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Geschrieben von: Gast, 18.08.2009, 22:39, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

Die Stadt Hof in Bayern will es am 27.09.09 wissen: Die Bürger sollen neben den 2 Kreuzen der Bundestagswahl noch über 3 Bürgerentscheide (1 Bürgerbegehren, 2 Ratsbegehren) abstimmen.

Nachdem eine Bürgerinitiative ein Bürgerbegehren erwirkt hat, hat der Stadtrat schnell noch zwei Ratsbegehren angehängt. Die Fragestellungen der Ratsbegehren haben es in sich, sorgen für massive Beschwerden über "bewusste Verwirrung der Wähler", "primitive Wahlmanipulation" und "Betrug".

Und dies zurecht, hier sind die Fragen im Worlaut:

Frage 1 (Ratsbegehren 1): Sind Sie dafür, dass die Hofer Innenstadt mit einer Neugestaltung der Freiflächen und dem weithin Beachtung findenden Konzepts des "Hofer Himmels" schrittweise aufgewertet wird und damit das Oberzentrum Hof insgesamt gestärkt und ein Alleinstellungsmerkmal für Jahrzehnte geschaffen wird ? Ja / Nein

Frage 2 (Bürgerbegehren): Sind Sie dafür, dass die Hofer Innenstadt aufgewertet wird ohne dass ein Dach wie der zur Zeit geplante "Hofer Himmel" errichtet wird ? Ja / Nein

Frage 3 (Ratsbegehren 2): Stichfrage: Werden die beim Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer nicht miteinander zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten ? Bürgerentscheid 1 / Bürgerentscheid 2


Man macht den Bürgerentscheid hier zu einer Farce. Hier werden Fragestellung, Begründungen und Bewertungen vermengt; ferner soll der Wähler mit den 2 komplizierten Ratsbegehren verwirrt werden. Bleibt zu hoffen, dass die Bürgerinitiative mit ihrer Beschwerde bei der Regierung in Oberfranken oder beim Verwaltungsgericht Recht bekommt !

Links:
http://www.kanal8.de/default.aspx?ID=1782&showNews=498859
http://www.frankenpost.de/nachrichten/ho...90,1069976

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Geschrieben von: Gast, 18.08.2009, 21:43, Forum: Beamte, - Keine Antworten

Sylvia Erwin von LexisNexis beschreibt die möglichen Folgen der Einleitung von Disziplinarverfahren gegen 750 Lehrer durch das Land Bremen. Die Lehrer hätten während der letzten Tarifverhandlungen gestreikt, nachdem sie von ihrer Gewerkschaft "Erziehung und Wissenschaft" dazu aufgefordert worden seien.

Erwin bezweifelt jedoch, dass Streikverbot im deutschen Beamtenrecht noch rechtlich haltbar ist. In Europa bestehe ein Streikverbot nur noch in der Türkei und in Deutschland. Das türkische Streikverbot sei bereits vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausgehebelt worden....

Kommt es nun auch in Deutschland zum Prozess, dann könnten unter Umständen auch deutsche Beamte über den EuGH ein Streikrecht erwirken.

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Link: http://www.lexisnexis.de/aktuelles/betri...-in-bremen

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Geschrieben von: Gast, 17.08.2009, 13:22, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo zusammen!

Ich bin seit ca. 5 Jahren in unbefristeter Anstellung im öffentlichen Dienst beschäftigt, möchte mich aber gerne anderswo hin bewerben.
Nun meine Frage: Grundsätzlich gilt bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 5 Jahren eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Besteht diese auch, wenn man quasi vom öffentlichen Dienst in den öffentlichen Dienst wechselt?

Schöne Grüße und vielen Dank schon mal.

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Geschrieben von: WalterLewin, 16.08.2009, 14:51, Forum: Landesbeamte, - Keine Antworten

S10347

Ich möchte mich als Gymnasialehrer (insbesondere) in den Bundesländern Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein bewerben (mit 2.SE). Ich bin 34 Jahre alt. Viele meiner Bekannten sind schon länger als Lehrer in diesen Bundesländern beschäftigt und wurden nach Lebensalter und nicht nach Dienstalter eingestuft. Im Internet habe ich gelesen, dass die Einstufung nach Dienstalter vollzogen wird. Bei mir würde das eine Gehaltseinbuße von 800Euro bedeuten.
Weiß jemand, was nun stimmt, oder ob sich etwas geändert hat? Und kann mir vielleicht auch jemand über diesbezügiche Unterschiede der einzelnen Bundesländer sagen?

