Neue Themen
Diskutieren Sie gerne mit und helfen Sie, noch offene Fragen zu beantworten.
Hallo !!!
zunächst möchte ich mich entschuldigen, dass es ein wohl etwas längerer Text wird...
Ich arbeite in einen Hotel also Allrounder, sprich ich kümmer mich um die Gartenpflege, kleinere Reparaturen, ich begrüsse die angereisten Gäste und zeige ihnen ihr Zimmer.
Die Nacht von Freitag auf Samstag bekam ich immer schlechter Luft und hatte tierische Brustschmerzen. Kurz gesagt ging es ins Samstag morgen per RTW ibs KKH mit mir..
Nach Blutabnahme und EKG wurde ein Herzinfarkt ausgeschlossen ,doch leichte Brustschmerzen und schweres Luft holen ist geblieben . Aber mein Zustand hatte sich so gebessert, dass ich nach 8 std kkh entlassen wurden bin und eine Krankschreibung bis Sonntag bekam und mich am Montag morgen an meinen Hausarzt wenden sollte ...
Meine Eltern holten mich ab und brachten für mich auch die Krankmeldung vom Krankenhaus zu meinem AG . Wobei meine Eltern sagten, dass ich bei ihnen wäre und dort auch übernachte weil sie sich Sorgen machten .
Am Sonntag kam mein AG zu meinen Eltern und behaupteten, dass sie im Kkh angrufen hätten und dass nichts bei mir wäre .
Erste Frage ...
Darf der Arbeitgeber im kkh anrufen ?? Bzw darf das KKh Informationen an meinen AG geben ??? Oder unterliegt das dem Datenschutz ?
Nun bin ich wieder zuhause ( das problem ist wo ich arbeite wohne ich auch, heißt AG=Vermieter)
Nun klingelt das Telefon ..aber da ich schwer sprechen kann wegen meiner Luft gehe ich nicht ans Telefon ..die Nummer ist von meinen AG ... die wissen aber das ich schwer Luft bekomme
2 Frage ...
..bin ich verpflichtet ans Telefon zu gehen ????
Ich befürchte aber auch, dass ich bald eine Kündigung für Wohnung und Arbeit erhalten werde ...
3 Frage ...
Darf er mich im Krankheitsfall kündigen ??
Bin ehrlich hätte nichts gegen die Kündigung weil das nachstellen bei meinen Eltern und der Kontrollwahn im Moment sogar meine Psyche angreift und das ganz klar auch wieder auf meinen körperlichen Zustand auswirkt
Ich bedanke mich im voraus für die Antworten
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hi,
kann mir jemand schreiben, wie oft die Erklärung, dass die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG aufgrund einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht bereits in einem anderen Dienst- oder Auftragsverhältnis berücksichtigt worden ist oder berücksichtigt wird, vorgelegt werden sollte.
Vielen Dank
Grüße Fränklin
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo,
ich (Beamter) bin seit ca. 7 Monaten arbeitsunfähig wegen Depressionen und wohl in der nächsten Zeit noch nicht arbeitsfähig. Jedoch haben wir schon letztes Jahr unseren Jahresurlaub (Flugreise) geplant und auch gebucht.
Nun meine Frage: Muss ich bei meinem Arbeitgeber die Erlaubnis einholen, um in den Urlaub zu fliegen oder reicht es aus, diesen nur beim Arbeitsgeber anzumelden? Mein Arzt befürwortet den Urlaub. Er ist hilfreich für meine Genesung, dies habe ich auch schriftlich.
Hat jemand Erfahrung damit oder war auch schon in dieser Lage?
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhilfen könnte.
Herzliche Grüße, Uli
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen, ob sich diese Zulage nach der speziellen Stelle richtet, die man innehat und ob man die Zulage dann bei einem Stellenwechsel wieder verlieren kann.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo, stehe vor der schwierigen beruflichen Entscheidung, mich jetzt schon für mein ganzes Berufsleben festlegen zu müssen.
