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Hallo zusammen,
im Rahmen meiner Bachelorthesis an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW befasse ich mich mit der Frage, ob das Boreout-Syndrom häufiger im öffentlichen Dienst - speziell in der Kommunalverwaltung - als in der Privatwirtschaft auftritt. Zu diesem Zweck habe ich folgende Umfrage erstellt und möchte Sie bitten, sich daran aktiv zu beteiligen.
https://lamapoll.de/Boreout/
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Jennifer Claßen
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Hallo zusammen,
ich habe mal einige Fragen zu meiner Höhergruppierung und hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen.
Habe mich versucht ein wenig in die Thematik einzulesen, aber konkret hab ich nicht gefunden.
Zum 01.01.2016 wurde ich von E 8 nach E 9 ( Endstufe 5) höhergruppiert. Mir wurde gesagt, dass es sich dabei um die „Kleine E 9“ handeln würde.
Hier einen Auszug meiner Stellenbewertung:
Das Aufgabengebiet der Stelleninhaberin ist durch die Anwendung vielfältiger und schwieriger Rechts- und Verwaltungsvorschriften, sowie der Auseinandersetzung mit umfangreicher und kontroverser Rechtsprechung gekennzeichnet. Sie benötigt daher gründliche, umfassende Fachkenntnisse i. S. der Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe BAT. Die Bandbreite dessen, was die Stelleninhaberin kennen und beachten muss, geht über das Maß dessen hinaus, was die Tarifparteien unter gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen verstehen.
Da die Stelleninhaberin auch eigenständig arbeitet und entscheidungsreife Vorlagen erstellt, wobei ihr weitgehende Beurteilungs- und Ermessensspielräume zur Verfügung stehen, ist weiter anzunehmen, dass sie für den überwiegenden Anteil an ihrer Gesamtarbeitszeit selbstständige Leistungen in tarifrechtlichen Sinne erbringt.
Darüber hinaus bestehen keine Bedenken, davon auszugehen, dass es sich um besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten im Sinne der Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 1a BAT handelt.
Nach der Anlage 3 zum TVÜ- VKA entspricht dieses Bewertungsergebnis der Entgeltgruppe 9 TVÖD.
Würde mir nicht aufgrund der Stellenbewertung die „Große E 9“ d.h. mit Endstufe 6 zustehen??
Gibt es Unterschiede in der kleinen E 9 bezüglich der Stufenaufstiege. Habe gelesen, dass viele eine verzögerte Stufenaufstieg in der Stufe 4 zur Stufe 5 haben? Von unserer Personalabteilung wurde mir nur mitgeteilt, dass ich durch meine Eingruppierung die Stufe 6 nicht erreichen kann, aber über einen verzögerten Stufenaufstieg ist mir nichts bekannt.
Durch den neuen Tarifabschluss soll ja 2017 die Entgelttabelle des TvöD VKA geändert werden. Welche Stufe würde ich dann zugeordnet werden. E 9 a oder E 9 b?
Ich hoffe ich könnt mir bei diesem Thema etwas weiterhelfen
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Hallo zusammen,
kurz zu meiner Person:
Ich bin derzeit noch 20 Jahre alt und habe letztes Jahr meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten mit der Gesamtnote "gut" abgeschlossen und wurde daraufhin in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit EG 5 bei einer mittelgroßen Stadt in Bayern übernommen. Als Schulabschluss besitze ich die Mittlere Reife. Ich werde dieses Jahr voraussichtlich mit dem zweijährigen Angestelltenlehrgang 2 bei der BVS beginnen.
Allerdings möchte ich nach dem AL 2 gerne weitermachen, da bei uns in der Kommune mit dem AL 2 bei E9 spätestens E10 Feierabend ist. Nun möchte ich gerne Wissen, ob es sinnvoll ist nach dem AL 2 noch das Studium für die Beamtenlaufbahn des gehoben Dienstes (QE3) dran zuhängen? Da mir die Vorzüge eines Beamten z.B. Pension, private Krankenversicherung, Familienzulage, höheres Nettogehalt aufgrund der geringen Abzüge, doch sehr ansprechen.
