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Geschrieben von: Gast, 01.09.2016, 09:03, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,
ich benötige dringend euren Rat!
Ich bin als Reinigungskraft in einer Gemeinde seit 10 Jahren mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden eingestellt worden. Die zu reinigenden Objekte waren damals genau beschrieben. Nun haben sich vier Gemeinden zu einer größeren Gemeinde zusammengeschlossen und ich habe auch mehr Arbeit. Jedoch wurde maximal der Arbeitsvertrag hinsichtlich des neuen Arbeitsgbers angepasst.
Nunmehr gehe ich mindestens 30 Wochenstunden in mehreren Objekten reinigen. Hierzu wurde mir nur mündlich mitgeteilt, welche das sind. Auch Mehrarbeitsstunden haben sich aufgrund von Krankheits- und Urlaubsvertretung angesammelt.
Das größte Manko für mich ist, dass ich außer einer vertraglichen Anpassung der Arbeitszeit und der Beschreibung der Arbeitsorte als einzigster Arbeitnehmer in dieser Gemeinde keinen Arbeitsvertrag nach TVÖD habe. Ja, richtig gelesen! Als Einzigster! Selbst die geringfügig Beschäftigten haben einen AV nach TVÖD.
Wie sollte ich mich weiter verhalten? Ich möchte ja auch meine Arbeit behalten. Auch dem Personalrat habe ich meinen Sachverhalt geschildert, welcher sich für mich einsetzt. Nur die Amtsleitung als auch der Bürgermeister spielen "wilde Sau" und auf Zeit. Klare und rechtsverbindliche Auskünfte kann und werde ich nicht bekommen, da die Personalkosten ja eh immer wieder als zu hoch angesehen werden!
Können Sie mir bitte helfen??? Danke!

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Geschrieben von: Gast, 31.08.2016, 19:00, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (4)

Hallo, ich mache gerade eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten. Ich überlege nach Abschluss der Ausbildung mich für ein duales Studium (Bachelor of Arts) zu bewerben. Kann mir jemand sagen ob die Ausbildung vorher was gebracht hat oder eher nicht?

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Geschrieben von: Gast, 31.08.2016, 14:10, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo, 
einer Kollegin wird eine befristete Reduzierung Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit gewährt. 
Die Befristung wird ein Jahr andauern. 
Ist der Arbeitsvertrag zu ändern oder reicht im Falle dieser Befristung ein Anschreiben an die Kollegin?

Viele Grüße
FD 1.1

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Geschrieben von: Gast, 31.08.2016, 07:51, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (4)

Hallo zusammen,
der nächste Winter naht und bei uns ist die Frage aufgekommen ob es eine gesetzliche Regelung gibt wieviele Tage vorher der AG die Bereitschaft aktivieren darf.

Bisher ist es immer so gelaufen, dass die MA am Bauhof einen Winterdienstplan bekommen haben, in dem geregelt ist wann wer welche Strecke fährt. Ist keine Bereitschaft, dann arbeiten die Kollegen innerhalb der normalen Arbeitszeiten.
In den letzten Wintern ist die Bereitschaft oft erst 1-2 Tage vorher aktiviert worden. 

Ich habe dazu nur im Teilzeitbefristungsgesetz, §12 (2) etwas gefunden. Ist das denn hier überhaupt anwendbar?

Bin für jeden Tipp dankbar.

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Geschrieben von: Gast, 29.08.2016, 13:04, Forum: Fortbildung, Antworten (5)

Hallo Zusammen,

kurz zu meiner Situation: Zurzeit befinde ich mich auf einer E9-Stelle ohne die Angestelltenprüfung II abgelegt zu haben (Sprich E8 + Zulage nach § 14 TVöD). Diese Stelle wurde Anfang des Jahres ausgeschrieben und ich habe sie regulär erhalten (unbefristet). Nun ist es so, dass ich die Angestelltenprüfung II Ende des Jahres 2017 beginnen soll (voraussichtlicher Abschluss wäre 2018).

