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Geschrieben von: Gast, 15.01.2010, 23:15, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo,
kann mir jemand sagen, wer die Erschwerniszulage für einen Forstwirt festlegt? Ich erhalte eine solche Zulage, weiß aber nicht ob das eine "freiwillige" Leistung der Stadt ist oder aber eine tarifliche Leistung ist.

Danke im voraus.

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Geschrieben von: Gast, 14.01.2010, 18:26, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich habe eine Frage zum Steuerabzug in meinen Fall:

Ich bin Beamtin und bin seit Dezember 2009 Witwe.
Nun weiss ich von meiner Kollegin, die jedoch Angestellte ist, dass sie das erste Jahre Steuerklasse 3 behielt, nachdem ihr Mann verstarb.

Wird es bei der Beamtenbesoldung nach Lohnsteuer B ähnlich gehand habt oder bin ich sofort "Steuerklasse 1" - Single.

Ich danke für eure Antworten

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Geschrieben von: Gast, 13.01.2010, 21:47, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo an alle,

ich bin leicht verzweifelt und brauche dringend Hilfe .....
Ich bin seit ca. 2 Monaten arbeitslos und habe nun Aussicht auf eine Stelle als Servicekraft in einer kirchlichen Einrichtung. So, und nun das Problem: Auf die Frage wieviel ich verdienen werde konnte mir keiner eine genaue Antwort geben, mir wurde nur gesagt dass sich mein Gehalt nach dem bat-Tarif berechnen wird .... Toll.... seit 2 Tagen such ich nun ununterbrochen im Internet wie ich in diesem Tarif eingestuft werde und wieviel ich verdienen würde. Finde aber nichts .... Ein paar Angaben von mir, ich bin 22 Jahre alt, weiblich, ledig, keine Kinder, wohne in Stuttgart und habe keine Vorkenntnisse in diesem Beruf und keine abgeschlossene Ausbildung .... Ich hoffe nun irgendjemand kann mir weiterhelfen oder mir Tipps geben wie ich an diese Informationen ran komme .... Wäre euch sehr dankbar. Danke schonmal .... Icon_redface

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Geschrieben von: Hamburger Deern, 13.01.2010, 20:53, Forum: Jobcenter & BA, Antworten (6)

Hallo ins Forum,

hat jemand Informationen über das Auslaufen der Argen ?

Offiziell steht der Termin beim 31.12.2010.... und dann??!!

Zwischenzeitlich habe ich gehört, dass die Argen sich ca. Juni 2010 äußern sollen, wie sie es nun anstellen wollen, die Kommunen müssten ja auch mal informiert werden, so wegen Stellen, IT, Verfahrenswegen, ...

Weiß schon jemand was neues?

LG

Hamburger Deern

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Geschrieben von: Bea-mtin, 13.01.2010, 17:54, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo, nach 8 Jahren Mobbing wollte ich meine Behörde verlassen, ich sprach sogar beim Präsidenten vor und erzählte ihm vom Mobbing und bat ihn, mir keine Steine in den Weg zu legen, um wirklich die Behörde wechseln zu können, doch das Ergebnis war, das man mir 2 Tage später mitteilen ließ, dass ich die Bewerbung zurückziehen soll, weil man mich nicht weggehen läßt. Ich konnte zu dem Zeitpunkt nicht mehr, war durch das komplette Mobbing (hab alles, was man zu diesem Thema je gelesen hat, an mir selber durchgemacht) und war nur noch ein heulendes Elend. Nach einem viertel Jahr, ich hatte sowohl den schriftlichen als auch den mündlichen Eignungstest bestanden, wollte mich die neue Behörde. Sie bat um die Zusendung der Personalakte. Doch irgendetwas mußte danach passiert sein, denn ich erhielt nach weiteren 6 Wochen eine Absage. Es fiel für mich eine Welt zusammen. Eine Psycholgin nahm mich aus dem Arbeitsleben raus und brachte mich nach 2 Jahren in den Vorruhestand. Darin bin ich nun seit 7 Jahren. Allerdings ärgert mich mein bisheriger Arbeitgeber weiter - anstelle mich im Vorruhestand zu belassen, werde ich immer wieder zum Amtsarzt beordert. Ich habe mich seelisch mit dem geringen Gehalt und der vielen Freizeit arrangiert und kümmer mich um Naturschutz und will diesen Horror von Mobbing nicht mehr begegnen. Versteht mich nicht falsch - ich habe meine Arbeit geliebt und bin darin aufgegangen - doch zum Schluß saß ich mehrere Monate ohne Arbeit und ohne Kollegen da und keiner durfte zu mir, da diese dann auch gemobbt wurden. Meine Feindin war das "Röckchen" vom Vize, die alle gegen mich aufgestachelt hatte.
Nun zu meiner Frage. Meine bisherige Psychologin ist krank geworden (Krebs) und gibt ihre Praxis auf. Weiß jemand eine Psychologe/in oder Psychiater/in in Frankfurt am Main, die einem ebenso hilft?

