verbessern.


Link zur Studie:
https://ww3.unipark.de/uc/berufszufriedenheit/

Sie würden uns mit Ihrer Teilnahme sehr helfen, eine möglichst umfassende Stichprobe zu gewinnen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter arbeitsbedingung@uni-mannheim.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. Sabrina Straube

Projektleiter Dipl.-Psych. Stefan Janke
Lehrstuhl für Pädagogische Psychologie
Universität Mannheim
68131 Mannheim


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Geschrieben von: Gast, 02.07.2014, 14:43, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (3)

Hallo,

darf man ein Leben lang Teilzeit arbeiten im ÖD?

Weil ich im Internet auch mal gelesen habe, dass man aus familiären Gründen z.B. nur maximal 12 oder 15 Jahre Teilzeit arbeiten darf. Oder ist das freigestellt und kann auch bis zur Rente gemacht werden?

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