TV-V Höhergruppierung – Stufenzuordnung & Regeln
Eine Höhergruppierung im Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) erfolgt, wenn Beschäftigten dauerhaft oder vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen wird, die den Merkmalen einer höheren Entgeltgruppe entspricht (§ 5 TV-V).
Im Gegensatz zu anderen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (wie dem TVöD) gelten im TV-V spezifische Regeln dafür, in welche Erfahrungsstufe Beschäftigte bei einer Höhergruppierung eingestuft werden und wie sich dies auf die Stufenlaufzeit auswirkt.
Wie funktioniert die Stufenzuordnung bei einer Höhergruppierung?
Erfolgt eine Höhergruppierung in eine höhere Entgeltgruppe, werden Beschäftigte derjenigen Stufe zugeordnet, in der das bisherige Tabellenentgelt erreicht oder mindestens um den tariflichen Garantiebetrag überschritten wird.
- Besitzstandsschutz: Durch die Höhergruppierung darf sich das bisherige Grundentgelt nicht verringern.
- Stufenlaufzeit: Die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe beginnt am Tag der Höhergruppierung grundsätzlich neu (siehe TV-V Stufen & Laufzeiten).
- Keine Mitnahme der Restlaufzeit: Die im bisherigen Arbeitsverhältnis in einer Stufe verbrachte Zeit wird für die neue Stufenlaufzeit nicht angerechnet.
Praxis-Beispiel für eine Höhergruppierung
Ein Mitarbeiter wird von der Entgeltgruppe E 7 (Stufe 3) in die Entgeltgruppe E 8 höhergruppiert:
- Ausgangslage: Der Beschäftigte erhält aktuell das Tabellenentgelt der Gruppe E 7, Stufe 3.
- Zuordnung: In der neuen Entgeltgruppe E 8 wird diejenige Stufe gewählt, deren Betrag mindestens dem bisherigen Entgelt entspricht.
- Ergebnis: Der Mitarbeiter wird in E 8, Stufe 3 eingestuft. Ab dem Tag des Wirksamwerdens der Höhergruppierung beginnt die Laufzeit für den Aufstieg in Stufe 4 neu zu zählen.
Die genauen Beträge der jeweiligen Entgeltgruppen entnehmen Sie bitte der aktuellen TV-V Entgelttabelle.
Entgelttabelle TV-V 2026-2027
Nutzen Sie die folgende Übersicht, um die Beträge der einzelnen Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen zu vergleichen:
| Entgelt-Gruppe | Stufe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neueinstellung | nach 2 Jahren in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 4 Jahren in Stufe 5 | |
| E 15 | 6.813 | 7.545 | 8.247 | 8.883 | 9.403 | 9.922 |
| E 14 | 6.374 | 6.999 | 7.603 | 8.172 | 8.646 | 9.120 |
| E 13 | 5.984 | 6.569 | 7.135 | 7.589 | 7.917 | 8.245 |
| E 12 | 5.594 | 6.111 | 6.605 | 7.006 | 7.288 | 7.572 |
| E 11 | 5.253 | 5.731 | 6.085 | 6.368 | 6.616 | 6.862 |
| E 10 | 4.912 | 5.360 | 5.693 | 5.915 | 6.114 | 6.256 |
| E 9 | 4.619 | 5.009 | 5.283 | 5.489 | 5.584 | 5.726 |
| E 8 | 4.280 | 4.481 | 4.672 | 4.864 | 5.053 | 5.195 |
| E 7 | 3.989 | 4.180 | 4.343 | 4.485 | 4.580 | 4.675 |
| E 6 | 3.743 | 3.925 | 4.078 | 4.211 | 4.286 | 4.353 |
| E 5 | 3.506 | 3.670 | 3.813 | 3.936 | 4.012 | 4.135 |
| E 4 | 3.314 | 3.469 | 3.604 | 3.718 | 3.825 | 3.998 |
| E 3 | 3.095 | 3.216 | 3.339 | 3.443 | 3.515 | 3.652 |
| E 2 | 2.922 | 3.059 | 3.178 | 3.282 | 3.349 | 3.387 |
| E 1 | 2.605 | |||||
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Wird Beschäftigten in Stadtwerken oder Versorgungsbetrieben eine höherwertige Aufgabe nur vorübergehend (z. B. als Vertretung bei längerer Krankheit oder Elternzeit) übertragen, erfolgt keine dauerhafte Höhergruppierung.
In diesem Fall haben Mitarbeiter nach den tariflichen Bestimmungen Anspruch auf eine Zulage für höherwertige Tätigkeit. Diese gleicht den Unterschiedsbetrag zwischen der bisherigen Vergütung und dem Entgelt aus, das bei einer dauerhaften Höhergruppierung zustehen würde.
Praxisfragen zur TV-V Höhergruppierung
Behält man seine Stufe bei einer Höhergruppierung im TV-V?
Nicht zwingend die gleiche Stufennummer, aber das Entgeltniveau ist geschützt. Die Einstufung erfolgt in die Stufe der neuen Entgeltgruppe, die ein betragsmäßig mindestens gleiches oder höheres Tabellenentgelt gewährleistet.
Beginnt die Stufenlaufzeit nach der Höhergruppierung von vorn?
Ja. Mit dem Tag der Wirksamkeit der Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe und Stufe wieder bei Null. Eine Mitnahme verbleibender Monate aus der alten Gruppe findet im TV-V nicht statt.
Kann man wegen einer Höhergruppierung weniger Gehalt bekommen?
Nein. Das Tarifrecht schließt eine Verringerung des Tabellenentgelts durch eine Höhergruppierung aus. Beschäftigte verdienen nach einer Höhergruppierung mindestens genauso viel oder mehr als zuvor.
Wie wirkt sich eine Höhergruppierung auf das Teilzeitgehalt aus?
Bei Teilzeitkräften erhöht sich das Vollzeit-Grundgehalt als Bemessungsgrundlage. Die anteilige Auszahlung erfolgt anschließend wie gewohnt nach dem vereinbarten Stundensatz. Nutzen Sie hierzu unseren TV-V Teilzeit-Gehaltsrechner.
Forum TV-V: Fragen zu Eingruppierung & Höhergruppierung
Haben Sie Fragen zu Ihrer Einstufung, einer Stellenneubewertung oder zur Vorlage beim Betriebsrat im TV-V? In unserem Forum TV-V können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen:
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