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Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe eine Frage zum Thema Eingruppierung bzw. § 14 TvÖD - höherwertige Tätigkeit.
Ich bin in EG 8 eingruppiert und seit 2012 vertretungsweise auf die Stelle einer Kollegin (EG 9) versetzt worden. Die Zulage nach § 14 TvÖD (höherwertige Tätigkeit) erhalten ich seitdem.
In 2013 ist die Kollegin aus der Elternzeit wieder zurück gekehrt, dann aber in eine andere Abteilung und auf eine andere Stelle gesetzt worden.
Ich bin seitdem dauerhaft auf der EG 9 Stelle eingesetzt und erhalte weiterhin die Zulage. Dies erfolgt aber aus meiner Sicht nach keiner rechtlichen Grundlage mehr, da die Kollegin ja wieder im Dienst ist und keine zeitweise Vertretung mehr erfolgt.
Auf Nachfrage beim Arbeitgeber, ob ich nun die Höhergruppierung in EG 9 erhalten kann, werde ich abgespeist.....
Kann ich die Höhergruppierung verlangen? Wenn ja, auf welcher tariflichen Grundlage? Brauche eine Argumentation...
Vielen Dank schonmal für evtl. Antworten.
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Wie werden Handwerksmeister eingruppiert, die als Ausbilder tätig sind?
Ich bekomme momentan EG5 mit Zulage für höherwertige Tätigkeit, da ich als Ausbilder mit ( Meisterbrief Handwerk ) tätig bin.
Wie wird man in diesem Fall nach der neuen EGO eingruppiert ?
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Hallo,
ich bin technischer Angestellter bei der Stadt, diese betreibt ein eigenes Biomasseheizwerk.
Ich bin der einzige Techn. Mitarbeiter der das Heizwerk betreut (incl. der HA Stationen der Übergabestellen).
Mein nächster Vorgesetzter ist der GF des Eigenbetriebes der Stadt (Bürgermeister).
Ich habe zwei tech. Berufsabschlüsse/Mechatroniker/Schiffsbetriebstechniker.
Zu meinen Aufgabe gehört der gesamte Betrieb der Anlage, Brennstoffeinkauf, Wartung,etc.
Wie sollte ich eingruppiert sein?
Gruß Jörg
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Hallo an die Runde,
wir sind ein kleiner kommunaler Zweckverband und stehen vor der PR-Wahl. Da der PR-Vorsitzende plus Stellvertreter sehr erfolgreich erhebliche Mängel im Verhalten der Leitung aufgedeckt hat, kam der Chef auf die Idee, allen Kollegen von seinen beiden Wunschkandidaten zu erzählen. Eine der beiden ist allerdings seine "heimliche" Freundin und wohnt mit ihm in einem Haus (angeblich als Untermieterin). Der Chef hat also die Wahlordnung intensiv studiert und die beiden als Kandidaten aufstellen lassen. Das lässt sich sogar einigermaßen belegen. Dass die "Untermieterin" dem Chef sehr nahe steht, postet sie selbst fleißig bei Facebook...
Folgende Fragen an die alten Hasen:
1. Ist es ein Fall von Korruption, wenn er diese Person ohne jede Fachausbildung (!) förmlich mit Arbeit überhäuft (mit Mehrarbeit bis zu 1,5X der Vollbeschäftigung)
2. Sollte diese heimliche Freundin des Chefs den PR-Vorsitz gewinnen...was können wir tun um sie wieder los zu werden?
3. Wäre vielleicht eine Offenlegung in der Presse eine gute Taktik?
Wir freuen uns über eure Ratschläge!
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Hallo zusammen,
ich fange in diesem Herbst meine Ausbildung zur VFA an, steige aber im 2. Jahr ein, weil ich schon eine Ausbildung habe. Hat da jemand Erfahrungen gemacht? Wie wichtig ist das Lernfeld LF 1 für die Prüfungen?
Danke für Antworten
LG
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Eine Frage in die Runde:
Wie ist ein Beschäftigter mit wissenschaftlichem Hochschulstudium in die Entgeltordnung einzuordnen?
(Die Tätigkeit als Museumsleiter setzt ein wissenschaftliches Hochschulstudium voraus.)
Trifft hier also die Eingruppierung in E 13 bis 15 zu?
Wenn dies nicht der Fall ist, gibt es Möglichkeiten eine Höhergruppierung durchzusetzen?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Frage...
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Gibt es für die Standesbeamten nach der neuen Entgeldordnung endlich ein Tätigkeitsmerkmal zur richtigen Eingruppierung?
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Hallo,
bin im Rahmen einer Fusion mit meiner Einrichtung in eine andere fusioniert.