Nun zu meinen eigentlichen Fragen:

  1. Nach dem alten BAT ist meine Stelle wie folgt bewertet: IVb Fg 1b.Meiner Meinung nach entspricht das der E9b (Evtl. E9c). Ist es richtig, dass ich trotzdem im Jahr 2017 einen Antrag auf die E9c stellen kann (bzw. sollte), obwohl ich im Moment nur die E8 + Zulage erhalten?
  2. Sollte so ein Antrag möglich sein zu wann würde die Eingruppierung erfolgen? Zum 01.01.2017 oder erst zu dem Datum des bestandenen Lehrgangs?
  3.  Sollte die höher Eingruppierung erst 2018 mit Bestehen der Prüfung erfolgen in welche Stufe würde man mich dann zuordnen, wenn ich aktuelle in der E8 Stufe 3 bin?

Ich hoffe, ich konnte euch meine Situation genau schildern und freue mich schon auf eure Antworten.

Mfg

Fabi

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Geschrieben von: Gast, 24.08.2016, 20:18, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Liebe Mitforisten,

ich hoffe, mir kann jemand bei meiner Frage weiterhelfen.

Ich bin über 40 Jahre alt, habe Abitur und eine Ausbildung zur VfA für Kommunen. Ich  bin seit 2005 in Jobcentern beschäftigt, hierbei einige Jahre in EG 9. Inzwischen leite ich seit kurzem ein Team und habe EG 10. Es gab im Hintergrund Diskussionen, aber man wandte dann wohl die Regelung nach § 3 der Anlage 3 zu § 25 BAT an.

Nun steht vielleicht im kommenden Jahr ein Ortswechsel nach Schleswig-Holstein an, da in der Firma meines Mannes umstrukturiert wird und er vermutlich in den Norden wechseln kann/soll/will (verbunden mit kleinem Aufstieg und interessanterer Tätigkeit). Ich bin der Idee nicht abgeneigt und habe mich dort auf dem Arbeitsmarkt für mich schon mal ein bisschen umgesehen. Ich habe viele Jahre Erfahrung als "PaP" im Bereich der beruflichen Eingliederung und habe diesen Job immer sehr gern gemacht. Eine Führungstätigkeit suche ich nicht unbedingt, und hätte keine Probleme, wieder in die Reihe zurück zu treten. 

Nun zu meiner Frage: In fast allen Stellenangeboten mit EG 9, die halbwegs oder auch genau passen, lese ich als Voraussetzung ein abgeschlossenes Studium oder aber die entsprechenden beamtenrechtlichen Befähigungen oder aber die Angestelltenprüfung II. Ich habe bisher erst ein Angebot gefunden, das explizit auf die oben genannte Anlage als Alternative verwies und eines, das von "oder ähnlich gelagerter Ausbildung und Berufserfahrung" sprach.

Wie streng wird es genommen, wenn ein/e Bewerber nur die Voraussetzungen nach § 3 der Anlage 3 zu § 25 BAT erfüllt (wie ich)? Oder dürfte man mich gar nicht aus dem Bewerbungsverfahren von vorn herein ausschließen, weil ich die Vorraussetzungen nach § 3 der Anlage 3 zu § 25 BAT erfülle?

Lieben Dank vorab!

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Geschrieben von: Gast, 23.08.2016, 15:55, Forum: Fortbildung, Antworten (3)

Moin zusammen,

ich habe voraussichtlich nächstes Jahr die Möglichkeit den ALG II in Vollzeit beim NSI zu absolvieren.
Ist jemand aus dem Raum Bremerhaven/Cuxhaven dabei?

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Geschrieben von: Gast, 22.08.2016, 15:10, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

S10347 
wie kann ich in diesem Forum nach bestimmten Themen suchen. Ich habe bisher noch kein Suchfeld gefunden.

Gruß ein interessierter PR

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Geschrieben von: Gast, 18.08.2016, 11:47, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Guten Tag verehrte Kollegen.

Hat der Pächter eines Grundstücks das Recht, bei der o.g. Sache zur Beantragung eines Feuerwerks,
sein Einverständnis zu erklären? Ist er also Verfügungsberechtigt??

