Krank während Anwärterzeit Finanzwirtin - Zuordnung zu einem anderen Ausbildungsjahr?
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Hallo zusammen,

folgende Situation liegt bei mir vor:

Ich habe im September 2013 meine Ausbildung zur Finanzwirtin in NRW begonnen. Mittlerweile habe ich den Einführungs- und auch den Zwischenlehrgang mitgemacht und befinde mich im praktischem Teil in meiner Dienststelle.

Nachdem meine Noten im Amt bekannt wurden Icon_evil (es war so, dass auch andere Anwärter über meine Noten im Zwischenlehrgang im Bilde waren Icon_sad und leider waren diese nicht so, dass es für mich besonders toll war Icon_sad) fingen meine Ausbilder an, an allem was ich machte etwas auszusetzen zu haben. Leider ist es auch so, dass die Ausbildungsvertreterin meiner Dienststelle mit zwei meiner Ausbilderinnen befreundet ist, so dass ich von ihr auch keine Unterstützung erwarten kann und mich nicht traue, diese Probleme bei ihr anzusprechen. Meine Ausbildungsleiterin ist eigentlich sehr nett, aber lässt sich durch das Gerede meiner Ausbilder sehr beeinflussen. Es befindet sich noch ein anderer Anwärter im gleichen Ausbildungsjahr. Dieser wird jedoch anders behandelt als ich. Wenn wir den gleichen Fehler machen wird bei ihm darüber hinweg gesehen und bei mir hagelt es blöde Kommentare oder Vorwürfe. (Es sind teilweise Sachen die wir beide noch nie gemacht haben und uns bisher auch noch nicht erklärt wurden) Wenn ich bei Fällen die ich noch nicht bearbeitet habe Fragen stelle um Fehler zu vermeiden, ist es aber auch nicht der richtige Weg. Wie ihr seht kann ich nix richtig machen Icon_cry Ich habe auch schon überlegt die Ausbildung gar nicht zu Ende zu machen, aber eigentlich ist es das, was ich gerne machen möchte und ich möchte mich dadurch nicht vergraulen lassen Icon_mrgreen

Nun falle ich wegen Krankheit ca. vier Wochen aus (OP und Heilungszeit - lässt sich leider nicht verschieben da es ansonsten gesundheitliche Beeinträchtigungen für mich gäbe). Ich habe von einer Anwärterin in einer anderen Dienststelle gehört, dass es so ist, dass man nach 20 Arbeitstagen Krankheit während der Anwartschaft durch die OFD automatisch aus der Ausbildung "gezogen" wird und dem nächsten Ausbildungsjahr zugeordnet wird. Weiß einer von Euch ob dies so richtig ist? Icon_eek Hieße das, dass ich dann im September neu mit der Ausbildung beginnen müsste und beide Lehrgänge nochmal besuchen müsste?

Besteht die Möglichkeit sich währen einer laufenden Ausbildung in ein anderes Amt versetzen zu lassen? Falls ja, an wen muss ich mich wenden? Icon_rolleyes

Ich danke Euch schon mal für Eure Antworten und hoffe jemand kann mir weiter helfen...
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