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Geschrieben von: Gast, 12.01.2010, 21:21, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo,
unser BGM möchte in einer neuen Dienstanweisung für Microsoft Outlook festlegen, dass alle eingehenden Mails bei Abwesenheiten (Urlaub, Dienstreisen, Krankheit, etc.) mit der Einrichtung einer Regel an den Vertreter sowie einen Vorgesetzten weiterzuleiten sind.
Wir haben datenschutzrechtliche Bedenken, zumal man es doch gar nicht verhindern kann, dass den Mitarbeitern auch private Mails geschickt werden, selbst wenn sie selbst keine privaten Mails schreiben.
Wir stellen uns vor, dass statt der Weiterleitung nur eine Abwesenheitsnotiz versandt wird, mit einem Hinweis auf den Vertreter bzw. Vorgesetzten.
Gibt es eine Handhabe, die automatischen Weiterleitungen zu verhindern ?

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Geschrieben von: Schiff83, 12.01.2010, 16:47, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,

Wie sind eigentlich die Ansprüche bei einem Landesbeamten / in während der Elternzeit? Bekommt man irgendeine finanzielle Unterstützung während dieser Zeit?
Wenn ja, wie sieht diese aus?

Zudem würde ich gerne wissen, was es finanziell ausmacht bei einem A7-er Gehalt von Steuerklasse 1 in die Steuerklasse 3 zu wechseln?

Vielen Dank vorab!

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Geschrieben von: Gast, 12.01.2010, 01:20, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Guten Tag,

ich bin bisher in der E6 eingruppiert und habe mich nun auf eine Stellenausschreibung mit der E10 beworben. Ich habe eine 3-jährige Berufsausbildung absolviert, besitze allerdings weder Fachhochschulstudium noch Bachelor-Abschluss, wäre jedoch gerne bereit diesen zu erwerben. Welche Möglichkeiten bestehen?

Danke!

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Geschrieben von: Gast, 11.01.2010, 20:29, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo,

ich bin z.Zt in EG6 Stufe 2 und unbefristet beschäftigt. Intern habe ich mich beworben auf eine E8 Stelle, die befristet ist aufgrund einer Elternzeitvertretung (18 Monate). Gehe in paar Tagen zu einem Gespräch.

vorab aber schon eine frage:

in dem Fall, dass die Mutter wieder zurückkommt und die stelle wieder annimmt.

- muss das Personalamt mir wieder eine Stelle suchen, min E6??
bzw analog zu meiner jetzigen Stelle, ich meine auch nicht nur geldlich, sondern auch vom aufgabengebiet her, also in die poststelle möchte ich sicherlich nicht....

ich werde mir mal alles anhören, dennoch bin ich einwenig skeptisch...
ich hab zwar in den 18 monaten mehr geld, aber danach ist es halt ungewiss.

Für Antworten, eigene Meinungen und Anregnung wäre ich sehr denkbar Icon_smile

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Geschrieben von: Hamburger Deern, 11.01.2010, 15:47, Forum: AltTZ, Antworten (4)

Hallo und moin moin ins Forum!!!!

Kann mir jemand sagen, wo ich etwas zum Thema Vorruhestand / Altersteilzeit im ö. D. finden kann?

Oder kann mir jem. kurz die Voraussetzungen nennen, die erfüllt sein müssen, wenn man in den Vorruhestand möchte bzw. in Altersteilzeit gehen möchte?

Eine Kollegin sagt, dass das ganz allein die Verwaltung entscheidet...
Stimmt das????

Ganz liebe Zuckergrüße aus dem verschneiten Norden.

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Geschrieben von: Gast, 09.01.2010, 20:42, Forum: Fortbildung , Antworten (6)

Hallo zusammen,

ich hab im Sommer 09 meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten-Kommunalverwaltung Bayern abgeschlossen und bin nun in einer mitttelgroßen Stadtverwaltung beschäftigt.

Mir macht mein derzeitiger Job echt Spaß, nur möcht ich mich nun in irgendeiner Weise weiterbilden...

Ich hab auch schon nachgefragt, ob ich die Möglichkeit habe, den AL II zu machen, nur ist da mein Arbeitgeber nicht so begeistert, da in nächster Zeit keine passende Stelle frei wird.

Die Weiterbildung zur Verwaltungsbetriebswirtin kann ich leider nicht machen, da ich kein Fachabi bzw. Abi habe....

Kennt von euch jemand eine Möglichkeit, wie ich mich möglichst neben meinem Job weiterbilden kann?

Vielen Dank!

grüße!

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Geschrieben von: Gast, 09.01.2010, 00:48, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), - Keine Antworten

Die Stadt Köln und das Land NRW bieten eine neuerliche Posse:

Vor der Wahl des Oberbürgermeisters hatten sich SPD und Grüne in Köln verständigt, dass die Grünen die Wahl des SPD-Oberbürgermeisters unterstützen und dafür im Gegenzug die Kämmerer-Stelle besetzen dürfen. Gesagt getan.

