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Geschrieben von: Janine1907, 31.07.2007, 09:27, Forum: Fortbildung , Antworten (2)

hallo!
Also, meine Frage ist, ob der Angestelltenlehrgang I Pflicht ist! Ich habe eine Ausbildung als Bauzeichnerin bei der Stadtverwaltung gemacht und konnte nach der Ausbildung vorerst noch in dem Beruf arbeiten (ebenfalls bei der Stadt) nach 2 Jahren lief mein Vertrag allerdings aus und ich habe mich auf eine Stelle als Schulsekretärin (ebenfalls über die Stadt) beworben und auch erhalten! Jetzt wird mir gesagt, obwohl ich eine Festvertrag habe, dass ich die Stelle hier nicht behalten kann wenn ich nicht den AI Lehrgang mache!Sad Ist es Pflicht den AI Lehrgang zu machen????

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Geschrieben von: Tina83, 28.07.2007, 22:04, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Ich habe die Frage, ob die Elternzeit auch als Beschäftigungszeit nach § 34 TVöD (Kündigung des Arbeitsverhältnis) gilt und somit die Kündigungsfrist verlängern.

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Geschrieben von: y20frank, 26.07.2007, 16:47, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

wer hat im Zusammenhang mit einer digitalen Poststelle in der Dienststelle (Scannen aller ein- und ausgehenden Schriftstücke sowie deren digtale Verteilung) schon Erfahrungen mit einer Invoicing- bzw. Mailroom-Software gemacht? Speziell mit Ascent Xtrata (Pro)!
Wie zuverlässig arbeitet eine solche Software bei der Erkennung, Indizierung und Verteilung von eingescannten Dokumenten (maschinell- und handschriftlich erstellte Dokumente)?

Bin für jede Rückantwort dankbar.

MfG
y20frank

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Geschrieben von: peter pan, 23.07.2007, 00:08, Forum: Bildung, Kunst, Kultur, - Keine Antworten

Hat bitte jemand detailierte Informationen über einheitliche Dienstbekleidung

Unser Amtsleiter will uns Mitarbeiter des technischen Dienstes an einem Mehrzweckhaus ( Theater- Bürgerhaus ) in Uniformen stecken. Gibt es dazu rechtlichen Hintergrund und was kann mir geschehen, wenn ich es ablehne Uniform zu tragen?

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Geschrieben von: Petra K., 10.07.2007, 14:10, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Ich würde gerne im nächsten Jahr für 2 Monate unbezahlten Urlaub nehmen. Ich bin Justizangestellte bzw. jetzt heißt es ja Justizbeschäftigte. Meine Verwaltung teilte mir mit, dass ich in dem Fall in meiner Vergütungsstufe zurückgestuft werden würde, wenn ich die Arbeit wieder aufnehme, das würde so wohl im neuen Tarifvertrag stehen. Unbezahlter Urlaub bedeutet eine Unterbrechung der Beschäftigung. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit für mich? Wie kann man die Vertretung regeln? Gibt es die Möglichkeit, für diese 2 Monate einer Auszubildenden (diese müßten im Februar 2008 ihre Ausbildung beenden)[/size][/font] zu beschäftigen?

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Geschrieben von: partiesan, 05.07.2007, 17:11, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Guten Tag,
da ich ev. demnächst eine Stelle als Angestellter im öffentlichen Dienst antreten kann, wollte ich mich vorab über die Vergütung informieren. Da ich jedoch nicht weiß welche Vergütungsgruppe ich bin, kann ich mir schwer gemeinsam mit der Altersstufe, die passende Vergütung aus der Tabelle heraussuchen.
Kann mir vielleicht jemand helfen?
Danke im Vorraus

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Geschrieben von: Gast, 04.07.2007, 22:58, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Die Klassenfahrt unseres Sohnes (Oberstufe Gymnasium) nach Wien soll rd. 450 EU kosten. Wir können uns dies leisten, halten diesen Betrag aber für unangemessen. Schließlich soll das Lernen im Vordergrund stehen und nicht ein touristischer Ausflug. Und Lernen ist auch in Deutschland für kleineres Geld möglich.

Frage: Wie kann man gegen diese Planung vorgehen, ohne unserem Sohn bei Lehrern oder Mitschülern hier zu schaden ???

