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Geschrieben von: Gast, 18.06.2012, 17:12, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo zusammen.
Vor ein paar Monaten wurde bei uns in der Dienststelle ein neuer Personalrat gewählt. Der Personalrat wählte dann den Vorsitzenden. In diesem Personalrat ist auch ein Vertreter der Beamten und wurde zum Stellvertreter gewählt.
Jetzt will dieser Beamte Vorsitzender werden. Geht das so einfach? Und darf dieser Beamte so eingebunden werden? Und wie ist das mit dem Beamteneid?


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Geschrieben von: Gast, 18.06.2012, 15:14, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo,
mein Arbeitgeber möchte, dass ich vor Beginn des durch den Arbeitgeber finanzierten, insgesamt zweijährigen Lehrgang, eine Vereinbarung unterzeichne, in der ich mich dazu verpflichte, die Kosten des Lehrgangs zu erstatten, sobald ich meinen Arbeitsvertrag binnen von 5 Jahren kündigen sollte.
Ist diese Vereinbarung rechtmäßig?
Ich habe gegenteiliges gehört, jedoch nicht unter Angabe von Rechtsgrundlagen ...

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Geschrieben von: Detlef, 18.06.2012, 14:50, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (4)

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ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Rückstellungen.

Wir haben einen Forstbetrieb. Alle 10 Jahre wird dort eine Waldinventur durch Dritte durchgeführt.

Freiwillige Rückstellungen dürfen wir nach dem HGB bilden.

Ich bin der Meinung Icon_mrgreen, wir können diese Rückstellung bilden oder sehe ich das falsch.Icon_cry
Gruß

Detlef


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Geschrieben von: Gast, 18.06.2012, 14:20, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Hallo!

wir haben die Tariferhöhung noch nicht bekommen.
Leider wissen wir auch noch nicht wie es bzgl. der Urlaubstage aussieht.

Angeblich sollen wir mit der nächsten Zahlung die Tariferhöhung bekommen, aber
zu den Urlaubstagen kam keine Äußerung...

Wie ist es bei Euch bzgl der Urlaubstage geregelt worden?
Habt ihr auch welche für das Jahr 2011 erhalten?

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Geschrieben von: Gast, 18.06.2012, 10:09, Forum: Fortbildung, - Keine Antworten

Hallo!

Ich habe als Angestellte im mittleren nicht technischen Fernmeldedienst angefangen.
Normalerweise erfolgte nach 5 Jahren eine Abschlussprüfung als Beamtin im mittleren Fernmeldedienst.
Aufgrund von Veränderungen im Unternehmen wurden diese Prüfungen nicht mehr angeboten.

Kann man eine Prüfung als Verwaltungsfachangestellte ablegen?
Gibt es Fernschulen ?

Für eine Antwort vielen Dank im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 18.06.2012, 08:51, Forum: Fortbildung, Antworten (11)

Hallo,
in Kürze beginnt für mich der sog. "A2 Lehrgang", d.h. der Aufstiegslehrgang für die Befähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst (soweit ich weiß ist dieser nur in Niedersachsen in dieser Form vorgesehen).
Mein Arbeitgeber möchte sich nun mit einer Vereinbarung gegen ein frühzeitiges Verlassen meines Arbeitgebers absichern, in der ich mich verpflichte, einen Teil der Kosten im Falle einer frühzeitigen Kündigung zu erstatten.
Ich habe nun beiläufig gehört, dass eine solche Vereinbarung nicht rechtmäßig ist. Gibt es hierzu Kenntisse, Erfahrung oder evtl. sogar etwas amtliches, z.B. ein Urteil?

Vielen Dank!

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Geschrieben von: Minimaus2012, 17.06.2012, 21:18, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo!
Ich war vor meiner Erkrankung teilzeitbeschäftigt, zwischen 15 und 20,5 Stunden.
Ich arbeite bei einer Stadtverwaltung in NRW.
Seit etwa 2 Jahren bin ich durchgehend krank geschrieben.
2 mal war ich beim Amtsarzt mit dem Ergebnis: derzeit nicht dienstfähig, evtl. später wieder.
Ich hatte vor 2 Monaten eine Wiedereingliederung, die ich aber abbrechen mußte, danach war ich wieder ununterbrochen krank geschrieben.

