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Geschrieben von: Anne82, 30.01.2009, 09:26, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo zusammen!

Ich bin neu hier und habe eine Frage.

Ich habe 2006 meine Ausbildung im geh. D. abgeschlossen,bin aber leider nicht verbeamtet worden. Somit habe ich bis Ende 2008 im Angestelltenverhältnis gearbeitet.
Zum 01.01.09 habe ich nun eine neue Stelle angetreten und bin wieder verbeamtet worden.
Erst mal habe ich jetzt ja das "z.A.". Normalerweise muss ich ja jetzt 2,5 Jahre Probezeit "ableisten".
Kann ich mir meine Angestelltenzeit anrechnen lassen?

Ich bedanke mich schon jetzt für die Antworten!
Vielen Dank!

Anne

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Geschrieben von: Fastnacht, 29.01.2009, 12:52, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich bin Beamte auf Lebenszeit und habe zur Zeit unbezahlten Urlaub aus besonderen Gruenden.

Nun wurde mein Antrag auf Verlaengerung aufgrund Personalmangels abgelehnt!

Mein Partner (nicht verheiratet) ist krank bzw. auf meine Unterstuetzung angewiesen.

Weiß jemand, ob es andere Moeglichkeiten auf Freistellung aus diesem Grund gibt?

Vielen Dank fuer eure Meinungen!

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Geschrieben von: nic, 26.01.2009, 17:36, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo, bin absolut neu. Hier im Forum und auch als Mitglied im PR. Habt ihr eine Idee, wo ich erfahre, wieviel Urlaubstage einer Beamtin, 32 Jahre, zustehen?

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Geschrieben von: spielball, 24.01.2009, 13:18, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,

ich werde kurzfristig von einem Arbeitsplatz mit "Normalen" Dienstzeiten/Gleitzeit in eine Dienstelle versetzt, in der ich völlig unregelmäßige Arbeitszeiten auch in den Abendstunden und an Wochenenden habe.
Ich bin seit über 20 Jahren bei meiner Kommune beschäftigt und die neue Stelle erfordert auch keine Fähigkeiten, die nur ich habe.Icon_surprised
Die "Anhörung" (Anruf der Personalleitung und unmittelbar danach erfolgtes Gespräch ohne Möglichkeit der Vorbereitung meinerseits) ist bereits erfolgt.Icon_frown
Der Zeitrahmen zwischen Anhörung und Versetzung beträgt 14 Tage !
Ich habe mich schon informiert, daß eine Versetzung ohne meine Zustimmung rechtens ist.
Intervention meiner jetzigen Dienststelle blieb erfolglos.
Meine Frage ist jetzt, ob ich diese Arbeitszeiten hinnehmen muß.
Ein geregeltes Privatleben oder gar Hobbys sind kaum noch möglich.
Eigentlich war ich der Meinung, daß die Zeit der Leibeigenschaft vorbei sei..................
Falls jemand schon mal ein ähnliches Problem hatte, würde ich mich freuen, wenn ich die Erfahrungen wissen könnte

Liebe Grüße
Spielball

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Geschrieben von: KPZ99, 21.01.2009, 17:10, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

014 Hallo D020,

wie wird folgende Person eingruppiert/bezahlt:

Geb.datum: 20.04.1982
Ausbildung mittlerer Dienst (Angestelltenverhältnis): 01.08.1998 - 30.07.2001

von 2001-2002 Zivi, anschließend wieder bei der Behörde im Angestelltenverhältnis tätíg

von 2003-2007: Studium Dipl.-Verwaltungswirt (FH), anschließend bis heute tätig im geh. Dienst, Bezahlung nach TvöD


Nun erfolgte eine Bewerbung auf zwei "Beamten-Stellenausschreibungen" (einmal A11, die andere A12) bei einer Bundesbehörde, in diesen wurde lediglich auf die Beamtenbesoldung hingewiesen, nicht auf TvöD.