Vielen Dank und Grüße
Walter

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Geschrieben von: Gast, 15.08.2009, 11:26, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich habe meine Ausbildung im öffentlichen Dienst gemacht und werde nächstes Jahr zum 1.9.2010 als Inspektoranwärter beginnen.

Insgesamt habe ich dann ~ 53 Kalendermonate im öffentlichen Dienst gearbeitet, welche ja auch später auf das Ruhegehalt angerechnet werden.
Ich möchte nun wissen, ob sich die 53 Monate im öffentlichen Dienst auf die Besoldung auswirken, da es meines Wissens nach vor Kurzem eine Änderung der Vorschrift gegeben hat.

Wenn ich nach der anschließenden Ausbildung zum Inspektor nun insgesamt 89 Kalendermonate (~ 7 Jahre) im öffentlichen Dienst tätig bin müsste sich das doch eigentlich auch auf die Besoldung auswirken oder bin ich hier auf dem Holzweg?

Für Antworten bin ich sehr dankbar :-)
MfG

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Geschrieben von: Gast, 12.08.2009, 18:00, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), - Keine Antworten

Und hier noch ein Artikel aus der BILD:

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB), der z.B. Apotheker, Anwälte, Ingenieure oder Ärzte vertritt, fordert lt. BILD eine Urlaubssperre für die Angestellten und Beamten in den Bauämtern und Planungsämtern der Kommunen und Länder.

Als Begründung wird ein zu zögerlicher Beginn der Baumaßnahmen aus dem Konjunkturpaket II genannt, in den Behörden herrsche ein Bewilligungsstau.

Mein Kommentar: Wenns im Einzelfall hilft, dann ja. Aber es hätte doch jedem Verständigen Politiker von vorneherein klar sein müssen, dass die Kommunen komplexe und teure Sanierungmaßnahmen oder Investitionen nicht mal eben aus dem Boden stampfen können. Schließlich muss man sowohl geltendes Recht einhalten (z.B. Vergaberecht, Planungsrecht, Baurecht) als auch dem Bürger gegenüber rechtfertigen, die Mittel sinnvoll und effizient eingesetzt zu haben.

Etwas anderes: Warum zahlen die freiberufler eigentlich keine Gewerbesteuer ? Icon_neutral

Link: http://www.bild.de/BILD/politik/2009/08/...eamte.html

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Geschrieben von: Anne, 11.08.2009, 23:04, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Wer kann mir beantworten wieviel Arbeitszeit ein Ersatzmitglied (2. Platz Liste ) für Personalratstätigkeit verwenden darf. Ist dies außerdem in einer Stellenbeschreibung zu berücksichtigen?
Danke.

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Geschrieben von: Gast, 08.08.2009, 12:39, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

BILD hetzt mal wieder gegen Arbeitnehmer und Beamte des Öffentlichen Dienstes. Natürlich beruft sich BILD dabei auf "Wirtschaftsexperten" (ein Herr Boss vom "Kieler Instituts für Wirtschaftsforschung, IfW)":

Aufgrund der hohen Staatsverschuldung müsse es bei Löhnen und Gehältern im öffentlichen Dienst sowie bei den Renten zu 4 Nullrunden kommen. Ferner sollten öffentliche Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser oder Stadtwerke) verkauft werden. Schließlich müssten öffentliche Leistungen wie zum Beispiel Betreuungsangebote für Kindergärten abgebaut werden.

Meine Meinung: Schon kurz nach dem Höhepunkt der Finanzkrise, in der sich Wirtschaft und Banken flehend an den Staat und seine Staatsdiener gewandt hat, um das System zu retten, trauen sich die unbelehrbaren Neoliberalisten wieder hervor und verbreiten die gleichen platten Parolen ("Privat vor Staat", "Nullrunden für den Öffentlichen Dienst" usw) wie zuvor.

Die Neoliberalisten stammen übrigens vom Kieler Instituts für Wirtschaftsforschung (IfW), das als "Stiftung des öffentlichen Rechts" des Landes Schleswig-Holstein selbst prächtig von unserem Staat profitiert. Hier sollte man gleich mit der Privatisierung anfangen und das Institut in eine steuerpflichtige private GmbH umwandeln.

