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Hallo,
ich möchte mich bei euch informieren welche Möglichkeiten ich habe um mich im Beruf Verwaltungsfachangestellter weiterzubilden in den gehobenen Dienst.
Zu meiner Person:
Ich bin 27 Jahre alt, hab im Jahr 2000 meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten erfolgreich absolviert, war danach 2 Jahre in der Landesverwaltung und seit 2005 in der Kommunalverwaltung (Arbeitsplatz ist die Arge) beschäftigt.
Da ich momentan immer noch befristet angestellt bin und die Nachfrage eines Angestelltenlehrgang II extrem hoch ist, werde ich noch sehr lange nicht die Möglichkeit haben den Angestelltenlehrgang II über den Arbeitgeber zu beginnen.
Soweit ich mich jetzt im Internet informiert habe, gibt es keine andere Möglichkeit um den Angestelltenlehrgang II zu beginnen. (zumindest nicht in Bayern)
Jetzt habe ich gelesen, dass der Betriebswirt VWA bei der Kommune auch für den gehobenen Dienst angesehen wird bzw. als gute Alternative zum AL II.
Jetzt habe ich hierzu einige Fragen:
1. Ist es mir möglich mit meiner Qualifikation den Betriebswirt VWA zu beginnen?
2. Zu den Voraussetzungen steht, dass man entweder den AL II haben soll oder die Ausbildung zum VFAK; ich frage mich wieso man mit AL II den Betriebswirt VWA beginnen sollte, denn man hat doch schon die Qualifikation für den gehobenen Dienst.
3. Findet Ihr den Betriebswirt VWA in meiner Situation sinnvoll oder gibt es noch eine andere Alternative sich in dem Beruf weiterzubilden?
4. Wisst ihr wieviel Kosten ich insgesamt für den Betriebswirt VWA veranschlagen muss? (Bayern)
Vielen Dank für eure Mithilfe!
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Ich werde in Kürze innerhalb des öffentlichen Dienstes von einer Kreisverwaltung zu einer Bezirksregierung wechseln.
Mein Vertrag bei meinem jetzigen Dienstherren endet Ende Juni, soll aber verlängert werden bis Ende des Jahres. Etwas Vertragliches habe ich noch nicht bekommen.
Von der Bezirksregierung habe ich auch noch nichts Schriftliches, so dass ich bisher meinem jetzigen Dienstherren noch nicht in Kenntnis gesetzt habe, dass ich meinen Vertrag nicht verlängern werde. Dies möchte ich auch erst machen, wenn ich die Vertragssachen vom neuen Dienstherren habe, was aber nach telefonischer Aussage erst Ende Mai etwas wird.
Das heißt also, ich würde meinem jetzigen Dienstherren erst ca. Anfang Juni meine Nicht-Vertragsverlängerung mitteilen. Derzeit arbeite ich als Projektleiter in einem größeren Projekt, was ich dann noch an eine bisher noch nicht benannte Person (Problem: wer soll es machen? wird auch nicht innerhalb eines Tages geklärt sein!) übergeben müsste.
Mein Problem: Ich habe noch neun Tage Urlaub (berechnet bis Ende Juni). Da ich bis einschließlich der ersten Juniwoche keinen Urlaub nehmen kann (bedingt durch dieses Projekt) und das Projekt ja auch noch sinnig an einen Nachfolger übergeben muss, befürchte ich, dass ich meinen Urlaub nicht in gänze nehmen kann vor dem Stellenwechsel.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Ist es im öffentlichen Dienst möglich, sozusagen Restansprüche auf Urlaub in das neue Dienstverhältnis mitzunehmen oder muss ich mir den Urlaub auszahlen lassen?
Vielen Dank für die Antworten!
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Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrungen oder Kenntnisse bezüglich verminderte Dienstfähigkeit?
Wo kann ich etwas in Erfahrung bringen?
Wer legt diese Verminderung fest? Hausarzt mit Amtsarzt oder nur Amtsarzt mit Berichten vom Arzt?
Ist diese daraus folgende Teilbeschäftigung gleichzusetzen mit der "normalen" Teilbeschäftigung, oder bekommt man bei verminderter Dienstfähigkeit einen finanziellen Zuschuß ?
