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Wenn ein kindergeldberechtigtes (über 18) Kind das Geld vom Arbeitgeber direkt aufs eigene Konto bekommen möchte, stellt es einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse.
Meine Versuche beim ö.D. Hamburg Familienkasse/Kindergeldkasse, scheiterten mit der jeweiligen Antwort:" Das geht bei uns nicht!"
Hat jemand Erfahrung damit gemacht oder kann mir sagen, wen ich fragen kann. Es kann nicht angehen, daß das bei einer "normale" Familienkasse möglich ist - beim öffentliche Dienst jedoch nicht!
Danke für Antworten
Gast
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Hallo,
ich bin zwar zur Zeit nicht betroffen, komme aber privat aufgrund eines Ehrenamtes viel unter Menschen und könnte mir daher vorstellen, auch irgendwann angesteckt zu werden.
Daher würde ich gerne wissen, ob ich verplichtet bin, meinem Arbeitgeber (Kommune) eine solche Schweinegrippe - Erkrankung mitzuteilen oder ob es reicht, ganz normal eine AU einzureichen.
Da das Betriebsklima bei uns miserabel ist, möchte ich vermeiden, unseren Lästermäulen noch Nahrung zu geben. Würden diese es erfahren, wären Schikane, Mobbing und Diskriminierung die logische Folge.
Grüße
Carla
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Hallo,
ich wurde vor 3 Jahren mit meinem Einverständnis befristet auf eine höherwertige Stelle umgesetzt. Die Befristung läuft bis zur Rückkehr aus der Elternzeit der Vorgängerin (Beamtin). Meine alte Stelle wurde inzwischen unbefristet mit einer neu eingestellten Mitarbeiterin besetzt. Die Vorgängerin in meiner jetzigen Position kommt im September in 50 %zurück, erhebt allerdings keine Anspruch auf meine Stelle, sondern hat sich bereit erklärt, eine nicht amtsangemessene Stelle zu übernehmen. Ich bin der Ansicht, dass ich ein Recht darauf habe, dass die Befristung jetzt aufgehoben wird. So wie es aussieht, wird man mir aber eine erneute Befristung anbieten. Erklärt wurde mir, dass es ja mehrere Kolleginnen gibt, die aus der Elternzeit zurück kommen könnten und meine Stelle die einzige sei, die man für die amtsangemessen übrig hätte. Das ist so, weil alle diese Stellen, obwohl klar war, dass es sich um Elternzeitvertretungen handelt, unbefristet besetzt wurden. Mir ist der Rückweg auf meine alte Stelle verwehrt, weil ja da die neue Kollegin fest drauf sitzt. Kann mir jemand sagen, ob ich ein Recht darauf habe, die Stelle jetzt unbefristet zu bekommen oder muss ich jetzt auf dem Schleudersitz bleiben, bis eine von den Müttern sich überlegt, dass sie jetzt meine Stelle will und ich dann zwar mit Arbeitsvertrag, aber ohne Aufgabe da stehe? Wichtig wäre mir der Wegfall der Befristung natürlich auch, weil die jetzige Stelle eine EG höher ist. Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.
Grüße!
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Hallo zusammen,
eine dringende Frage an euch: Ich bin zur Zeit unbefristet im öffentlichen Dienst beschäftigt. Ich würde mich aber gerne auf ein anderes Stellenangebot im öffentlichen Dienst bewerben. Erfährt mein jetziger Arbeitgeber von der Bewerbung? Ich denke mir, die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes werden zentral verwaltet und somit ist es möglich, dass mein jetziger Arbeitgeber von der Bewerbung erfährt, oder? Danke für die Antwort!
(eine Versetzung o.ä. ist nicht möglich)
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Hallo,
ich bräuchte mal Hilfe von einer oder einem Personaler.
Ich wurde im September 2006 stellv. Abteilungsleitung, was eine Höhergruppierung ab Januar 2007 von EG 9 in EG 10 (TVÖD-Kommune West) zur Folge hatte.
