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Geschrieben von: Ratsuchende, 15.12.2009, 17:02, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Im Rahmen meiner Einstellung im öD habe ich gerade einen Bescheid über die tarifliche Einstufung bekommen, und möchte ihn anfechten. Meine Frage: kann man in diesem Fall einen "Einspruch" einlegen, oder gilt hier ein anderes Rechtsmittel? Es wäre super, wenn sich jemand auskennt.

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Geschrieben von: AndreasHL, 15.12.2009, 11:34, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Hallo,

es interessiert mich, wie die Erfahrungen mit der dienstlichen Nutzung von Mails sind, ob unsere lieben Mitbürger viele Mails schreiben, und wie die Akzeptanz ist.

Ich arbeite ja in einer Landesbehörde und habe viel mit älteren und/oder behinderten Menschen zu tun. Die Nutzung dieser modernen Kommunikationsform ist da eher gering. So grob geschätzt erhalte ich maximal eine dienstliche Mail pro Woche. Ich schreibe auch ca. 2-3 Mails, mehr ist das nicht.

Eigentlich schade, denn Mails sind ja sehr günstig.

Vor einiger Zeit habe ich mich einmal mit einem Rechtspfleger eines Amtsgerichtes darüber unterhalten. Also, erstmal wollen die keine Mails. Teilweise wissen die gar nicht, wie ein Anhang zu öffnen ist. Und das Postfach wird vielleicht ein Mal in der Woche geöffnet. Dabei gibt es eine Dienstanweisung, dass das Postfach täglich kontrolliert werden muss.

Wir haben dienstlich auch viel mit Ärzten und Krankenhäusern zu tun. Aber z. B. ein Krankengeschichtenarchiv mit Mailadresse ? Davon kann man träumen. Und die Ärzte ? Sehen die Mails nicht regelmäßig durch, oder sie werden als Spam aussortiert.

Man sieht, es herrscht wohl noch Wildwuchs in dieser Hinsicht. Wie sind denn so die eigenen Erfahrungen mit EMail ?

Gruss

Andreas

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Geschrieben von: wolfgang, 13.12.2009, 22:22, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), - Keine Antworten

Die Verpflichtungen aus dem Vergaberecht scheinen von der Öffentlichen Hand nicht sehr ernst genommen zu werden. Diesen Schluss legen zwei Urteile des EuGH gegen öffentliche Auftraggeber nahe, in denen die Bundesrepublik Deutschland peinliche Niederlagen erlitten hat:

So weist der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 15.10.09 (C 275/08) darauf hin, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen das Vergaberecht verstoßen hat, indem die Datenzentrale Baden-Württemberg die Lieferung einer Software im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Öffentlichen Vergabebekanntmachung vergeben hat.

Nur wenige Wochen später stellt der EuGH in einem weiteren Urteil vom 29.10.09 (C-536/07) fest, dass die Stadt Köln den Auftrag zum Bau von vier neuen Messehallen rechtswidrig ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens vergeben hat. Die Stadt Köln hatte den "Oppenheim-Esch-Fonds" ohne förmliches Vergabeverfahren, insbesondere ohne europaweite Ausschreibung, beauftragt.

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Geschrieben von: Bella1209, 12.12.2009, 13:56, Forum: Fortbildung , Antworten (2)

Hallo alle zusammen,

ich bin durch Zufall auf das Forum hier gestoßen, da ich Infomaterial etc. über Fortbildung zur Personalfachkauffrau gesucht habe.

Ich arbeite schon über 20 Jahre im öffentlichen Dienst und dieses Jahr sind bei mir schon wieder 10 Jahre auf meinem jetzigen Posten rum. Ich arbeite in der kommunalen Jugendarbeit und erledige alle Personalarbeiten, außer Eingruppierung. Nun juckt es mich - ich habe mich auch schon bei der DAA in Nürnberg angemeldet - eine Fortbildung zur Personalfachkauffrau zu absolvieren.

Meine Frage an Euch: hat irgend eine/r von Euch auch diese Fortbildung absolviert, obwohl er/sie im kommunalen Bereich arbeitet und könnt Ihr den Stoff gut ins Praktische umsetzen??? Es ist ja schon ein Unterschied zwischen freier Wirtschaft und Kommune.

Mich würde Eure Meinung dazu interessieren, am besten auch Eure Erfahrung, da diese Fortbildung ja knapp über 2 Jahre dauern wird und wie ich gehört habe, kein Zucker schlecken sein soll.

Danke für Eure Unterstützung.


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Geschrieben von: Gast, 11.12.2009, 21:25, Forum: Beamte, Antworten (1)

Hallo,

wie wird man während des Aufstiegs besoldet und was ist die Rechtsgrundlage dafür (wo steht das) ??

