Hallo,
in diesem Jahr findet ja eine große Volkszählung statt (Zensus), die mir ein paar Sorgen bereitet. Besonders zum Datenschutz liest man sehr unterschiedliche Stellungnahmen. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Befragten ? Werden die Daten an Behörden wie Finanzamt, Ausländerbehörde, Einwohnermeldeamt, Bauamt, usw. weitergegeben ? Einserseits wird behauptet, die Daten seien davor sicher, andererseits dürfte es doch irgendeinen Abgleich geben, um die abgegebenen Daten zu prüfen, oder ?
Viele Grüße
Danke, ich habs gefunden. Zitat:
"Behördliche Zugriffe auf die im Zensus erhobenen Einzeldaten zu Einwohnerinnen und Einwohnern sind nicht zulässig. Nicht anonymisierte Einzeldaten werden den abgeschotteten Bereich der Statistischen Ämter und Erhebungsstellen nicht verlassen. Das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 schreibt klar vor, dass keine personenbezogenen Daten aus amtlichen Statistiken von Behörden genutzt werden dürfen. Es gilt das sogenannte Rückspielverbot."
Klingt kompliziert, heißt aber wohl, dass Behörden wie Finanzamt, Bauamt, Steueramt, Einwohnermeldeamt, Sozialamt, Arge, Arbeitsagentur oder Polizei KEINERLEI Zugriff auf die ausgefüllten Daten im Fragebogen haben. Bin mal gespannt, ob der Datenschutz tatsächlich so gewährleistet wird. Ich denke, der Online-Fragebogen ist einiges sicherer als das Ausfüllen und Mitnehmen des Fragebogens durch den Zähler.
Bei einer Volkszählung werden in den meisten Gebieten Gemeindebedienstete mit Fragebogen in die einzelnen Häuser + Wohnungen geschickt. Hier werden die Personen - Namen und Adressen mit den Daten der Einwohnermeldeämter abgeglichen.
Sollten Personen da wohnen die einwohnermelderechtlich nicht erfasst sind, wird dies natürlich korrigiert.
Ansonsten werden die Daten nur an die statistischen Landesämter weitergegeben.
Beste Grüße!
Wenn ich das Zitierte richtig deute, werden die Daten in keinem Fall an andere Behörden als die Statistikämter weitergegeben (Rückspielverbot). Selbst wenn also beispielsweise in einem Haus 5 Personen gemeldet sind, tatsächlich dort aber niemand wohnt, weil alle verstorben oder ausgewandert sind, geht diese Info nicht an die Stadt oder ein anderes Amt. Falsche Daten werden also NICHT korrigiert !!! Kann mir dann mal irgendjemand den Sinn und Zweck der Volkszählung erklären ???
Die Volkszählung ist nur eine Statistik, diese dient nicht der Korrektur behördlicher Verzeichnisse. Also ganz klar: Weder Stadt, noch Finanzamt noch irgendeine andere Behörde außerhalb der Statistibehörden erhält individuelle Daten aus der Erhebung. Mögen ihre Datenbestände noch so falsch sein, sie werden durch den Zensus nicht korrigiert.
tut mir leid, aber so läuft es nicht.
ich war bei der letzten Volkszählung aktiv mit dabei und wir haben alle Einwohnermeldedaten ergänzt.
Damals wurden allerdings auch nur städtische Bedienstete in unserer Stadt eingesetzt.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es diese Jahr anders sein wird.
Beste Grüße!