Welche Vor- und Nachteile hat ein Studium als Beamtenanwärter im gehobenen Dienst?
Sollte man diese Chance nutzen, da nach dem Studium eine Verbeamtung mit Besoldung in A10 zur Aussicht steht? Oder ist ein "normales" Studium besser? Welche Möglichkeiten hat man nach der Verbeamtung vom gehobenen in den höheren Dienst aufzusteigen? Kann man mit der Besoldung überhaupt in München finanziell über die Runden kommen? Der Verdienst ist ja doch um einiges niedriger als in der freien Wirtschaft, wenn man noch die Pkv vom Netto abzieht. Wenn es mir in München nicht gefallen sollte, habe ich die Chance, zu einer anderen Behörde in einer anderen Stadt zu wechseln? Geld steht zwar für mich nicht an erster Stelle, eher die Aussicht auf einen sicheren Arbeitsplatz und vor allem die Tätigkeit.
Ich möchte halt einfach alle Vor- und Nachteile abwägen, um nicht die falsche Entscheidung zu treffen.
Jetzt beantworten / kommentieren!
HUHUU
Hat irgendjemand ''Lösungen'' oder weiß, was bei den Klausuren rauskommt/rauskommen muss?? Speziell bei den Klausuren Abgabenrecht und Recht der Gefahrenabwehr.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo liebe Gemeinde,
in gut 2 Wochen finden in NRW die Neuwahlen der Personalräte statt. Ich bin erstmalig aufgestellt auf unserer Gewerkschaftsliste und die Gewerkschaftsmitglieder haben in einer
Vorabstimmung mich auf Plazt 1 gesetzt. Ich bin in Personalratsarbeit unerfahren habe aber sehr viel Rückendeckung von vielen Kollegen die mir auch sofort den Vorsitz zutrauen.
Ich selbst traue es mir auch zu aber ab und zu habe ich Zweifel ob das gut ist. Problem wird nur sein, dass wenn ich es nicht machen würde, der Kollege der anderen Gewerkschaft, die vermutlich nur 2 Sitze bekommt es macht und von den meisten nicht gewünscht wird.
Ich würde gern mal ein paar unabhängige Meinungen von Euch hören, wobei ich weiß, dass es schwer ist zu beurteilen wenn man die betreffenden Personen nicht kennt.
Vielleicht doch ein paar Daten!
Personalrat besteht aus sieben Personen, einer davon komplett freigestellt!
90% Beamte, 10% Beschäftigte
6 Beamtenvertreter, 1 Beschäftigtenvertreter
Ich selbst bin schon 14 Jahre in der Behörde!
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo Zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir etwas Klarheit verschaffen.
Bin jetzt seit letztem Jahr im PR und gleich Vorsitzende geworden- Frischling also.
Weil sich die AzV (Arbeitszeitverordnung bei Beamten) geändert hat, möchte der Dienstherr natürlich die Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit bei uns im Haus anpassen. Gleichzeitig wurde der Wunsch von der Leitung geäußert, dass die Rahmenarbeitszeit die bisher von 06:00 - 19:00 Uhr besteht auf 06:30 Uhr angehoben wird. Das ganze wird nur recht Fadenscheinig begründet und vom vorherigen PR wurde mir schon zu verstehen gegeben, dass das in der Vergangenheit immer wieder mal vom DL in Angriff genommen wurde.
Jedenfalls habe ich meinen Kollegen aus dem PR eine Vorabinfo per Mail zugesandt, in welchem ich auch kurz erläutert habe, dass die bisherigen Ausführungen vom DL nicht ausreichend sind um eine Anhebung der Zeiten zu rechtfertigen.
Einen Tag später erhalte ich eine E-Mail der Geschäftsleitung in dem der Vorschlag nochmal konkretisiert wurde - da es offensichtlich zu Missverständnissen gekommen sei, als mir der Entwurf ausgehändigt worden sei.
