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Geschrieben von: Gast, 01.05.2012, 20:41, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Kann ein AG auf bestimmten Stellen immer nur Zulagen gewähren oder ist dies nur bei vorübergehenden Stellen (bzw. vorübergehend anfallenden Arbeiten) möglich? Oder andersherum, kann auf dauerhaften Stellen ständig nur mit Zulagen gearbeitet werden oder ist dies nicht zulässig und ein AG muss die Stelle ab einem bestimmten Zeitpunkt entsprechend der korrekt bewerteten Eingruppierung ausschreiben und besetzen?

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Geschrieben von: Gast, 01.05.2012, 13:17, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (8)

Kann ein AG Personen für ein paar Jahre in eine höhere Gehaltsstufe eingruppieren (hier E9) und wenn sie in die Stufe 5 dieser Gehaltsstufe kommen würden, wieder auf einen anderen Arbeitsplatz umsetzen und zurückgruppieren? Ist solch ein Konzept zulässig oder verstößt es gegen die rechtlichen Regelungen? Diese Arbeitnehmer müssten dann ja quasi ihre Ansprüche, die sie über Jahre erarbeitet haben um in die Stufe 5 zu gelangen, verlieren.
Falls so etwas zulässig ist, in welchen Fällen?

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Geschrieben von: Gast, 01.05.2012, 13:12, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Kann ein AG eine behinderte Person (derzeit 40 GdB), die er schon über 20 Jahre beschäftigt, aufgrund der Behinderung auf einen anderen Arbeitsplatz umsetzen UND deshalb eine Gehaltsstufe zurückgruppieren ? Ich dachte, dass er zunächst prüfen muss, ob er einen gleichwertigen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, bei welchem die Behinderte gut eingesetzt werden kann. In einer großen Behörde von über 1000 Mitarbeitern sollte das eigentlich kein Problem sein. Gibt es hierzu §§ im TVÖD? Oder zählt noch der BAT, wenn ja welche §§ kämen in Betracht? Ich kann dazu nichts finden. Sieht TVÖD und oder BAT eine Verdienstsicherung vor?
Oder gilt dies erst bei Schwerbehinderung und wenn ja, gibt es dazu einen § im TVÖD?
AGG und Integrationsvereinbarung kenne ich schon. Letztere bezieht sich aber fast nur auf Schwerbehinderte.

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Geschrieben von: kunibert, 30.04.2012, 14:54, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Neuling an Alle,
ist es möglich, daß jemand der Bauhofleiter einer Gemeinde wird, der keine abgeschlossene Berufsausbildung hat? Icon_cry Wenn ja, darf die Gemeinde so jemand dann auch einstellen?
Richtige Antworten wären echt klasse! Icon_razz
kunibert

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Geschrieben von: Gast, 30.04.2012, 08:27, Forum: Fortbildung, Antworten (7)

Hallo!

ich würde gerne den A II machen...
Leider unterstützt mich mein Arbeitgeber dabei nicht.

Ist es möglich den A II nebenberuflich und auf eigene Kosten zu besuchen?
-Niedersachsen-



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Geschrieben von: Gast, 29.04.2012, 19:36, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich bin zur Zeit wegen eines Bandscheibenvorfalls bis Ende Mai krank geschrieben. Ab 1. Juni habe ich genehmigten Urlaub und will mit der Familie ins Ausland.

1. Kann ich mich einen Tag vor Ablauf der Krankmeldung zum 1. Urlaubstag gesund melden?
2. Darf der Dienstherr den Urlaub noch streichen?
3. Darf die Krankschreibung durch Urlaub unterbrochen werden, wenn es zur Wiedererlangung der Gesundheit dient?

Vielen Dank für eure Antworten.

Lieben Gruß
Gast

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Geschrieben von: Gast, 29.04.2012, 09:15, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo,
ich wohne bisher in NRW und habe mir zur Landtagswahl am 13.5. schon die Briefwahl- Unterlagen zuschicken lassen. Ich habe jetzt aber eine schöne Wohnung im Nachbarort gefunden, der in Niedersachsen liegt. Ich werde am 1.5. dort einziehen. Meine Frage: Kann ich meine Briefwahl-Stimme noch abgeben und ist meine Stimme gültig oder bin ich aufgrund des Umzugs nicht mehr wahlberechtigt ? Kann ich vielleicht tricksen und mich erst nach der Wahl ummelden ? Ein Bußgeld oder ähnliches möchte ich aber nicht riskieren.
Gruß
Heiko

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Geschrieben von: Gast, 28.04.2012, 19:13, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo,

ich bin 1986 in der DDR geboren. Meine Mutter ist deutsch und mein Vater Deutscher türkischer Abstammung. Ich bin ganz normal deutsch aufgewachen und habe nie türkisch gelernt.

