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Geschrieben von: pera, 07.07.2016, 16:11, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo zusammen,

gibt es schon Regelungen, wie die neue Regelung zum Stufenaufstieg funktionieren soll???

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Geschrieben von: gast77, 05.07.2016, 22:58, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (2)

Hallo liebe Community,

am 01.09. beginne ich mein Duales Studium zum Stadtinspektoranwärter im geh. Dienst in einer Stadtverwaltung (Großstadt in NRW). Mich würde es interessieren ob es hier erfolgreiche Absolventen gibt, die mir sagen könnten wie sie das Studium eingeschätzt haben, ob es sehr anstrengend war usw. Gibt es eine hohe Durchfallquote oder meistern die meisten das Studium und welche Abschlussnote gilt als "gut" um gute Chancen auf eine Übernahme zu haben?
Viele Grüße
gast77

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Geschrieben von: Gast, 05.07.2016, 16:38, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (9)

Hallo an alle,

ich schließe in ca. 1,5 Monaten den Vorbereitungsdienst in NRW für den gehobenen nichttechnischen Dienst ab, wobei ich davon ausgehe, dass ich die Endprüfung bestehe.

Ich habe aber im Laufe der drei Jahre gemerkt, dass die Arbeit im gehobenen Dienst absolut nichts für mich ist und wollte mich daher nach dem Vorbereitungsdienst auf eine Stelle im mittleren Dienst bewerben.

Frage: Habe ich mit meinem Abschluss auch die Voraussetzung für den mittleren Dienst erfüllt oder müsste ich da dann noch einmal per Ausbildung ran?


Vielen Dank für alle Antworten!

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Geschrieben von: Gast, 05.07.2016, 12:50, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Ist die Hülle für einen Flügel (Musikinstrument) als Zugang vom Flügel zu buchen?

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Geschrieben von: Gast, 01.07.2016, 11:15, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Meine Frage (und die ist für mich als neuer PR sehr wichtig):
Muss der PR bei Einstellungen gefragt werden? Ist bei uns nicht immer der Fall, zumindest nicht so, dass der PR einen Beschluss dazu fassen muss, regelmäßig erfolgt nur eine Info darüber (wenn überhaupt) ???

Wie muss es richtig laufen, welche "Handhabe" haben wir?

Liebe erfahrenen PR´s, helft uns Neuen ... Vielen Dank

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Geschrieben von: kingsindian, 01.07.2016, 08:48, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo,

ich bin erstmals als Personalratsvorsitzende gewählt worden und hab gleich meine erste Frage Smile

Bei uns soll eine Stelle vom Leiter des Bürgerbüro's ab 2018 besetzt werden. Was bei uns Unmut in der Behörde auslöst: Die Stelle wird einfach an die Stellvertreterin übergeben. 

Muss denn die Stelle erst intern oder extern ausgeschrieben werden? Wenn ja, welche Gesetzestexte gibt es hierzu?

LG
Alexandra
(kleine VGEM in Bayern)

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2016, 13:52, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (5)

Moin zusammen!

Mich würde mal interessieren, wie das in anderen Kommunen so ist mit Tattoos und Piercings. Sagt da jemand was zu? Oder ganz verboten? Oder erlaubt, solange man nichts sieht? Oder völlig egal, jeder, wie er will?

Würde mich über viele Antworten freuen Smile

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2016, 09:12, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo Forum,

ich recherchiere nun schon seit einiger Zeit - allerdings finde ich keine zuverlässige Aussage darüber welches die Kritierieren sind für eine Höhergruppierung auf E10 bzw. darüber ob ich "nicht (jetzt)" sogar falsch eingruppiert bin. Aber gut.. zum Fall.

Ich bin Informatiker mit einem Bachelorabschluß (allg. Informatik (Hochschule) - B.Sc.) . Ich wurde eingestellt direkt nach meinen Abschluss in die E9 (VKA). Das ist alles noch in Ordnung meines Erachtens. Da ich Berufsanfänger war. Das ist allerdings 5,5 Jahre her.

Dazu ist zu sagen, dass ich seit 3 Jahren zu meinen bisherigen normalen Sachbearbeitertätigkeiten, meist Datenverarbeitung, auch regelmäßig programmiertechnische Arbeiten durchführe, welches auch für die Öffentlichkeit zugänglich ist und verwendet wird. Darüberhinaus habe ich auch systemadministratorische Arbeiten stellvertretend (urlaubsvertretend) übernommen (das wird vermutlich keine Rolle spielen).

