TV-V Höhergruppierung – Stufenzuordnung & Regeln

Eine Höhergruppierung im Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) erfolgt, wenn Beschäftigten dauerhaft oder vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen wird, die den Merkmalen einer höheren Entgeltgruppe entspricht (§ 5 TV-V).

Im Gegensatz zu anderen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (wie dem TVöD) gelten im TV-V spezifische Regeln dafür, in welche Erfahrungsstufe Beschäftigte bei einer Höhergruppierung eingestuft werden und wie sich dies auf die Stufenlaufzeit auswirkt.

Wie funktioniert die Stufenzuordnung bei einer Höhergruppierung?

Erfolgt eine Höhergruppierung in eine höhere Entgeltgruppe, werden Beschäftigte derjenigen Stufe zugeordnet, in der das bisherige Tabellenentgelt erreicht oder mindestens um den tariflichen Garantiebetrag überschritten wird.

Die Wichtigsten Grundsätze der TV-V Höhergruppierung:
  • Besitzstandsschutz: Durch die Höhergruppierung darf sich das bisherige Grundentgelt nicht verringern.
  • Stufenlaufzeit: Die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe beginnt am Tag der Höhergruppierung grundsätzlich neu (siehe TV-V Stufen & Laufzeiten).
  • Keine Mitnahme der Restlaufzeit: Die im bisherigen Arbeitsverhältnis in einer Stufe verbrachte Zeit wird für die neue Stufenlaufzeit nicht angerechnet.

Praxis-Beispiel für eine Höhergruppierung

Ein Mitarbeiter wird von der Entgeltgruppe E 7 (Stufe 3) in die Entgeltgruppe E 8 höhergruppiert:

Die genauen Beträge der jeweiligen Entgeltgruppen entnehmen Sie bitte der aktuellen TV-V Entgelttabelle.

Entgelttabelle TV-V 2026-2027

Nutzen Sie die folgende Übersicht, um die Beträge der einzelnen Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen zu vergleichen:

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.06.2026 bis mindestens 31.03.2027 nach TV-V (gerundet)
Entgelt-Gruppe Stufe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neueinstellung nach 2 Jahren in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 5
E 156.8137.5458.2478.8839.4039.922
E 146.3746.9997.6038.1728.6469.120
E 135.9846.5697.1357.5897.9178.245
E 125.5946.1116.6057.0067.2887.572
E 115.2535.7316.0856.3686.6166.862
E 104.9125.3605.6935.9156.1146.256
E 94.6195.0095.2835.4895.5845.726
E 84.2804.4814.6724.8645.0535.195
E 73.9894.1804.3434.4854.5804.675
E 63.7433.9254.0784.2114.2864.353
E 53.5063.6703.8133.9364.0124.135
E 43.3143.4693.6043.7183.8253.998
E 33.0953.2163.3393.4433.5153.652
E 22.9223.0593.1783.2823.3493.387
E 12.605

Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Wird Beschäftigten in Stadtwerken oder Versorgungsbetrieben eine höherwertige Aufgabe nur vorübergehend (z. B. als Vertretung bei längerer Krankheit oder Elternzeit) übertragen, erfolgt keine dauerhafte Höhergruppierung.

In diesem Fall haben Mitarbeiter nach den tariflichen Bestimmungen Anspruch auf eine Zulage für höherwertige Tätigkeit. Diese gleicht den Unterschiedsbetrag zwischen der bisherigen Vergütung und dem Entgelt aus, das bei einer dauerhaften Höhergruppierung zustehen würde.

Praxisfragen zur TV-V Höhergruppierung

Behält man seine Stufe bei einer Höhergruppierung im TV-V?

Nicht zwingend die gleiche Stufennummer, aber das Entgeltniveau ist geschützt. Die Einstufung erfolgt in die Stufe der neuen Entgeltgruppe, die ein betragsmäßig mindestens gleiches oder höheres Tabellenentgelt gewährleistet.

Beginnt die Stufenlaufzeit nach der Höhergruppierung von vorn?

Ja. Mit dem Tag der Wirksamkeit der Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe und Stufe wieder bei Null. Eine Mitnahme verbleibender Monate aus der alten Gruppe findet im TV-V nicht statt.

Kann man wegen einer Höhergruppierung weniger Gehalt bekommen?

Nein. Das Tarifrecht schließt eine Verringerung des Tabellenentgelts durch eine Höhergruppierung aus. Beschäftigte verdienen nach einer Höhergruppierung mindestens genauso viel oder mehr als zuvor.

Wie wirkt sich eine Höhergruppierung auf das Teilzeitgehalt aus?

Bei Teilzeitkräften erhöht sich das Vollzeit-Grundgehalt als Bemessungsgrundlage. Die anteilige Auszahlung erfolgt anschließend wie gewohnt nach dem vereinbarten Stundensatz. Nutzen Sie hierzu unseren TV-V Teilzeit-Gehaltsrechner.

Forum TV-V: Fragen zu Eingruppierung & Höhergruppierung

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