Auf mein Drängen hin wurde nun die Stelle neu bewertet, mit folgendem Ergebnis, lt. BAT Vergütungsgruppe IV mit Bewährungsaufstieg (4 Jahre) in VG III.
Die Überleitungstabelle (TVÜ) sieht in diesem Fall in EG 11 vor, oder?!
So und nun zu meiner Frage, nachdem nun die Stelle neu bewertet wurde ab wann ist denn dann auch EG 11 vom Arbeitgeber zu bezahlen?
Und wie verhält es sich denn mit dem Bewährungsaufstieg, gibt es diesen noch im TVÖD?
Wäre prima wenn sich jemand dazu melden könnte!
Viele Grüße
Kiwi
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Hallo,
bei uns wird die Bildung eines Hausmeisterpools für alle städtischen Gebäude erwogen.
Ich würde mich gerne informieren und suche dazu nach einem Muster für eine Dienstanweisung bei einem Hausmeisterpool. Kann mir evtl. jemand eine solche Dienstanweisung bereitstellen ?
Grüße
Wolfgang
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Hallo,
ich bin im Gebiet TVÖD-Ost in einer Kommune beschäftigt. Seit Mai wurde ich von der VG 9 in die VG10 höhergestuft. Der Freude folgte nun die Ernüchterung, denn gleichzeitig verringerte sich die Stufe von 5 auf 4. Die Folge ist, dass ich nur durch eine Besitzstandszulage und einen TVÖD Garantiebetrag auf 60 EUR mehr brutto komme. Wieviel davon netto übrigbleibt ist ja leicht vorzustellen. Meine Frage lautet nun, ist das normal, dass die Stufe 8 (früher war das ja eine Altersstufe) nach dem TVÖD bei Höhergruppierung zurückgesetzt wird ???
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"Wer kommunalpolitisch als Stadtrat oder Gemeinderat Verantwortung übernimmt, der macht das ehrenamtlich – keineswegs aber zum Nulltarif. Schließlich opfert ein Ratsmitglied jede Menge Zeit zum Wohle seiner Kommune. Wie viel Entschädigung die Ratsmitglieder dafür letztendlich erhalten, das regelt jede Gemeinde mittels einer örtlichen Satzung. Dort sind Pauschalen, Sitzungsgelder oder Fahrtkosten und Regelungen zum Verdienstausfall festgelegt. Die RNZ hat sich umgehört, was den 17 Gemeinden rund um Heidelberg das Ehrenamt ihrer Stadträte wert ist."
Link: http://www.rnz.de/RNZ_HDKreis/00_2009062...raete_.php
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Hallo,
ich bin ein neues Personalratsmitglied und wir behandeln soeben die Eingruppierung einer neu zu besetzenden Stelle. Diese Stelle soll laut Bürgermeister und Geschäftsführung folgende Aufgaben erledigen: Schreibkraft (Phonodiktat), Vorzimmer und Empfangsdame des Bürgermeister, Verwalten der Gemeindlichen Internetseite, Betreuung des Gemeindeblattes.
Laut Geschäftsführer und BGM ist die Eingruppierung in der Lohngruppe 3, eine Tätigkeitsbeschreibung gibt es nicht (so wie alle unsere Arbeitsplätze keine haben). Wir als Personalrat haben unsere Zustimmung zu der Neueinstellung verweigert. Kann mir jemand sagen, ob diese Eingruppierung rechtens ist und wie unsere weitere Vorgehensweise sei sollte ???
PS: Der Geschäftsführer(Beamte) hat die höchste Besoldung A13 und alle "normalen" Beschäftigten sind nach unserer Meinung total unterbezahlt... Lohngruppe 2, höchstens aber die 3 für eine ausgebildete Verwaltungsfachangestellte.
Grenzt das nicht schon an Betrug???
MfG Wasserwart
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Moin moin, seit Jahren und bis vor kurzem nahm die Gesamtfrauenvertreterin an den GPR-Sitzungen teil.
