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Geschrieben von: Luzie, 12.11.2009, 17:25, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo!

Ich habe mal eine Frage zur Höhergruppierung. St191

Ich bin seit ca. 3 Jahren auf der gleichen Stelle. Insgesamt bin ich bereits ohne Ausbildungszeiten 10 Jahre als VfA in verschiedenen Bereichen tätig und auch bereits bei 2 anderen Verwaltungen tätig gewesen. Zwischenzeitlich habe ich auch meinen AL 2 absolviert.

Aktuell bin ich in der Entgeltgruppe 8 Stufe 2 eingruppiert. Ich meine aber, dass ich durchaus aufgrund meiner Leistungen und Tätigkeiten in die Entgeltgruppe 9 eingestuft werden könnte.

Da es sich bei meinem Arbeitgeber um eine sehr kleine Verwaltung handelt, lassen sich Vergleiche mit anderen Verwaltungen nicht anstellen. Ich bin für viele Sachbereiche zuständig, die ich selbständig bearbeite und bei denen teilweise nur ich das Fachwissen besitze. U. a. Vergabe von Aufträgen nach VOL/VOB, Vermietung und Verpachtung mit all seinen Problemen (Übergabe und Abnahmen von Wohnungen, NK-Abrechnungen bis zur Räumungsklage), Versicherungswesen und generell gesagt Gebäudemanagement, Protokollführung, Materialbeschaffung, Haushalt (Buchungen etc.). Man kann sagen ca. 60%-70% sind relativ gleichbleibende vorgenannte Tätigkeiten, die restlichen 30%-40% sind so zu sagen "spontane Aufgaben, die keiner machen will" - mal mehr mal weniger anspruchsvoll.
Aufgrund meiner Tätigkeiten, die vielseitige Fachkenntnisse erfordern, denke ich, dass eine Höhergruppierung möglich wäre.

Was meint Ihr?A0151
Habe ich da Möglichkeiten? Oder wird für diese Tätigkeit generell nicht so viel gezahlt?
Wie könnte ich denn mit Erfolg einen entsprechenden Antrag stellen bzw. schreiben? Hat jemand darin schon Erfahrung?

Würde mich über viele hilfreiche Antworten freuen!E035

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Geschrieben von: Schiff83, 11.11.2009, 12:25, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (6)

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ich weiss, es hört sich etwas verrückt an, nur geht mir in letzter Zeit der Gedanke durch den Kopf, vom Beamten- ins Angestelltenverhältnis zu wechseln.

Warum?

Der Grund liegt darin, dass ich mich gerne weiterbilden möchte, und bei meinem Arbeitgeber als Beamter leider keine Möglichkeiten aufgrund der desolaten Haushaltslage habe.

Den AII Lehrgang könnte ich auf "eigene Faust" machen- daher meine Überlegung...

Kann mir jemand Rat geben, ob solch ein "gewagter" Wechsel Sinn machen könnte oder eben nicht? Wie wäre es mit Rentenbezügen (was mir in meiner 6 Jährigen Tätigkeit als Beamter verloren ging) und, und, und...würde das rechtlich überhaupt funktionieren?


Vielen Dank schonmal

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Geschrieben von: Schiff83, 11.11.2009, 12:20, Forum: Fortbildung , Antworten (10)

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Ich hoffe hier kann mir jemand einen Tipp geben.
Und zwar bin ich mittlerweile Beamter auf Lebenszeit im mittleren Dienst.

Gerne würde ich mich weiter- bzw. fortbilden, doch leider legt mein Arbeitgeber mir diesbzüglich (schwere) Steine in den Weg. D.h. ich kann den Aufstieg in den gehobenen Dienst bei meinem Arbeitgeber nicht machen. Auch finanziell ist´s ein Desaster, da aufgrund der Haushaltslage nicht befördert wird. (bin nach 5 Jahren immer noch auf A6!!!)

Nun habe ich überlegt ein Studium in BWL nebenberuflich zu machen! Gibt es mit solch einem Studium Übernahmemöglichkeiten (ggf. bei anderen Behörden) in den gehobenen Dienst und ist solch ein Studium zu empfehlen? Ein Anspruch besteht wohl nicht...

Gibt´s anderweitige Vorschläge zur Weiterbildung?

Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!

Vielen Dank im Voraus

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Geschrieben von: pass.the.roc86, 10.11.2009, 21:25, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (7)

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ich bin neu hier im Forum und sehr gespannt auf das Miteinander.
Kurz zu meiner Person: Angestellter mit unbefristetem Arbeitsvertrag in einer Kommunalverwaltung

Wir rechnen im nächsten Jahr mit vielen Kündigungen in unserer Verwaltung. Dazu habe ich folgende Fragen:

1.) Stimmt es, dass zuerst die befristeten Arbeitsverhältnisse auslaufen bzw. gekündigt werden müssen, bevor Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsvertrag entlassen werden dürfen ?

2.) Welche Vorraussetzungen bzw. Kriterien müssen erfüllt sein, um einen rechtmäßigen Sozialplan aufzustellen (zur Information: bei uns existieren keine Stellenbeschreibungen u.s.w.) ?

