Stellenbewertung
#1

Meine Stelle wird aktuell nach A8 bewertet. Bei der Überarbeitung der Arbeitsplatzbeschreibung habe ich nun die Bewertungsmerkmale der Stelle eingesehen; das Bewertungsmerkmal "Grad der Verantwortung/Ausführungsverantwortung" durch in Stufe 4 eingestuft, allerdings wurde eine Wertzahl von 62 vergeben. Laut dem Erläuterungsbogen zur Dienstpostenbewertung entspricht Stufe 4 aber der Wertzahl 78; bei Vergabe der 78 würde die Stelle nach A9 bewertet werden müssen.
Meine Frage: Kann von der Wertzahl "individuell" abgewichen werden, oder sind Stufe und Wertzahl in festen Zusammenhang?
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#2

Hi.

Ich gehe davon aus, es handelt sich um eine Beamtenbewertung nach dem KGSt-Modell. Wenn dem so ist und ihr hausintern keine anderen, für euch verbindlichen Kriterien festgelegt habt, dann kann man das nicht machen.

Danach sind jeder Stufe feste Wertzahlen zugeordnet.

Frag am besten einmal nach, wie denn da die Abweichung zustande kommt und warum eine individuelle Punktzahl gewählt wurde.

Eventuell gab es ja ein Versehen und man korrigiert es.

Gruß


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