Rückforderung von Urlaub
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Question 

Hallo,

ich bin Anfang des Jahres aus einjähriger Elternzeit als Teilzeitkraft mit 20 Stunden/5 Tage wöchentlich in den Dienst zurückgekehrt. Mir wurde von meiner Personalsachbearbeiterin mitgeteilt, dass ich zusätzlich zu meinem Urlaubsanspruch von 2011 noch 7 Tage Resturlaub habe. Dies war auch jeden Monat auf den entsprechenden Zeitnachweisen vermerkt. Heute wird mir telefonisch mitgeteilt, dass das mit den 9 Tagen ein Versehen war und mir diese wieder gestrichen werden!!!! ( und das eine Woche nach meinem Jahresurlaub!) Können die mir den Urlaub wieder streichen? Ich habe den ja schon genommen bzw. verplant....Ich habe jetzt noch 8 Tage Urlaub, eigentlich für Herbstferien und Weihnachten. Wenn die mir die 7 Tage streichen bleibt natürlich nur noch ein Tag für den Rest des Jahres...
Habe alte Zeitnachweise nachgesehen und diese 7 Tage sind bereits seit Anfang 2009, bevor ich wegen dem 2.Kind in Elternzeit gegangen bin, auf den Zeitnachweisen vermerkt. Habe ich nicht ne Art Vertrauensschutz? Ohne diesen Resturlaub hätte ich jetzt in den Ferien nicht 3 Wochen auf einmal genommen...
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