Nun erhalte ich ein Einschreiben, daß die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand beabsichtigt ist.
Damit bin ich grundsätzlich einverstanden, jedoch nicht mit dem Inhalt:
Hier gibt es doch einen Widerspruch:

"... Aufgrund der Untersuchungen beim Gesundheitsamt und der fehlgeschlagenen Wiedereingliederung stelle ich im Ergebnis fest, dass bei Ihnen derzeit lediglich eine begrenzte Dienstfähigkeit besteht. Dabei erscheint die Wiederherstellung der uneingeschränkten Dienstfähigkeit jedoch eher unwahrscheinlich. Eine erneute Untersuchung beim Gesundheitsamt nach Ablauf von zunächst 12 Monaten ist daher vorgesehen.
Aufgrund des Ergebnisses der o.g. Untersuchung halte ich Sie derzeit für unfähig, Ihre Dienstpfichten weiterhin zu erfüllen. Bei meiner Entscheidung muss ich neben Ihrer gesundheitlichen Verfassung auch die durch Ihre häufigen Erkrankungen auftretenden Auswirkungen auf den Dienstbetrieb berücksichtigen. Es ist deshalb beabsichtigt, Sie einstweilig in den Ruhestand zu versetzen..."

Es wurde nie die eingeschränkte Dienstfähigkeit durch den Amtsarzt festgestellt, sondern die derzeitige Dienstunfähigkeit! Icon_eek
Was soll das dann mit der eingeschränkten Dienstfähigkeit?
Wurden hier Textbausteine gelangweilt aneinander gereiht?

Wie seht ihr das?

LG

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Geschrieben von: Gast, 16.06.2012, 21:55, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Hallo, werde den Vorsitz im PR übernehmen. War aber vorher kein PR-Mitglied. Die erste PR-Sitzung steht an. Habe eine Frage zu den Personalmaßnahmen, man hat mir gesagt, dass diese einzeln vorgelesen werden müssen. Weil über jede einzelne Maßnahme abgestimmt werden muss. Wie macht Ihr das?

Danke für Eure Hilfe




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Geschrieben von: Tippse, 15.06.2012, 12:31, Forum: TVöD, Antworten (59)

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Ich bin eine Schulsekretärin in Niedersachsen. Wir kämpfen gerade um eine Höhergruppierung oder wenigstens den Bewährungsaufstieg nach TVöD 6.

Ich bitte darum, dass sich Schulsekretärinnen (egal welches Bundesland), die nach Entgeltgruppe 6 TVöD bezahlt werden oder nach einem Bewährungsaufstieg Entgeltgruppe 6 TVöD bekommen sich mit mir in Verbindung setzen.

Danke Icon_confused

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Geschrieben von: OhMann, 14.06.2012, 15:45, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Habe vor einigen Jahren meine Vordienstzeiten bestimmen und gleichzeitig mein vorläufiges Ruhegehalt mit 65 Jahren berechnen lassen. Damals wurde meine Ausbildung als Vordienstzeit von dem Bearbeiter der Pensionsbezüge anerkannt. Mit einer kleinen Rente, die mir aufgrund meiner Tätigkeit in der Privatwirtschaft zusteht und der berechneten Pension erreiche ich mit 65 Jahren die maximale Höhe meines Ruhegehaltes. In der nun endgültigen Pensionsberechnung durch einen anderen Bearbeiter wird meine Ausbildung nicht mehr anerkannt. Hierbei wird sich auf eine Verordnung bezogen, die während meiner Studienzeit angeblich gültig war. Ich habe dadurch einen Verlust von einigen hundert Euro, weil evtl. der erste Bearbeiter meine Ausbildungszeit falsch bewertet hat. Als Beamter habe ich gelernt, dass ich mich auf die Aussagen eines anderen Beamten verlassen muss (Vertrauensschutz). Stellt diese Falschinformation eine Amtspflichtverletzung, ein Dienstvergehen oder etwas anderes dar und welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, dagegen vorzugehen?

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Geschrieben von: frage61, 14.06.2012, 13:17, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Guten Tag,

hat jemand eine Vorstellung davon, wie ein Arbeitsvermittler in der Kommunalverwaltung zu besolden ist. Es handelt sich um eine sog. Optionskommune, die die Aufgaben nach dem SGB II selbst mit eigenem Personal durchführt.

Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 13.06.2012, 16:38, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Hallo,

wer hat ein GPS-System im Bauhof im Einsatz und wie sind die Erfahrungen ?

Dankeschön

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Geschrieben von: skateroetzi, 12.06.2012, 22:02, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo und Guten Abend zusammen,
ich habe mit einem Kollegen zusammen für die vergangene Personalratswahl im Mai eine freie Liste erstellt. Beide wurden wir in den Personalrat, der aus 8 Mitgliedern besteht, gewählt.
Ich selber bin schon seit 30 Jahren Mitglied in einer Gewerkschaft, die allerdings in meiner jetzigen Behörde kaum noch vertreten ist.
Da ich von der Personalratsarbeit noch nicht all zu viel Ahnung habe, hat der Personalrat mein Ansinnen nach einem Einführungsseminar befürwortet und auch beschlossen.
Von meinem Dienstherr wurde unter Bezugnahme eines BMI Rundschreiben vom 24.04.08 dieses Seminar verwehrt. Begründung: der Personalrat ist gehalten, in sparsamer Verwendung öffentlicher Mittel das kostengünstigste Seminar auszuwählen. Das gleiche Seminar wird von einer anderen Gewerkschaft kostengünstiger angeboten.

Frage: Kann der Dienstherr verlangen, dass ich ein Seminar einer anderen Gewerkschaft besuche, wo ich gar nicht Mitglied bin?
Danke im voraus.Icon_razz

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Geschrieben von: Gast, 12.06.2012, 12:43, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,

unsere Verwaltung macht demnächst einen ganztägigen Betriebsausflug. Ich selbst arbeite in Teilzeit einen Tag in der Woche und zwar normalerweise an diesem Wochentag. An dem Ausflug möchte ich nicht teilnehmen - unser Arbeitsklima gefällt mir nicht und es passt mir auch wegen meiner Kinder nicht.

Nun soll es offenbar so laufen, dass das Rathaus an dem Tag ganz geschlossen wird. Den Teilnehmern wird die Arbeitszeit gutgeschrieben. Jeder, der nicht teilnimmt, soll Urlaub oder Dienstbefreiung nehmen. Das sehe ich eigentlich nicht ein, ich habe eh nur so wenige Urlaubstage. Ich möchte viel lieber meinen normalen Dienst leisten - Arbeit habe ich auch ohne Publikumsverkehr genügend...

Meine Frage ist nun, ob ich nach TVÖD bzw. Arbeitsrecht gezwungen werden kann, Urlaub einzureichen oder ob ich ein "Recht auf Arbeit" habe.

Viele Grüße
Saskia

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Geschrieben von: Gast, 10.06.2012, 12:11, Forum: Bürgerfragen, Antworten (4)

Hallo, ich wollte fragen ob es möglich ist ohne "eigenes Einkommen" mit 21 auszuziehen?

Ich schildere anbei mal kurz meine Situation.
Seit meinem elften Lebensjahr hab ich mit ständiger häuslicher Gewalt durch meinen Alkohol kranken Vater zu tun. Er versucht immer meine Mutter zu schlagen und ich steh quasi dazwischen und dies in der Regel ca alle 3 Wochen aufs neue.
Ich absolviere zur Zeit das Freiwillige Soziale Jahr im Rettungsdienst und würde danach auch gerne eine Ausbildung im Rettungsdienst anfangen. Im Freiwilligen Sozialen Jahr verdiene ich 330 Euro im Monat. Dies reicht also auf keinen Fall um mir selbst eine eigene Wohnung + Essen usw. finanzieren zu können.
Dadurch das sich die häusliche Situation aber immer weiter verschlimmert halte ich es keine Sekunde mehr zu Hause aus. Die berufliche Belastung im Rettungsdienst und die Belastung zu Hause zusammen sind einfach viel zu groß. Aufgrund der Tatsache, dass meine Schwester in unserem Hause getrennt von ihrem Ex Freund lebt und diese 2 kleine Kinder hat , kann ich nicht auf dem Amt zugeben, das ich unter häuslicher Gewalt leide aus Angst, dass das Amt den Umgang der Kinder überprüft und so vielleicht auf die Idee kommt, die Kinder meiner Schwester wegzunehmen.

Jetzt wollte ich einfach mal fragen, ob es irgendwie möglich ist, eine 1 Zimmer Wohnung finanziert zu bekommen?

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