Geschrieben von: Gast, 17.09.2011, 13:19, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

Hallo,

habe den 2. Angestelltenlehrgang erfolgreich bestanden und möchte jetzt gerne fortbilden, um mich beruflich noch weiter zu entwickeln.

Kennt jemand nen guten Studiengang (am liebsten Public Management / Public Administration), den man berufsbegleitend besuchen kann??

Ich arbeite in einer kleinen Kommune in NRW. Das Studium sollte also möglichst auch in NRW stattfinden.

Danke im Voraus.
Euere Julia

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Geschrieben von: KommunalForum, 14.09.2011, 19:13, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Nachdem die Stadt Koblenz einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegen den Rapper Bushido verloren hatte, wurden die Mitarbeiter des Jugendamtes jetzt im Konzert von Bushido vorgeführt.

http://www.youtube.com/watch?v=IkGT8l0Zw...r_embedded

Vor dem Konzert wollte die Stadt Koblenz aufgrund der rüden Gossensprache des Rappers dem Veranstalter im Rahmen des Jugenschutzes verschiedene Auflagen erteilen. So sollte der Veranstalter verpflichtet werden, minderjährigen Konzertteilnehmern zwischen 14 und 16 Jahren nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten, das sind meist die Eltern, Einlass zu gewähren. Die Begleitung einer sonstigen volljährigen von den Erziehungsberechtigten beauftragten Person (Erziehungsbeauftragter) reiche nicht aus. Zudem wollte die Stadt, dass Personen unter 14 Jahren keinen Einlass zum Konzert erhalten dürfen.

Diese Auflagen wurden vom Verwaltungsgericht Koblenz zurückgewiesen. Ein staatliches Eingriffsrecht bestehe erst dann, wenn die Grenze zur Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes überschritten sei. Dies ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts hier nicht der Fall. Daher durften Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren das gestrige Konzert in Begleitung ihrer Eltern oder eines Erziehungsbeauftragten besuchen.

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Geschrieben von: Gast, 14.09.2011, 14:29, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht könnt Ihr uns ein wenig helfen. Uns plagt seit längerem eine große Problematik in Bezug auf eine, seitens der Dienststellenleitung geplante Umorganisation. Das Schlagwort "Gemeinde 21" hat sich zum Liebling der Großkopferten gemausert. Wir im PR sind nicht amused darüber, denn diese Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf unser Personal. Grundsätzlich liegt die Organisationshoheit beim Dienststellenleiter, aber kann er da schalten und walten wie er will, wenn gravierende Folgen für die Mitarbeiter/innen zu befürchten sind? In dem Falle müßte doch eine Beteiligung erfolgen, d. h. der PR müßte ein Mitbestimmungsrecht haben und entsprechend Druck machen können. Wie seht Ihr das? Es kann nicht sein, dass Kolleginnen und Kollegen verbunden damit, irgendwelche Nachteile in Kauf zu nehmen haben, oder? Glück auf: Haegar

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Geschrieben von: Krümmel, 14.09.2011, 10:51, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Ich bin seit diesem Jahr PR-Vorsitzende. Vorher war ich auch schon im PR und hatte mich entschlossen mich als Vorsitzende zur Verfügung zu stellen um etwas zu bewegen. Die Personalratsarbeit war in der Vergangenheit leider nicht die die es hätte sein sollen. Es wurde alles nur "Durchgewunken".
Jetzt bin ich dran und fordere unsere Rechte als PR nach und nach ein.
Unser PR arbeitet mit alten Ausgaben (2003) des SächsPersVG. Ich hatte jetzt für alle Mitglieder (7) die Bereitstellung der Neuauflage vom November 2010 zum SächsPersVG über den AG beantragt.
Der AG hat mir geantwortet, dass er nur 3 Exemplare beschaffen wird. Die Exemplare sollen dann an den Standorten der PR-Mitglieder (je 1 Rathaus, Aussenstelle und Eigenbetrieb) zur Verfügung stehen, damit mehrere Mitglieder zu je einem Exemplar zugang haben.
Das ist für mich nicht zufriedenstellend. Der § 45 Abs. 2 SächsPersVG sagt zwar, dass Geschäftsbedarf in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen ist, aber was heisst "erforderlicher Umfang"?
Wie kann ich meinem AG begreiflich machen, dass ich für jedes Mitglied ein Exemplar haben will und auch brauche?