Ich wusste natürlich sofort, dass hier irgendeiner vom PR was nach Aussen getragen haben musste. Schließlich hat sich dann auch eine Kollegin dazu bekannt, dass sie "im Rahmen ihrer Personalratstätigkeit" von einer aus der Dienstleitung angesprochen wurde und sie da halt was erzählt hat.
Dumm gelaufen. Sie sieht ihren Fehler aber auch überhaupt nicht ein. Es ist halt so, dass sie und die aus dem Arbeitgeberbereich befreundet sind- das wirft auf die Sache natürlich schon ein schlechtes Licht- zumal ich nicht weiß ob sie ihr vlt. auch meine Mail gezeigt hat.
Da noch ein Kollege im Urlaub ist aber am Montag wiederkommt habe ich nun schonmal eine Sitzung angesetzt in der das besprochen werden soll.
Meiner Meinung nach steht es einem einzelnen PR-Mitglied nicht zu mit einem von der Arbeitgeberseite allein über laufende Dinge zu reden, die noch nichteinmal in der Runde des Gremiums richtig besprochen wurden. (Art. 10 Nr. 2 BayPVG sagt in der Kommentierung doch, dass "ohne besonderen Beschluss der Personalvertretung ist ein einzelnes Mitglied des Germiums nicht befugt, dem Dienststellenleiter Auskünfte zu erteilen, weil dies nach Art. 32 Abs. 3 der Personalratsvorsitzenden allein vorbehalten ist".
Seh ich das so richtig?
Was wären geeignete Maßnahmen um ihr auf die Finger zu klopfen? Könnte man sie aufgrund des Verhaltens von dieser Sache ausschließen und sich an ein Ersatzmitglied wenden, da ich ja nicht ausschließen kann, dass Informationen wieder weitergetragen werden?
Ich hoffe auf baldige Antwort
Danke
Jetzt beantworten / kommentieren!
Nachdem wir im guten Glauben und nach Prüfung der Rechnung durch unseren Bauleiter die Rechnung des Kanalbauers bezahlt hatten, stellten wir fest, dass die Druckprüfung noch durchgeführt werden muss. Aufmerksam wurden wir durch ein Schreiben der Stadtentwässerung.
Der Kanalbauer meint jetzt, es fällt nicht in seinen Bereich, da es auf dem Angebot bzw. Auftrag auch nicht vereinbart wurde.
In der Baubeginnanzeige hat er jedoch dafür unterschrieben.
Wie seht ihr das? Muss der Kanalbauer diese noch durchführen oder nicht?
Bzw. ist es normal das ein Kanalbauer sein Gewerk im Anschluss nicht auf Dichtigkeit prüft??? Gibt es evtl. ein Gesetz das dieses regelt, dass er es die Prüfung durchführen muss? Ich denke, es ist zu leicht, wenn der Kanalbauer sich rausreden möchte, dass es im Angebot und Auftrag nicht aufgeführt ist? Zudem bin ich kein Fachmann, er hätte doch dran denken müssen.
Vielen Dank.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo zusammen,
tausend Fragen
Ist überhaupt jemand hier oder hat ihn dort gemacht?
VG P.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hi,
im Arbeitszeugnis soll ja auch das Ausdrucksvermögen bewertet werden. Nun habe ich eine ausländische Kollegin, die in der Grammatik nicht gerade perfekt ist. Sie arbeitet im Kindergarten als Erzieherin. Die zu beurteilende Fachbereichsleiterin hat mir mitgeteilt, dass sie trotzdem ungehemmt mit den Kindern kommuniziert -soll positiv gemeint sein-.
Nun weiß ich nicht, wie ich es wohlwollend im Arbeitszeugnis schreiben soll. Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank
Fränklin
Jetzt beantworten / kommentieren!

ich habe mal eine Frage zur Bewertung von Altlasten.
Wir haben hier ein Gutachten aus dem Jahre 2004.
Die Eröffnungsbilanz erfolgte aber erst Jahre später.