Oder steht das weiterhin dem Grundstückseigentümer zu?

Vielen Dank im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 17.08.2016, 12:42, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Hallo Personalräte, hier eine Frage zur Einladung von Ersatzmitgliedern:
Kann mir jemand erklären, wann ein Ersatzmitglied einzuladen IST, weil ein PRMitglied zeitweilig verhindert ist? Ist das EM schon zu laden, wenn das PRM auf die Einladung hin mitteilt, dass es im Urlaub oder krank ist oder ist die Ladung des EM in einem solchen Fall „freiwillig“ und soweit die Beschlussfähigkeit noch gegeben ist nicht nötig?
Für Verhinderung des PRM aus dienstlichen Gründen ist - soweit ich verstanden habe - nie ein EM einzulanden - oder?
Wir sind 5 PR Mitglieder, es gilt das SächsPersVG.
Wie bindet Ihr eure Ersatzmitglieder generell in eure Arbeit ein? Was kann / muss / sollte der PR tun?
Vielen Dank schon mal

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Geschrieben von: Gast, 16.08.2016, 15:07, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Ein Zahnarzt, der beim Zahnzentrum AOK arbeitet, arbeitet er im öffentlichen Dienst?

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Geschrieben von: Gast, 15.08.2016, 13:54, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (3)

Hallo, ich fang im September eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte an und wollte mal fragen, welche Lehrbücher man braucht und mit welchen Gesetzen ihr arbeitet? Es gibt z.B. die Nomos Gesetze oder Dtv Gesetze.... oder gibt es ein Kompaktbuch an Gesetzen für die öffentliche Verwaltung (???) Hab null Plan davon  Icon_rolleyes Vielen dank im Voraus   Icon_razz

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Geschrieben von: Gast, 13.08.2016, 15:00, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,

ich hoffe ich bin hier richtig. Bin seit 6 Monaten krank. Mein Arbeitgeber (öffentl. Dienst) forderte mich schriftl. auf, mich beim Amtsarzt vorzustellen.
Es ging dem kein Gespräch vorran und ich viel aus allen Wolken. Auch fand kein BEM-Gespräch statt.
Ist das alles so rechtens?

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Geschrieben von: Gast, 12.08.2016, 23:29, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Ich bin seit 26 Jahren Schreibkraft bei einer Behörde. Seit 2009 nach Pensionierung eines Kollegen, wurde ich vollkommen unterbeschäftigt durch Kollegen. Auf Beschwerde usw. lies ich mir 2011 schriftlich mein Arbeitsgebiet ausstellen mit dem Zusatz, dass dieses Arbeitsgebiet mit der Eingruppierung übereinstimmt.

Weiterhin bekam ich die aufgelisteten Aufgaben nicht zugeteilt, mit der Begründung vom Chef und Kollegen, ich bin nicht fähig mein Arbeitsgebiet zu erledigen, einfache Formulare könnten nicht ausgefüllt werden. Namen der Personen sind mir bekannt und Beschwerde an andere Vorgesetzte waren ohne Erfolg. Mobbing wäre das nicht.

Gesprächsprotokoll wurde von meinem Chef unterschrieben, dass ich meine Arbeitskraft täglich zur Verfügung stelle und diese wird nicht genutzt. Rahmenbedingungen und Strukturen sind äußerst übel. Beschwerde bei Personalrat usw., wurde mit der Begründung abgewendet, als Angestellte unter 5 Beamte ist man in der unterlegenen Position.

Sämtliche Versuche ein normales Arbeitsverhältnis zu organisieren war ohne Erfolg. Positiv war für mich, dass ich in den letzten 5 Jahren in Teilzeit gearbeitet habe und nebenbei in anderen qualifizierten ähnlichen Tätigkeiten die meinem Arbeitsgebiet entsprechen an anderen Stellen ausgeübt habe und per Zeugnis bestätigt bekam.
Leider sind Festanstellungen rar auch in anderen Betrieben und somit blieb es immer nur bei Nebentätigkeiten parallel zu meiner hauptberuflichen Anwesenheit bei der Behörde.