Vor kurzem habe ich jedoch von meinem Vater erfahren, dass er damals zu meiner Geburt eine türkische Geburtsurkunde -"den Nüfüs" - beantragt hat. Nach dem türkischen Staat wäre ich laut meines Vaters ein Türke. Ich habe nur die Urkunde und keinen türkischen Reisepass.

Dementsprechend bin ich dabei, dem Konsulat meine Wehrdienstbescheinigung aus meiner 2 jährigen Zeit bei der Bundeswehr zu übergeben. Damit die mich nicht bei einem Türkei-Urlaub verhaften können.

Laut meines Vaters, darf ich nun die türkische Staatsangehörigkeit beantragen ohne die deutsche zu verlieren. Stimmt das?

Wenn ich den türkischen Pass bekomme, gedenke ich das zu tun. Jedoch niemals auf Kosten des deutschen Pass! Oder muss ich zum türkischen Konsulat und mich dort aus dem Register entfernen lassen? Wenn das überhaupt geht?

Könnte ich bitte den Paragraphen bekommen, wo genau steht welche Optionen mir nun zur Verfügung stehen.

Vielen Dank und herzliche Grüße


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Geschrieben von: Gast, 28.04.2012, 16:22, Forum: Fortbildung, - Keine Antworten

Moin,

ist hier jemand unter euch, der heiße Tipps zu den Prüfungsinhalten der anstehenden AII-Abschlussklausuren hat?



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Geschrieben von: Frank-65, 28.04.2012, 09:05, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Moin an alle
Beschäftigter A seit Januar 2008 im ÖD jetzt mit EG 5 Stufe 3, Beschäftigter B seit März 2012 im ÖD, mit befristeten Arbeitsvertrag auf 1 Jahr, wurde gleich mit EG 5 Stufe 4 eingestellt. Der PR wurde über die Einstellung informiert, wusste aber nicht das er bei der Entgeltstufe ein Mitspracherecht hat. Verstößt diese Einstufung in 4 nicht gegen geltendes Recht? zumal die Voraussetzung für die Stufe 4 in keinster weise gegeben sind weder im Vorfeld, vorheriger Arbeitgeber nicht ÖD, noch in der Qualifikation.
Gruß Frank

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Geschrieben von: Frank-65, 28.04.2012, 08:32, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo zusammen
Meine Frage; Beschäftigter A, Befristeter Arbeitsvertrag auf 1 Jahr mit dreimonatiger Probezeit möchte nach zwei Monaten, innerhalb der Probezeit, 15 Tage Urlaub haben, muss/darf ihm dieser gewährt werden und wenn ja auf welcher Grundlage.
Gruß Frank

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Geschrieben von: RudolfRenntier, 27.04.2012, 20:44, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo
ich arbeite im Öffentlichen Dienst. Tvöd4.
Bin ziemlich neu dort, und habe nicht viel Ahnung davon.

Frage. Habe diesen Monat (für 04/12) das gleiche Gehalt bekommen, wie sonst auch, die letzten Monate auch. Wann bekomme ich denn mehr Geld?
Es soll doch sogar ab 03/12 rückwirkend mehr geben?

Verstehe das nicht....Wie verhält sich das?
Wieviel Geld würde ich ca. mehr bekommen bei Tvöd 4 und 1 Jahr Zugehörigkeit?

Gruß




Müsste da auch noch mal über eine andere Sache, mit einen Öffentlichen Dienst Experten reden, per PN!
Geht das?
Gruß

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Geschrieben von: Taschentuch, 27.04.2012, 15:25, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Hallo,

wir sind dabei, die wesentlichen Produkte gem. § 4 Abs. 7 GemHKVO Niedersachsen zu bestimmen.
Dabei soll es sich u.a. ja auch um die durch die Kommunalpolitik steuerfähigen Produkte handeln. Gleichzeitig sind hierzu Kennzahlen und Ziele zu bilden. Wir haben ca. 50 Produkte und werden wohl 20 wesentliche Produkte benennen.

