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Geschrieben von: Gast, 17.05.2009, 19:51, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

In Baden-Württemberg, Region Tuttluingen, haben Regierungspräsident und Kommunen eine Erklärung über den zukünftigen Flächenverbrauch abgegeben:

Als Gründe gegen weiteren Flächenverbrauch wurden u.a. der Schutz von Tieren und Pflanzen, die Bewahrung der Landwirtschaft, der Lebensqualität von Einheimischen oder dem Tourismus, die sinkenden Einwohnerzahlen und die Alterung der Gesellschaft (demographischer Wandel) genannt.

Städte und Gemeinden müssten darauf achten, vorrangig die Baulücken in den Kernbereichen aufzufüllen, sagte Regierungspräsident Würtenberger: "Kürzere Wege zu Läden oder anderen Infrastruktur-Einrichtungen würden sowohl für Familien als auch für ältere Menschen, deren Zahl sprunghaft wachsen werde, zunehmend wichtig. Wir werden künftig jede Außenentwicklung hinterfragen, sie kann nur die Folge einer nicht mehr möglichen Innenentwicklung sein."

Auszug aus einem Bericht der Süddeutschen Zeitung, Link: http://www.szon.de/lokales/tuttlingen/re...61273.html

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Geschrieben von: Gast, 16.05.2009, 15:53, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,
bin mir nicht ganz sicher, ob das Forum tatsächlich das richtige ist, aber ich versuche es mal. Ich bin Arbeitnehmer bei einer Kreisbehörde und vor kurzem wurde auf einer Dienstbesprechung, bei der es ja eher um gesetzliche Rahmenbedingungen und Vorgaben des Kreises geht, auch persönliche Vorwürfe gegen mich geäußert, betreffend den "Wert" meiner Tätigkeit und meines Verhaltens.

Ich selbst war zu dieser Dienstbesprechung nicht geladen und durfte nicht teilnehmen, obwohl vorher schon feststand, daß es um mich gehen würde. Die Vorwürfe selbst sind völlig absurd und wurden nur pauschal in den Raum gestellt. Weder wurden Beispiele genannt noch konkrete Situationen beschrieben. Neben den Vorwürfen stand dann im Protokoll, daß der Chef dann ein Gespräch mit mir führen würde. Ist auch passiert. Damit war für den Chef die Sache erledigt.

Die Protokolle aus der Dienstbesprechung sind via Netzwerk für alle Kollegen aus dem Sachgebiet einsehbar und können auch gespeichert, gedruckt, gemailt etc. werden.

Ich hatte dann den Chef gebeten, diese gegen mich gerichteten Vorwürfe aus dem Protokoll zu entfernen, da dies nichts mit dienstlichen Belangen zu tun hat. Außerdem wird meine Erwiderung auf die Anschuldigungen da ja auch nicht aufgenommen. Somit sieht das dann so aus, als wäre das die Wahrheit und deshalb führt der Chef dann ein Gespräch mit mir und sagt dann "du du". Im Gegenteil habe ich diese Anschuldigungen im Gespräch aufs schärfste zurückgewiesen. Allein die Art und Weise, das in meiner Abwesenheit zu machen und nicht mal ansatzweise irgendwelche Situationen zur Untermauerung zu schildern, finde ich völlig absurd.

Wie auch immer, der Chef weigert sich nun, diese Anschuldigungen aus dem Protokoll zu entfernen, da das ja so auf der DB gesagt worden wäre. Kann ich ja nicht nachvollziehen. Die Kollegen, die diese Vorwürfe geäußert haben, wollen anonym bleiben.

Gibt es da irgendwelche Vorgaben, was in einem für alle zugänglichen Protokoll stehen darf bzw. ob da auch persönliche Sachen zu einzelnen Mitarbeitern rein dürfen?

Ich werde das in Kürze auch mal mit dem Personalrat besprechen, würde aber dennoch auch noch andere Meinungen hören. Vielen Dank.

Grüße
Stefanie

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Geschrieben von: Kommunalpolitiker, 12.05.2009, 18:00, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (4)

Hallo zusammen! Ich würde mich als Kommunalpolitiker gerne in das Thema Doppik-Umstellung einarbeiten, scheitere aber z.T. schon an den einzelnen Fachausdrücken. Kann mir jemand einen Tipp geben, wo man gute Begriffsdefinitionen findet? Gibt es hier im Internet etwas Brauchbares? Danke schon mal!