Danke und lg

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Geschrieben von: huschkusch, 11.12.2009, 12:36, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo zusammen,

in unserer Dienststelle besteht eine Dienstanweisung, die die private Internetnutzung verbietet. Dort ist auch eine stichprobenartige Überprüfung der aufgerufenen Seiten geregelt. Nun sind leider sehr viele Seiten erfasst worden, die eine private Nutzung sehr nahe legen, wie z. B. youtube oder ähnliches.
Die Dienststelle wollte ca. 50 Seitenaufrufe weiterverfolgen, also den Nutzer identifizieren und bat um Zustimmung. Der PR hat die gewünschten Seiten weiter eingeschränkt und die Zustimmung dafür erteilt.

Nun gibt es unterschiedliche Meinungen zw. Dienststelle und PR welche Seiten an welchem Tag ausgewertet werden dürfen.

Da es hier in der Folge um Abmahnungen bzw. Kündigungen gehen kann, möchte der PR jetzt einen Rechtsanwalt beauftragen. Welche Argumente muss der PR vorbringen, um diese Ausgabe zu rechtfertigen? Schließlich steht im PersVG ja nur, dass der Arbeitgeber die "notwendigen" Kosten übernehmen muss.

Wer kann mir den Ablauf einer solchen Maßnahme erklären, damit kein formaler Fehler gemacht wird?

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Geschrieben von: Gast, 11.12.2009, 09:33, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

aus gesundheitlichen Gründen soll eine Versetzung in den Ruhestand angedacht werden (Kommunalbeamter, Bayern).

Dazu sind noch so viele Fragen offen Icon_frown :
1. Was ändert sich außer der Höhe der Bezüge noch?
2. Wie hoch sind die Bezüge > sind sie wie das Ruhegehalt (halt mir den entsprechenden altersbedingten Abzügen)?
3. z.B. bleibt die Beihilfe wie bisher und auch Krankenkasse?
4. Oder auch z. B. "Beamtenstatus" bei Versicherungen?
5. Gibt es irgendwo Informationen, wo man nachlesen kann?
6. was muss bei einem GdB von 30 % berücksichtigt werden?

Dankeschön schon mal im Voraus!

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Geschrieben von: Sebastian, 10.12.2009, 13:22, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 1949 geb.und seit dem 01.04.1964 im öffentlichen Dienst(Gemeinde)unkündbar als Angestellter beschäftigt und habe einen GDB von 60 % unbefristet.
Nun meine Frage.
Müsste ich falls ich nicht mehr arbeiten möchte,da es mir gesundheitlich nicht sehr gut geht,auch eine "Kündigungsfrist" einhalten und wie wäre die in meinem Fall,oder ist es besser einen Auflösungsvertrag zu machen,so das ich mit 63 J.ohne Abschlag meine Rente bekommen kann.
Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.135
Gruß
Sebastian

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Geschrieben von: wolfgang, 10.12.2009, 00:02, Forum: TVöD, Antworten (5)

Ich habe hier mal einige Infos zu den demnächst anstehenden Tarifverhandlungen 2010 für Arbeitnehmer von Bund und Kommunen zusammengestellt:

Gewerkschaft Verdi: "Realistisch, aber nicht bescheiden!“
Im Zentrum steht die Forderung einer "spürbaren" linearen Entgelterhöhung für alle (Arbeitnehmer und Beamte), genannt werden fünf bis sieben Prozent. Bsirske beschrieb 2,8 % als Ausgleich für Produktivitätszuwachs und Preissteigerungen, dazu ein Ausgleich für die höheren Krankenkassenbeiträge (insbes. Zusatzbeiträge). Weitere Aspekte sind Altersteilzeit (Finden einer Anschlussregelung nach Auslaufen der Förderung Ende 2009) und Bewährungsaufstiege (Problematik für Einstellungen ab Oktober 2005). Die Leistungsorientierte Bezahlung - LOB - darf nicht zulasten der linearen Entgelterhöhung gehen.

Kommentar der Arbeitgeber (noch recht dünn):
Eine Nullrunde wird bereits ausgeschlossen. Die Einkommen im öffentlichen Dienst sollen künftig stärker von der individuellen Leistung der Beschäftigten abhängen, d.h. die LOB sollen ausgebaut werden.

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Geschrieben von: AlleinZuHaus, 09.12.2009, 11:58, Forum: Beamte, Antworten (4)

Hallo,

Ich habe eine Frage zum Beamtendarlehen. Ich meine damit nicht den Kredit vom Arbeitgeber, sondern die Form der Lebensversicherung, wird z.B. von 'Herrn Kaiser' angeboten ;-) Kann mir jemand mehr dazu sagen, evt. ein anderes (seriöses) Institut empfehlen? Es wird doch nicht so häufig angeboten, wie ich angenommen habe. Außerdem befinde ich mich im Vorruhestand, könnte diese Tatsache dieses Darlehen verhindern..?