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Geschrieben von: Gast, 12.09.2011, 22:24, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Hallo und guten Tag,

man nehme folgenden fiktiven Fall an:

Im Rahmen der Dichtheitsprüfung von Kanal-Hausanschlussleitungen schreibt eine Gemeinde in NRW die Anwohner an und bietet die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung des Hauskanals an. Die Gemeinde würde ein Unternehmen (namentlich benannt) beauftragen und dessen Rechnung nach Prüfung an den Bürger weiterleiten. Begründet wird dieses Dienstleistungsangebot der Gemeinde damit, dass besagtes Unternehmen ohnehin das Kanalnetz der Gemeinde im betroffenen Bereich untersuchen würde und da möchte man den Büger, bzw. dessen Hausanschlüsse, doch gleich mit einbeziehen. Die weitere Abwicklung der Untersuchung erfolgt aber ausschließlich zwischen dem Bürger und dem Privatunternehmen.

Klartext: Man gewinnt den Eindruck, dass dem Kanal-Untersuchungs-Unternehmen hier ganz einfach weitere, private Aufträge zugeschustert worden sind. Ist das zulässig ?

Weitere Frage: Den Aufwendungen für die Akquisition durch die Gemeinde dürfte eine vereinbarte Provision oder ähnliches gegenüberstehen. Kann ich als Bürger darüber eine Auskunft verlangen, oder jemanden beauftragen, dies zu überprüfen?

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Geschrieben von: KommunalForum, 11.09.2011, 13:48, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Hier können Sie sich vorstellen!

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Geschrieben von: Gast, 09.09.2011, 11:23, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (3)

Hallo an Alle !!
Ich hoffe ich finde hier jemanden der mir weiterhelfen kann. Ich hab mich die letzten Tage selber auch schon öfters mit dem TVÖD auseinander gesetzt und versucht die richtige Antwort zu finden, aber irgendwie funktioniert es glaub nicht.
Sachverhalt:
Ich beabsichtige evtl. in naher (wenn möglich sehr naher) Zukunft den Arbeitgeber zu wechseln. Von LRA A nach LRA B. Wobei LRA A in Baden-Württemberg ist und LRA B in Bayern.
Beschäftigungszeiten beim LRA A sind folgende:

15.08.91 - 05.07.94 Ausbildung
06.07.94 - 05.01.96 Zeitvertrag
ab 06.01.96 festes Arbeitsverhältnis

Erziehungsurlaub:
25.08.99 - 30.06.2001
28.02.2004 -01.01.07

Sonderurlaub
02.01.07 - 31.12.08

Seit 01.01.09 wieder in Teilzeit beschäftigt.

Kann mir jetzt jemand sagen wie lange meine Kündigungsfrist beim LRA A ist. Wenn ich z.B. im September noch kündige, wann kann ich dann beim neuen LRA anfangen ?? Sind die Kündigunsfristen bindend wenn man innerhalb des öffentlichen Dienstes den Arbeitgeber wechselt ?

Bin über jede hilfreiche Antwort dankbar Icon_smile

Gruß
S.

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Geschrieben von: Nils88, 08.09.2011, 10:10, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (16)

Hallo,
ich mache eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bei einer größeren Stadt in NRW. Mein Ausbildungsleiter bat mich nun ihm mitzuteilen, in welchem Amt ich nach der Ausbildung gerne arbeiten möchte und in welchen Ämtern eher nicht. Er sagte zwar, dass es keine Garantie gebe, dass meine Wünsche berücksichtigt werden, man wolle dies aber versuchen. Die Frage bereitet mir Kopfzerbrechen. Ich habe in der Ausbildung natürlich einige Ämter kennen gelernt, aber ich glaube nicht, dass meine Eindrücke mit der späteren Praxis viel gemeinsam haben. Was würdet Ihr sagen, was sind die besten und was sind die schlechtesten Stellen bzw. Ämter in der Stadtverwaltung ? Klar hat hier jeder andere Vorstellungen, aber mir würden ein paar Tipps und Hinweise von Praktikern bestimmt helfen.
Viele Grüße
Nils

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Geschrieben von: rotdorn, 07.09.2011, 11:26, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,

ich bin langjähriges Personalratsmitglied in einer NRW-Landesbehörde und möchte mich heute mit einer Frage an euch wenden, die sich für uns das erste Mal stellt:

Unsere Leitung ist dabei, die Dienststelle immer weiter personell auszubauen. Allerdings fehlt der entsprechende Platz, ein Neubauvorhaben ist zurückgestellt, inzwischen herrscht räumliche Enge. Die Devise der Leitung ist „Wir müssen halt alle enger zusammenrücken“. Inzwischen ist es so, dass keine freien Raumkapazitäten mehr vorhanden sind, die Planung sieht aber die Einstellung weiterer fester und befristeter Mitarbeiter vor.
Wir (Personalrat) haben nun vor, uns die konkrete aktuelle Raumbelegung vorlegen zu lassen und bei Ausschreibungen Auskunft darüber zu verlangen, wo der neue Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz haben soll.
Grundsätzlich haben wir in NRW als PR ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze – nicht erst im akuten Fall, sondern grundsätzlich und im Hinblick auf alle arbeitssicherheits- und arbeitsschutzrelevanten Sachverhalte wie auch Raumgröße etc. Wir haben also grundsätzlich die Möglichkeit, die Überbelegung von Räumen zu verhindern.
Wir möchten das allerdings nicht erst tun, wenn „das Kind in den Brunnen gefallen ist“ – sprich, wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wurde und nun quasi auf dem Schoß eines anderen Mitarbeiters Platz nehmen soll Icon_cheesygrin.
Wir haben auch seit Einführung des neuen LPVG wieder die Möglichkeit, die Zustimmung zur Einstellung aus jedem sachlichen Grund verweigern zu können – es gibt keinen Katalog eingeschränkter Begründungen mehr. Uns geht es aber darum, schon vorher anzusetzen: Kann man überhaupt eine Stelle ausschreiben, wenn man keine zumutbare Unterbringungsmöglichkeit für den neuen Mitarbeiter hat?
Ich habe im internet nichts darüber gefunden, ob und wie man Mitarbeiter einstellen kann, ohne überhaupt einen geeigneten Arbeitsplatz für sie vorweisen zu können. Habt ihr da Erfahrungen und Kenntnisse? Oder Ideen?

Danke für eure Hilfe!

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Geschrieben von: KommunalForum, 06.09.2011, 23:25, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Für die rund 100.000 Feuerwehrleute in Deutschland (im Öffentlichen Dienst und in der privater Anstellung) wurde eine eigene Gewerkschaft gegründet. Die Gewerkschaft will die spezifischen besser Feuerwehrinteressen durchsetzen als dies in der Vergangenheit Ver.di und Komba getan hätten.

Die Deutsche Feuerwehrgewerkschaft fordert für die Feuerwehrleute in einem aktuellen Interview besonders eine bessere Bezahlung. Im Focus steht die Forderung, dass die Feuerwehrzulage und die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten pensionsberechtigt werden. Vorteile wie das frühere Pensionsalter (je nach Bundesland das 60. bzw. 62 Lebensjahr anstelle der normalen Altersgrenze für Beamte von 67 Jahren) sollen ferner erhalten bleiben.
Ist zu erwarten, dass sich die Feuerwehrleute von den Gewerkschaften Ver.di und Komba abwenden und der Feuerwehrgewerkschaft zuwenden ?

Interessant wird es zu sehen, ob die Feuerwehrleute ihre Interessen mit der eigenen Gewerkschaft tatsächlich besser durchsetzen können und damit ein mögliches Vorbild für weitere Berufsgruppen im Öffentlichen Dienst darstellen.

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Geschrieben von: Steffen123, 06.09.2011, 14:11, Forum: Bürgerfragen, Antworten (4)

Hallo,

von meiner Freundin ist die Mutter in das Krankenhaus gekommen und konnte nicht mehr sorgen für ihre kleine Tochter. Da es keine weiteren Verwandten gibt haben wir sie, trotz Uni und Arbeitsstress zu uns genommen für drei Wochen. Da meine Freundin für wichtige Prüfungen lernen musste, habe ich mich die meiste Zeit auf die Schwester aufpassen müssen.
Gibt es für mich die Möglichkeit einer finanzielle Entschädigung?

Danke, Steffen

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Geschrieben von: Gast, 05.09.2011, 13:53, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (4)

Hallo,
Kollegen aus einer benachbarten Behörde berichteten mir kürzlich folgenden Fall:
Behörde bekommt einen neuen Amtsleiter (Jurist) und es ist zunächst durchaus verständlich, dass dieser Mann möglichst schnell seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennenlernen möchte. Die Behörde hat aber auch einige "Dauerkranke" , die Dienstunfähigkeit wurde bei einigen Koll. sogar bereits durch den Amtsarzt festgestellt. Der Behördenleiter verlangt nun auch von den erkrankten Mitarbeitern, dass diese sich einzeln bei ihm persönlich vorstellen, damit er sich ein Bild über deren Erkrankung machen, bzw. über das weitere Vorgehen entscheiden kann.
Der Behördenchef kann keine medizinische Ausbildung nachweisen, er ist, wie bereits erwähnt, "nur " Jurist.

Was kann man den betroffenen Kollegen anraten ? Sollen sie tatsächlich bei ihrem neuen Chef erscheinen (teilw. mit körperlichen Strapazen verbunden) ?
Hat jemand Vergleichbares erlebt ?

Für Antworten danke ich.

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Geschrieben von: Gast, 01.09.2011, 15:08, Forum: Fortbildung , Antworten (3)

Hallo,

ich hänge zurzeit in der Stufe 6 fest, da unsere Verwaltung darauf aus ist, möglichst die Gehaltsstufen niedrig zu halten.

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine höhere Gruppe durch diese Weiterbildung? Verwaltungsfachangestellte dürfen ja auch nicht unter der 5 eingruppiert werden.

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Geschrieben von: Gast, 31.08.2011, 10:25, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo,

hat jemand Erfahrungen mit Hausmeisterpool gesammelt? Wie funktioniert das?
Danke!
Gruße

Anton

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Geschrieben von: Gast, 30.08.2011, 15:33, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (11)

guten tag,

ich möchte nach einigen jahren als erzieher und zuletzt im sicherheitsgewerbe in den bereich ordnungsamt/kommunaler ordnungsdienst.
welche ausbildungen gibt es/sind notwendig um in den bereich zu kommen?

vielen dank

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Geschrieben von: Gast, 30.08.2011, 13:13, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (32)

Hat jemand ein Paradebeispiel für den Aufstieg vom kleinen Verwaltungsfachangestellten (z.B. Eg 5) bis zu einer Entgeltgruppe im höheren Dienst (EG 15 oder 15)???

Sollte jemand so eine Laufbahn hinter sich gebracht haben hat er meinen größten Respekt.

Achtung!
Nicht gemeint sind Beamtenaufstiege!!!

Mit freundlichen Grüßen
der flinkeFinger

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Geschrieben von: Gast, 29.08.2011, 15:20, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (4)

Hallo zusammen!!

Ist es möglich vom Verwaltungsfachangestellten (mit Fachoberschulreife)
in den höheren Dienst zu kommen? Auch ohne die Beamtenlaufbahn einzuschlagen?

Wie sieht dann die Karriereleiter aus?

Mit kollegialen Grüßen

Gast

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Geschrieben von: Gast, 29.08.2011, 15:17, Forum: Fortbildung , Antworten (3)

Hallo Community,

ich fange nächstes Jahr den AL2 an und überlege, ob ich zusätzlich am Abendgymnasium mein Abitur nachholen soll.

Macht es überhaupt Sinn? Wird es mir für meine Karriere weiterhelfen?? Was meint Ihr`?

Gruß
Yvonne

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Geschrieben von: Gast, 29.08.2011, 11:31, Forum: Fortbildung , Antworten (5)

Hallo zusammen,

ich stehe kurz davor, den al2 zu besuchen.
Allerdings möchte ich mich von der breiten Masse unserer Verwaltung absetzen und mich zusätzlich oder sogar zeitgleich weiter-/fortbilden.

Hat jemand vielleicht einen guten Vorschlag / eine Erfahrung für mich ?

MfG
Lisa

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Geschrieben von: LaraM, 29.08.2011, 10:51, Forum: Bürgerfragen, Antworten (3)

Guten Tag,
ich suche Rat. Ich bin seit ein paar Jahren dt. Staatsbürgerin und bin schon stolz, als Wahlhelferin bei den Wahlen dabei sein zu dürfen. Aber diesmal habe ich wirklich Schwierigkeiten diesen Ehrenamt bei den Kommunalwahlen in Nds. auszuführen. Ich habe einen jüngen Riesenschnauzer und bin Mitglied in einem kleinen Boxerverein. Ich habe mich noch im Mai zu einem zweitägigen Seminar mit einem sehr kompetenten Ausbilder aus NRW angemeldet. An den beiden Tagen werde ich auch noch auf dem Platz dem Verein bei Vorbereitung des Seminars und beim Aufräumen danach helfen. Daher würde ich ausnahmsweise meine Berufung ablehnen. Ich bin aber mir nicht sicher, ob das als Grund ausreicht? Es wäre sehr nett, wenn Sie mir mit ein paar Ratschlägen weiterhelfen könnten.
Freundliche Grüße
Lara

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Geschrieben von: blauurmel, 28.08.2011, 12:21, Forum: Fortbildung , Antworten (6)

Hallo, ich möchte ab Januar 2012 den Vorbereitungslehrgang der Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg -Angestelltenprüfung 1- Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung in Stuttgart absolvieren. Ich selber bin bei einer Stadtverwaltung im Landkreis Ludwigsburg beschäftigt. Bin auf der Suche nach Gleichgesinnten, ebenso würde ich mich über alte Schulungsunterlagen aus den vorherigen Jahrgängen freuen. Den Lehrplan habe ich bereits erhalten. Würde jemand auch seine VSV Baden-Würtemberg verkaufen?
LG

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Geschrieben von: KommunalForum, 28.08.2011, 10:52, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Der Künstler Adolf Winkelmann beschreibt in einem Interview die Probleme bei seiner Bilder-Arbeit am Dortmunder Kunst- und Kreativitätszentrum "U". Dabei geht er auf die oft schwierige Zusammenarbeit mit "Betonköpfen" in der Kommunalverwaltung ein. Ein interessanter Einblick in das nicht immer einfache Verhältnis von Kultur und Verwaltung:

www.derwesten.de/kultur/U-Turm-Filmer-Adolf-Winkelmann-schreibt-gegen-Betonkoepfe-in-Behoerden-an-id5002153.html

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Geschrieben von: fronti72, 27.08.2011, 13:53, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Freundliches Hallo an Alle,

ich bin neu hier und hoffe auf Hilfe.

Ich bin Mitglied eines Personalrats. Unser Vorsitzender arbeitet nur zugunsten des Chefs und andere Mitglieder haben Angst dagegen vor zu gehen, da der Vorsitzende ja gute Beziehungen zum Chef hat.
Kurzum ich kann auf keine Mehrheit hoffen und möchte nun allein was unternehmen!

Hab ihr hilfreiche Tipps?

Gruß fronti

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Geschrieben von: Gast, 26.08.2011, 22:17, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich bin Anfang des Jahres aus einjähriger Elternzeit als Teilzeitkraft mit 20 Stunden/5 Tage wöchentlich in den Dienst zurückgekehrt. Mir wurde von meiner Personalsachbearbeiterin mitgeteilt, dass ich zusätzlich zu meinem Urlaubsanspruch von 2011 noch 7 Tage Resturlaub habe. Dies war auch jeden Monat auf den entsprechenden Zeitnachweisen vermerkt. Heute wird mir telefonisch mitgeteilt, dass das mit den 9 Tagen ein Versehen war und mir diese wieder gestrichen werden!!!! ( und das eine Woche nach meinem Jahresurlaub!) Können die mir den Urlaub wieder streichen? Ich habe den ja schon genommen bzw. verplant....Ich habe jetzt noch 8 Tage Urlaub, eigentlich für Herbstferien und Weihnachten. Wenn die mir die 7 Tage streichen bleibt natürlich nur noch ein Tag für den Rest des Jahres...
Habe alte Zeitnachweise nachgesehen und diese 7 Tage sind bereits seit Anfang 2009, bevor ich wegen dem 2.Kind in Elternzeit gegangen bin, auf den Zeitnachweisen vermerkt. Habe ich nicht ne Art Vertrauensschutz? Ohne diesen Resturlaub hätte ich jetzt in den Ferien nicht 3 Wochen auf einmal genommen...

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Geschrieben von: KommunalForum, 26.08.2011, 10:12, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Immer mehr ländliche Kommunen subventionieren die Ansiedlung von Ärzten, um einen Ärztemangel zu verhindern.

Die Ärztezeitung nennt unter Berufung auf den schleswig-holsteinischen Gemeindetag als Beispiele für die "Kreativität der Kommunen" die Betreuung für Kinder, die Bereitstellung von Wohnräumen nach den Wünschen der Ärzte, die Befreiung von der Pflicht, Stellplätze vorzuhalten und einen passgenauen Zuschnitt der Praxis (auch einer Zweigpraxis) nach den Vorstellungen des Arztes.

Link: www.aerztezeitung.de/news/article/666814/kommunen-landaerzte-kreativ.html

Offenbar droht ein kommunaler Subventionswettlauf mit Steuergeldern.

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Geschrieben von: Gast, 25.08.2011, 19:31, Forum: Bürgerfragen, Antworten (4)

Hallo,

ich habe mehrere Fragen:

1. Kann man mit einer Gewerbeanmeldung eine gepachtete Fläche als Schrottplatz nutzen, (ohne Genehmigung und nicht in einem Gewerbegebiet) ?

2. Kann man ein Privatgrundstück in einem Wohngebiet für Autoverkäufe im gewerblichen Maßstab nutzen, hier 3-4 Autos monatlich? (Der Verkäufer ist nicht Eigentümer des Grundstückes, er ist Mieter)

3. Wenn ich eine Gewerbeanmeldung für Entrümpelungen habe, kann ich dann auch Autos verkaufen ?

Danke für ihre HilfeSmile

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Geschrieben von: Gast, 20.08.2011, 17:33, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

folgende Frage bin A5 und werde zu 99% demnächst aus gesundheitlichen Gründen in den Vorruhestand geschickt (46 Jahre)

Da ich alleine mit der Beamtenversorgung meine Rechnungen nicht bezahlen kann sollte es doch ein dazuverdienst glaube 400€ geben
Bundesland Bayern.


Danke schonmal im vorraus


Grüße

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Geschrieben von: Gast, 19.08.2011, 11:16, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

Guten Tag in die Runde,

ich suche nach einem geeigneten Datenmodell für eine kameralistische Buchführungsdatenbank (auf Basis von MS Access 2003).

Ziel ist die Umsetzung der finanziellen Abwicklung von Förderfällen. Es hapert bei mir leider an der allgemeinen Verständlichkeit der Kameralistik. Bisher sehe ich bei den Akten folgendes:

Vormerkungen / Festlegungen - davon ausgehend: Zuweisungen/Zuwendungen, ggf. sog. Verpflichtungsermächtigungen.

Verpflichtungsermächtigungen werden immer für mehrere Jahre im Voraus angesetzt und durch Barmittel abgelöst.

Dann kommt noch die Deckungsfähigkeit zwischen Titeln dazu, die Resteübertragung in folgende Jahre.

Hat jemand hier im Forum eine Idee, eine Quelle oder Beispiele für den Aufbau / die Struktur der Tabellen für die genannten kameralistischen Vorgänge?

Bisher habe ich nur eine einfache Einnahme- und Ausgabetabelle. Wie aber bilde ich z.B. die Verpflichtungsermächtigungen ab? Pro Datensatz ein Jahr oder je Jahr eine Spalte?

Vielleicht hat jemand auch schon eine Access-Lösung für Fördermittelverwaltung erstellt? Einem Erfahrungsaustausch stehe ich offen gegenüber.

Vielen Dank & viele Grüße aus Hannover,
D. Schunk

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Geschrieben von: Izano, 18.08.2011, 20:16, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Ich bin z.Z. Auszubildender im öffentlichen Dienst, in meinem Tarifvertrag steht ich würde, wenn ich abgeordnet werde, eine Wohnung am Ort der Abordnung bezahlt bekommen. Es hieß mündlich auch, "Wenn ihr bei euren Eltern wohnen wollt könnt ihr da denn auch nen Mietvertrag schließen und das bezahlen lassen, es entstehen ja auch Kosten dort". Das hab ich dann auch getan und von der Abrechnungsstelle bekomme ich zurück, dass mein Hauptwohnsitz zum Ausbildungsstart (vor einem Jahr!!) noch bei meinen Eltern gewesen wäre, deswegen steht sie mir unentgeltlich zur Verfügung. Aber schon lange vor der Abordnung bin ich zuhause ausgezogen und habe mich umgemeldet!

(Es geht anscheinend darum, dass die Wohnung nicht unentgeltlich zur Verfügung stehen darf, aber das tut sie ja schon lange nicht mehr!)

Kann ich da jetzt irgendwie Widerspruch einlegen, damit ich es später noch abrechnen kann, auch wenn die Frist von 6 Monaten ablaufen würde? Außerdem: Was habe ich für Möglichkeiten mich dagegen zu wehren? JAV und Personalrat haben noch nichts erreicht... und gleich verklagen wollte ich meinen Arbeitgeber eigentlich auch nicht.

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Geschrieben von: Gast, 17.08.2011, 20:33, Forum: Fortbildung , Antworten (4)

Hallo zusammen,

da ich nirgendwo Informationen finde, möchte ich euch um Hilfe bitten.
Ich bin im öffentlichen Dienst als Angestellte tätig. Meine Chefin schlug mir nun vor den Verwaltungsfachwirt zu machen, damit ich weiter komme.

Ich würde es sehr gerne machen, allerdings nur, wenn zumindest theoretisch die Chance besteht, dass man einen Job in den höheren Gehaltsgruppen (E10-E12) erhalten könnte.

Wo kann ich nachlesen, ob das in Thüringen bzw. bei meinem Arbeitgeber auch für diese Gehaltsgruppen anerkannt wird?
Ich arbeite bei einer Landeseinrichtung und bekomme leider von meiner Personalabteilung keine Antwort...
... gut, vielleicht ist das ja schon eine Antwort...?!?! ;-)

Vielen Dank schonmal!
Tina

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