Neue Themen
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Hallo alle zusammen.
Ich bin Auszubildender (Ausbildung bis 31.01.2011) in einer Anstalt des öffentlichen Rechts und bin hier dieses Jahr bei der Personalratswahl zum 3. Ersatzmitglied gewählt wurden. Aufgrund von Krankheit, Urlaub und Lehrgängen habe ich die letzten 2 Monate ununterbrochen an den 14-tägigen PR-Sitzungen teilgenommen und es sieht so aus, als ob ich noch an einigen Sitzungen bis Ausbildungsende teilnehmen werde.
Gemäß § 9 Abs 2 BPersVG bzw. dem PersVG meines Bundeslandes werde ich auf Antrag innerhalb der letzten 3 Monate meines Ausbildungsverhältnisses im Anschluss an die erfolgreiche Abschlussprüfung in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit übernommen. Diese Passage bezieht sich auf Mitglieder in Personalvertretungen.
Aufgrund der häufigen Einsätze als Ersatzmitglied bin ich der Ansicht, dass diese Regelung auch für mich als nicht ordentliches Mitglied gelten müsste.
Nun lautet meine Frage, ob hier jemand ist, der mir dazu was sagen kann bzw. der von Gerichtsurteilen weiß, in denen zu Gunsten des Ersatzmitglieds entschieden wurde?
Es ist ja doch ein Unterschied, ob man nach der Ausbildung in ein auf 1 Jahr befristetes Arbeitsverhältnis übernommen wird oder sofort in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis und aus diesem Grund möchte ich natürlich nicht unvorbereitet meine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit beantragen.
Im Voraus vielen Dank für die Antworten.
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Für ein laufendes Projekt der Universität Duisburg-Essen führen wir zurzeit eine Online-Befragung zum Thema Weiterbildung, speziell in Hinblick auf die Mediennutzung, durch. Wir suchen noch dringend TeilnehmerInnen, die bereits an einer Weiterbildung teilgenommen haben bzw. teilnehmen. Die Befragung dauert ca. 20 Minuten und ist völlig anonym. Die erhobenen Daten werden ausschließlich für Forschungszwecke verwendet.
Schon jetzt ein riesen Dankeschön an alle TeilnehmerInnen!
Hier einmal der Link zum Fragebogen:
https://www.soscisurvey.de/FragebogenWeiterbildung
Und hier die Seite unseres Fachbereichs an der Uni Duisburg-Essen:
http://www.uni-due.de/sozialpsychologie/
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Sehr geehrte Damen und Herren,
welche Möglichkeiten habe ich als Gleichstellungsbeauftragte einer Kommunalverwaltung, wenn ich gegen eine geplante Maßnahme des Bürgermeisters Widerspruch nach § 19 Abs. 1 LGG NRW eingelegt habe (die Maßnahme verstößt gegen das LGG sowie den Frauenförderplan) und der Bürgermeister meinem Widerspruchsbescheid nicht abhilft? Er hält also an seiner Entscheidung fest, auch wenn diese gegen geltendes Recht verstößt. Was kann ich dagegen noch tun? Kann ich eine Stellungnahme vom Kreis (Aufsichtsbehörde) anfordern?
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Hallo liebes Forum,
weiß nicht, ob ich hier richtig bin, jedoch bekomm ich keine konkrete Antwort von den ganzen Info-hotlines und daher wollt ich mich an euch mal wenden.
Ich möchte ab nächstes Jahr September auf der Fachakademie für Wirtschaft meinen Betriebswirt auf 2 jahre Vollzeit machen. Studiengebühren fallen keine an!
Davor bzw jetzt bin ich noch im Einzelhandel tätig, hier habe ich eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann (2,5 Jahre) und danach ausgelernt bis nächstes Jahr September auch 2,5 Jahre gearbeitet haben werde.
Nun ruf ich bei der Bafög-Info-Hotline an und diese sagt mir, dass ich nur Meister-Bafög beantragen kann, da mein Vater zu viel verdient (ist auch richtig), aber dann erzählt sie mir, dass ich nur 200 Euro vom Staat bekomme für Wohnen, Unterhalt etc... dazu würden noch 180 Euro Kindergeld kommen.