Ich war 20 Jahre mit grossem Engagement Leiterin der Einrichtung. Musste jetzt den Arbeitgeber wechseln. Wurde verhandelt allerdings ohne Arbeitsplatzbeschreibung.
Jetzt mobbt mich der Chef der groesseren Einrichtung, macht mich nun klein, weisst mir sehr begrenzte Arbeit zu, isoliert mich. Bin 25 Jahre im oeffentlichen Dienst, ueber 50 Jahre alt, dadurch krank geworden. Welche Moeglichkeiten bleiben mir?
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Ich arbeite als staatlich geprüfte Sozialassistentin in einer Kita bei einem privaten Träger ( gGmbH). Seit dem Dezember 2014 bin ich dort abgestellt. Ab dem 01.03.2015 hat der Arbeitgeber unser Gehalt dem Tvöd angepasst. Das heißt unser Gehalt entspricht dem was laut Tvöd zu zahlen ist, also nicht nur angelehnt. Dazu haben wir eine Vergütungsregelung erhalten, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschrieben haben. Ich bin in der Entgeltgruppe S3. Nun folgt das erste Problem: unser Gehalt entspricht immer noch dem Tvöd SuE 2015a, welches allerdings nur bis zum Juli 2015 gegolten hat. Seit dem gab es weitere Verhandlungen und neue Beschlüsse im Tvöd. Eine Anpassung ist also seit dem 01.3.2015 nicht mehr erfolgt. Auf Anfrage heißt es vom Arbeitgeber: Das Geld wäre von der Stadt noch nicht eingegangen. Bei dieser Aussage sind wir uns alle sicher inwieweit dies der Wahrheit entspricht und ob es rechtens verläuft uns seit Juli 2015 nicht nach Tarif zu bezahlen?! Soweit so gut. Das zweite Problem welches mich betrifft ist, dass ich laut Tvöd nach einem Jahr in die Stufe 2 komme. Ich müsste also seit dem 01.03.2016 in eine andere Stufe kommen, was bisher auch noch nicht erfolgt ist. Zu dem Thema Eingruppierung und Einstufung steht in der Vergütungsregelung folgendes : Die individuelle Eingruppierung und Einstufung obliegt dem Arbeitgeber. Ich verstehe diesen Satz so, dass der Arbeitgeber bei Einstellung entscheiden kann in welche Entgeltgruppe und Stufe der Arbeitnehmer kommt oder kann der Arbeitgeber selbst entscheiden, wann man in die nächste Stufe kommt, obwohl das Gehalt entsprechend Tvöd gezahlt wird.
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Ronja
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Hallo,
ich arbeite zurzeit als Angestellter im öffentlichen Dienst bei einer Kommune. Familienbedingt wäre es nötig umzuziehen, da 120 km schlecht täglich zu pendeln sind. Daher ist meine Frage, ob es einen internen Weg für Bewerbungen oder Versetzungen in eine andere Kommune gibt. Oder muss ich mich normal auf Stellenausschreibungen bewerben?
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Hallo,
neue Kollegen bringen bekanntlich frischen Wind 
So sind wir heute auf die Frage gestoßen, ob ein W-lan Router als GWG aktiviert werden darf (AHK liegen über 60 € netto).
Bisher haben wir Router immer aktiviert, aber eigentlich ist er ja nicht selbstständig nutzbar und funktioniert nur in Verbindung mit einem PC!? Oder wie seht ihr das?
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Hallo Zusammen,
wie läuft das weitere Verfahren, wenn der Personalrat bei einer "Mitwirkung" Bedenken äußert, denen die Dienststelle nicht folgt. Wird die Angelegenheit erörtert oder in die Stufe gegeben? Ich lese den § 66 so, dass lediglich in Fällen von 72 LPVG erörtert wird. Wie läuft das bei Euch?
Vielen Dank für Rückmeldungen!
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Hallo liebe Kolleginnen/Kollegen des Ordnungsrechts,
mir stellt sich aktuell folgende Frage: Muß ein Bußgeldbescheid nicht aufgehoben werden, wenn er aufgrund eines fehlerhaften Sachverhaltes entstand? Folgender Fall: Bei einer Geschwindigkeitsmessung gingen die Messbeamten davon aus, dass auf einem Streckenbereich außerhalb geschlossener Ortschaften eine Begrenzung von 70 km/h galt. Der Verkehrsteilnehmer war da mit etwas über 90 km/h unterwegs. Fazit: Bußgeld 70 € + Geb. usw.= 98,50 € zuzügl. 1 Punkt. Dieser stellte die Sache zunächst nicht in Frage und zahlte. Jetzt jedoch fiel auf, dass der Bescheid eigentlich zu Unrecht erging. Auf dem Streckenabschnitt, auf dem gemessen wurde, galten die generellen Regelungen. Die Begrenzung auf 70 km/h ist in dem Bereich überhaupt nicht mehr vorgeschrieben. Ergo hätte er sogar 100 km/h fahren dürfen. Ich bin der Meinung, dass ein solcher Bescheid nachträglich aufgehoben werden muß. Ohne Rechtsgrund darf doch niemand "gestraft" werden, oder? Leider kenne ich mich in dem Verfahrensrecht da nicht so wirklich aus. Nach dem allgemeinen Verwaltungsrecht, so habe ich es mal gelernt, muss die Behörde fehlerhafte VA's berichtigen oder sogar aufheben, wenn sie davon Kenntnis erlangt. Über eine fachkundige Rückantwort würde ich mich freuen
Opa Knack
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Moin,
da ich nicht ganz so fit im Personalrecht bin, habe ich mal eine Frage.
