Neue Themen
Ich möchte das Planspiel Kommunalpolitik als ein hervorragendes Projekt der Jugendarbeit vorstellen:
Wie funktioniert Kommunalpolitik ? Im "Planspiel Kommunalpolitik" lernen Jugendliche aktiv Kommunalpolitik nachvollziehen lernen.
Das Format des Planspiels wurde im Landesbüro in Dresden entwickelt und erstmals durch das Forum Jugend und Politik in NRW und das Fritz-Erler-Forum in Stuttgart in Baden-Württemberg erfolgreich durchgeführt. Das Planspiel Kommunalpolitik soll fester Bestandteil der Jugendarbeit in der Politischen Akademie werden.
Link:
http://www.fes.de/forumjugend/html/Plans...olitik.php
Presseartikel über die Durchführung des Planspiels in der Stadt Landau:
"Landauer Neue Presse vom Freitag, 28. November 2008
Schüler landen in der Realität: Gymnasiasten lernten bei »echter« Stadtratssitzung, dass die Stadt gar nicht für alle ihre Wünsche zuständig ist
Von Susanne Wax.
Ein Jugendtreff in der Oberen Stadt: abgelehnt, da die Einrichtung am Bahnhof genügt. Ein großes Open-Air-Konzert auf dem Volksfestplatz: abgelehnt, da zu teuer. Eine Geschwindigkeitsreduzierung oder ein Zebrastreifen am Übergang vor dem Gymnasium: abgelehnt, da die Schüler umsichtig genug sind. Eine Tartanbahn bei den Sportanlagen: genehmigt, denn das würde mehr Sportarten ermöglichen.
Klare Mehrheitsentscheidungen wurden gestern im Rathaussaal gefällt. Allerdings waren sie nur fiktiv: »Planspiel Kommunalpolitik« hieß das Projekt, und in den Hauptrollen waren 45 Gymnasiasten sowie Bürgermeister Josef Brunner. (...)"
Quelle: http://www.pnp.de/lokales/news.php?id=52163
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Immer mehr Städte verbieten die Nutzung von Heizpilzen (auch Heizstrahler), mit denen in der kälteren Jahreszeit Cafes, Biergärten oder Weihnachtsmärkte beheizt werden. Hauptgründe für die Verbote sind der außerordentlich hohe Kohlendioxid (CO2) - Ausstoß und der hohe Energieverbrauch der Geräte. Aufgrund der Nichtraucherschutzgesetze hatte die Zahl der auch Killerpilze genannten Heizpilze zuletzt stark zugenommen, da viele Gastwirte den Rauchern den Aufenthalt im Freien verschönern wollten.
Berlin: magazine.hotelier.com
München: http://www.welt.de/muenchen/article27489...annen.html
Nürnberg: http://www2.nuernberg.de/presse/mitteilu...10497.html
Köln, Stuttgart, Tübingen: http://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/artikel/1/keine-killerpilze-im-cafe/?src=MT&cHash=965cf27112
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Die Deutsche Post zieht sich aus Kostengründen aus immer mehr ländlichen Kommunen zurück. Da sich unter den Bedingungen der Post vielfach keine privaten Betreiber für Post-Agenturen finden, springen immer häufiger die Kommunen ein: Um die Versorgung sicherzustellen, betreiben bereits 186 Städte und Gemeinden "Rathausfilialen" (Vertragsfilialen oder Post-Serviceagenturen).
Diese Praxis stößt auf Kritik von Bundesnetzagentur und Politik. So ist für Postdienstleistungen nach dem Grundgesetz der Bund zuständig. Die Kommunen finanzieren somit Aufgaben des Bundes. Auch wird potentiellen privaten Anbietern Konkurrenz gemacht.
Link: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/...er;2085242
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Ein Urteil des OVG Karlsruhe zur Schulbuchbeschaffung ist von überregionalem Interesse: Die Stadt Gaggenau darf weiterhin Bücher beschaffen, den Schulen zunächst leihweise zur Verfügung stellen (Lernmittelfreiheit) und den Eltern mit 50 % Rabatt zum Kauf anbieten.
Damit wurde die Berufung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels mit dem Hinweis auf das Buchpreisbindungsgesetz abgewiesen. Eine Revision ist nicht möglich.
