Zulagen im öffentlichen Dienst
Zulagen im öffentlichen Dienst sind zusätzliche Entgelt- oder Besoldungsbestandteile, die neben dem Grundgehalt bzw. Tabellenentgelt gezahlt werden. Sie dienen dem Ausgleich besonderer Tätigkeiten, Arbeitszeiten, Erschwernisse oder Funktionen und spielen sowohl für Tarifbeschäftigte als auch für Beamte eine wichtige Rolle.
Je nach Status (Angestellte oder Beamte), Tarifvertrag oder Besoldungsrecht sowie individueller Tätigkeit können Anspruch, Höhe und Dauer der Zulagen erheblich variieren.
Unterschiede zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten
Die Ausgestaltung von Zulagen unterscheidet sich grundlegend zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten im öffentlichen Dienst. Während sich Zulagen für Angestellte nach Tarifverträgen wie dem TVöD oder TV-L richten, erhalten Beamte Zulagen auf Grundlage der jeweiligen Besoldungsgesetze.
- Tarifbeschäftigte: Zulagen nach Tarifverträgen wie dem TVöD oder TV-L sowie weiteren Spartentarifverträgen (z.B. TV-N, TV-V)
- Beamte: Zulagen und Zuschläge auf Basis von Bundes- oder Landesbesoldungsgesetzen (Beamtenbesoldung)
Nicht jede Zulage gilt für alle Beschäftigten gleichermaßen; Anspruch und Ausgestaltung hängen vom Status, dem jeweiligen Regelwerk und der konkreten Tätigkeit ab.
Ein Teil der heute noch gezahlten Zulagen stammt aus dem früheren Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und wird nur noch im Rahmen der Besitzstandswahrung an übergeleitete Beschäftigte gezahlt.
Echte Zulagen im engeren Sinn
Echte Zulagen im öffentlichen Dienst sind zusätzliche Zahlungen, die dauerhaft oder befristet neben dem Grundentgelt gezahlt werden und unmittelbar an eine bestimmte Tätigkeit, Funktion, Arbeitszeit oder besondere Erschwernisse anknüpfen.
Zulagen nach Tätigkeitsbereich
Zulagen nach Tätigkeitsbereich werden Beschäftigten gezahlt, die in klar abgegrenzten Bereichen des öffentlichen Dienstes tätig sind, etwa bei Feuerwehr, Polizei, Pflege oder im Sozial- und Erziehungsdienst.
- Feuerwehrzulage
- Polizeizulage
- Pflegezulage
- Facharztzulage
- Gesundheitsdienstzulage
- Geriatriezulage
- Praxisanleiter-Zulage
- Psychiatriezulage
- Onkologie-Zulage
- Krankenhauszulage
- Laborzulage
- Programmierzulage (Besitzstand)
- Technikerzulage (nur noch Besitzstand z.B. aus früherem BAT)
- Theaterzulage / Theaterbetriebszulage
- Taucherzulage Feuerwehr
- SuE-Zulage (Sozial- und Erziehungsdienst)
- Wohnzulage Sozial- und Erziehungsdienst (SuE)
Zulagen für besondere Arbeitszeiten
Arbeitszeitbezogene Zulagen gleichen besondere zeitliche Belastungen aus, etwa durch Schichtarbeit, Wechselschicht, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft. Diese Arbeitszeiten gelten im TVöD als Sonderformen der Arbeit.
- Nachtarbeitszuschlag (Nachtarbeit im TVöD)
- Schichtzulage im öffentlichen Dienst (Schichtarbeit im TVöD)
- Wechselschichtzulage (Wechselschichtarbeit im TVöD)
- Splitdienstzulage (insbesondere im Nahverkehr, z. B. im TV-N)
- Bereitschaftsdienst-Zulage ( Bereitschaftsdienst im TVöD)
- Rufbereitschaftszulage (Rufbereitschaft im TVöD)
- Überstundenpauschale (zulagenähnlich, vgl. Überstunden und Zuschläge im TVöD)
Viele dieser Zulagen werden im öffentlichen Dienst auch als Zuschläge für Dienst zu ungünstigen Zeiten bezeichnet. Dazu zählen insbesondere Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit, die im TVöD durch Zeitzuschläge geregelt sind. Eine Übersicht und Berechnung dieser Zuschläge finden Sie hier: TVöD-Zuschläge berechnen.
Funktions- und Verantwortungszulagen
Funktionszulagen erhalten Beschäftigte, die zusätzlich zu ihrer regulären Tätigkeit besondere Aufgaben, Leitungsfunktionen oder zeitlich befristete höherwertige Tätigkeiten wahrnehmen.
- Allgemeine Stellenzulage
- Amtszulage
- Funktionszulage (z. B. Musikschullehrer im TVöD)
- Funktionsstufen bei der Bundesagentur für Arbeit
- Führung auf Probe Zulage
- Führung auf Zeit Zulage
- Lehrerfunktionszulage
- Ministerialzulage
- Meisterzulage (nur noch Besitzstand z.B. aus früherem BAT)
- Vorarbeiterzulage / Fachvorarbeiterzulage
- Vertreterzulage (höherwertige Tätigkeit)
Zulagen für Erschwernisse und besondere Belastungen
Erschwernis- und Gefahrenzulagen dienen dem Ausgleich besonderer körperlicher, gesundheitlicher oder psychischer Belastungen, die mit bestimmten Tätigkeiten im öffentlichen Dienst verbunden sind.