Gibt es eine Möglichkeit evt. Bewertungsgesetz dieses Gutachten auf das Jahr der Eröffnungsbilanz hoch zu rechnen. Muss ja als Rückstellung gebucht werden.
Vielen Dank für Eure bzw. Dein Hilfe
Gruß
Detlef
Jetzt beantworten / kommentieren!
Ich bin seit einiger Zeit aufgrund von Dienstunfähigkeit im Vorruhestand. Da ich zwar berufsunfähig (Lehrer) aber nicht arbeitsunfähig bin, würde ich gern wieder arbeiten. Dies scheint aber nicht möglich zu sein, wenn man schon dienstunfähig ist. Eine anderweitige Verwendung ist für dienstunfähige Lehrer nach dem Landesbeamtenrecht Baden - Württemberg
anscheinend nicht möglich oder kennt jemand hierzu irgendwelche Ausnahmeregelungen?
Vielen Dank für die Antwort!
Jetzt beantworten / kommentieren!
In unserem Kommunalbereich wird beabsichtigt einen Zweckverband zu gründen. Für diesen Zweckverband sollen Beschäftigte eingestellt werden, ggfls. sollen Beschäftigte aus den einzelnen Kommunalverwaltungen abgeordnet werden.
Wie könntet Ihr Euch die Personalleistung in so einem neu gegründeten Zweckverband vorstellen?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo Zusammen,
wer kann mir in dieser speziellen TVöD-Frage weiterhelfen?
Folgender Fall:
Beschäftiger B arbeitet seit über zehn Jahren in einer Kommunalverwaltung und hat vor einiger Zeit den 2. Angestelltenlehrgang erfolgreich absolviert. Er ist in EG 6, Stufe 4 eingruppiert und bekommt seit einigen Monaten die Zulage nach § 14 TVöD wegen Ausübung einer höherwertigeren Tätigkeit (er sitzt auf einer Stelle, die mit EG 8 bewertet wurde). Nun wurde er versetzt und zwar auf eine Stelle, die mit EG 9 bewertet ist und bekommt auch die entsprechende Höhergruppierung von der EG 6 (mit Zulage) direkt in die EG 9. Die EG 8 hat er also übersprungen.
Nun wird man bei einer Höhergruppierung ja in der Entgeltstufe entsprechend zurückgestuft. Die Frage ist nur, wie weit.
Gem. § 17 IV TVöD würde B in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurückfallen, dass sein neues Gehalt gerade noch dem alten entspricht (zzgl. ggf. Garantiebetrag von 50 EUR oder so, sollte der Gehaltszuwachs darunter liegen, hier jedoch nicht relevant). Es erfolgt jedoch mindestens eine Zuordnung zur Stufe 2.
Im vorliegenden Fall würde B dann also von EG 6, Stufe 4 (2391,14 EUR auf Grundlage der alten Entgelttabelle gültig bis 29.02.12) in EG 9, Stufe 2 (2537,53 EUR) eingruppiert. Man bedenke dabei, dass B vorher noch eine Zulage von 4,5 % (also 107,60 EUR, insgesamt 2498,74 EUR) bekommen hat, die jedoch bei der Stufenzuordnung nicht mitzählt, da allein auf die Entgeltgruppe abgestellt wird. Er hat also einen realen Gehaltszuwachs von 38,79 EUR.
Dagegen erfolgt jedoch gem. § 16 II TVöD bei einer einschlägigen Berufserfahrung von mind. drei Jahren eine Zuordnung in Stufe 3. Dies bezieht sich jedoch auf Neueinstellungen.
Bezogen auf den vorliegenden Fall stellt sich nun die Frage, ob B nun in EG 9, Stufe 2 (was bezogen auf den Gehaltszuwachs ja eher lächerlich ist) oder in EG 9, Stufe 3 zugeordnet wird? Bei Zuordnung in Stufe 2 würde sich der über zehn Jahre beschäftige B dann schlechter stellen als ein neu Eingestellter. Das kann doch nicht sein???
Jetzt beantworten / kommentieren!
Frage stellen