Mein Arbeitgeber (Kommune) hat mir in einem Schreiben mitgeteilt, dass festzustellen ist, dass mir dauerhaft Tätigkeiten übertragen worden sind, die eine Eigruppierung in eine andere Entgeltgruppe entsprechen.
Hierfür soll ich rückwirkend unter Wahrung der Ausschlussfrist eine persönliche Zulage erhalten.
Was ja eigentlich schon mal positiv ist.
Ich möchte allerdings einen Änderungsvertrag mit der entsprechenden Entgeltgruppe erhalten.
Der Arbeitgeber begründet die persönliche Zulage damit, weil dieses noch nicht im Stellenplan berücksichtigt und von der Kommunalaufsicht genehmigt worden ist. Aus diesem Grunde handelt es sich um die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten. Nach meiner Ansicht betreffen der Stellenplan und die Kommunalaufsicht das Innenverhältnis.
Losgelöst davon ist es möglich den Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag zu schließen.
Bin ich total verkehrt davor?
Gruß
Detlef
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Hallo zusammen,
ich bin Italienerin und wohne in München seit einigen Jahren (sorry für meine Fehler!). Ich bin sehr froh, dass ich dieses Forum entdeckt habe, und hoffe endlich mehr Klärungen und Hilfe zu bekommen, weil seit Wochen wegen meiner Arbeitssituation nicht schlafen kann. Ich bin echt verwirrt.
Kurz über mich :
Habe in Italien "Internationale Beziehungen und Diplomatie" (Politikwissenschaft Branche) Studium abgeschlossen und ein Master I Niveau " Politik Philosophie des Gesetz" abgeschlossen. Diplomatische Laufbahn kommt jetzt für mich nicht mehr in Frage.
Nach meinem Master ziehe ich alleine nach München um, weil ich München immer geliebt habe und es immer mein Traum war, hier zu leben war. Ich habe in verschiedenen Firmen gearbeitet, da ich sofort mein eigenes Geld verdienen wollte...leider hatte ich nur befristete Verträge für unglückliche, demotiviert Jobs bekommen wie z.b. Kundenservice, Disponentin oder zuletzt in Post-Abteilung bei einer Versicherungskammer. Ich habe mich immer sehr schlecht gefühlt.
Nach meinem letzen Job bei VKB und als arbeitslos melde ich mich bei Arbeitsagentur an.
Es wurde mir eine Ausbildung empfohlen und meine Ansprechpartnerin denkt, dass eine Ausbildung als Bürokauffrau-Management ein beste Richtung in der Zukunft ist. Nach viel Recherche, verstehe ich dass Bürokauffrau nicht für mich ist.
Wenn ich noch 2 Jahren meines Lebens (bin 31j.a.) für eine Ausbildung investieren muss ...dann okay...ich möchte zumindest eine Ausbildung suchen, die mehr für mich interessant kann und besonderes in meine Studium richtung nahe kommt.
So, schau ich noch bei Abeitsagentur und finde diese einzige Kurse: "Verwaltungsfachangestellter". Ich sehe sofort ein Licht für meine Zukunft ...Ich weiß, dass es nicht einfach ist , aber zumindest verstehe jetzt, dass ich in öffentlichen Ämtern arbeiten möchte.
Jetzt meine Fragen sind :
Nach die 2 Jahren Ausbildung in Verwaltungsfachangestelleter findet man schon in mittleren Dienst?
Kann ich nach der Ausbildung schon in gehobenen Dienst einsteigen da ich meine Bachelor und Master hinten mir abgeschlossen habe? Wie kann ich besser kombinieren? Was soll ich noch wissen oder tun damit ich dazu meine Qualifikation in diese Umfeld schätzen kann?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort und es tut mir sehr leid noch für die Fehler in den Text.
(Ich werde bald Private deutsche Unterrichten anfagen da ich nur selbst die sprache gelernt habe)
Saluti,
D.
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