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Geschrieben von: Gast, 04.07.2007, 20:52, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Ist es richtig, dass man für einen Hund, den man aus dem Tierheim holt, keine Hundesteuer zahlen muss ?

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Geschrieben von: Muenchner, 04.07.2007, 13:30, Forum: Kommunalpolitik, - Keine Antworten

Hier ein wie ich finde sehr gelungener Clip der CSU München für die Kommunalwahl 2008, vgl. Website
Oberbürgermeisterkandidat Josef Schmid

[YouTube]Klq4NXqj3Xs[/YouTube]

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Geschrieben von: wolfgang, 04.07.2007, 00:19, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Interessantes Stadtmarketing-Projekt: Vorstellung von Städten auf NRW.TV und Youtube, hier z.B. Attendorn:

http://www.youtube.com/watch?v=N-q2NtIaRNg

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Geschrieben von: Redakteur, 02.07.2007, 13:03, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Hallo, in die Runde Smile

Unter der Rubrik "Macht Landleben glücklich? (Ohne Post, ohne Bäcker, ohne Einkaufsmöglichkeit)" ist mir letzte Woche folgende Geschichte begegnet, die für all diejenigen interessant sein könnte, die auf dem "platten Land" leben und sich in die Diskussion darüber einmischen wollen, dass der letzte Laden im Ort unrentabel sei und deshalb auf die "Grüne Wiese" verlagert werden sollte Wink

Herzlich aus Bellheim
(auch plattes Land)
C.

--

Asterix ist überall

Reilingen setzt auf attraktiven Ortskern mit Zukunft /
Wegweisendes Konzept bringt Absage für Supermarkt „auf der Grünen Wiese“

Wenn ein kleines Dorf voller unbeugsamer Badener nicht aufhört, den Betreibern einer ortsansässigen Supermarktkette die Stirn zu bieten, ist die Rede von Reilingen bei Hockenheim. Mit einem Aufsehen erregenden Konzept setzt die Gemeinde ein Zeichen gegen die zunehmende Verödung der Innenstädte im Land. Unterstützt werden die Reilinger dabei durch „Hilfstruppen aus dem freien Germanien“. Städteplaner der Kaiserslauterer WSW und Partner GmbH helfen den Stadtvätern bei ihrem Vorhaben einer umfassenden Neustrukturierung der Ortsmitte. Im Zentrum des gemeinsamen Projektes steht der Erhalt einer Supermarkt-Filiale im Ortskern.

Nach Auskunft von Bürgermeister Walter Klein hatte es Bestrebungen gegeben, den bestehenden Markt durch eine moderne Niederlassung am Rand der Gemeinde zu ergänzen. Das aber hätte über kurz oder lang zu einer Schließung des Geschäftes im Zentrum der 7.000 Seelen-Gemeinde geführt. Sollten die Ratsherren dem Vorhaben Steine in den Weg legen, würde sich das Unternehmen komplett aus Reilingen zurückziehen.

„Dieses Risiko sind wir eingegangen“, sagt Walter Klein. Trotz allerlei Befürchtungen, dass ihnen „der Himmel auf den Kopf fallen könnte“, hatte der Gemeinderat nach einem tragbaren Kompromiss gesucht, der den Interessen beider Seiten gerecht wird. Mit Erfolg. Gemeinsam mit den Pfälzer Stadtplanungs-Experten ist ein Konzept entstanden, das ein Beispiel für Städte und Gemeinden in vergleichbarer Lage geben könnte. Reilingen plant, den vorhandenen Supermarkt in eigener Regie weiter zu führen und gemäß dem Bedarf der Einwohner auszuweiten.

„Weil eine Gemeindevertretung keinen Supermarkt betreiben kann, führt der Weg zum Ziel über eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft“, erklärt WSW-Geschäftsführer Dieter Wild. Neben der Erweiterung des Supermarktes im Ortskern plant die Gemeinde nun eine umfassende Sanierung mit dem Ziel, ungenutzte innerörtliche Flächen in die gewerbliche Nutzung einzubeziehen und neue „Gallier“ zu einer Ansiedlung in einem zunehmend attraktiven Ortskern zu bewegen.