Danke!

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Geschrieben von: Gast, 08.12.2009, 18:03, Forum: Kommunalpolitik, - Keine Antworten

Der DStGB regt auf seiner Website eine regionale Pauschalierung der Mieten bei Hartz 4 an. Damit koenne man so viel Buerokratie sparen, dass man hoehere Mieten uebernehmen koenne.

Das ist doch wohl keine gute Idee! Das wuerde doch zwangslaufig dazu fuehren, dass sich in unattraktiven Gegenden vermehrt Hartz 4 - Empfaenger ansiedeln, da diese hier mehr Geld zum Leben haben. Die Empfaenger ziehen also gerade NICHT dorthin, wo es freie Arbeitsstellen gibt. Ausserdem foerdert man so eine Ghettobildung.

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Geschrieben von: Gast, 08.12.2009, 13:19, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo Zusammen,

ich habe einige Fragen zu der Beurteilung eines Dienstwagens für Beamte:

Ist es richtig, dass auch Beamte / Wahlbeamte einer Stadtverwaltung die Nutzung eines Dienstwagens als Geldwerten Vorteil versteuern müssen, oder gibt es da irgendwelche anderen Regelungen. Ich konnte bislang nur etwas für Arbeitnehmer finden aber keine speziellen Regelungen für Beamte.

Ist folgende Berechnung (Beispiel) richtig?

Listenneupreis: 20.000 €; Entfernung zur Arbeitsstätte 5 km
==> mtl. geldwerter Vorteil: 230 €

Muss ich sonst noch etwas beachten?
Wie genau funktioniert die Pauschalisierung der Lohnsteuer?

Vielen Dank im Voraus für die Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
W.

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Geschrieben von: hampc, 06.12.2009, 19:35, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (10)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich nun in der Endphase zum staatlich geprüften Betriebswirt, mit der Fachrichtung Personalmanagement. Ich strebe eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten an. Inwiefern kann meine Weiterbildung zum Betriebswirt auf die möglichen Aufstiegschancen Einfluss nehmen?

Ich stehe kurz vor einem Vorstellungsgespräch. Wie kann so ein Gespräch ablaufen? Mein letztes Vorstellungsgespräch liegt ca. 16 Jahre zurück. Damalige Ausbildung zum Speditionskaufmann. Ich bin derzeit noch Soldat auf Zeit.

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Marcus

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Geschrieben von: Dietmar, 02.12.2009, 21:21, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo!
Ich bin Personalrat in Bayern! Momentan gibt es einen Streitpunkt bei der Dienstplanung. Der Dienstplaner will die Planung von bisher 6 Wochen auf jetzt 4 Wochen kürzen. Einige Kollegen haben insofern Probleme, dass die Ehepartner auch im Schichtdienst tätig sind und deren Dientspläne für 6 Wochen geplant werden. Nun meine Frage. Weiss jemand, ob es hier etwas gibt, womit man gegen diese Maßnahme vorgehen könnte? Bisher habe ich nur ein BGH-Urteil gefunden, dass eine Frist von 2 Wochen vorgibt. Momentan sehe ich kein Druckmittel, womit ich die Dienstplanung von ihrem Vorhaben abbringen kann.

Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar!

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Geschrieben von: hinzel, 02.12.2009, 16:48, Forum: TV-L, Antworten (1)

Hallo zusammen,

nach meinem Studium der BWL und 2 Jahren Berufserfahrung in der freien Wirtschaft habe ich die Möglichkeit als Verwaltungsleiter an einer Berufsbildenden Schule zu arbeiten.
Die Stelle ist mit E11 nach TV-L ausgeschrieben.

Meine Frage ist nun inwieweit so eine Stelle finanzielle Aufstiegsmöglichkeiten bietet. Mir wurde gesagt, E11 wäre da schon das Höchste. Stimmt das? Oder geht ein Wechsel nach E12 oder gar keine Verbeamtung?
Und viel wichtiger wäre mir, zu erfahren, inwieweit man sich von dieser Stelle später weiterentwickeln kann. Wohin kann man gehen, kann man dort verbeamtet werden (wie würde man da eingruppiert werden) und wie sind die generellen Chancen von der Position eines Verwaltungsleiter an der Schule sich in andere Bereiche zu entwickeln? Was würde man da dann verdienen?
Ich möchte einfach ein Überblick über meine zukünftigen Perspektiven in fachlicher Hinsicht bekommen.

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