Doch der Regierungspräsident Hans Peter Lindlar hat dem Klüngel einen Riegel vorgeschoben und den Ratsbeschluss mit der Berufung des IT-Fachmanns Jörg Frank beanstandet. Frank besitze keine Führungserfahrungen und erfülle daher nicht die Anforderungen der Gemeindeordnung. Daraufhin hat Frank nun seine Kandidatur zurückgezogen.

Kommentar: Es ist wohl einmalig, dass die eigentlich übliche Besetzung eines kommunalen Spitzenpostens nach Parteibuch, auch Ämterpatronage genannt, seitens der Kommunalaufsicht verhindert wird. Dies scheint auf den ersten Blick gerechtfertigt, schließlich besitzt Frank als Informatiker ohne Führungserfahrung nicht die nötigen Kompetenzen für einen Kämmerer. Zweifellos haben es SPD und Grüne hier übertrieben - üblicherweise werden Parteimitglieder ausgewählt, die wenigstens ansatzweise den Anforderungen enstprechen.
Gleichwohl darf man nicht verkennen, dass der Regierungspräsident Lindlar CDU-Mitglied ist und als gelernter Lehrer (Deutsch und Erdkunde) ebenfalls keine Kompetenzen für seine Stelle besitzt.
Da fällt einem gleich wieder das böse Wort von der Bananenrepublik ein ...


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Geschrieben von: Anette T., 08.01.2010, 14:39, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo, es fällt mir etwas schwer, meinen Urlaubsanspruch nachzuvollziehen:

Ich bin 34 Jahre alt und habe einen befristeten Teilzeit-Arbeitsvertrag vom 16.02.2009 bis 28.01.2010.

Ich arbeite 25 Wochenarbeitsstunden, also in Teilzeit 64% und pro Woche 3 volle Arbeitstage (Die,Mi,Fr)

Mir steht ein Gesamturlaub von 13 Tagen zur Verfügung. Selbst wenn ich nur volle Kalendermonate dem Anspruch zugrundelege, kann diese Berechnung des Urlaubsanspruchs doch nicht stimmen, oder?
Kann mir jemand helfen?

Vielen Dank!

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  VBL
Geschrieben von: etlam, 08.01.2010, 10:38, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo,

ich habe eine Frage zur VBL.

Ich bin seit April 2009 an meiner Hochschule angestellt. Damals meinte der Personaler, es wäre schon richtig von mir auf die "VBL" Versorgung "nicht" zu verzichten. Er wusste aber schon, dass ich nicht ewig an der Hochschule bleiben möchte. Auch mein Fehler, habe nur Zusatzversorgung gelesen und meinte das wäre toll....
Wenn ich es richtig sehe, hätte ich damals "ja" sagen müssen um in diese "VBL Extra" reinzukommen - diese wo man auch was bekommt wenn man die 60 Monate nicht erreicht.

Was habe ich für Möglichkeiten?
- Wechseln in die VBL Extra geht wohl nicht
- Privat die fehlenden Monate mitzahlen auch nicht?
- Wenn ich die 60 Monate nicht erreiche ist das ja so ähnlich wie mit Geld geheizt zu haben (wobei mir das ja noch Wärme gebracht hätte)
- Auf Teufel komm raus die 60 Monate hier bleiben
- Davon ausgehen, dass ich irgendwann wieder mal im offentl. Dienst tätig bin

Mehr fällt mir momentan nicht ein. Die VBL Stelle meinte verkürzt, entweder 60 Monate oder keine Kohle...

Grüße
Malte

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Geschrieben von: Nobby, 06.01.2010, 10:33, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Ich bin niedersächsischer Beamter der Bes.Gr. A9.
Mit dem Dezembergehalt erhält man in Niedersachsen Sonderzahlungen für Kinder.
Für das erste und zweite Kind jeweils 120,-- Euro. Für das dritte Kind 400,-- Euro.
Maßgebend ist, ob man für die Kinder im Dezember Kindergeld erhält.
Nun musste mein Ältester am 01.10.2009 seinen Grundwehrdienst antreten und ich bekomme
für ihn kein Kindergeld und entsprechend auch keine Sonderzahlung mehr. Soweit korrekt.
Jedoch sehe ich bei der derzeitigen Länge des Grundwehrdienstes hier eine Ungleichbehandlung.
Wäre er erst zum 01.01.10 eingezogen worden, hätte ich für Dezember 2009 noch die Sonderzahlung erhalten und für Dezember 2010 schon wieder, weil dann der Grundwehrdienst schon beendet ist. Künftig bei sechsmonatigem Grundwehrdienst trifft dies auch für zum 01.04. eingezogene Kinder zu.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

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