Nach Auskunft von Walter Klein ist das eben anlaufende Projekt der vorläufige Höhepunkt eines, seit 16 Jahren andauernden Prozesses, dessen Ziel es ist, „den Ortskern unserer Gemeinde für ältere Menschen interessant zu erhalten und das Interesse junger Familien zu wecken." Nicht nur die Pfälzer Stadtplaner werten dies als eine richtungweisende Absage an die, in ganz Germanien verbreitete Praxis, funktionierende Strukturen in „gallischen Dörfern“ durch „Trabantenstädte auf der Grünen Wiese“ zu ersetzen. Und selbst die Reilinger Supermarkt-Betreiber haben sich – so „Dorfchef“ Klein - inzwischen von Vorzügen und Nutzen einer innerörtlichen Versorgung überzeugt und seien auf bestem Weg, sich zu wichtigen Verbündeten der „Unbeugsamen“ zu entwickeln.

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Geschrieben von: wolfgang, 01.07.2007, 20:51, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (2)

Es ist nicht leicht, bei Google die aktuelle Tariftabellen (Gehaltstabellen / Lohntabellen) für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende im öffentlichen Dienst zu finden, ohne auf Werbung zu gelangen. Das gleiche gilt für Besoldungstabellen für Beamte und Beamtenanwärter,

Ich habe daher für alle Suchenden einen Link zu einer guten Download-Seite aufgenommen.

Links:  Besoldungstabellen   /   Entgelttabellen

Hinweise:

  • Kommunalbeamte: Werden wie Landesbeamte besoldet, daher müssen die Beamten in die Besoldungstabelle ihres Bundeslandes schauen.
  • Beschäftigte der Kommunalverwaltung: Entgelttabelle TVöD Kommunen
  • Sozialarbeiter, Erzieher, etc: TVöD Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE)
  • Stadtwerke (soweit nicht privatisiert): TV Versorgungsbetriebe (TV-V)
  • Kommunale Kliniken / Krankenhäuser: TV Versorgungsbetriebe (TVöD BT-K)
  • Pflege- und Betreuungseinrichtungen: TVöD BT-B

PS: Fragen dazu kann man dann ja hier stellen oder auch in den Foren für Arbeitnehmer oder Beamte:

Gruß

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Geschrieben von: DLPniok, 28.06.2007, 20:05, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,
ich habe ein 400€ Job als Pfleger angenommen. Mir wurde gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Urlaub, Urlaubsgeld, Wiehnahtsgeld habe, VWL habe. Die Lohnsteuer in höhe von 2 Prozent soll ich auch selbst bezahlen.
Ist das rechtens?
Im Internet habe ich bis jetzt nur was für die freie Wirtschaft finden können.
Gelten die Regeln auch für den Öffentlichen Dienst?
Falls ja, wie kann ich mich dagegen währen, weil ich noch in der Probezeit bin und froh nach langer Arbeitslosigkeit ein Job gefunden zu haben?

Danke

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Geschrieben von: Mr. Ed, 27.06.2007, 19:38, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Ich brauche mal jemanden, der mir die Dienstaltersstufen, sofern sie überhaupt noch anwendbar sind, übersetzt.

Ich werde im August 34 Jahre alt. Würde ich dann eine Stufe steigen? Momentan bin ich in DA 6 (Bund)

Für mich sind die Besoldungstabellen mit diesem 2-, oder 3-Jahres-Rhythmus ein Buch mit sieben Siegeln.

Für eine kurze Info bedanke ich mich bereits vorab

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Geschrieben von: Gast, 15.06.2007, 09:15, Forum: Bürgerfragen, Antworten (18)

Hallo,

seit einigen Wochen ziehen beim Nachbarn häufig dunkle, stinkende Wolken aus dem Schornstein. Ich vermute, dass der Nachbar in seinem Ofen Müll (z.B. Plastik oder lackiertes Holz) verbrennt.

Ich schließe dann unsere Fenster und wir verlassen auch den Garten. Natürlich kein Dauerzustand.

Da das Verhältnis zum Nachbar eh schon angespannt ist, möchte ich ihn nicht persönlich darauf ansprechen. Gibt es eine Behörde, die solche Dinge auch auf anonymen Hinweis hin verfolgt ? Wenn ja: Wer ist zuständig ? Stadtverwaltung (Umweltamt, Ordnungsamt), Kreisverwaltung, Bezirksregierung oder noch eine andere Behörde ? Oder der Schorsteinfeger ?

Danke !/

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