Link: http://www.badisches-tagblatt.de/html/co...ehren.html
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Hallo bin in großen Nöten. Kein Mensch kann mir sagen ob bei mir weiterhin die 6. Monatsregelung der Fortzahlung gilt oder bekomme ich auch nur 6. Wochen von meinem Arbeitgeber fortgezahlt. Bin seit dem 01.05.1988 im Dienst. Brauche dringend eine Antwort auf meine Frage.heinz-peter.koop@gmx.net H.P.Koop
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[/align]Hallo,
ich bin im Moment in Elternzeit, bin Kommunalbeamtin und habe einige Fragen, die ich im Internet nicht beantwortet bekomme, war schon auf einigen Seiten. Ich wäre sehr froh, wenn jemand mir die Fragen beantworten könnte.
1. Frage
Habe ich auch nach der Elternzeit Anspruch auf eine Teilzeitstelle?
Die Frage geht dahin, dass es sonst vielleicht Sinn macht, noch während der Elternzeit in den Dienst zurückzukehren, denn da habe ich ja Anspruch auf eine Teilzeitstelle und wenn man die einmal hat, ist es meistens gut
2. Frage
Wann und wielange habe ich einen Beihilfeanspruch? Wann kann ich in die gesetzliche Versicherung? Habe ich auch einen Anspruch, wenn ich mich nach der Elternzeit beurlauben lasse?muss ich diese Ansprüche nehmen oder kann ich mich auch über meinen Mann gesetzlich versichern? ( würde viel Geld sparen)
3. Frage
Wenn ich mich nach den drei Jahren Elternzeit noch ein halbes Jahr beurlauben lasse und dann noch ein zweites Kind bekomme, habe ich dann Anspruch auf Gehaltszahlung in der Mutterschutzzeit, die ja während der Beurlaubung wäre?
4. Frage
gleicher Fall wie bei 3), bin ich dann auch wieder in der Elternzeit, auch wenn ich beurlaubt bin? Oder ist das dann weiter Beurlaubung?
5. Frage
Wie ist es, wenn ich in der Elternzeit schwanger werde? Gibt es dann Mutterschutz? Und wie sieht die Rechte da?
6. Frage
habe ich während der Elternzeit Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Ich bin leider in keiner Gewerkschaft, da habe ich auch schon gefragt.
Wäre dankbar für ein paar Tips oder Antworten.
Vielen Dank!
Sandra
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hallo zusammen.
ich arbeite jetzt seit etwas mehr als 1 jahr in der pass- und meldestelle einer kleinen gemeinde und nun habe ich folgendes problem:
die deutsche botschaft im ausland hat mir geschrieben, dass sie den personalausweis einer bürgerin aus meinem bezirk sichergestellt haben, weil diese bürgerin durch antrag auf eine andere staatsbürgerschaft ihre deutsche automatisch verloren hat (§ 25 Abs. 1 StAG).
ein entsprechender bescheid der sicherstellung wurde an die betroffene bereits ausgehändigt.
nun bittet mich die botschaft, einen passentziehungs- bzw. passeinziehungsbescheid für diesen personalausweis zu erlassen und zitiert hierfür § 19 Abs. 4 PassG, welcher meine zuständigkeit regelt.
so etwas habe ich natürlich bisher noch nicht gemacht und leider meine kollegin auch nicht (wir sind hier nur zwei). habe mich zwar schon etwas belesen, aber mir erschließt sich nicht, warum für den personalausweis das passgesetz heranzuziehen ist... im personalausweisgesetz findet man darüber nichts, im entsprechenden landesgetz (bei mir brandenburg) steht auch nur im § 7, dass man ihn einziehen kann.
dass er eingezogen wird, weil ihre voraussetzungen weggefallen sind, ist mir schon klar, nur konnte ich bisher auch nirgends lesen, dass man dafür einen bescheid erlassen muss. muss das dann alles nachm vwvfg gemacht werden?
kann mir irgendwer weiterhelfen?
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Hallo zusammen!
Weiß einer hier im Forum, ob wenn man vor der Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis steht zu einer ärztlichen Untersuchung muss (Angestellter bzw. jetzt ja Beschäftigter)??
Danke im Voraus.