Vielen Dank für Eure Ratschläge.
Gruß, Patrick
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Hallo zusammen,
für eine - hoffentliche erfolgreiche - Bewerbung für eine Stelle in einem Jugendamt benötige ich dringend Hilfe. Bislang habe ich nie in diesem Bereich gearbeitet und wollte fragen, ob mir jemand fachliche Info´s zu wirtschaftlichen Jugendhilfen bzw. Beistandschaften / Vormundschaft geben kann. Sehr gerne nehme ich natürlich auch vorhandenes Schulungsmaterial.
Wer mir weiterhelfen kann, meldet sich bitte am besten per Nachricht an mich.
Vielen lieben Dank schon mal.
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Hallo-vielleicht finde ich ja hier eine Idee, wie ich in meinem Vorhaben weiterkomme.
Ich arbeite mit einem befristeten Vertrag, der 2012 vorraussichtlich ausläuft.Seit einem Jahr habe ich einen Freund der in NRW lebt.Es ist eine Fernbeziehung, die uns beiden sehr zu schaffen macht.
Es gibt eine Dienststelle von uns in Bonn, zu der ich gern wechseln würde.
Weiß jemand, ob es eine Zusammenführung oder Versetzung für diesen Zweck geben kann?Wenn ja, was sollte ich tun??Hiiiiiilfe!!
Gruß
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HILFE !!!
Hallo Zusammen,
ich bin seit 1998 im öffenlichen Dienst als Arbeiter beschäftigt, jetzt bin ich seit ca. 6 Monaten auf Grund eines Bandscheibenleidens krank.
Ich wurde von meinen Vorgesetzten als Simulant dargestellt und auf Grund dessen zu einem Gutachter geschickt. Vom Gutachter wurde entschieden, dass ich nicht mehr für meinen erlernten Beruf einsetzbar bin.
Was kann ich machen, ich will meine Arbeit beim öffentlichen Dienst nicht verlieren.
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Hallo zusammen.
Auch ich bin neu hier und brauch gleich Euren Rat. Bin zurzeit total überfordert und weiß mir nicht mehr zu helfen. Habe bereits ein Anschreiben an meine Gewerkschaft geschickt, mit Bitte um Rechtsauskunft (noch keine Rückantwort).
Erstmal ein Paar Info zur meiner Person und meiner Geschichte.
-29 Jahre alt, Kommunalbeamter (kommunaler Vollzugsbeamter)
bei Verbandsgemeinde (Rheinland Pfalz)
-verheiratet A7, Stufe 5
-krankgeschrieben seit 15.04.2009
-Bipolare affektive Störung (manisch-depressiv), Angstzustände, Schildrüsenunterfunktion
-stationäre Behandlung 2x 12 Wochen
-teilstationäre Behandlung 2x 9 Wochen
-ambulante Behandlung bei Neurologe sowie Therapeutin jeweils wöchentlich
-4x Amtsärztliche Untersuchung (sieht Behandlungen für notwendig)
-Schwerbehindertenausweis wurde beantragt; es wird von mindestens 50% ausgegangen
Und jetzt meine Fragen:
Der Amtsarzt hat mir beim letzten Besuch geäußert, dass er mich ab Juni 2010 vorläufig für ein Jahr dienstunfähig schreiben wird, wenn keine Verbesserung meines Gesundheitszustandes vorliegt.
Seit diesem Besuch geht es mir wieder sehr schlecht. War kurz davor wiederholt teilstationär zu gehen, da der Druck und die Angst hoch waren. Setze mich sehr unter Druck, da ich Angst habe, in den vorläufigen Ruhestand versetzt zu werden. Mache mir Gedanken über die finanzielle Situation. Auf der anderen Seite würden mein Neurologe, sowie meine Therapeutin für gut finden, wenn ich dieses Jahr nutzen könnt.
Ich habe jedoch Angst vor dem finanziellen Loch. Ich habe die Gewerkschaft bereits um Hilfe gebeten, jedoch noch keine Rückantwort bekommen……auch dies macht mir Angst.