Ich las (bzw. interpretiere) unter der sogn. "Anlage 5 Tarifeinigung über Entgeltordnung zum TVÖD für den Bereich VKA" unter Anlage 1 (Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik (Seite 32 im PDF - das trifft auf mich zu), dass mein Abschluss eigentlich die Eingruppierung in E10 bedingt.

->Interpretiere ich das richtig.. oder sehe ich was falsch oder beachte etwas nicht. Ich bin jetzt kein professioneller Beamtendeutschversteher (nicht abwertend gemeint!) ... Ich möchte eigentl. nicht meinen Arbeitgeber welchseln - was wohl viele Vorschlagen werden, da ich meinen Job gut finde. Mein ehemaliger direkter Vorgesetzter (wechselte nun in die Wirtschaft) hat damals die Höhergruppierung empfohlen und weitergeleitet, seit dem warte ich.

Vom Arbeitgeber werde ich nun seit mehr als 1 Jahr hingehalten und auch auf Nachfrage bei meinem zuständigen Personalsachbearbeiter kommt keine Bewegung in meinem Fall.

Was meint das Forum? Ist eine Höhergruppierung wie ich das sehe gerechtfertigt und wie
kann ich am Besten vorgehen dies zu erreichen?

Ich bedanke mich schonmal im Voraus auf Ihre Antworten.

freundliche Grüße
Hannes

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2016, 07:51, Forum: Stadtwerke, Bäder, Nahverkehr, Antworten (1)

Hallo , 
wir sind eine fusionierte Gemeinde und haben u.a. "Arbeitsverträge geerbt" mit folgendem Passus:

Frau... wird ab dem 15.04.2012 mit einer durchschnittlichen regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 25 Std im Rahmen eines Jahresarbeitszeitkontos als Kassierin und Reinigungskraft für die Badesaison im Freibad... eingestellt. 

Im Anschluss an die Badesaison verlängert sich gegebenenfalls die Beschäftigungszeit um die noch nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage und Mehrstunden.
Die Badesaison ist vom 01.05. -  11.09.2016.  Erarbeitete Mehrstunden (z.B. 250 h)  werden in den Folgemonaten ausgezahlt. 

Wie geht man mit dem Begriff "Jahresarbeitszeitkonto" um? Hat Sie einen Anspruch auf ganzjährige Beschäftigung oder ist der Begriff "Jahresarbeitszeitkonto" ein Begriff zum "Verwalten von Stunden"?

Über Infos wäre ich dankbar.

VG

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Geschrieben von: Gast, 28.06.2016, 21:23, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (5)

Hallo,

bei uns steht Anfang nächsten Jahres die Neubesetzung des Bauamtes besser gesagt der Bauamtsleitung an.

Insgesamt sind im Bauamt 3 Angestellte (inkl. Leitung)  tätig.

Nun stellt sich mir die Frage, ob es sinnvoller ist

a) einen Techniker, sprich Ingenieur oder sowas in der Richtung, der großes Wissen beim Bauen im eigentlichen Sinne hat oder
b) einen Verwaltungsfachangestellten , -fachwirt bzw. einen Beamten mittlerer/gehobener Dienst, der großes Wissen von den Verwaltungstätigkeiten (Bauleitplanung, Bauanträge, ...) hat,

einzustellen.

INFO:
bayerische Gemeinde < 5.000 Einwohner
letzter Bauamtsleiter war Verwaltungsangestellter


Für jegliche Erfahrungen, Tipps und Ratschläge bin ich dankbar.


Mit freundlichen Grüßen

Florian B.

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Geschrieben von: Gast, 28.06.2016, 16:20, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo!
Ein tolles Forum hier mit qualifizierten Antworten.
Deshalb wage ich auch meine Frage.
Vor der Überleitung in den TVöD hatte ich die Gehaltsgruppe VC Fallgruppe 17, danach bekam ich VB Fallgruppe 16a . Ich wurde dann in die E9 übergeleitet und habe momentan die Stufe 5. Nun habe ich durch einen Mitarbeiter des Personalbereiches zufällig erfahren, dass es bei meiner "Konstellation" einen Aufstieg in Stufe 6 geben soll. Bisher war ich der Meinung, dass Stufe 5 die Endstufe ist und finde auch in keiner Tabelle die Stufe 5. Kennt sich jemand hier damit aus und kann mir dazu etwas sagen?

Besten Dank im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 27.06.2016, 22:16, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Sehr geehrtes Forum,
wir haben in unserem Unternehmen folgendes Problem:

Für 11 Personalratsmitglieder stehen uns 2 volle Freistellungen (10 Tage) zu. Diese sind unter 5 Mitglieder auf alle Wochentage außer mittwochs wie folgt aufgeteilt:

- 1. Vorsitzende - 4 Freistellungen (Mo., Di., Do. und Fr.)
- 1. stellv. Vorsitzende - 2 Freistellungen (Mo. und Di.)
- 2. stellv. Vorsitzende - 2 Freistellungen (Do. und Fr.)
- 3. stellv. Vorsitzende - 1 Freistellungen (Di. und Do.)
- 4. stellv. Vorsitzende - 1 Freistellung (Mo.)

