Neue Themen
Diskutieren Sie gerne mit und helfen Sie, noch offene Fragen zu beantworten.
Hallo,
kann mir hier jemand mal bitte helfen? Folgendes: Der Arbeitgeber (Stadverwaltung) möchte dringend die Daten aus dem elektronischen Schließsystem ausgelesen haben, wer im letzten Jahr bis jetzt an den Wochenenden im Rathaus war. Darf er das? Ohne Zustimmung des PRs? Er möchte ja die Namen von Hinz und Kunz wissen, also wahllos. Oder geht das nur, wenn konkreter Verdacht auf eine Person besteht und nur von dieser Person darf er den Aufenthalt im Haus zu den Wochenend-Zeiten mitgeteilt bekommen? So habe ich das irgendwie im Hinterkopf, kann aber als Argumentation nicht den passenden, greifbaren §§ finden. Sorry.
LPVG BW § 75, Abs. 4, satz 16
BDSG § 32, Abs. 1 + 7
BPersonVG § 75, Abs. 3, Satz 17
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Hallo,
meine Stelle wurde vor kurzem erst nach BAT V b Fallgruppe 1 (mit vierjährigem Bewährungsaufstieg nach IV b) bewertet.
Wie werde ich nun in die neuen Entgeltgruppen nach neuen Entgeltordnung übergeleitet? (9a, b oder c)
Werden Bewährungsaufstiege noch vollzogen?
MfG
Manfred
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Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage.
Ich soll von EG 10 nach EG 11 im Juli hoch gestuft werden. Im Juli habe ich die Stufe 5, würde also in Stufe 4 zurück fallen.
Allerdings habe ich in der EG 10 im September die Stufe 6 erreicht. Habe also ein Nachteil :-(
Wie ist die Grundlage für die Höhergruppierung ? Erhält man die Rückstufung nach Grundlage des aktuellen Monats ?
Wenn ich also im September höher gruppiert würde dann auf die Stufe 5 der EG 11, da ich ja dann im September regulär EG 10 Stufe 6 hätte ?
Lieben Dank für Eure Antworten
Biene
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Guten Abend,
ich habe eine Frage zum Thema Höhergruppierung - habe aber auf Grund von kommenden Rechtsänderungen bisher nichts in diesem Forum gefunden.
Derzeit befinde ich mich in der Entgeltgruppe E6 und könnte in E9 wechseln.
Dabei stellen sich mir jedoch zwei Fragen:
1)
Ich bin kommunaler Beschäftigter in Bayern und habe die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellen abgeschlossen.
Nach meinem Wissen benötigt man ab E9 die "zweite Prüfung" - sprich in Bayern den Angestelltenlehrgang II. Diesen besuche ich zum Zeitpunkt der Höhergruppierung.
Ist es möglich, dass ggf. durch den Arbeitgeber eine Ausnahme der Prüfungspflicht zugelassen wird, damit ich ohne Abschluss dieser Prüfung in die Entgeltgruppe höhergruppiert werden könnte? Insbesondere da ich den notwendigen Lehrgang zum Zeitpunkt der Höhergruppierung wie oben erwähnt ja bereits besuche?
2)
Zum Zeitpunkt der Höhergruppierung befinde ich mich in E6 Stufe 2. Für den Fall der neuen Eingruppierung in E9 würde ich wieder in Stufe 2 eingeordnet werden. Nach Abschluss der diesjährigen Tarifverhandlungen ist es meines Wissens jedoch so, dass ab 01.03.2017 die Stufe beibehalten wird, in der man sich zum Zeitpunkt der Höhergruppierung befindet. Dies wäre bei mir Stufe 3 und dementsprechend würde ich direkt in E9 Stufe 3 einsteigen.
Die Frage ist, ob meine Denkweise so richtig ist - und vor allem ob es sich lohnt solange auf E9 zu warten oder lieber eine Stufe tiefer dafür in E9 statt E6 einzusteigen.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Gast2016
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Hallo,
eine Frage an die Spezialisten: Hier ging eine Anzeige ein, dass ein Nachbar am Feiertag (Fronleichnam) morgens um 07:00 Uhr seinen Wohnwagen gewaschen hat. Was meint Ihr? Liegt hier ein Verstoß gegen das Feiertagsgesetz vor? Im Hessischen Feiertagsgesetz (wird wohl in den anderen Bundesländern ähnlich sein) steht, dass an gesetzlichen Feiertagen Arbeiten verboten sind, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu beeinträchtigen. Liegt durch das Wohnwagenwaschen des Nachbarn eine Beeinträchtigung vor?