1. Frage: Ich gehe davon aus, dass es sich um Beamtenstellen handelt und man daher verbeamtet wird?

2. Von "Fachkundigen" habe ich nun gehört, dass die o. g. Person zunächst in A9 anfängt und dann in Jahresabständen hochbefördert wird bis A11 bzw. A12? Ist das richtig? Oder startet man direkt in A11/A12?

3. O.g. Person wird am 20.04. 27 Jahre alt, welche Auswirkungen hat das?

Danke!

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Geschrieben von: player, 21.01.2009, 09:33, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (20)

Hallo zusammen
ich suche Kollegen, die Spielplatzkontrollen im öffentl. Dienst eigenständig durchführen (Beschaffung- Ersatzteile, Dokumentation von Kontroll- Listen, Funktionskontrollen, Hauptuntersuchungen, Einteilung der Mitarbeiter, usw.) zwecks Info über die Eingruppierung.O030

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Geschrieben von: player, 21.01.2009, 09:33, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Hallo zusammen
ich suche Kollegen die Spielplatzkontrollen im öffentl. Dienst eigenständig durchführen.( Beschaffung- Ersatzteile,Dokumentation von Kontroll- Listen, Funktionskontrollen, Hauptuntersuchungen, einteilung der Mitarbeiter usw. ) zwecks Erfahrungsaustausch.O030

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Geschrieben von: Gast, 20.01.2009, 10:20, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,
ich hab da mal eine Frage.

Ich bin Kommunalbeamtin und zurzeit beurlaubt wg. Kindererziehung.
Aufgrund einer schweren Erkrankung bin ich mittlerweile schwerbehindert (50%) und körperlich eingeschränkt (längeres Stehen oder Sitzen geht nicht).
Normalerweise wollte ich dieses Jahr in den Dienst zurückkehren (halbtags). Nun wurde mir aber gesagt, dass ich evtl. aufgrund der Krankheit dienstunfähig wäre. Eine amtsärztliche Untersuchung soll erfolgen.

Was ist nun, wenn ich tatsächlich dienstunfähig bin?
Werde ich in den Vorruhestand versetzt? Erhalte ich dann Bezüge?
Kann ich evtl. aufgrund einer begrenzten Dienstfähigkeit mit weniger als 20 Wochenstunden den Dienst aufnehmen? 10 Wochenstunden würden mir sicher leichter fallen als 20 Wochenstunden.

Über Antworten und Tipps wo ich mich beraten lassen kann, wäre ich sehr dankbar.

LG,
Tina

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Geschrieben von: player, 19.01.2009, 23:04, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (2)

Hallo,
kann mir einer verraten wieviel man als Meister im öffentlichen Dienst verdienen kann. Eventl. mit lohngruppen - angabe.
Würde mich über eine Antwort freuen.

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Geschrieben von: Gast, 19.01.2009, 16:14, Forum: TVöD, Antworten (1)

hallo zusammen,

letztes jahr wurde bei uns das LOB eingeführt und einige haben daraufhin auch mitarbeitergespräche geführt, in denen eine zielvereinbarung getroffen wurde.

dieses jahr muss laut dienstanweisung jeder eine zielvereinbarung abschließen.

ich dachte bisher, das wäre generell freiwillig. ist das überhaupt rechtens, dass mitarbeiter dazu gezwunden werden?

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Geschrieben von: Gast, 16.01.2009, 22:21, Forum: Kommunalpolitik, - Keine Antworten

Geschrieben von: nadine78, 16.01.2009, 14:01, Forum: TVöD, Antworten (8)

Hallo Leute,

mein Tätigkeitsbereich bei einer kleinen Gemeinde hat sich in den letzten 2 Jahren stark verändert. Nun werden die Kollegen in meiner Abteilung höhergruppiert und mussten dazu eine neue Stellenbeschreibung abliefern. Ich brauchte dies allerdings nicht.