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Geschrieben von: Mumie, 08.08.2009, 10:45, Forum: Fortbildung , Antworten (3)

Hallo,

vor ca. 2 Jahren habe ich über den VL II den staatl. geprüften Verwaltungsfachwirt bestanden. Leider ist seit dem nichts passiert. Offensichtlich sind die großen Versprechungen bei der Einführung in die Schulung (die höheren Dienste sind ausgedünnt, hier haben Sie die Chance dann eine Stelle zu erhalten) für die Miau. Mich würde interessieren, wie es anderen gegangen ist bzw. was habt ihr getan, um nach eurer zusätzlichen Ausbildung auch eingesetzt zu werden. Wozu habe ich mir dann 2,5 Jahre mit Klausuren und Prüfungen um die Ohren geschlagen ?

Gruß
Mumie

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Geschrieben von: Mumie, 08.08.2009, 10:29, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo an Alle,

ich benötige Info´s über die Reihenfolge (falls vorhanden) über die Mitteilungs- bzw. Informationspflichten des AG. Folgendes: Auf Grund einer Stellenausschreibung wurden in Frage kommende Bewerber eingelanden. Davon sind zwei schwerbehindert mit 50 GdB. Nun wurden die Einladungen geschrieben und kurz vor dem Absenden erhielt der AG ein Urteil, in dem nach § 82 SGB IX zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden muss. Diese hätte die Folge, dass noch ein weiterer Bewerber eingeladen werden müsste. Diese Urteil gab mir mein AG unmittelbar nach dem er es selber erhalten hat, der VdS nicht mehr im Haus war, mit der Bitte um meine Meinung. Ich habe also das Urteil studiert und habe sofort am nächsten Tag den VdS informiert. Dieser kam sofort in Rage und meinte, dass er erst mal informiert werden müsse usw. Daher meine Frage: Ist Euch bekannt, ob bei Informationen zu Angelegenheiten der Schwerbehinderten Menschen der VdS vor dem PR informiert werden muss? Leider gibt es da ein paar Kommunikationsschwierigkeiten, da der VdS Gespräche zu Personaleinzelangelegenheiten auch teilweise durchführt ohne den PR vorher oder nachher zu informieren. Gedroht wird eigentlich immer nur damit, dass jede Abstimmung blockiert werden könne.

Gruß
Mumie

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Geschrieben von: Gast, 07.08.2009, 13:27, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Ich habe ein Diplom an einer Hochschule für öffentliches Recht gemacht und überlege, ob ich jetzt ein Master (an einer Hochschule, von FIBAA akkreditiert) machen soll.

Inzwischen habe ich rausgefunden, dass Leute mit Masterabschluss von jedem Bundesland unterschiedlich behandelt werden, was das Gehalt angeht. Manche Bundesländer z.B. Bayern sollen mit dem Abschluss gleich in den höheren Dienst eingruppieren, andere dagegen z.B. Baden-Württemberg angeblich sogut wie gar nicht, sondern nur in E9.

Kennt sich jemand mit dem Thema Master-Abschluss - Eingruppierung im öffentlichen Dienst aus? Gibt es da unterschiede zwischen Arbeitgebern Kommune-Land-Bund? Oder liegt es wirklich an dem dem Bundesland, in dem man arbeitet? Irgendwelche Änderungen von Laufbahnverordnungen/TV-L/TVÖD in Planung?

Vielen Dank.
Gruß
OR

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Geschrieben von: wolfgang, 06.08.2009, 23:04, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Liebe Freunde der Kommunalverwaltung,

die Euro am Sonntag spricht ein vernichtendes Urteil über das Vermögensmanagement der Kommunen:

Danach haben überforderte Kommunen durch Spekulationen auf dem Finanzmarkt 20.000.000.000 € (Milliarden) verloren !!! U.a. gingen Spekulationen mit Cross-Border-Leasing, Zertifikaten, Hedgefonds, Anleihen und Zinsswaps (auch Zinswetten) daneben. Diese Verluste würden nun durch die Einführung der Doppelten Buchführung (Doppik) aufgedeckt, da das Vermögen und die Verbindlichkeiten zu bewerten sind.

Autor des lesenswerten Artikels ist Markus C. Zschaber von der V.M.Z. Vermögensverwaltung in Köln.