In diesem Zusammenhang eine weitere Frage: Darf ich auf meinem Privatgrundstück mein Auto/Wohnwagen waschen? Natürlich nicht an Sonn- und Feiertagen....?
Wer kann zu diesen Themen was sagen? Schon mal "Danke" für die Antworten....
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Hallo,
ich habe mich bei der Stadt Bochum für die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten (2-jährig) beworben. Den Onlinetest Zuhause und den Re-Test habe ich erfolgreich absolviert. Auch meine Unterlagen habe ich bereits eingesendet und alle erforderlichen Unterlagen mitte Mai eingereicht. Seit dem habe ich nichts mehr gehört.
Deswegen wollte ich mal fragen, ob schon welche von euch Vorstellungsgespräche hatten oder ihr auch noch wartet?aH
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Hallo,
Ich bin technischer Assisteht im öffentlichen Dienst.
(Einstellung 09.2009 - nach VIb Fallgr.1 Teil II Abs.L BAT = E6 nach TVöD)
Ich habe 05.2014 einen Höhergruppierungsantrag gestellt der jetzt 09.06.2016 fertig zurück gekommen ist.
Im Vermerk des Bescheids steht dass ich nach 6 Monaten Probezeit und weiteren 2 Jahren Tätigkeit durch einen Bewährungsaufstieg in die Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 2 Teil II Abs. L BAT = entspricht E8 TVÜ-Bund - einzugruppieren gewesen wäre.
Dies hat nie statt gefunden, gleichzeitig schreiben Sie aber dazu dass aufgrund §37 TVöD das Entgelt nicht nachzuzahlen ist.
Als Ergebnis des Höhergruppierungsantrages kam eine Eingruppierung in die E7 zustande.
Meine eigentliche Tätigkeit sieht ein hohes Maß an Selbständigkeit voraus, welches das Mindestmaß von 25% übersteigt jedoch vom Arbeitgeber ignoriert wird.
So werden mir bei verschiedenen Tätigkeitsdarstellungen (im Grunde jedesmal nur Erweiterungen) jeweils andere Arbeitsbereiche als eigenständige Tätigkeiten gewertet aber nicht zusammengerechnet, Bzw. in letzterer Tätigkeitsdarstellung garnicht mehr mit anerkannt.
Damit begründen Sie mir dass die Anforderungen für die "nächsthöhere" Entgeltstufe E9a nicht erfüllt seien obwohl dies klar der Fall ist.
Wie soll ich jetzt vorgehen, kann ich überhaupt vorgehen?
Über Hilfe und Tipps bin ich sehr Dankbar.
Grüße
Dendro88
Hallo zusammen.
Ich möchte meinen Sachverhalt gerne nochmal neu und ausführlicher erläutern.
Ich arbeite seit dem 01.09.2009 als Technischer Assistent im öffentlichen Dienst.
Eingruppierung seit Beginn in die E6.
Im Mai 2014 habe ich einen Höhergruppierungsantrag gestellt, der jetzt 07.06.2016 fertig bearbeitet und zu mir zurückgeschickt wurde.
Im Bescheid selbst steht ein Satz:
"Sie waren ab dem 01.03.2012 in die Vergütungsgruppe VC Fallgruppe 2 Teil II Abschnit L BAT einzugruppieren.
Dies entsprach der Entgeltgruppe E6 TVÜ-Bund."
Ist dies korrekt? Meiner Ansicht entspricht dies aber einer E8.
Im Vermerk des Bescheids steht auch:
I. Bewährungsaufstieg vor dem 01.01.2014 (ab da gilt die Nachzahlung im Zusammenhang meines Antrages)
"Nach zweijähriger Tätigkeit - ab dem 01.03.2012 - ist Herr**** in Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 2 Teil Abschnitt L BAT einzugruppieren. Dies entspricht Entgeltgruppe 8 gemäß Anlage 4 TVÜ-Bund. Aufgrund §37 TVöD ist das Entgelt nicht nachzuzahlen."
Dieser Bewährungsaufstieg und die Eingruppierung in E8 hat nie stattgefunden, demnach ist für mich auch keine Fälligkeit entstanden. Das bedeutet für mich dass §37 TVöD garnicht in Kraft treten kann.
Liege ich da richtig?
Der Höhergruppierungsantrag wurde zum Abschluss mit einer E7 bewertet.