Qualifizierte Vorlage von Zeugnissen nütze nichts bei meinem Arbeitgeber und war nicht erfolgreich in Bezug auf ein Arbeitsgebiet, welches ein Arbeitsalltag ausfüllt. Ein angefordertes Zeugnis bekam ich ausgestellt mit einem Arbeitsgebiet, welches nicht von mir ausgeübt wird von meinem Arbeitgeber.  

Aus Email-Schriftverkehr ist ersichtlich, dass ich meine Lage an oberer Stelle mitgeteilt habe. Mein miserables Zeugnis wurde ausgestellt nachdem verschiedene Vorgesetzte beratschlagt haben, (Aussage laut erhaltener Email vom Chef), nachdem ich nachgefragt habe, wann ich es bekomme.

Durch das ständige Nichtstun und die Bewältigung des Arbeitsalltages ohne Tätigkeitsfeld und mobbende Kollegen, wurde ich krank.  Aussagen wie ich könnte nichts, mache alles nicht so wie die Beamte es erwarten sind schon Kleinigkeiten. Arbeitsmoral kenne ich nicht und ein normaler Arbeitsplatz bei einer Behörde müsste ich extrem beschreiben. Anwalt/Mobbingzentrale/Personalrat alles ohne Erfolg. Höhepunkt meiner bisherigen beruflichen Tätigkeit als Schreibkraft war eine Anzeige durch Kollegen die im Sand verlief. 

Versetzung an eine andere Stelle wurde mit der Begründung schon vor Jahren abgelehnt, ich hätte einen sehr guten Arbeitsplatz und solle mich nicht beschweren, andere wären froh.

Stellenbewerbungen in der Region in der ich wohne waren ohne Erfolg. Das Highlight meiner Haupttätigkeit ist der Arbeitsplatz, er befindet sich im Wohnort, wo ich aufgewachsen bin und jeder jeden kennt. Als Tipp bekam ich, setz dich einfach wieder hin an den Schreibtisch und lese ein Buch. Allerdings habe ich ausgelesen in den vielen Jahren des Nichtstun und den unbeschreiblichen Situationen denen ich schon ausgesetzt war. Ich bin 50 gesundheitlich eingeschränkt und Teilzeitbeschäftigt, kündigen könnte ich erst wenn ich eine neue Stelle hätte, die ich leider bis jetzt noch nicht bekam.

Personalgespräche enden damit, dass ich doch einen interessanten Arbeitsplatz hätte, keiner stellt sich ja vor, dass ich ohne Tätigkeitsfeld meinen Arbeitsalltag in Teilzeit verbringe. 4 Stunden können dennoch täglich lang sein.

Vielleicht kann mir jemand ein Tipp geben. Eigentlich wäre der Arbeitsplatz mit entsprechenden Kollegen und dem ausgestellten Arbeitsgebiet nicht schlecht.  Vorgesetzte sagen, das ist kein Mobbing Beamte mobben nicht, obwohl ich im Besitz von Schriftstücken usw. bin, aus denen alles ersichtlich ist. Selbstverständlich führe ich auch ein Mobbingtagebuch, jedoch alles ohne Erfolg. Nach erfolglosen Versuchen im Bereich einer Änderung frage ich mich zwischenzeitlich, ob es noch andere Angestellte gibt im öffentlichen Dienst mit ähnlichen Umständen und vielleicht kennt jemand ein Hilfsangebot, wie man aus dieser Lage rauskatapultiert werden kann, oder an wen man sich wenden kann, wenn keiner für einen zuständig ist.

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Geschrieben von: Gast, 11.08.2016, 16:42, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo!

Ich bin seit 2002 bei einem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst beschäftigt und habe einen TvöD Vertrag. Von 2002 - bis 03/2008 als geringfügig Beschäftigte. Seit 04/2008 bis heute als unbefristete Angestellte. Wie sieht es hier mit der Unkündbarkeit aus? Ab wann zählt diese?

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