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Geschrieben von: Gast, 22.09.2009, 18:58, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Guten Abend,


ich hab da mal ne Frage, ich habe jeden Tag (seit 30 Jahren) mit Bürgern zu tun.
Manchmal ist das ganz schön stressig.
Nun dachte ich mir als eine Art Stressabbau einen Blog "Das Amt" zu eröffnen.

Wenn ich die Storys die ich täglich erlebe 100% anonym (kein Ort, keine Ämter) da reinschreibe, verstoße ich doch gegen keine Dienstanweisungen und so weiter? Oder?

Gast

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Geschrieben von: Gast, 22.09.2009, 09:30, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

hallo zusammen,

wie ist ein arbeiter nach ca. 20 jahren beschäftigung bei der stadt einzugruppieren ?

durch die auffindbaren tabellen im netz bin ich nicht schlau geworden ?

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Geschrieben von: Gast, 17.09.2009, 11:08, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

K045
Hallo zusammen,

mich würde folgendes interessieren:

Unsere Gemeinde hat beschlossen unsere Splittersiedlung mit einer Druckentwässerung an das Abwassernetz anzuschließen. A080 Da es ja einen Anschlußzwang gibt, kommt man ja da nicht umher anzuschließen, obwohl eine existierende Kleinkläranlage besteht.R035
Jetzt jedoch wird ein Pumpenschacht auf Privatgrund gesetzt der aber vom Eigentümer bezahlt werden soll. Die Pumpe hingegen bezahlt die Gemeinde.
Beide Arbeiten werden von der Gemeinde nach Beschluß und Ausschreibung in Auftrag gegeben.
Wir Eigentümer der Grundstücke haben diese Ausschreibung bzw. Kostenaufstellung nie zu Gesicht bekommen und sollen für etwas zahlen, dass wir nicht in Auftrag gegeben haben.

Darf eine Gemeinde auf privaten Grundstücken Druckentwässerungen bauen und diese auch noch bezahlen lassen ?

Kann mir jemand diesen Sachverhalt aufklären

Herzlichen Dank019
Floggy

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Geschrieben von: steuerpaul, 14.09.2009, 15:30, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

Hallo S10347 aus Berlin,

ich bin hier neu im Forum, habe mich aber wegen eines speziellen Anliegens angemeldet: Ich werde in Kürze eine wissenschaftliche Hausarbeit schreiben - und zwar zum Thema 'Entwicklung eines Punktesystems in der dienstlichen Fortbildung'. Ich frage deshalb nach Hinweisen,
ob und wenn ja wo (mit Quellenangabe)
es in einer Bundes-, Landes- oder Kommunalverwaltung bereits
a) eine Vereinbarung zur verpflichtenden Fortbildung (z.B. nach dem neuen BeamtenStatusGesetz oder TV-L, TV-ÖD) gibt
b) ein Punktesystem zur Fortbildung gibt oder
c) irgendwelche Überlegungen / Ansätze in dieser Richtung getroffen werden/worden sind.

Für die Hilfe bin ich allen Mithelfenden dankbar Icon_lol

steuerpaul

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Geschrieben von: Gast, 10.09.2009, 21:49, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Nach der Korruptions-Richtlinie der Stadt Köln müssen Mitarbeiter je nach Korruptionsrisiko alle fünf, in extremen Fällen alle drei Jahren die Stelle wechseln (Stellenrotation).

Die vorgegebene „Verweildauer“ auf den Stellen wurde jedoch erheblich überschritten, wie der Express berichtet:

http://www.express.de/nachrichten/region...12139.html

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Geschrieben von: personalrat2006, 10.09.2009, 14:56, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,

gibt es irgendeine Möglichkeit, die nach BPERSVG vorgeschriebene kalenderhalbjährliche Personalversammlung ins nächste Halbjahr zu verschieben oder gar ausfallen zu lassen?

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Geschrieben von: Gast, 08.09.2009, 15:27, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,

bei mir steht zum 01.10.09 eine Einstellung beim Internationalen Bund an. Nun habe ich mich durch die Entgeldstufen des Tarifvertrages gelesen und weiss überhaupt nicht nach welchen Kriterien man in welche Stufe kommt. Könnt Ihr mir da bitte weiterhelfen?

Lieben Gruß und Danke

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Geschrieben von: Sven, 07.09.2009, 15:52, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Hallo,

ich streite mich mit unserem Systemanbieter, ob Auskunftssperren für neu angemeldete JVA-Insassen an die alte Meldebehörde übermittelt werden müssen.

§21 V MRRG hilft mir hier nicht wirklich weiter.
Wer kann helfen?

Besten Dank!

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Geschrieben von: Gast, 31.08.2009, 22:06, Forum: Kommunalpolitik, - Keine Antworten

Die Piratenpartei hat es bei den Kommunalwahlen in NRW erstmals in Stadtparlamente geschafft, und das gleich in den Großstädten Münster und Aachen. Dort wurde jeweils ein Sitz errungen:

http://www.netzeitung.de/internet/internet/1448599.html

Der Münsteraner Stadt-Pirat will sich demnach vor allem gegen die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen (z.B. Bahnhof, Schulen, Busse) einsetzen. Die Piratenpartei in Münster als Programm gibt folgendes an:

"Die Piraten sind eine Partei für Bürgerrechte, die alle gesellschaftlichen Schichten überspannt und keinem traditionellen Lager angehört. Grundsätzlich geht es uns darum, die Freiheit im Sinne des Grundgesetzes zu schützen, Gerechtigkeit in der Wissensgesellschaft herzustellen und für größtmögliche Mitbestimmung der Bürger in der Politik zu sorgen.
Wir wollen uns im Rat der Stadt Münster mit unseren Forderungen nach einer transparenten, bürgernahen Politik und Verwaltung, nach freiem Zugang zu Kultur, Wissen und Bildung, nach dem Schutz der persönlichen Daten, sowie einer nachhaltigen Entwicklung der Stadt Münster konstruktiv einbringen."