Sehe ich das dann richtig, dass mir nicht nur der Bewährungsaufstieg nicht gewährt wurde, sondern dass ich damit eigentlich auch einer Runtergruppierung erhalten habe?
Auch wird geschrieben, dass für die Überprüfung für die nächst höhere Entgeltgruppe E9a die Anforderungen nicht gegeben wären.
In dieser wird ein Mindestmaß an 25% eigenständiger Tätigkeit vorausgesetzt.
Mein Arbeitgeber nimmt 2 mal Stellung dazu , jeweils auf eine andere Tätigkeitsdarstellung.
In der Tätigkeitsdarstellung von 2012 wird ein 10%iger Arbeitsanteil (Anleitung von Studenten und Praktikanten und Überprüfung Ihrer Messergebnisse) als selbständige Arbeit mit Bewertung in Vc Fallgruppe 1 bewertet - mit der Information, dass dies nicht das zeitliche Maß von 25% erfüllt.
In der Tätigkeitsdarstellung von 2016 erkennen Sie mir dann einen Arbeitsbereich von 15% an (eigenständige Plaunung und Durchführung von Probenentnahmen ect.) - in dieser Tätigkeitsdarstellung steht aber auch noch der Studententeil mit 10% drin, auf den aber gar keine Rücksicht mehr genommen wird.
Und wieder wird mir bescheinigt, dass die 15% nicht das Mindestmaß an 25% erfüllen.
Auch stehen in der aktuellsten Tätigkeitsdarstellung von 2016 noch 2 andere Punkte, die ebenfalls klar selbstständige Arbeiten darstellen (10% und nochmal 5% Anteil).
Meiner Ansicht nach übererfülle ich daher das Mindestmaß.
Wer kann mir sagen wie meine Ansprüche aussehen?
Bescheißt mich mein Arbeitgeber?
Was läuft hier eigentlich?
Besten Dank für eure Hilfe
Dendro88
Hallo zusammen!
Darf mir mein Dienstherr vorschreiben, dass ich in der Emailsignatur meinen akademischen Grad eines "Dipl.-Ing. (FH)" nicht verwenden darf? Eigentlich habe ich doch einen Anspruch darauf, da ich ja auch hierfür einen entsprechende Urkunde bekommen habe.
Wie kann ich es ihm darlegen, dass er "Unrecht" hat?
Vielen Dank für Eure Meinungen!
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Liebe Leute,
also ich bin stinkesauer auf die Kommunalverwaltung, bei der ich mich beworben habe. Es geht um einen Ausbildungsplatz zum Verwaltungsfachangestellten in der Kommunalverwaltung. Bereits nach dem Eignungstest ließ man mich fünf Wochen auf das Testergebnis waren. Dann kam das Vorstellungsgespräch Anfang/Mitte Mai. In diesem Gespräch teilte man mir mit, dass das Endergebnis Mitte Juni eintrifft, was ja auch okay ist, dass sie mir das vorher gesagt haben.
Allerdings ist die Ausbilderin sowas von unzuverlässig. Ich habe sie vor fast zwei Wochen angeschrieben, ob sie mir eine kurze Prognose geben kann, ob das mit dem Ausbildungsplatz was wird oder nicht, da ich nämlich für den Ausbildungsplatz in ein anderes Bundesland umziehen und meine Wohnung hier kündigen muss. Ich habe sie freundlich darum geben. Keine Reaktion! Die lassen mich noch immer im eigenen Saft schmoren. Sie reagiert grundsätzlich nicht auf E-Mails, ans Telefon geht sie manchmal auch nicht.
Ich hatte sie damals darum geben, mir eine Bescheinigung auszustellen, dass ich am Eignungstest teilgenommen habe. Sie versprach, es in der nächsten Woche fertig zu machen. Und was war? VIER WOCHEN hat sie mich warten lassen, ehe die Bescheinigung kam - dann noch von einer anderen Mitarbeiterin.
Ich bin so sauer, dass ich fast schon auf den Platz verzichten möchte. Jetzt meine Frage. Meint ihr, es macht Sinn, sich zu beschweren? Sie wusste genau um die Dringlichkeit der Angelegenheiten und hat mich strikt ignoriert.
Und wo beschwere ich mich über sie?
Ich danke euch für eure Hilfe!
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Hallo!
Ich arbeite in einem Institut des Freistaates Bayern. Ein Kollege vertritt mich offiziell wöchentlich für 20 Stunden, da ich wegen der Betreuung meiner Tochter bis Ende 2018 meine Vollzeit-Stelle befristet verkürzt habe.