3.) Wie verhält es sich mit freiwilligen Leistungen und freiwilligen Ausgaben trotz Entlassungen ? Stimmt es, dass bevor "festes" Personal entlassen werden kann, sämtliche freiwillige Leistungen auf ein Minimum zurückgeschraubt werden müssen ?

Vielen Dank für eure Hilfe.
Ich hoffe auf viele Antworten

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Geschrieben von: Gast, 10.11.2009, 14:31, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,

ich hab mal eine Frage. Ich bin in der ausbildung im öffentlichen Dienst und bin nächstes Jahr voraussichtlich mit meiner Ausbildung fertig. Nun möchte ich eine weitere Ausbildung im gehobenen dienst ranhängen und bin auch mitten im Bewerbungsverfahren.
Leider muss ich für jeden Einstellungstest oder für jedes Vorstellungsgespräch bei meiner jetzigen Verwaltung Urlaub nehmen...
Nun meine Frage: Steht mir eine Freistellung zu?

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Geschrieben von: otmar, 08.11.2009, 14:56, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Es würde mich mal interessieren wie die Fachleute hier so mit der Erstellung der Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht umgehen. Nach dem Wunsch der Fachleute hat man ja einen wahnsinnigen Bericht zu schreiben, der im ersten Jahr vielleicht noch interessant zu lesen ist, aber spätestens ab dem 2 Jahr sich wohl stets wiederholt.

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Geschrieben von: Dispatcher, 06.11.2009, 19:05, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo!
Ich bin Angestellter einer Rettungsleitstelle in Bayern. Unser ehemaliger Arbeitgeber war das BRK. Dort wurden wir bereits im Rahmen eines BRK-Übergangs-Tarifvertrag vom BAT in die TVÖD Tabelle überführt. Es bestand wie gesagt aber der eigene Überg. TV des BRK weiter. Es wurde lediglich die Taiftabelle des TVÖD übernommen. Wir wurden gemäß den uns bekannten Tabellen von BAT 5c in die EG8 eingruppiert. Zum Jahreswechsel wurde unsere Leitstelle von der Stadt übernommen. Die Stadt hat uns nun noch einmal neu eingruppiert. Nach ihrer Sicht aus dem BAT in den TVÖD Kommune. Nun aber z.B. aus BAT 5c in die EG7! Es wurden zwar für alle Mitarbeiter individuelle Zwischenstufen errechnet, so dass unterm Strich das Selbe netto bleibt. Irgendwie haben wr aber trotzdem das Gefühl veräppelt worden zu sein....................

Das kann doch so gar nicht sein oder????

Hat jemand dahingehende Erafhrungen?

Herzlichen Dank schon einmal....

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Geschrieben von: AndreasHL, 03.11.2009, 15:49, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,

unsere Außenstelle hat eine relativ kleine IT-Abteilung, quasi als Ableger der vorgesetzen Dienststelle. Hier arbeiten zwei Mitarbeiter.

Diese Kollegen haben sich im Laufe der Jahre, was die EDV angeht, eine äußerst luxuriöse Einrichtung angeschafft, alles vom Feinsten. Und völlig unkontrolliert von Vorgesetzten. Das gilt auch für die angeschaffte Software.

Meine Frage: welche Rechte hat hier der Personalrat ? Kann er z. B. eine Auflistung der dienstlichen Hardware verlangen ?

Gruss

Andreas

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Geschrieben von: Hotta, 02.11.2009, 15:45, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, - Keine Antworten

Hallo liebe Kollegen,

ich bin Diplom Ingenieur für Architektur (Architekt) und Mitarbeiter im Immobilienmanagement eines Landkreises. Mein Aufgabengebiet umfasst Bauunterhaltung, Neubau und Projektsteuerung im Krankenhausbau. Ausserdem bin ich Abteilungsleiter der Abteilung "Krankenhausbau".

Weiß jemand, wie diese Stelle bei anderen Kreisen oder Städten eingruppiert ist? Oder kennt jemand eine unabhängige Firma/Institution, die Stellenbewertungen durchführt?

Bitte antwortet zahlreich!!!

Tschüß!

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Geschrieben von: Rheinländer_88, 01.11.2009, 18:51, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo,

ich überlege zur Zeit, ob ich eine Laufbahn im öffentlichen Dienst einschlagen soll, habe mich auch schon umfangreich informiert, aber trotzdem leider auf ein paar Fragen keine Antworten gefunden.

Man versichert sich ja privat als Beamter, und man liest immer wieder, dass 50% der Krankheitskosten übernommen werden. Aber genau mit dieser Formulierung habe ich Probleme... z. B. an Hand dieses Beispiels :

Krankenversicherung für Beamte bzw. alle Personen mit Beihilfeanspruch
* Ambulante Behandlung beim Arzt oder Heilpraktiker
* Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie
* Zweibettzimmer und Chefarzt
* Schutz bei Auslandsreisen

Ich habe gelesen, dass sich ein 30-jähriger Beamter mit 50% Beihilfe in NRW für 200 € im Monat versichern lassen kann. Aber was heißt das jetzt genau, bekomme ich genau die Hälfte von meinem potentiellen öffentlichen Arbeitgeber bezahlt, also 100 € ?

