Zulagen im öffentlichen Dienst

Als Zulage bezeichnet man in der Regel Entgelte, die für Sonderleistungen oder spezifische Arbeitsbelastungen über das übliche Entgelt hinaus entrichtet werden (Quelle: Wikipedia).

Im öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen werden verschiedene Zulagen gezahlt. Beispiele:
Die Zulagen von Beamten und Tarifbeschäftigten (Angestellten) sind in der Regel unterschiedlich ausgestaltet.

Zum Teil handelt es sich bei den genannten Beispielen noch um Zulagen aus dem Zulagentarifvertrag zum Bundesangestelltentarif (BAT) oder aus früheren Regelungen in der Beamtenbesoldung. Diese werden nur noch Mitarbeitern gezahlt, die aus dem früheren Recht übergeleitet wurden (Besitzstandswahrung).

Weitere Zahlungen wie z.B. vermögenswirksame Leistungen, die Jahressonderzahlung, das Jobrad-Leasing, die betriebliche Altersversorgung oder Prämien (z.B. Übernahmeprämie für Auszubildende, Startprämie / Willkommensprämie für Geworbene) gelten in der Regel nicht als Zulage.

Die Zulagen sind in der Regel nicht steuer- und sozialabgabenfrei.

Neben Zulagen gibt es auch weitere, nicht-finanzielle Vergünstigungen. Beispiele dafür sind 2 zusätzliche Urlaubstage für Sparkassen-Bedienstete oder 2 jährliche freie Tage (Regenerationstage) für Bedienstete im Sozial- und Erziehungsdienst. Vorteile und Vergünstigungen im öffentlichen Dienst ...

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