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Laut Heise.de bezeichnen Experten aus der Kommunalverwaltung das Vorhaben der Bundesregierung, einen De-Mail-Dienst für den sicheren E-Post-Verkehr neben Bürgerportalen aufzubauen, als überflüssig und international nicht kompatibel. Kritikpunkte der Kommunen u.a.:
- Unnötiger Aufbau einer weiteren Infrastruktur neben dem "Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP), das mit Verschlüsselungs - Zertifikaten arbeitet (z.B. EGVP in Nordrhein-Westfalen, Governikus-System)
- Besser wäre eine Fortentwicklung des bereits häufig eingesetzten OSCI-Standards (Online Services Computer Interface), der Datenstrukturen auf Basis von XML und SOAP für Fachverfahren beschreibt, und bereits die Möglichkeit zum verschlüsselten E-Mail- und Dokumentenversand auch über gängige Mail-Adressen bietet
- E-Mail ist langfristig nicht die Lösung. Die Bürger schreiben "gar nicht so viele" elektronische Mitteilungen an die Behörden.
- EU-Vorgaben werden nicht beachtet
Link zum vollständigen Artikel:
http://www.heise.de/newsticker/Kommunen-...ung/118372

Ich habe Fragen zu den Regelungen der Teilzeitbeschäftigung in § 11 TVöD. Wie ist die Regelung aus Ihrer Sicht zu interpretieren?
Insbesondere interessiert mich:
- Sehe ich das richtig, dass Satz 1 den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung an sich, Satz 2 den Antrag auf Befristung der Teilzeitbeschäftigung regelt?
- Kann der Arbeitgeber einen Antrag auf Befristung nach Satz 2 ablehnen, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Teilzeitbeschäftigung nach Satz 1 einig sind?
- Stimmt es, dass nach Ablauf der Befristung automatisch wieder ein Vollzeit-Job entsteht?
- Wie ist der Satz 3 zu verstehen? MUSS der Arbeitgeber dem Verlängerungsantrag des Arbeitnehmers zustimmen oder KANN er zustimmen?
Vielen Dank im Voraus!
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Die Landesregierung hat heute die Einfühung der leistungsorientierten Bezahlung (LOB) für Beamte im Landesbesoldungsgesetzes (LBG) auf den Weg gebracht. Danach sollen Kommunen in NRW künftig als bundesweit erste ihre Beamtinnen und Beamten stärker nach Leistung bezahlen können. Details der Leistungsprämien müssen die Kommunen in einer Dienstvereinbarung regeln. "Wir sorgen so in den Kommunen für eine weitgehende Gleichbehandlung von Beamten und Tarifbeschäftigten", erläuterte Innenminister Dr. Ingo Wolf.
Link: http://www.presseportal.de/polizeipresse..._westfalen
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Das Landgericht Frankfurt hat die Deutsche Bank dazu verurteilt, dem kommunalen Unternehmen "Stadtwerke Pforzheim" einen Schadensersatz von 3,9 Millionen EU zu zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Bank im Jahr 2005 beim Verkauf eines komplizierten Zinsderivats ("spread ladder swap") an die Stadtwerke Pforzheim ihre Beratungspflichten in grober Form verletzt hat. Man habe dem kommunalen Betrieb unter dem Stichwort Zinsoptimierung ein Produkt verkauft, das für solche Zwecke überhaupt nicht geeignet war, erklärte der Vorsitzende Richter Detlef Stark bei der Urteilsverkündung.
Link: http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A38...googlefeed
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Hallo,
wer von euch kann mir Literatur empfehlen, die Übungsklausuren für den Angestelltenlehrgang 2 enthält. Egal welches Fach. Ich kann alles gebrauchen ;o))
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Beitrag von Plusminus vom 21.10.08 "Widerspruch - Wie Behörden Bürgerrechte aushebeln"
Link: http://www.daserste.de/plusminus/beitrag...4gx~cm.asp
Zusammenfassung: Immer mehr Bundesländer schaffen das Widerspruchsverfahren mit dem Hinweis auf Bürokratieabbau ab. Damit entfällt das einfache und kostengünstige Widerspruchsverfahren. Den Betroffenen bleibt nur noch nur die Wahl zwischen Anerkennung des Bescheids oder dem kostspieligen Einreichen einer Klage. Besonders betroffen sind Bürger, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen und keinen Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe haben, also unmittelbar die Kosten für Gericht und Rechtsanwalt vorschießen bzw. im Verlustfalle tragen müssen. Weiteres Problem: Die Zahl der Klagen steigt drastisch an, in Nordrhein-Westfalen hat sich diese z.B. verdoppelt.
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Hallo!
Hat jemand von Euch bereits eine SWOT-Analyse in einer Kommunalverwaltung durchgeführt?
Gruß
Verwaltungsblümchen
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