- Gefahrenzulage
- Erschwerniszulage / Schmutzzulage (TVöD Erschwerniszuschläge)
- Infektionszulage
- Strahlenzulage
- Zytostatikazulage
Zulagen zur Personalgewinnung und -bindung
Zulagen zur Personalgewinnung und -bindung werden gezahlt, um Fachkräfte zu gewinnen, Personalengpässe auszugleichen oder Beschäftigte langfristig an den öffentlichen Dienst zu binden.
- Arbeitsmarktzulage / Willkommensprämie
- Fachkräfte-Zulage VKA (TVöD, TV-V), TV-L
- Zulagen gemäß § 16 Abs. 5 TV-L
- Berlin-Zulage (Hauptstadtzulage)
- München-Zulage (Ballungsraumzulage / Großraumzulage)
- Vermittlungsprämie (Prämie)
Familien- und personenbezogene Zuschläge
Familien- und personenbezogene Zuschläge knüpfen nicht an die ausgeübte Tätigkeit, sondern an den persönlichen oder familiären Status an und sind insbesondere im Beamtenrecht verbreitet.
- Familienzuschlag für Beamte (früher: Ortszuschlag)
- Kinderzulage / Kinderzuschlag
- Verheiratetenzuschlag (historisch)
- Persönliche Zulage bei noch nicht abgelegter Prüfung
Weitere Zulagen, Sonderzahlungen und Besitzstandsregelungen
Ein Teil der folgenden Leistungen wird umgangssprachlich als Zulage bezeichnet, stellt rechtlich jedoch Sonderzahlungen oder Besitzstandsregelungen dar.
- Entgeltgruppenzulage (z. B. Rettungssanitäter im TVöD)
- Vergütungsgruppenzulage (Besitzstand)
- Jubiläumsgeld (Einmalzahlung)
- Vollstreckungsvergütung
- Vollzugszulage
- Zulage gem. § 28a TVÜ-VKA
- Strukturzulage (Bestandsfälle)
Rechtsgrundlagen für Zulagen im öffentlichen Dienst
- Tarifvertrag TVöD mit Entgeltordnung
- Tarifvertrag TV-L mit Entgeltordnung
- Tarifvertrag TV-V Versorgungsbetriebe
- Tarifverträge TV-N Nahverkehr
- Landesbezirkliche Tarifverträge zum TVöD
- Richtlinien (z. B. Fachkräfte-Richtlinie der VKA)
- Individuelle Entscheidungen des Arbeitgebers
- Besoldungsgesetze und -verordnungen
Weitere Leistungen wie vermögenswirksame Leistungen, Jahressonderzahlung, Jobrad-Leasing oder betriebliche Altersversorgung gelten in der Regel nicht als Zulagen.
Zulagen sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig, sofern keine ausdrückliche gesetzliche Ausnahme besteht.
Nicht-finanzielle Vergünstigungen im öffentlichen Dienst
- 2 zusätzliche Urlaubstage für Sparkassenbeschäftigte nach dem TVöD-S
- Bis zu 4 freie Tage (Regenerations- / Umwandlungstage) im Sozial- und Erziehungsdienst
- Freizeitausgleich bei ehrenamtlichem Engagement nach dem TV-H Hessen
Übersicht: Vorteile und Vergünstigungen im öffentlichen Dienst
Häufige Fragen zu Zulagen im öffentlichen Dienst
Welche Zulagen gibt es im öffentlichen Dienst?
Im öffentlichen Dienst gibt es unter anderem Tätigkeitszulagen, Schicht- und Wechselschichtzulagen,
Funktionszulagen sowie Erschwernis- und Gefahrenzulagen.
Art und Umfang der Zulagen unterscheiden sich je nach Status (Beamte oder Tarifbeschäftigte),
Tätigkeit und Rechtsgrundlage.
Gibt es Unterschiede bei Zulagen für Beamte und Tarifbeschäftigte?
Ja. Beamte erhalten Zulagen und Zuschläge auf Grundlage der jeweiligen Besoldungsgesetze,
während Tarifbeschäftigte Zulagen nach Tarifverträgen wie dem TVöD oder TV-L erhalten.
Nicht jede Zulage gilt für beide Beschäftigtengruppen gleichermaßen.
Sind Zulagen steuer- und sozialversicherungspflichtig?
Zulagen sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig,
sofern keine ausdrückliche gesetzliche Ausnahme besteht.
Gibt es Zulagen, die heute nur noch im Rahmen des Bestandsschutzes gezahlt werden?
Ja. Einige Zulagen stammen aus früheren tariflichen Regelungen,
etwa aus dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT),
und werden heute in der Regel nur noch als Besitzstand an übergeleitete Beschäftigte gezahlt.
Neue Ansprüche entstehen nicht mehr.
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