Nun übt mein Kollege aber schon seit über einem halben Jahr die Vertretung nicht mehr aus, sondern arbeitet in diesen 20 Stunden in einer anderen Abteilung, da ihn der Direktor dort "nötiger braucht" und er keine weitere Stelle zur Verfügung hat, eine Vertragsänderung fand aber nicht statt. Obwohl mein Kollege dort eigentlich höherwertige Arbeiten verrichtet, ist er damit einverstanden, da er diese Arbeit dort sowieso lieber macht als meine Vertretung. Mir fehlt aber natürlich die Arbeitsleistung dieses Kollegen in meiner Abteilung, die nun ja nur noch zur Hälfte besetzt ist.
Kann der Direktor meinen Kollegen einfach in anderer Funktion einsetzen? Habe ich eine Handhabe dagegen?
Vielen Dank!
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Moin,
eine Kollegin hat einen Arbeitsvertrag über 30 Stunden.
In den letzten Jahren hat diese Kollegin immer wieder eine befristete Erhöhung ihrer Stunden bekommen. Mal waren es 6 mal 8.
Nun hat Sie eine befristete Erhöhung (1 Jahr) auf 39 Stunden bekommen.
Da ich davon ausgegangen bin, dass Befristungen nur auf 2 Jahre beschränkt sind, habe ich unsere Personalabteilung zu diesem Vorgang befragt und bekam als Antwort das Arbeitsverträge auf maximal 2 Jahre beschränkt sind aber man als Arbeitgeber die Stunden jedes Jahr neu befristen kann.
Die Kollegin konnte mir in dem Moment nicht den passenden Gesetzestext geben.
Meine Fragen an euch:
1) Stimmt das?
2) Wie geht ihr als PR mit so einer Situation um?
Für uns gilt LPVG NRW.
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Hallo,
bisher kannte ich es, dass bei Einstellung im ÖD ein aktuelles FZ vorgelegt werden musste. Meine frühere Kommune (größere Stadt) verlangte das Führungszeugnis von allen Mitarbeitern. Beamte und Beschäftigte - egal welches Amt. Wer mit Kindern oder Jugendlichen zu tun hatte, musste ein erweitertes FZ vorlegen.
Mein neuer Arbeitgeber kennt diese Vorgehensweise nicht. Ich musste also kein aktuelles FZ vorlegen - was mich damals schon wunderte.
Jetzt aber möchte die Behörde für alle Neueinstellungen in der Kämmerei/Kasse/Steuer ein FZ verlangen.
Kennt jemand die Rechtsgrundlage, worauf sich das Verlangen eines Arbeitgebers nach einem Führungszeugnis begründen kann? Das Personalamt hält sich bedeckt. Eine Bekannte (bei einer anderen Behörde) meinte, das sei zwar zum Teil Usus, sei aber nirgends begründet: War halt immer schon so.... Beim Personalrat habe ich bisher auch noch nichts erreicht - die halten sich total raus.
Habt Ihr was für mich?
Vielen Dank schon mal
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Hat Jemand einen Tipp für ein Thema einer praktischen Prüfung in Verwaltungsmanagement, Tarifrecht, Beamtenrecht, Sozialrecht, Recht der Gefahrenabwehr oder Kommunalrecht des Angestelltenlehrgangs 2.
Ich bräuchte mal ein paar Ideen oder Anregungen. Danke
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Hallo zusammen.
Ich bin hier ganz neu und melde mich auch noch an. Gibt es die Möglichkeit, diese Stellenbeschreibung zu erhalten? Ich muss nun auch eine machen und eine Arbeitsplatzaufzeichnung. Ich wäre über eine Hilfe sehr dankbar.
Grüße und eine schöne Woche.
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Hallo zusammen!!
Ich brauch mal Hilfe von "alten Hasen" 
Ich habe zum 1.05.16 einen neuen Job im Krankenhaus begonnen (Organisationsassistentin). Ich habe Medizinische Fachangestellte gelernt und bin seit 7 Jahren ausgelernt. Letztes Jahr habe ich meinen Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung erfolgreich abgeschlossen. Ich wurde jetzt in die Entgeltgruppe 5 Stufe 3 eingruppiert (TVÖD VKA)! Ist das so richtig?? Ich kenne mich überhaupt nicht aus
Aber ich finde auf Grund meiner Weiterbildung ist das ziemlich wenig oder bin ich da falsch gewickelt???
Wäre super wenn mir jemand helfen könnte!!!!
Danke schon mal
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