06.10.2010, 15:40
Sehr geehrte Damen und Herren,
welche Möglichkeiten habe ich als Gleichstellungsbeauftragte einer Kommunalverwaltung, wenn ich gegen eine geplante Maßnahme des Bürgermeisters Widerspruch nach § 19 Abs. 1 LGG NRW eingelegt habe (die Maßnahme verstößt gegen das LGG sowie den Frauenförderplan) und der Bürgermeister meinem Widerspruchsbescheid nicht abhilft? Er hält also an seiner Entscheidung fest, auch wenn diese gegen geltendes Recht verstößt. Was kann ich dagegen noch tun? Kann ich eine Stellungnahme vom Kreis (Aufsichtsbehörde) anfordern?
welche Möglichkeiten habe ich als Gleichstellungsbeauftragte einer Kommunalverwaltung, wenn ich gegen eine geplante Maßnahme des Bürgermeisters Widerspruch nach § 19 Abs. 1 LGG NRW eingelegt habe (die Maßnahme verstößt gegen das LGG sowie den Frauenförderplan) und der Bürgermeister meinem Widerspruchsbescheid nicht abhilft? Er hält also an seiner Entscheidung fest, auch wenn diese gegen geltendes Recht verstößt. Was kann ich dagegen noch tun? Kann ich eine Stellungnahme vom Kreis (Aufsichtsbehörde) anfordern?