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Geschrieben von: Mumie, 05.05.2009, 17:54, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (7)

Halöchen an Alle,

seit kurzem bin ich Mitglied im Personalrat. Im Laufe der letzten Zeit ist mir aufgefallen, dass Ausgaben für den Personalrat zunächst aus der privaten Tasche unseres Vorsitzenden gezahlt wird und diese Quartalsweise mit der Haushaltstelle abgerechnet wird. Hier nun meine Frage: Gibt es die Möglichkeit vorab eine bestimmte Summe aus dem Titel zugeteilt zu bekommen? Gibt es irgendetwas schriftliches, was überhaupt als Ausgaben des Personalrates gilt? Da unser PR-Vorsitzende nicht gerade Summen verdient und auch keine Höhergruppierung erwogen wird kann es meiner Meinung nicht sein, dass bis zu 100 Euro aus der eigenen Tasche vorausgelegt wird und ohne verzinsung monate später zurückgezahlt wird.

Vielen Dank vorab für Eure Antworten

Mumie

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Geschrieben von: Gast, 05.05.2009, 15:01, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Hey ich habe eine Frage,

ich und mein freund möchten demnächst heiraten. Er lebt im ausland und so wie das deutsche Gesetz es nun mal will, muss der Lebensunterhalt + wohnraum etc. gesichert sein. Ich fange eigentlich auch noch dieses Jahr endlich mein Studium an.
Ich kann ihm also nur wohnraum stellen, leben auch bei uns zu hause.
Wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitze, fällt dann die verpflichtung mit dem Geld weg?
Wohnraum haben wir ja.

ansonsten müsste ich Studium verschieben, möchte das aber nicht machen.

Danke im voraus

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Geschrieben von: shohayba, 04.05.2009, 10:47, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Guten Tag Liebe Forenmitglieder,

ich habe mal eine kurze Frage an euch. Ich habe in der Nacht vom 30.04. (21:30 Uhr) bis zum 01.05.2009 (04:00 Uhr) beruflich an einer Jugendschutzkontrolle teilgenommen.

Ich bekomme jetzt die einfachen Stunden anerkannt. Gibt es im öffentlichen Dienst keine Nachtzuschläge oder höher Bewertung der Stunden? Ich kenne es zum Beispiel aus der Wirtschaft so dass dies Stunden mal 1,5 oder 2 genommen werden.

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Lieben Gruß
shohayba

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Geschrieben von: Gast, 03.05.2009, 22:27, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,

wer legt eigentlich fest, in welche Lohngruppe ein Arbeiter kommt? Das Problem ist, das eine Forstwirte-Abteilung nur bis LG 6 kommt, eine Gärtner bzw. "Baumchirurg"-Abteilung bis LG 7.

Leider bekommt man auf diese Frage keine richtige Antwort.

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Geschrieben von: Gast, 30.04.2009, 21:56, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Nach der Umstellung auf das NKF stellt sich für mich die Frage, ob eine überörtliche Prüfung durch eine Sonderbehörde in NRW überhaupt noch notwendig ist. Die jährliche Prüfung von Jahresabschlüssen kann zukünftig zwingend per Gesetz durch Wirtschaftsprüfer vorgenommen werden. Zudem gibt es ja noch begleitende Innenrevisionen in Form der kommunalen Rechnungsprüfungsämter. Vergleichende interkommunale Werte werden in ausreichender Weise durch Einrichtungen wie die KGST vorgehalten und ausgewertet. Alles, was darüber hinaus geht, muss im Wege der Entbürokratisierung hinterfragt werden.

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Geschrieben von: Gast, 29.04.2009, 11:08, Forum: Fortbildung , Antworten (4)

Hallo zusammen,

nachdem es sehr lange Zeit nicht möglich war, können wir dieses Jahr wieder an dem Auswahlverfahren zum ALII teilnehmen.

Wisst ihr wie die Klausuren aussehen können? Wie sieht so ein Psycho Test aus?

Wäre schön wenn mir jemand weiter helfen kann. Leider bin ich seit raus und habe eigentlich nur noch Angst, ob ich das überhaupt schaffen kann ;o))

Ach so, ich komme aus dem Rheinland...

Viele Grüße
Dani

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Geschrieben von: Gast, 28.04.2009, 10:14, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Hallo zusammen,

suche kurzfristig Fortbildungsangebote im Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung -> Widerspruchsverfahren (Kommunalbereich).