Könnte mir vielleicht helfen, wie hoch die Besoldung wäre und ob ich bei einer hohen Geldeinbuße, mir mit einem 400- Euro Job (Briefe ausfahren, oder Medikamente) die Differenz etwas ausgleichen könnte.
Auch habe ich mir überlegt, vielleicht auf 30 Stunden die Woche zurückzufahren. Wäre dies möglich? Wie kann ich mir das Gehalt ausrechnen, bzw. wo kann ich darüber etwas lesen ? Kann man auch bei einer Krankheit auf 30 Stunden zurückgefahren werden ohne Geldeinbuße?
Wenn alles nichts hilft, bin ich gezwungen, den Dienst anzutreten und dann vielleicht denn ganzen Mist mit der Erkrankung wieder durch machen zu müssen.
Danke, dass ihr diesen Eintrag gelesen habt und vorab auch Danke für Eure Hilfe.
Gruß, Patrick
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Ich habe mal eine Frage an alle hier im Forum, die im Bereich Bürgeramt/Melde- Pass-Personalausweiswesen beschäftigt sind: Wie steht es mit den Vorbereitungen für den neuen Personalausweis, der ab 1.11.2010 auf uns zukommt? Gibt es personelle und finanzielle Planungen? Nach unseren Informationen kommt da ein Paket auf uns zu, das mit den vorhandenen Mitteln kaum zu stemmen ist und etliche noch nicht gelöste Fragen enthält. Für einen regen Informationsaustausch wäre ich dankbar.
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Hallo zusammen,
ich möchte aus familiären Gründen von der Stadtverwaltung München zu einer Verwaltung ( egal ob Kommune oder andere Behörde ) in Köln bzw. den näheren Umkreis wechseln.
Nach 22 Bewerbungen, 16 Absagen wegen schlechter Finanzlage der Kommunen und nicht erfolgter Freigabe meines Arbeitgebers für eine zeitlich befristete ( 3 Jahre ) Stelle im Rahmen einer Abordnung, weiss ich langsam echt nicht mehr was ich machen soll.
Leider gibt es ja meines Wissens für die Kommunalbeamten keine Tauschbörse wie das Lehrertauschverfahren, wo bundeslandübergreifend gewechselt werden kann, insofern bleibt mir nur ein ganzer Haufen GEDULD, ausser jemand hier, hat eine andere, zündende Idee, für die ich unfassbar dankbar wäre! Auch wenn bei Euch ein Job im mittleren Dienst A8 frei ist, wäre hier ein Hinweis schon toll!
JK
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hallo,
ich bin etwas ratlos und hoffe auf hilfe oder mitteilungen von erfahrungen. ich bin seit 12 jahren aus familären gründen (pflege eines angehörigen) in beurlaubung ohne bezüge nach § 71 lbg. da sich meine situation nicht geändert hat, möchte/muss ich meine beurlaubung weiter verlängern. nach allem, was ich bisher gelesen und auch gehört habe, ist das jedoch nicht möglich. nach 12 jahren ist ie höchstgrenze erreicht. zunächst dachte ich § 70 lbg (urlaub aus arbeitsmarktpolitischen gründen) könnte mich noch retten, aber da ist auch nichts mehr möglich, da ich noch 10 jahre bis zum erreichen der pensionsgrenze zu arbeiten habe. die entlassung aus dem beamtenstatus kann ich mir nicht leisten. da ich meinen arbeitgeber jedoch keinen cent koste und auch in den letzten 12 jahren nicht gekostet habe, weil ich über meinen ehepartner beihilfeberchtigt bin, hoffe ich auch eine möglichkeit die beurlaubung zu verlängern. hat jemand erfahrung?
gruß
girös
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Hallo zusammen,
ich bin Kämmerer einer kreisangehörigen Gemeinde in NRW mit ca. 12.000 Einwohnern und habe mir für 2010/2011 als Ziel den Aufbau eines Controllings gesetzt.
Das NKF wurde zum 01.01.2009 eingeführt. Produktziele und Kennzahlen wurden bisher noch nicht flächendeckend im Haushalt abgebildet.