Jeden Mittwoch findet unsere Personalratssitzung statt.

Der Dienstherr hat dem neu gewählten Personalrat nunmehr offenbart, dass die Freistellungstage der 5 PR-Mitglieder auf den Tag der Personalratssitzung (mittwochs) anzurechnen sind. Somit hätten diese Mitglieder einen Tag weniger für die Personalratsarbeit zur Verfügung, da mittwochs aufgrund der PR-Sitzung keine eigentliche PR-Tätigkeit stattfinden kann, da die PR-Mitglieder gebunden sind. Ist dies korrekt?

Über eine Auskunft wäre ich sehr dankbar.

Viele PR-Grüße
Christine

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Geschrieben von: Gast, 26.06.2016, 08:00, Forum: AltTZ, - Keine Antworten

Hallo,
am 31.05.2016 habe ich die Altersteilzeit im Blockmodell beendet und erhalte seit 01.06.2016 Rente.
Nach §5, Abs. 7 TV ATZ, der die Grundlage meines Altersteilzeitvertrages bildet, den ich 2008 geschlossen hatte, bekomme ich eine Abfindung wegen Rentenabschlags. Der Modus der Berechnung ist mir klar, 9,3% Rentenabschlag entspricht 31 Monate x 5% = 155% vom letzten Bruttoentgelts. Aber von welchem? Von dem Entgelt, das mir zuletzt während der Altersteilzeit gezahlt wurde oder von dem Entgelt, dass ich zuletzt vor Beginn der Altersteilzeit hatte?
Ich interpretiere den § so, dass das Letztere in Frage kommen müsste.
Wie seht ihr das? Hat jemand bereits eine solche Abfindung erhalten und wie war da die Ausgangslage zur Berechnung?
Ich freue mich auf hilfreiche Antworten. Icon_razz 
Mai 1953

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Geschrieben von: frape1508, 25.06.2016, 12:19, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo alle zusammen!

Ich werde ab 22.7. nach der Elternzeit und Resturlaub wieder zu meinem kommunalen Arbeitgeber zurückkehren. In der Verwaltung arbeiten derzeit 23 Personen, davon 3 in Tz.
Ich habe fristgerecht zum 1.8. einen Antrag auf 35 h gestellt, verteilt auf die Tage Montag bis Donnerstag.
Im darauf folgenden Gespräch, wurde mir bereits signalisiert, dass 35 h nicht gehen. Stattdessen hat man mir 20 h angeboten, damit man meine Elternzeitvertretung für die anderen 20 h behalten kann.
Bedenkzeit hatte ich bis 23.6., in der Zwischenzeit wurde das Angebot von 20 h schriftlich wiederholt und gleichzeitig mein ursprünglicher Antrag abgelehnt. Die Begründung hierfür lautet, dass dringende betriebliche und organisatorische Gründe dem entgegenstehen. 1 einziger Satz.
Hat jemand hier Erfahrungen mit der Ablehnung von Tz? Sind nicht strengere Voraussetzungen an eine Ablehnung gestellt?

Ag ist eine brandenburgische Kommunalverwaltung, in der der TVöD (VKA) angewandt wird.

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Geschrieben von: Krümel, 24.06.2016, 10:16, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo liebe PR,
in unserer Kommune wurden bei der letzten PR-Wahl von 5 möglichen zu wählenden PR-Mitgliedern nur 2 gewählt, weil sich nur 2 Beschäftigte kandidiert haben. D020 Wie man sich vorstellen kann ist der Arbeitsaufwand für die beiden Personalräte enorm. Wir haben uns somit überlegt, dass eine Teilfreistellung sinnvoll wäre, um den Aufgaben eines PR gerecht werden zu können. In den zurückliegenden Jahren gab es noch nie eine Teilfreistellung für den PR, was aber auch noch nie beantragt worden ist, weil immer genügend Personalrate vorhanden waren.
Wir als 2-Mann-PR sind uns einig, dass wir eine Teilfreistellung unbedingt brauchen, ein entsprechender Beschluss wird gefasst.
Wer kann uns helfen: Wie beantragt man eine Teilfreistellung bei der Dienststellenleitung? Was muss in dem Antrag unbedingt enthalten sein, damit keine Ablehnung raus kommt?

Krümel

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