Ich schätze allerdings, dass viele Kommunen versuchen werden, die wahren Verluste in ihrer ersten doppischen Bilanz (Eröffnungsbilanz) zu verschleiern, da ja keine Vorjahresbilanz und damit keine Vergleichswerte vorliegen. Solange man noch kameralistisch bucht, müssen die Verluste ja noch nicht in einer GuV (auch Ergebnisrechnung) abgeschrieben werden.

Link: http://www.finanzen.net/eurams/nachricht...nen_925550

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Geschrieben von: Martin, 05.08.2009, 22:20, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Moin, hier mal wieder eine kuriose Nachricht:

Im Landkreis Harz werden die Ortsschilder geklaut ! Schon 126 der gelben Ortseingangsschilder wurden entwendet. Der Schaden beträgt 13 000 Euro.

Warum die Schilder so beliebt sind ? Bei der Gemeindegebietsreform fusionierten die Altkreise Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode. Die noch vorhandenen alten Ortseingangsschilder sind nun eine beliebte Beute für Souvenirjäger.

Gefunden auf: http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1246046529009&calledPageId=987490165154

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Geschrieben von: SilkeR, 05.08.2009, 14:57, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo zusammen, 014

ich habe folgendes Problem:
Mittlerweile habe ich einige Dienstvereinbarungen mit meinem Dienststellenleiter (GF eines kommunalen Zweckverbandes) auf den Weg gebracht, die auch von dem Verbandsvorsteher unterschrieben wurden.
Bei einer sind wir uns noch nicht ganz einig und wollen vorher noch die Meinungen der Mitarbeiter/innen dazu hören.
(Anmerkung noch dazu: der ZV hat 13 MA, darunter 2 Beamte und ich bin somit allein als PR tätig)
Nun liegt das Problem darin, dass der Dienststellenleiter sich um die "Unterschriften" gekümmert hat, da der Verbandsvorsteher nicht den gleichen Arbeitsort hat, wie unsere Dienststelle (Entfernung ca. 150 km).
Ich möchte nun schon seit über 3 Monaten (ja, so lange ist das schon her) diese Dienstvereinbarungen der Belegschaft zugänglich machen bzw. bekanntgeben.
Der Dienststellenleiter möchte das im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Gespräch mit der Belegschaft (wegen der einen noch ausstehenden DV) mitteilen. Auf Nachfragen, wann er das dann machen will, wird dieser "Termin" immer wieder hinausgeschoben, da er so wenig Zeit hat.
Was mich dabei ärgert, ist, dass die bereits abgesegneten DV's bereits in Kraft sind und ich die MA nicht informieren kann.
Anmerkung noch: Die Zusammenarbeit mit dem Dienststellenleiter erweist sich als äußerst schwierig, da er mich wohl nicht recht für voll nimmt. Es nervt mich auch, dass ich ständig hinter ihm hersitzen muss.
Was kann ich machen, um mir endlich mal Gehör verschaffen zu können? Ich habe einmal versucht, ihn auf seine Pflichten und Einhaltung der eigentlich vereinbarten Termine schriftlich hinzuweisen. Das war ein glatter Schuss in den Ofen. Er fühlte sich da sehr auf den Schlips getreten und meinte, dass hätten wir beide doch nicht nötig. Ha, ha...
Also, liebe Mitstreiter... Könnt Ihr mir einige Vorschläge machen?

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Geschrieben von: Gast, 04.08.2009, 21:29, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Seit dem 1.7.09 besteht für große städtische Gebäude (über 1.000 Quadratmetern Nutzfläche) eigentlich eine Energieausweispflicht. Betroffen sind Nichtwohngebäude wie z.B. Rathäuser, Schulen, Kindergärten oder Krankenhäuser.

Nach Info der Deutschen Energie-Agentur ist aber erst für 25 % öffentlichen Gebäude (Bund, Länder, Kommunen) diese Verpflichtung erfüllt.

Da fragt man sich schon, wie Bund, Länder und Kommunen von ihren Bürgern und Unternehmen die Beachtung der Gesetze verlangen können, wenn sie die Gesetze selbst nicht beachten !

Zumal die Kommunen doch gerade jetzt durch das Konjunkturpaktes II die Mittel hätten, durch Sanierungsmaßnahmen Energie und damit Kosten zu sparen.

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