Ich würde mich über alle Informationen und über mögliche Ansprechpartner in anderen Kommunen ähnlicher Größenordnung freuen, die mir mit Tips und Ratschlägen weiterhelfen können.
M.f.G. Udo v.Ki.
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Hallo,
ich bin im Januar 2010 von der Stufe 2 in die Stufe 3 gesprungen. (regulärer Stufenaufstieg)
Ich sollte ursprünglich schon vor ca. 1 Jahr durch eine Stufenbeschleunigung hochgestuft werden, dieses ging aber damals wohl nicht, da die Stufe 2 eine Enwicklungsstufe ist und nicht beschleunigt werden kann.
Daher soll dieses jetzt nachgeholt werden, und zwar von der Stufe 3 in die Stufe 4.
Meine Frage:
Gibt es irgendwelche Fristen/Sperrzeiten nach einem Stufenaufstieg, die man erste abwarten muss, um dann wieder einen Stufenaufstieg zu erhalten ???
Ich kann im Tarifvertrag nichts finden, die Leitung argumentiert momentan aber so.
Danke für eure Infos.
Grüsse
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Hallo Leute.
Ich mache z.zt. die Fortbildung zum Bibu. Arbeite im öff. Dienst und habe nun ein Angebot bekommen den Angestelltenlehrgang II zu machen. Dieser wird vom AG bezahlt. Hierbei ist zu beachten, dass man sich dann aber mehr oder weniger 3 Jahre verpflichtet bei diesem AG zu bleiben (außer man zahlt die Lehrgangsgebühren zurück). Da es bei uns aber wenig Chancen gibt, diese Fortbildung für den gehobenen Dienst anzuwenden, sprich eine freie Planstelle gibt und es auch im öffentlichen Dienst mit den Verdienstchancen nicht so gut aussieht, hat es in meinen Augen keinen Sinn diese Fortbildung anzutreten. Zumal im öffentlichen Dienst auch immer mehr Leute gesucht werden, um von der kameralistischen auf die doppischen Buchführung umzustellen. Da wäre ein Bibu so denke ich auch von Vorteil. Und zudem sind meine persönlichen Chancen besser, um evtl. mehr Gehalt, anderen AG (evtl. freie Wirtschaft) o.ä. anzugehen. Deshalb werde ich diese Fortbildung ablehnen und weiter den Bibu machen. Besser wäre natürlich beides. Aber das kommt für mich nicht in Frage, da ich mittlerweile über 30 jahre bin und weiter kommen möchte. Was meint ihr dazu?!
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Guten Tag,
wie wird bei Ihnen mit dem Entschließungs- und Auswahlermessen in Bezug auf Haftungs-/Duldungsbescheide für Grundsteuer umgegangen?
Wäre es evtl. möglich einen Beispielsbescheid zu posten?
Herzlichen Dank.
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Der Bund wird Griechenland voraussichtlich ein Darlehen über 8,5 Milliarden EUR geben. Das Geld nimmt Deutschland - selbst mit rd. 2 Billionen EUR extrem verschuldet - am Kreditmarkt auf. Experten vermuten, dass das Darlehen von Griechenland nicht zurück gezahlt wird. Auch andere Länder wie Spanien, Portugal oder Irland stehen bereits Schlange.
Geht das die Kommunen und deren Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst etwas an ? Natürlich ! Jeder EURO der Steuereinnahmen kann nur einmal ausgeben werden und sollte an die Kommunen statt an Griechenland gehen. Viele deutsche Kommunen können ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen, weil ihnen das Geld fehlt. Das Defizit 2009 betrug 7,5 Milliarden EUR, für 2010 wird mit einem zweistelligen Defizit gerechnet. Beschäftigte und Beamte im Öffentlichen Dienst mussten bereits große Einbußen hinnehmen, ihre Ansprüche auf Renten und Pensionen gelten als unsicher.
Daher lautet mein Fazit: Stoppt diesen Wahnsinn ! Wenn die etablierten Parteien, die dieses Chaos mitverschuldet haben, das nicht verstehen (wollen), bedarf es neuer Parteien.
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