D.h wenn ich jetzt alleine wohne und mit meinen Vater keinen Kontakt habe und auf mich allein gestellt bin bekomme ich vom Staat 380 Euro und davon soll ich meine Fahrkarte und Wohnung/Unterhalt bezahlen?
Gibt es noch irgendwelche anderen "Tricks" etc. dass ich vom Staat mehr Geld bekomme? Andere Anlaufstellen oder irgendetwas in der Art?
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Hallo zusammen,
ich bin Beamter im gehobenen Dienst in Bayern und nebenberuflich gerade dabei, einen Masterabschluß zu machen. Ich werde voraussichtlich im Januar den Master in der Tasche haben.
Wäre es nun denkbar, nach neuem Dienstrecht (Einheitslaufbahn) bei entsprechend freiwerdenden Stellen in die ehemalige Hödi-Kaste aufzusteigen, oder ist mir der Zugang in den höheren Dienst durch meine gD-Laufbahnprüfung verwehrt?
Grüße Gast
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Hallo zusammen,
ich bin Beamter beim Freistaat Bayern. Mit Wirkung vom 01.10.2010 wurde ich Beamter auf Lebenszeit, das heißt, ab da läuft meine Wartezeit für die erste Beförderung.
Vor meiner Zeit als Beamter habe ich u.a. auch einmal 13 Monate Zivildienst geleistet.
Wird mir nun diese Zivi-Zeit auf die Beförderungszeiten angerechnet? Wenn ja, in vollem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage?
Grüße Gast
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Liebe Forengemeinde,
wir (kleiner PR mit 3 Mitgliedern) haben mit unserer Dienststelle folgendes Problem. Der Personalrat hat auf einer Sitzung beschlossen 2 PR-Mitglieder zu Seminaren (2 PR- Mitglieder =Grundlagenseminar-Aufbauschulung u. 1 PR-Mitglied =Eingruppierungsseminar) zu entsenden. Der Beschluss wurde dem Dstl. mitgeteilt und um Anmeldung zu den Seminaren gebeten. Daraufhin teilte der Dstl. schriftl. mit, dass er die Teilnahme des einen PR-Mitgliedes aufgrund dienstl. Belange und Sparsamkeit verweigert und das andere PR-Mitglied nur an einem Seminar teilnehmen darf.
Lt. unserem LPers.VG ist es so, dass der Dstl. innerhalb einer Frist von 10 Tagen beim Vw.gericht beantragen muss, dass der Beschluss des PR aufgehoben wird. Diese Frist hat er verpasst. Der PR hat nun Stellung zu seinem Schreiben genommen und mitgeteilt, dass der Beschluss nach pflichtgemäßem Ermessen gefasst wurde und eine Notwendigkeit zu Teilnahme an den Seminaren begründet. Haushaltsmittel stehen ebenfalls im Budget des PR hierfür zur Verfügung. Der Hinweis, dass dienstl. Belange bestehen wurde durch den PR entkräftet.
Er weigert sich nun weiterhin die PR-Mitglieder zum Seminar anzumelden. Was ist nun durch den PR zu tun und was für Auswirkungen könnte das haben. Kann der PR sich selbst anmelden und dem Dienst dann zur Teilnahme am Seminar fernbleiben??
Viele Grüße aus dem Norden
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Würde gerne mal mehr erfahren zum Umzug in einen anderen landkreis. Muss ich mich im alten landkreis beim jugendamt abmelden und im anderen anmelden oder geht da auch was zwischen den ämtern untereinander ? Wer was weiß kann ja gerne mal dazu schreiben.
Lg Madeleine
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Guten Tag, habe ein Stelle in der Rechenstelle im Jugendamt angeboten bekommen. Was verstehe ich unter einer Rechenstelle?
Danke für die Antworten.
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich benötige dringend Info´s über eventuelle Regelungen in Euren Dienststellen. Folgendes:
Wie ist bei Euch die Regelung, wenn MA´s während der Arbeitzeit erkranken? Also, MA ist bereits im Dienst und wird krank. Interessieren würde mich
1. wie wird die Anwesenheit geregelt?