Auf der Seite des LPA heißt es als Voraussetzung (Fach)-Hochschulreife oder Hochschulzugangsberechtigung über erfolgreiche berufliche Fortbildungsprüfungen, darunter müsste doch der AL 2 fallen, da man dadurch die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung in Bayern erhält? Angenommen ich würde 2018 erfolgreich den AL 2 beenden, könnte ich dann bereits zum 01.10.19 mit der QE3 beginnen oder funktioniert das aufgrund der frühen Bewerbungsfrist (Mitte 2018) nicht und wie sieht es mit Rückzahlungsverpflichtung für den AL 2 aus,wenn ich die QE3 bei der gleichen Kommune machen würde?
Zudem wäre ein Verkürzung der QE3 möglich, aufgrund der Berufserfahrung im öffentlichen Dienst bzw. den AL2, da sich die Lerninhalte ähnlich sind und wird meine Berufserfahrung als Angestellter später bei den Erfahrungsstufen angerechnet oder Beginn ich dort wieder in Stufe 1? Hat jemand von euch diesen Weg eingeschlagen und könnt es mir empfehlen?
Oder sollte ich nach dem AL 2 studieren um als Angestellter höher zu kommen? Welche Studiengänge würden sich hierzu eignen?
Wäre euch sehr dankbar, wenn jemand ein paar Antworten zu den genannten Fragen geben könnte.
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Wo wird im TVÖD ein Datenschutzbeauftragter eingruppiert?
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Moin Moin,
bekommt jemand der dienstunfähig ist und der die Mindespension bekommt auch den Familienzuschlag ausbezahlt?
Beispiel: Du hast 5 Kinder und bekommst zur Mindestpension noch die ca. 1300€ Familienzuschlag zusätzlich ausbezahlt???
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Mein Wunsch ist es, einen Auflösungsvertrag auf Grund meiner Krankheit beim Landesschulamt nach 25 jähriger Lehrzeit einzureichen. So wie es aussieht wird er im Einvernehmen ausgestellt.
Meine Frage lautet, steht mir eine Abfindung zu oder kann ich auf eine Abfindung bestehen?
Darf ich überhaupt nach einer Abfindung fragen? Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst und seit 1991 Grundschullehrerin in Sachsen- Anhalt. Ich bin seit 1979 im Schulwesen tätig und den erlernten Beruf konnte ich erst seit 1991ausüben.
Über eine Auskunft wäre ich sehr dankbar.
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Hallo,
wie sind Kinderkrankenschwestern in einer Kita (Gruppendienst 0-3 Jahre) einzugruppieren?
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Hallöchen,
ich würde gerne neben meinem Hauptberuf (ZFA) einen zweiten Berufsgang wählen. Nun meine Frage:
Hat schon jemand in Rheinland Pfalz eine Ausbildung zur VFA per Abendschule gemacht? Wenn ja wann/wo/wie ist das abgelaufen?
Im Internet findet man zwar ein bisschen was, aber nichts, was meine Fragen wirklich beantwortet.
Mich würde es wirklich brennend interessieren, was mir das ganze dann abverlangen würde.
Ich hoffe es hat schonmal wer gemacht und freu mich über Anworten.
Gruß
AC
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Hallo alle zusammen,
ich habe meinen A1 Lehrgang beendet und möchte euch meine Leitfäden anbieten. Zum wegwerfen sind die zu schade. Ich biete sie hier für 20,00 € an. Wer Interresse hat bei mir kurz melden.
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gleichzeitig zu den Wahlen zum Personalrat 2016 werden auch wieder die Frauenvertretungen gewählt. Da ich als Wahlvorsitzende bestimmt wurde such ich nun nach Formularen bzw. Vordrucken. Meine Vorgängerin hatte solche bei den Wahlen im Jahre 2012. Leider kann ich diese Kollegin nicht mehr erreichen und auf den entsprechenden Computern sind diese Vordrucke nicht mehr vorhanden.
Kann mir jemand helfen?
Vielen lieben Dank.
B.