Ich finde, diese Programme haben auf der kommunalen Ebene zu wenig Substanz. Mit ihren Haupt-Zielen freies Internet, Datenschutz und Informationsfreiheit scheint mir die Piratenpartei auf höheren Ebenen (Bundesländer, Bund und EU) besser aufgehoben.

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Geschrieben von: CarinaW, 31.08.2009, 09:09, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Hallo,
ich suche Handlungsempfehlungen zum beweglichen Anlagevermögen, nach Einführung der Doppik. Vorschläge über Meldung: Abgänge von beweglichem Anlagevermögen. etc. Ich hoffe ihr wisst was ich meine.

Wer hat Infos?

Gruß Carina

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Geschrieben von: Gast, 27.08.2009, 16:45, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Ich bin in E 5 eingruppiert. Durch die Umstrukturierung des Amtes hat sich zum 01.01.2009 mein Tätigkeitsfeld verändert. Aus diesem Grunde habe ich eine Stellenbeschreibung zum 29.06.2009 abgegeben mit der Bitte um Bewertung der Stelle. Gleichzeitig habe ich bei einer Höhergruppierung beantragt, dass die Differenz seit Ausübung der höherwertigen Tätigkeit, also ab 01.01.2009 nachgezahlt wird.
Nun wurde ich in E 6 eingruppiert Icon_cheesygrin - allerdings ab 01.07.2009 Icon_mad .

Kann mir jemand eine Rechtsgrundlage nennen, wonach sich ein Anspruch auf Bezahlung ab Beginn der höherwertigen Tätigkeit ableitet bzw. etwas wonach ich eine Nachzahlung zum 01.01.2009 fordern kann?
Unser Personalrat kann mir leider nicht weiterhelfen Icon_frown und aus dem TVöD ergibt sich (für mich) auch nichts.

Danke schonmal !

Liebe Grüße aus dem sonnigen Süddeutschland

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Geschrieben von: Gast, 25.08.2009, 09:09, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo! Es wäre schön, wenn mir hier jemand bei meinem Problem weiterhelfen könnte, ich komme einfach auf keine Lösung:
Eine Mitarbeiterin geb. 13.10.44 geht mit 31.10.09 in Altersrente. Unser Programm rechnet Ihr den gesamten Jahresurlaub.
Ist dies richtig? Hat man bei Rentenbeginn mit dem 65. Lebensjahr Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub? Gibt es einen Unterschied, ob man im ersten oder zweiten Halbjahr ausscheidet?
Wo finde ich den gesetzlichen Hintergrund dazu? Gibt es einen Unterschied, wenn der Mitarbeiter schon vorzeitig, also vor 65, in Rente geht?
Vielen herzlichen Dank im voraus.

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Geschrieben von: Manager, 24.08.2009, 23:31, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (10)

Nach dem Alten BAT ist man nach 15 Jahren im Öffentlichen Dienst unkündbar. Wie sieht das bei mir aus? Ich war 11 Jahre bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts beschäftigt, die aber ausdrücklich nicht nach einem Tarifvertrag gezahlt hat (meine Frau bekam als Beamtin auf Zeit aber nur den halben Verheiratetenzuschlag mit dem Hinweis Körperschaft des ÖR ist ÖD egal wie sich das Gehalt zusammensetzt). Nun bin ich seit 9 Jahren bei einem Kommunalen Unternehmen beschäftigt (GbR): Gesellschafter sind Stadt und Landkreis und zwei Körperschaften des Öffentlichen Rechts.
Bin ich nun schon unkündbar??

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Geschrieben von: huschkusch, 19.08.2009, 20:31, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

In welcher Form muss der Vorstand den anderen Mitgliedern Unterlagen, die er von der Dienststelle bekommen hat (Antragsschreiben usw.) zugänglich machen. Kann ein einzelnes Mitglied Kopien davon verlangen? Bisher wurden diese Schreiben in der Sitzung verlesen, Fragen beantwortet und dann abgestimmt.

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Geschrieben von: Gast, 19.08.2009, 11:30, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

ein Beamter wurde am 1.4.09 vom Bund zur Stadt abgeordnet. Er soll zum 1.10 versetzt werden. Derzeit erhält er A 11. Ab 1.10. soll er nach A 10 rückgruppiert werden, da die Stelle nicht mehr hergibt. Damit ist er einverstanden (da er hier in der Gegend bleiben möchte).
der Bund will dem Beamten die Ernennungsurkunde am 30.9. übergeben mit Wirkung vom 1.10.
geht das überhaupt? ab 1.10. sind wir doch Dienstherr. Ist die Ernennung dann nicht nichtig? Wäre es nicht richtiger, wenn der Beamte mit Wirkung vom 30.9. herabgruppiert wird.
Bitte dringend um Antworten.
Vielen Dank.

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