Die Seminarangebote des Hess. Verwaltungsschulverbandes sind leider erst im September, würde aber gerne früher gehen.

Weiß jemand Rat ? Vielen Dank.

Gruß
Fell_Lady

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Geschrieben von: Gast, 26.04.2009, 20:08, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Die Gefahr einer Ausbreitung der Schweinegrippe (Typ H1N1) hat auch das hessische Gesundheitsministerium und den Frankfurter Flughafen in Alarmbereitschaft versetzt. (...) Wie am Flughafen mit Verdachtsfällen umgegangen werden soll, diskutieren derzeit die Gesundheitsministerien der Länder und des Bundes mit dem Robert-Koch-Institut. (...) Am Freitag seien bereits die Gesundheitsämter der Kommunen in Hessen über die aufgetretenen Grippefälle in Mexiko und den USA informiert worden.

Aus: http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=34954&key=standard_document_36870694

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Geschrieben von: Mumie, 25.04.2009, 17:16, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo an Alle,

wer kann mir helfen?
Der Bund will die Aufgaben meiner Dienststelle übernehmen. Wir sind allerdings alle Landesbesdienstete. Aussage des Bundes war: Ihr könnt euch doch alle auf die Stellen bewerben!
Nun meine Fragen: Geht das so einfach?
Was muss beachtet werden?
Die Aufgaben würden die Gleichen bleiben, es wird aber indirekt angedroht nicht alle Bedienstete zu übernehmen.

Wer kann mir helfen?

Vielen Dank

Mumie

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Geschrieben von: Gast, 24.04.2009, 10:11, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

hab mal ne Frage und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.

Im Mai muss ich in unsere Partnergemeinde in Tschechien fahren. Ich werde als Betreuerin einer Seniorengruppe (25 Personen) für eine Woche mit dem Bus dorthin fahren. Meine Kollegin wird dann am Wochenende - also Freitag bis Sonntag - mit ein paar Offiziellen (sprich Bürgermeister, Gemeinderäte usw.) zu einer Feier nachkommen.

Jetzt unsere Frage:

Haben wir irgendeinen Anspruch auf einen Zeitausgleich hierfür?

Bezahlen müssen wir für die Reise nichts, aber ich bin von Montag bis Montag unterwegs (in der Woche wäre dann auch noch ein Feiertag - Chr. Himmelfahrt) und soll Dienstags gleich wieder in die Arbeit. Für meine Kollegin wär es von Freitag bis Sonntag und am Montag wieder in die Arbeit.

Ich hoffe ihr könnt uns vielleicht helfen.

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Geschrieben von: Josi, 20.04.2009, 20:53, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo an ALLE,

kann mir jemand sagen, was eine Arbeitsrechtliche Anhörung ist und welche Auswirkungen es für mich hat? Ist das eine Vorstufe zur Abmahnung? Kann man eine Frauenbeauftrage zu dieser Anhörung hinzuziehen? Mir wird vorgeworfen dass ich meinen Arbeitsplatz unerlaubt und vorzeitig verlassen habe. Ich bin eine halbe Stunde früher gegangen um dienstliche Angelegenheiten zu Erledigen (Post)

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!!!!
Josi

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Geschrieben von: Nanni, 14.04.2009, 11:54, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Hallo liebes Forum,

viell. könnt Ihr helfen. Habe halbtags als Angestellte 19,5 Std./Wo zu arbeiten (bekomme ein halbes Monatsgehalt lt. BAT).

Festgelegt habe ich mich mit 3 Tagen, Mo, Mi, Fr, die der Personalabteilung bekannt sind. Wieviel Stunden ich an den Tagen arbeite, wäre egal, muss nur mind. auf 19,5 Std./Wo kommen.

Die Osterfeiertage waren nun genau auf 2 von den 3 Tagen gelegen.
Meine Frage: da ich nur halbtags beschäftigt bin, bekomme ich diese dann auch nur zur Hälfte angerechnet? Gehen die restl. Stunden von meinen Überstunden ab?

Ich denke das Gehalt bekomme ich wie jeden Monat, aber wie verhält sich das mit den Stunden? Wenn man mir die Feiertage voll anrechnet (ich also die Stunden voll gutgeschrieben bekäme), wäre das doch unfair den Ganztageskräften gegenüber?!

Vielen Dank und bitte nur antworten, wenn 100% sicher

Nanni (Spitzname Icon_wink)

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