Das verwirrende Wort für mich sind halt die "Krankheitskosten", da man in der PKV ja zwar seine Rechnungen erst selber begleichen muss und es sich danach von seiner Krankenkasse zurückholt, aber im Prinzip werden die Krankheitskosten ja doch über die Versicherungsbeiträge finanziert, da man sich das "vorgestreckte" Geld anschließend bei seiner Versicherung zurückholt...

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet !
MfG Thomas

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Geschrieben von: Gast, 31.10.2009, 12:06, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo !

Ich fange zum 1.12 diesen Jahres eine Stelle zum Justiz-Helfer ( Vorstufe zum Justizwachtmeister) an und wollte mal fragen , ob ich damit automatisch Angestellter oder Arbeiter im Öffentlichen Dienst bin?

MFG Marcus

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Geschrieben von: Gast, 30.10.2009, 22:44, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Ein Beamter (i.d.F. ein Lehrer) darf einen Politiker nicht "Spaltpilz" und "böshaft ignorant" nennen.

Das meinte zumindest die Bezirksregierung Münster, die dem Lehrer eine Rüge erteilt hatte (mit Eintragung in die Personalakte). Im folgenden Prozess schloss sich das Verwaltungsgericht Münster der Auffassung der Bezirksregierung an (das Urteil ist aber noch nicht rechtskräfrig).

Kommentar: Mit diesem Urteil will man Beamte offensichtlich mondtod machen und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entziehen. Zurecht weist der Lehrer darauf hin, dass mit dem Urteil der „Weg zurück in den Obrigkeitsstaat“ angetreten wird. Ich kann den Lehrer nur ermutigen, gegen das Urteil vorzugehen.

Link: http://www.wz-newsline.de/?redid=663828

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Geschrieben von: Zandel, 30.10.2009, 10:11, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo ihr lieben,

ich habe mal eine allgemeine Frage! Mich interessiert es brennend, wie der AL I und AL II in anderen Bundesländern so abläuft und wie die Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang sind!

Ich kann derzeit nur von Bayern sprechen.

Danke für eure Hilfe

Sandra

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Geschrieben von: MarcelW, 29.10.2009, 15:19, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo an das Kommunalforum,

hab mich vor Kurzem bei euch angemeldet und schon in den ein oder anderen Thread hereingeschnuppert. Feststellen konnte ich, dass es anscheinend die gleichen Probleme in jeder Behörde gibt Wink

Ich möchte euch mein Problem schildern und hoffe, dass sich jemand dem annehmen kann und Tipps für mich hat.

Also:

Ich bin in einer Stadtverwaltung, in der ich auch zum Vfa ausgebildet wurde, als Sachbearbeiter im Gebäude- u. Liegenschaftsamt tätig. Eingruppiert wurde ich nach Ende der Ausbildungszeit mit einer VG VII (E5) mit der dazu passenden Arbeitsplatzbeschreibung. Leider hatte ich nie eine Kopie davon. Die darin enthaltenen Tätigkeiten wurden aber nie von mir ausgeübt.
Da ich aber wusste, dass meine aktuellen Tätigkeiten, welche ich mittlerweile seit 2007 gut ausübe, weitaus höher einzugruppieren sind als die übergeleitete E5, erarbeitete ich mit meiner Amtsleiterin eine aktuelle, passende APB. Nach einigen Gesprächen mit Leuten, die etwas mehr Ahnung von Eingruppierung haben als ich, beantragte ich die Höhergruppierung in die uns schlüssigen VG. Leider entsprechen die Kenntnisse der Leute keiner, derer die Stellen tatsächlich bewerten.

Mittlerweile hab ich auch mitbekommen, dass hier im Forum sehr viel Kompetenz steckt. Deshalb wollt ich mich nicht scheuen zu fragen, ob sich wer meinereiner annimmt und eventuell mal über die APB schauen kann und seine Meinung dazu kundtut. Das dies alles nur faktisch und ohne Hintergrundwissen stattfindet, ist mir bewusst. Es wäre trotzdem eine große Hilfe und ein Anhaltspunkt für mich.

Melden könnt ihr euch auch gern per Mail oder PM.

Ich danke euch schonmal im Voraus.

MarcelW

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Geschrieben von: Gast, 29.10.2009, 14:51, Forum: Bürgerfragen, Antworten (3)

Hallo

ich wurde gestern an der Deutsch-Holländischen Grenze angehalten von der Bundespolizei.

Habe einen geraucht jedoch nichts geschmuggelt, bei der Durchsuchung haben sie meinen Führerschein gesehn.

Nun geht das ganze zum Verkehrsamt. Bin ich nun meinen Lappen los ? Mein Job hängt davon ab !!

Hat jemand vll schon mal ähnliches erlebt ? Oder weiß jemand was nun passiert ?

Bin um jede Antwort dankbar.

MfG Christian

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