2. müssen die MA´s gleich zum Arzt und einen Schein bringen?
Viele Grüße und Danke
Mumie
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Hallo an alle Personalratsmitglieder,
ich habe gleich mal eine Frage an die Runde.
Wer hat schon Erfahrung in seiner Behörde mit der Auslagerung von Teilbereichen gemacht. ? Bei uns überlegt man die technischen Kräfte, wie Reinigungspersonal, Küchenkräfte in den Kitas und Hausmeister auszulagern und die Arbeiten an Fremdfirmen zu vergeben.
Was muss man als Personalrat beachten und was für Mittel hat man an der Hand, um solche Sachen eventuell verhindern zu können ?
Habt Ihr dazu Ratschläge?
Mit freundlichen Grüßen
Miezekatze
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Hallo,
ich bin neu im Personalrat und soll gleich einen Kollegen aus dem Bauhof unterstützen, der eine Höhergruppierung beantragt hat. Wie soll ich mich verhalten und was ist insbesondere zu beachten? Wäre schön, wenn jemand Auskunft geben könnte.
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Hallo Leute!
Mein Vater ist Harz 4 Empfänger und meine Mutter durch einen schweren Unfall Frührentnerin.
Das Geld bei uns ist so schon immer sehr knapp, und da ich bald weiterführende Schulen besuchen werde im PC/Animations bereich, und mein momentaner Rechner wie aus der Steinzeit wirkt, habe ich die ganzen Sommerferien durchgearbeitet, um mir bald einen neuen PC und einen orofessionellen Zeichner Tablet kaufen zu können. ( entstehen etwa kosten von 2.300 €, werd ich noch dier Herbstferien durcharbeiten müssen )
Jetzt meint mein Vater, dass wenn ich als nicht volljähriger Schüler über 1200 € im Jahr verdiene, dass ihm mehrere Hundert Euro gestrichen werden könnten im Monat ![]()
Ich mache mir sorgen dass sie dann das Geld zum Leben von mir "ausleihen" müssen und ich mir dann paar Sachen abschminken kann, die ich mir für meine Zukunft/Bildung kaufen wollte, oder wie ist das jetzt?
Weil dann kann ich ja das harte Arbeiten in meinen Ferien ersparen, wenns dann meinen Eltern abgezogen wird
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Die FTD berichtet, dass die Ratingagenturen in ihrem Bestreben, die Kommunen zu raten, nicht voran kommen. Nach der Einführung der Doppik hatte man sich hier einen großen Markt erhofft.
Im Gegenteil, auch reiche Städte wie Düsseldorf haben inzwischen vom Rating Abstand genommen, vermutlich auf Druck der armen Städte, deren Darlehen sich durch das Rating verteuert hätten.
Einerseits ist dies eine gute Meldung, um aufwändige und teure Ratings zu vermeiden. Andererseits wäre diese auch eine Chance für finanzschwache Kommunen gewesen, endlich die nötigen Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen.
Link: http://www.ftd.de/unternehmen/finanzdien...72043.html
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Bei uns wurde im Juli eine Leitungsstelle für eine/n Beamtin/Beamten im gehobenen Dienst ausgeschrieben. Nach den Vorstellungsgesprächen hat sich der Hauptausschuss für eine Bewerberin entschieden. Diese soll Ende Oktober ihren Dienst aufnehmen. Das Versetzungsverfahren ist abgeschlossen. Nun möchte die Bewerberin doch lieber bei ihrer bisherigen Dienststelle bleiben.
Unser Chef hat nun einen Beamten für die Stelle vorgesehen, der sich im vorhergehenden Ausschreibungsverfahren nicht einmal beworben hat. Er meint, das vorhergehende Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, daher müsse er nicht neu öffentlich ausschreiben.
Das sehe ich nicht so. Wer hat recht? Und ist das Zücken einer "Blindbewerbung" nicht auch Kungelei? Wie können sich vorher abgelehnte Bewerber zur Wehr setzen?
Bedanke mich für Ihre/Eure Antworten.
Mahjong
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