Ich stelle mir die Frage, ob die Kernprodukte (111 u.a.) ebenfalls zu den steuerfähigen Produkten zählen. Denn (Stichwort Interne Leistungsverrechnung) eigentlich ist hier eine Steuerung direkt nicht möglich, sondern nur indirekt über die leistungsverrechnenden Produkte.
Andererseits mutet es eigenartig an, wenn man "dicke Brocken" (bezogen auf das Euro-Volumen) wie das Produkt "Personal" nicht als wesentliches Produkt bezeichnet.

Wie haben dies andere Kommunen gehandhabt?

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael

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Geschrieben von: Gast, 27.04.2012, 10:03, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo,
Kann mir jemand sagen was für Rechte man als Ersatzmitglied bezüglich der Informationen über abgehaltene Personalratssitzungen hat ? Gibt es sowas wie eine Informationspflicht und wo steht das ??

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Geschrieben von: JenSie, 26.04.2012, 14:02, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo ins Forum,

ich bräuchte zu nachfolgendem Sachverhalt mal bitte Eure Hilfe und Unterstützung:

Der Dienststellenpersonalrat unseres Amtes (Stadt in Ba-Wü; Baden-Württembergisches LPVG) umfasste nach der letzten Wahl insgesamt 11 Mitglieder. Hiervon waren/sind 9 KollegInnen AngestelltenvertreterInnen, 2 Sitze stehen rechnerisch der Gruppe der Beamten zu. Die BeamtenvertreterInnen haben beide ihr Mandat im Personalrat niedergelegt, nachdem die einzige Nachrückerin aus dem Dienst unseres Amtes ausgeschieden ist, haben/hatten wir keine/n NachrückerIn für die Beamten mehr. Wir haben dann im Gremium versucht, eine Nachwahl zu organisieren - die Nachwahl konnte mangels KanditaInnen nicht stattfinden. Bei über 50 Beamten/Beamtinnen hat sich tatsächlich niemand gefunden, der/die dazu bereit ist, für die beiden Beamtenmandate zu kandidieren.

Nachdem wir als 11-er Gremium gestartet sind, hatten wir uns bei der Konstituierung des Vorstandes neben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterin (Beamtenvertreterin) auch zwei Mitglieder (Angestelltenvertreterinnen) in den erweiterten Vorstand gewählt.

Momentan stehen wir vor folgenden Diskussionen:

1.) haben wir, nachdem die Nachwahl für die Gruppe der Beamten nicht zustande gekommen ist, die Möglichkeit, die beiden freien Sitze des Gremiums durch Ersatzmitglieder aus dem Angestelltenbereich zu besetzen?

Hierzu haben wir im Gremium unterschiedliche Rechtsauffassungen gefunden. Eine Kollegin des PR, die Mitglied bei der GEW ist, hat sich dort erkundigt und die Auskunft erhalten, wir könnten entsprechend § 7 der Wahlordnung die freigewordenen Sitze der BeamtInnen mit den Nachrückern aus dem Angestelltenbereich auffüllen. Gibt es zu dieser Fragestellung eine gesicherte Rechtsgrundlage? (Der für uns zuständige verdi-Sekretär hat uns auf entsprechende Nachfrage mdl. mitgeteilt, dass wir das Gremium nicht aufstocken dürfen und somit für die verbleibende Legislaturperiode mit 9 Angestellten-Mandaten auskommen und gleichzeitig über beamtenrechtliche Fragen mit entscheiden müssen).

2.) wie ist auf rechtlich korrekte Weise bezüglich des nach dem Ausscheiden der Beamtenvertreterin (gleichzeitig erste Stellvertreterin unserer Vorsitzenden) frei gewordenen Vorstandspostens zu verfahren?

Ich persönlich lese die §§ 33 und 34 des LPVG dahingehend, dass wir bei einer Stärke von 9 Mitgliedern dem Grunde nach keinen rechtlichen Anspruch auf einen erweiterten Vorstand mehr haben und somit eigentlich 2 Vorstandssitze "überflüssig" sind. Dies bedeutet meiner Meinung nach, dass wir - für den Fall, dass wir das Gremium nicht wie unter Punkt 1 skizziert auffüllen können - aus der Gruppe der AngestelltenvertreterInnen heraus die Position der/des
stellvertretenden Vorsitzenden neu wählen müssen. Auch hierzu bräuchte ich bitte Euren Rat, gerne auch mit entsprechenden §§ untermauert :-)

Ich danke Euch für die Hilfe und freue mich auf Eure Antworten.

LG
J.


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