Widerspruch und sofortige Vollziehung
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014 Kolleginnen und Kollegen,
ich hab einige Fragen zum Widerspruch und sofortige Vollziehung:
Der Fa. x wurde die Genehmigung zum Bau von Windenergieanlagen nach dem BImSchG erteilt.
Gegen diese Genehmigung wurden einige Widersprüche eingelegt, welche m.E. aufschiebende Wirkung haben.
Nunmehr beantragt die Fa. x den Sofortvollzug der Genehmigung.
Ist dies nach der Einlegung der Widersprüche überhaupt noch möglich?

Nächste Fragen wären:
1. Der Ortsvorsteher erhebt im Namen des Stadtteils in dem die Anlagen errichtet werden
sollen, Widerspruch gegen den VA. Kann er als Ortsvorsteher überhaupt gegen den VA Widerspruch erheben?
2. Der Ortsvorsteher ist auch gleichzeitig Geschäftsführer des Verkehrsvereins sowie Vorsitzender des Pfarrgemeinderates. Kann er auch in diesen Fällen Widersprüche erheben?

Ich danke euch schon jetzt für hoffentlich hilfreiche Antworten.



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