Das hat mich nachdenklich gestimmt und ich würde daher gerne mal nachlesen, welche Eingruppierung für meine Tätigkeit die Richtige ist. Vielleicht hab ich ja auch eine Chance auf Höherbewertung, denn wer nicht fragt, der nicht gewinnt. Icon_cheesygrin

Daher meine Frage an euch: Gibt es im Internet oder im Buchhandel die Möglichkeit nachzusehen, welche Tätigkeiten als höherwertig anzusehen sind?

Natürlich kann ich auch das Pech haben, dass ich nicht hohergruppiert werden kann/muss (wie auch immer), aber ich will mich gut auf das Gespräch mit meinem Vorgesetzten vorbereiten.

Danke für eure Ratschläge.

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Geschrieben von: Gast, 15.01.2009, 23:05, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Nach dem Beschluss des Konjunkturpaket II beginnt der Wettbewerb unter den Kommunen um die Verteilung der Mittel. Besonders arme Kommunen befürchten, leer auszugehen, da sie die Eigenanteile für Investitionen nicht aufbringen können.

Auszug aus "Zeit Online":

"Der Bund gibt Milliarden an Konjunkturhilfe, doch nicht zum Nulltarif. Die Kommunen, die am dringendsten investieren müssten, können es sich nun nicht leisten. (...) Wegen der kommunalen Armut streben Städte und Gemeinden deshalb beim Konjunkturpaket Sonderkonditionen an: Sie wollen in den Verhandlungen den Eigenanteil auf zehn Prozent drücken und notleidenden Rathäusern sogar ganz ersparen. Auch zinslose Staatskredite sind im Gespräch."
Link: http://www.zeit.de/online/2009/03/konjun...en-schulen

Video zum Thema - "Frank Baranowski zum Konjunkturpaket II und der Bedeutung für Gelsenkirchen":
http://de.youtube.com/watch?v=C5Z3jCXmiQM

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Geschrieben von: Gast, 13.01.2009, 16:42, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Hallo!
Ich habe meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten im Jahr 2005 erfolgreich mit "gut" abgeschlossen. Danach absolvierte ich die Fachhochschulreife und begann Mediendesign zu studieren. Dieser Studiengang liegt mir überhaupt nicht und ich möchte sehr gerne wieder in meinen alten Beruf zurück. Kennt sich jemand mit den Weiterbildungsmöglichkeiten aus? Könnte ich Angestelltenlehrgänge I und/oder II machen?

Ich freue mich über eure Hilfe.
Gruß, Tatjana

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Geschrieben von: Karo, 12.01.2009, 19:11, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,

ich habe zum meiner Situation folg. Problem:

Ich habe von Seiten der Personalleitung eine neue Stelle angeboten bekommen (int. Stellenbesetzungsverfahren), und zugesagt.
Die Umsetzung in das neue Amt wird nun aber immer wieder verzögert. bzw
auf die nächsten Monate verschoben, sodass mir eine Wartzeit von 5-6 Monaten und vielleicht noch länger bevorstehen könnte.
Begründet wird dies, weil meine Stelle nicht unbesetzt bleiben darf, und die neue Interessentin auch von ihrer bisherigen Stelle festgehalten wird, obwohl sie dort nur als Aushilfe ohne festen Stellenanteil arbeitet.
Der Prat konnte mir nicht weiterhelfen, räumte zwar ein, dass eine Umsetzung zügig erfolgen soll, aber in meinem Fall nichts machen kann,
da für die betroffenen Stellen kein offzielles Berwerbungsverfahren mit Zeitrahmen gemacht wurde.
Die Entscheidung würde dann irgendwann von der Personalleitung kommen, soweit sich die Stellen nicht irgendwann untereinander nicht einigen können.
Meine Frage hierzu:
Gibt es keinen Zeitrahmen, indem sich die betroffenen Ämter auch im Sinne für ihre Mitarbeiter einigen müssen zur Umsetzung, bzw. hat jemand Erfahrungen hierzu gemacht?

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