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Hallo.. 
ich arbeite in einem Eigenbetrieb einer Stadtverwaltung. Ich habe 2014 meinen Angestelltenlehrgang I absolviert und die Voraussetzung, dass ich dieses Jahr den AL II beginne, habe ich. Jedoch spielt mein Chef nicht mit, dh. das Personalamt würde der Anmeldung am Lehrgang zustimmen, aber der Chef meines Eigenbetriebs verbietet mir die Teilnahme am Lehrgang. Geht das denn so einfach, mir die Weiterbildung zu verbieten?? Oder habt ihr Tipps für mich, wie ich doch noch zu meinem Lehrgang komme??
Vielen Dank im Voraus...
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Liebe Community,
ich wurde zum 01. Januar als Bachelor mit E11 Stufe 3 eingestellt, da ich mehr als 4 Jahre Berufserfahrung im erforderlichen Fachgebiet vorweisen kann.
Nun habe ich zwischenzeitlich meinen Master abgeschlossen, bin aus dem öffentlichen Dienst in die Industrie gewechselt und werde nun (mit einer Unterbrechung von 1 Monat) auf der gleichen Stelle wieder eingestellt.
Da ich mich von extern bewerben musste, möchte man mich nun als Master in E13 Stufe 1 einordnen - wodurch ich weniger beziehen würde, als vormals als Bachelor.
Gibt es irgendwelche Beschlüsse o.ä. die mir Argumente liefern, dass meine Wiedereinstellung mit mind. Stufe 2 (auch als Externe) erfolgt? Das Argument lautet "intern wäre die Stufe 2 möglich gewesen, da Sie von Extern kommen, kann man da leider nichts machen".
Ich kann das nicht nachvollziehen. Meine Berufserfahrung sowie Qualifikationen haben sich ja seitdem gesteigert?!
Freue mich über Eure Unterstützung.
Grüße
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Guten Tag zusammen.
ich habe die Möglichkeit eine Stelle anzunehmen in einer Stadtverwaltung und würde gerne in Erfahrung bringen wie es da mit der Eingruppierung aussieht.
Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 8 ausgeschrieben.
Ich bin seit Januar mit meiner Ausbildung zum VFA fertig und arbeite bei einem Bundesamt.
Im Vorstellungsgespräch bei der Stadt wurde mir gesagt, dass ich wie ein Azubi der Stadt anzusehen wäre, da ich erst im Januar meine Ausbildung beendet habe und deshalb würde ich nach Einstellung erst einmal die EG5 bekommen.
Dann bei einer "Bewährungszeit" von 6 Monaten die EG6 und nach einem weiteren Jahr die EG8.
Die Frage ist, ob dies so richtig ist?
Denn ich habe gelesen, dass es seit (ich glaube) 2006 keine Bewährungsaufstiege mehr gibt und somit müsste ich doch eigentlich sofort ab dem ersten Arbeitstag bei der Stadt die EG8 bekommen, da die Stelle ja auch mit der EG8 bewertet ist.
Ich würde mich über eine fachkundige fundierte Antwort sehr freuen.
VG und danke im Vorraus
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Hallo Zusammen,
so wirklich blicke ich nicht durch wie die Eingruppierung in die Stufen funktioniert.
Folgendes: Ich habe eine Stelle gefunden, die mit E11 ausgeschrieben ist. Fange ich jetzt automatisch bei Stufe 1 an oder wird mir in irgendeiner Form meine Berufserfahrung (10 Jahre freie Wirtschaft) angerechnet, so dass ich z.b. gleich in Stufe 3 einsteige?
Über Antworten ware ich sehr dankbar
Grüße
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Hallo liebe Mitglieder und Interessierte!
Angesprochen sind alle, die in diesem Jahr ihren Vorbereitungsdienst in der dritten Qualifikationsebene beginnen. Der fachliche Schwerpunkt liegt dabei auf die allgemeine innere Verwaltung mit Studienort in Hof. Aber auch die Anwärter anderer Studienrichtungen sind gerne willkommen. Es wurde bei Facebook eine Gruppe gegründet zum ersten Austausch und/oder Kennenlernen der künftigen Studierenden. Die Gruppe heisst bei Facebook "FHVR Hof ab 2016". Ein Link konnte nicht geteilt werden.
Viele Grüße
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