TV-V Stufen – Stufenaufstieg und Stufenlaufzeit

Neben der Entgeltgruppe ist die Stufe ein wichtiger Faktor für das Gehalt nach dem Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V). Mit dem Stufenaufstieg wird der Zuwachs an Berufserfahrung vergütet.

Gerade für Beschäftigte in Stadtwerken, Netzbetrieben oder kommunalen Versorgungsunternehmen ist wichtig zu wissen, wann ein Stufenaufstieg erfolgt und wie sich dieser auf das Entgelt auswirkt.

Der TV-V regelt die Stufen insbesondere in § 4 und § 5. Die Entgeltgruppen 2 bis 15 sehen sechs Stufen vor. Die Endstufe 6 wird nach insgesamt 15 Jahren erreicht. Lediglich in Entgeltgruppe 1 TV-V ist kein Stufenaufstieg möglich.

Tariftext: Stufenregelungen (§ 4 und § 5 TV-V)

§ 4 Betriebszugehörigkeit
Betriebszugehörigkeit ist die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit.

§ 5 Eingruppierung (Auszug)
(2) Die Entgeltgruppen 2 bis 15 sind in sechs Stufen aufgeteilt. Beginnend mit der Stufe 1 erreicht der Arbeitnehmer die jeweils nächste Stufe innerhalb seiner Entgeltgruppe unter Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit (§ 4) nach folgenden Zeiten:
Stufe 2 nach zwei Jahren in Stufe 1,
Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4,
Stufe 6 nach vier Jahren in Stufe 5.

Förderliche Zeiten können für die Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Bei Leistungen, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit in den Stufen verkürzt werden. Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit einmal bis zur Hälfte verlängert werden.

Protokollerklärung zu § 5 Abs. 2 Satz 5:
Bei Leistungsminderungen, die auf einem anerkannten Arbeitsunfall beruhen, ist diese Ursache in geeigneter Weise zu berücksichtigen.

Protokollerklärung zu § 5 Abs. 2:
Die Mitwirkung der Kommission erfasst nicht die Vergabeentscheidung.

(TV-V in der Fassung vom 22. April 2023)

Kurz erklärt

Praxisfragen zu Stufen im TV-V

Wann steige ich in die nächste Stufe auf?
Der Stufenaufstieg erfolgt nach den in § 5 TV-V festgelegten Zeiten (z.B. Stufe 2 nach zwei Jahren, Stufe 4 nach drei Jahren).

Kann ich bei der Einstellung direkt einer höheren Stufe zugeordnet werden?
Ja. Förderliche Berufserfahrung kann berücksichtigt werden, sodass eine Einstufung oberhalb der Stufe 1 möglich ist.

Was bedeutet Stufe 6 im TV-V?
Die Stufe 6 ist die höchste Erfahrungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe und wird nach insgesamt 15 Jahren erreicht.

Ist ein vorzeitiger Stufenaufstieg möglich?
Ja. Zu einen ist dies nach § 5 TV-V bei guten Leistungen möglich. Zum anderen können nach der Fachkräfte-Richtlinie der VKA vom 10.11.2023 Stufen vorweggewährt werden.

Wo sehe ich die finanziellen Auswirkungen des Stufenaufstiegs?
Die Entgeltunterschiede zwischen den Stufen finden Sie in der aktuellen TV-V Gehaltstabelle.

Wonach richtet sich die Entgeltgruppe?
Die Entgeltgruppe richtet sich im Wesentlichen nach den übertragenen Tätigkeiten, siehe Eingruppierung nach TV-V.

Forum TV-V

Haben Sie Fragen? In unserem Forum TV-V können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen:

Frage im Forum stellen

Kostenlos & ohne Anmeldung möglich

 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst