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Geschrieben von: Gast, 22.02.2024, 15:40, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Ich habe am 3. Oktober 5h gearbeitet. Diese 5h waren beantragt und genehmigt und standen im dienstlichen Interesse, daher handelt es sich um Überstunden. Als Ausgleich wird bei uns generell Feiertagsarbeit mit Freizeitausgleich angewendet. Demnach sollte ich für die 5h 35% geldlichen Zuschlag erhalten und es sollten 5h weitere Stunden meinem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Sehe ich das richtig oder wird §8 (1) (d) anders ausgelegt?

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Geschrieben von: Gast, 22.02.2024, 14:47, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Versetzung.

Ich bin Kommunalbeamter in MV und seit dem 01.01.24 Lebenszeitbeamter. Aktuell bekomme ich die Besoldungsgruppe A9, sitze jedoch auf einer A12 und führe diese Tätigkeiten auch danach aus. Nach dem LBG M-V muss ich die Beförderungsämter durchlaufen, bis ich nach vielen Jahren irgend wann bei der A12 ankomme.

Jetzt hat sich jedoch bei einem anderen Dienstherren eine gleichwertige Stelle aufgetan, auf die ich mich bewerben möchte, da diese deutlich näher am meinem Wohnort ist.

Nun die alles entscheidende Frage:
Sofern ich da eine Zusage bekomme, kann der neue Dienstherr selbst entscheiden, ob er mich mit einer höheren Besoldungsgruppe einstellt oder muss er mich mit der A9 übernehmen? Sprich könnte ich da z.B. gleich mit der A10/A11 oder A12 anfangen?

Vielen Dank im Voraus!

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Geschrieben von: Gast, 22.02.2024, 12:07, Forum: Beamte, Antworten (1)

Ich habe einen Scooter vom Orthopäden verordnet bekommen, Gründe dafür:
-Hüftoperation mit Beckentrümmerbruch
- starke Arthrose vor allem in den Hand- und Ellenbogengelenken, daher Gehen mit Unterarmstützen kaum möglich
- Kyphoskoliose stark ausgeprägt

Es liegt eine ausführliche Begründung der Verordnung vor, die aber von der Beihilfestelle S-H nicht anerkannt wird.
Das Bundesbeihilfegesetz akzeptiert die Zuzahlung für einen Scooter, das Landesbeihilfegesetz S-H offensichtlich nicht!

Ohne Scooter bin ich vollkommen ans Haus gebunden, d.h. ich brauche umfassende Hilfe in allen Bereichen und kann so
auch nicht mehr an sozialen oder sonstigen Veranstaltungen teilnehmen.

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Geschrieben von: Gast, 22.02.2024, 11:27, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Hallo,
besteht eine Mitbestimmung bei der personellen Auswahl zur Besetzung von internen Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutz oder können diese Aufgaben von der Innenrevision "mit-bearbeitet" werden? Die Aufgabe ist neu und hätte dann vermutlich zumindest Auswirkungen auf die Tätigkeitsdarstellung oder?
Vielen Dank für Eure Einschätzung

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Geschrieben von: Gast, 22.02.2024, 00:10, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Wieviel Pause steht einem 50 % Schwerbehinderten bei 100 Prozent Arbeitsleistung zu? 
Beruf Krankenschwester, TVöD

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Geschrieben von: Gast, 21.02.2024, 22:22, Forum: Verwaltungsfachangestellte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich habe von September 2023 bis Januar 2024 den Abschlusslehrgang beim NSI Oldenburg besucht. Jetzt bin ich wieder bei der Behörde und wollte die Erstattung der Fahrtkosten beantragen. Mein Vorgesetzter hat mir dann erzählt, dass wir pro Monat Fahrtkosten in Höhe von 49€ bekommen aufgrund des 49€ Tickets für den ÖPNV. Leider ist es jedoch nicht möglich von unserer Stadt aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln jeglicher Art pünktlich zum Schulbeginn um 7:45Uhr in Oldenburg zu sein (die einzige Möglichkeit wäre eine Anreise am Vorabend...). Deshalb sind wir jeden Tag mit dem Auto gefahren, was sich in diesen 5 Monaten auf ca. 15.000 km summiert hat. Ich persönlich finde es nicht gerechtfertigt uns nach dem 49€ Ticket zu bezahlen, obwohl es nachweislich nicht möglich ist, mit öffentlichen Verkehrsmitteln pünktlich zum Unterricht zu kommen.

Ich hoffe ihr könnt mir und meinen Azubi-Kollegen da vielleicht weiterhelfen, bestenfalls auch mit (rechtlichen) Begründungen.

Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 21.02.2024, 17:53, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Kann man für S12 Stufe 6 einen Stundenlohn ansetzen?

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Geschrieben von: Gast, 21.02.2024, 17:40, Forum: TVöD, Antworten (2)

Guten Tag,

ich hoffe, dass der Schwarm mir meine Anfrage beantworten kann.
Ich würde gerne wissen, ob ich als Online-Redakteurin richtig eingruppiert wurde und wie ich dies ggf. detailliert prüfen kann.

Nach dem Abitur habe ich ein Redaktionsvolontariat durchlaufen und anschließend noch einen Bachelor of Science an einer Uni erworben.

Nach mehreren beruflichen Stationen bin ich nun seit etwa 8 Jahren bei meinem derzeitigen Arbeitgeber als Online-Redakteurin beschäftigt. Es handelt sich um einen großen Fachverband.
Mein Einstieg erfolgte durch einen Minijob. Später wurden Stunden zu einer Teilzeittätigkeit aufgestockt. Eine Stellenbeschreibung ist nicht vorhanden. Vielmehr wurden mir im Laufe der Jahre immer weitere Aufgaben übertragen. Ich wurde damals eingruppiert in TVÖD 9. Inzwischen frage ich mich, ob meine Bezahlung noch meiner Leistung und Verantwortung entspricht. Wie lässt es sich herausfinden, ob ich mit TVÖD 9b richtig eingruppiert bin?

Ich freue mich über Hinweise, wie ich das im Detail prüfen kann. Wo kann ich fachlichen Rat einholen? Bisherige Recherchen im Internet waren nicht erfolgreich.

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Geschrieben von: Gast, 21.02.2024, 16:20, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Moin Moin aus dem Norden,
möchte mich bei einem Abwasser-Unternehmen im Norden bewerben.
Stellenbeschreibung wäre "operativer Einkauf". Außerdem wird erwähnt "Wir bieten eine leistungsgerechte Bezahlung in Anlehnung an den TVöD".

Mit welcher Vergütung kann ich in etwa rechnen - bin mitte 30 und habe 10 Jahre nach der Ausbildung in einem mittelständischen Unternehmen (im Einkauf) gearbeitet. Gehaltlich stehe ich momentan recht gut dar. Neue Erfahrungen sammeln macht für mich auch nur Sinn, wenn ich gehaltlich ähnlich darstehe.

Manko, habe kein Studium, etc. Lediglich eine kaufmännische AUsbildung, konnte mich aber zum Abteilungsleiter im Einkauf hocharbeiten (im mittelständischen Betrieb).

Habe bereits viel gelesen, jedoch nichts festes gefunden.
Wovon geht ihr in etwa aus bzw. welche Eingruppierung? Und das Gehalt betrachtet man dann für 12 oder 13 Monatsgehälter? Wie sieht es mit Home-Office und/oder Urlaubstagen aus? Wären diese Punkte verhandelbar ?
Auch ggf. aus dem Ausland zu arbeiten (für max. 1-2 Wochen) ?

Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 21.02.2024, 13:12, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Ich interessiere mich für eine Stelle als Schulsozialarbeiterin in Hamburg an einer Stadtteilschule, die ich wohl auch bekommen würde.

Ich habe hier schon gelernt, dass Hamburg nach TV-L bezahlt und nicht nach TVöD SuE. Danke !

Nun habe ich noch einige Anschlussfragen:

Ich bin auch noch über TV-L S gestolpert und habe gesehen, dass die Tarife schlechter sind als TV-L (ohne S). Wird bei Einstellung zum 01.05.2024 TV-L oder TV-L S relevant für mich ?  Wird also Schulsozialarbeit an Hamburger Stadtteilschule eingestuft nach TV-L oder TV-L S ?  Und dort in E/ES  11  oder  E/ES  12  ??

In TVöD wurde Schulsozialarbeit nämlich jüngst als 'schwierig' eingestuft und von S11 nach S12 angehoben. 
Spielt das auch jetzt oder künftig eine Rolle in TV-L bzw. TV-L S ?

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Geschrieben von: Luckyluke, 21.02.2024, 12:41, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo. Ich bin jetzt seit 2015 im öffentlichen Dienst beschäftigt. Hausmeister Schulen vom Landratsamt. Da ich Elektriker bin, mache ich seit 5 Jahren nebenbei E- Check der ortveränderlichen Geräte. Jetzt soll eine neue Abteilung eröffnet werden, in der ich 6 Mann anleiten soll beim ECheck. 5 in Teilzeit und Einer in Vollzeit. Da die ganze Sache nicht alleine zu stemmen ist. 

Aktuell bin ich in der Endgeldgruppe E6.
Mein Chef meinte jetzt, dass nicht mehr als die Endgeldgruppe 7 möglich wäre. 

So ganz blicke ich nicht durch und weiß auch nicht wen ich fragen soll. 

Bundesland wäre Thüringen. 

Danke schonmal

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Geschrieben von: Gast, 21.02.2024, 11:28, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (3)

Ich interessiere mich für eine Stelle als Schulsozialarbeiterin in Hamburg an einer Stadtteilschule, die ich wohl auch bekommen würde.
Wie ist die Eingruppierung ? Ich würde TVöD SuE S 12 erwarten. Richtig ? Und wie ist die Einstufung ? Bei Einstellung immer Stufe 3 ? Oder unter Berücksichtigung meiner Berufserfahrung ? Ich habe langjährige Leitungserfahrungen und war in den letzten Jahren in Stufe 5 einsortiert.

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Geschrieben von: Gast, 21.02.2024, 10:54, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mich würde Interessieren ob man als Sachbearbeiterin im Standesamt (Bezirksamt) die Möglichkeit hat höher eingruppiert zu werden (anstatt eine E6).

Ich danke Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

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Geschrieben von: Gast, 21.02.2024, 06:52, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo, gibt es evtl für das Deutschlandticket einen Zuschuss oder EIN TICKET für meine ganze Familie, 3 Jungs?

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Geschrieben von: Gast, 20.02.2024, 19:04, Forum: TV-V, - Keine Antworten

Hallo, kann mir jemand sagen, wie die Vorarbeiterzulage in der Überleitung vom TVöD zum TV-V geregelt ist.

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