Vor kurzem nun wurden einige Herrschaften vom GPR von ihr richtig doll "angepißt"
Die Retuorkutsche folgte auf dem Fuße.
Mit der Begründung, sie hätte laut PersVG kein Anwesenheitsrecht wird sie jetzt von allen künftigen Sitzungen ausgeschlossen.
Nun meine Frage.
In dem die Gute an den Sitzungen teilgenommen hatte, wurde ja gegen das PersVG verstoßen. Richtig?
War denn durch die rechtswidrige Anwesenheit der Gesamtfrauenvertreterin die Nichtöffentlichkeit gewahrt? Auch wenn sie auf den § 11 "vergattert" wurde?
Und wenn die Nichtöffentlichkeit nicht gegeben war, wie sieht es denn in dem Fall mit der Rechtswirksamkeit der Beschlüsse aus?
Vielleicht ist hier jemand so "sattelfest", daß er mir eine kompetente Antwort geben kann.
Und wenn sich hier jemand aus dem Gremium wiedererkennt, schönen Gruß bis zur nächsten Sitzung. :-)))
VG
Icke
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Im konkreten Fall geht es um Zuschüsse, die unsere Musikschule von der Gemeinde bekommt. Konkret: Der Gemeinderat hat im April 2007 beschlossen, daß die Schule eine Erhöhung des Zuschussbetrages um 10% innerhalb von 3 Jahren bekommt. Jetzt fiel es den Damen und Herren des Gemeinderates ein, diese Erhöhung einfach weg zu lassen. Seht hier:
Meine Fragen dazu:
1. Wie verbindlich sind die Ratsbeschlüsse des Gemeinderats?
2. Ist die Rücknahme bzw. Aufhebung eines Ratsbeschlusses rechtlich zulässig?
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Hallo Gast,
ich bin Vollzugsbeamter, 55 Jahre alt und leide unter einer Psychose sowie unter schweren orthopädischen Erkrankungen. Auch bei mir hat der Amtsarzt dauerhafte Dienstunfähigkeit festgestellt, so dass nun eine Untersuchung bei der ZMU in Mainz ansteht. Deshalb die Frage. Wie geht die Untersuchung dort von statten. Muß ich ärztl. Unterlagen mitnehmen? Fordert die ZUM die ärztl. Unterlagen von mir an? Gibt der Amtsarzt die Unterlagen von mir weiter? Muß ich eine Schweigepflichtsentbindung vornehmen?
Für die Beantwortung der Fragen wäre ich sehr dankbar.
Grüße
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Hallo zusammen,
die BLV wurde neu gestaltet und ich lese überall, das die Voraussetzungen für den Laufbahnwechsel gelockert wurden. Hierzu folgende Frage: Ich bin 34 J. alt und habe im Rahmen einer Insichbeurlaubung nun 7 Jahre erfolgreich (gute Beurteilungen) im gehobenen Dienst gearbeitet (Bea im mittlereren Dienst). Besteht nun eine Möglichkeit bzw. ein Anspruch auf einen Aufstieg außerhalb der Insichbeurlaubung?
Danke im voraus für die Antworten
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Hallo,
ich habe einige Fragen zum Beamtenverhältnis, die ich leider nicht richtig oder nur unvollständig beantworten kann.
Es wäre super, wenn mir einige von euch etwas helfen könnten.
Vielen Danke schonmal im Vorraus.
Hier die Fragen:
Nach welchen gesetzlichen Bestimmungen regelt sich das Beschäftigungsverhältnis?
Was ist eine Probezeit – bei Angestellten und Beamten?
(Hier bin ich mir nicht ganz sicher, ob die Probezeit "Beamte auf Widerruf" ist?!?!)
Gelöbnis/Diensteid – wer muss was ablegen und was bedeutet das?
Nach welchen Vorschriften erfolgt die Bezahlung der Beamten und der Angestellten?
glG
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