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Geschrieben von: Gast, 11.01.2010, 20:29, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo,

ich bin z.Zt in EG6 Stufe 2 und unbefristet beschäftigt. Intern habe ich mich beworben auf eine E8 Stelle, die befristet ist aufgrund einer Elternzeitvertretung (18 Monate). Gehe in paar Tagen zu einem Gespräch.

vorab aber schon eine frage:

in dem Fall, dass die Mutter wieder zurückkommt und die stelle wieder annimmt.

- muss das Personalamt mir wieder eine Stelle suchen, min E6??
bzw analog zu meiner jetzigen Stelle, ich meine auch nicht nur geldlich, sondern auch vom aufgabengebiet her, also in die poststelle möchte ich sicherlich nicht....

ich werde mir mal alles anhören, dennoch bin ich einwenig skeptisch...
ich hab zwar in den 18 monaten mehr geld, aber danach ist es halt ungewiss.

Für Antworten, eigene Meinungen und Anregnung wäre ich sehr denkbar Icon_smile

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Geschrieben von: Hamburger Deern, 11.01.2010, 15:47, Forum: AltTZ, Antworten (4)

Hallo und moin moin ins Forum!!!!

Kann mir jemand sagen, wo ich etwas zum Thema Vorruhestand / Altersteilzeit im ö. D. finden kann?

Oder kann mir jem. kurz die Voraussetzungen nennen, die erfüllt sein müssen, wenn man in den Vorruhestand möchte bzw. in Altersteilzeit gehen möchte?

Eine Kollegin sagt, dass das ganz allein die Verwaltung entscheidet...
Stimmt das????

Ganz liebe Zuckergrüße aus dem verschneiten Norden.

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Geschrieben von: Gast, 09.01.2010, 20:42, Forum: Fortbildung , Antworten (6)

Hallo zusammen,

ich hab im Sommer 09 meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten-Kommunalverwaltung Bayern abgeschlossen und bin nun in einer mitttelgroßen Stadtverwaltung beschäftigt.

Mir macht mein derzeitiger Job echt Spaß, nur möcht ich mich nun in irgendeiner Weise weiterbilden...

Ich hab auch schon nachgefragt, ob ich die Möglichkeit habe, den AL II zu machen, nur ist da mein Arbeitgeber nicht so begeistert, da in nächster Zeit keine passende Stelle frei wird.

Die Weiterbildung zur Verwaltungsbetriebswirtin kann ich leider nicht machen, da ich kein Fachabi bzw. Abi habe....

Kennt von euch jemand eine Möglichkeit, wie ich mich möglichst neben meinem Job weiterbilden kann?

Vielen Dank!

grüße!

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Geschrieben von: Gast, 09.01.2010, 00:48, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), - Keine Antworten

Die Stadt Köln und das Land NRW bieten eine neuerliche Posse:

Vor der Wahl des Oberbürgermeisters hatten sich SPD und Grüne in Köln verständigt, dass die Grünen die Wahl des SPD-Oberbürgermeisters unterstützen und dafür im Gegenzug die Kämmerer-Stelle besetzen dürfen. Gesagt getan.

Doch der Regierungspräsident Hans Peter Lindlar hat dem Klüngel einen Riegel vorgeschoben und den Ratsbeschluss mit der Berufung des IT-Fachmanns Jörg Frank beanstandet. Frank besitze keine Führungserfahrungen und erfülle daher nicht die Anforderungen der Gemeindeordnung. Daraufhin hat Frank nun seine Kandidatur zurückgezogen.

Kommentar: Es ist wohl einmalig, dass die eigentlich übliche Besetzung eines kommunalen Spitzenpostens nach Parteibuch, auch Ämterpatronage genannt, seitens der Kommunalaufsicht verhindert wird. Dies scheint auf den ersten Blick gerechtfertigt, schließlich besitzt Frank als Informatiker ohne Führungserfahrung nicht die nötigen Kompetenzen für einen Kämmerer. Zweifellos haben es SPD und Grüne hier übertrieben - üblicherweise werden Parteimitglieder ausgewählt, die wenigstens ansatzweise den Anforderungen enstprechen.
Gleichwohl darf man nicht verkennen, dass der Regierungspräsident Lindlar CDU-Mitglied ist und als gelernter Lehrer (Deutsch und Erdkunde) ebenfalls keine Kompetenzen für seine Stelle besitzt.
Da fällt einem gleich wieder das böse Wort von der Bananenrepublik ein ...


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Geschrieben von: Anette T., 08.01.2010, 14:39, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo, es fällt mir etwas schwer, meinen Urlaubsanspruch nachzuvollziehen:

Ich bin 34 Jahre alt und habe einen befristeten Teilzeit-Arbeitsvertrag vom 16.02.2009 bis 28.01.2010.

Ich arbeite 25 Wochenarbeitsstunden, also in Teilzeit 64% und pro Woche 3 volle Arbeitstage (Die,Mi,Fr)

Mir steht ein Gesamturlaub von 13 Tagen zur Verfügung. Selbst wenn ich nur volle Kalendermonate dem Anspruch zugrundelege, kann diese Berechnung des Urlaubsanspruchs doch nicht stimmen, oder?
Kann mir jemand helfen?

Vielen Dank!

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  VBL
Geschrieben von: etlam, 08.01.2010, 10:38, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo,

ich habe eine Frage zur VBL.

Ich bin seit April 2009 an meiner Hochschule angestellt. Damals meinte der Personaler, es wäre schon richtig von mir auf die "VBL" Versorgung "nicht" zu verzichten. Er wusste aber schon, dass ich nicht ewig an der Hochschule bleiben möchte. Auch mein Fehler, habe nur Zusatzversorgung gelesen und meinte das wäre toll....
Wenn ich es richtig sehe, hätte ich damals "ja" sagen müssen um in diese "VBL Extra" reinzukommen - diese wo man auch was bekommt wenn man die 60 Monate nicht erreicht.

Was habe ich für Möglichkeiten?
- Wechseln in die VBL Extra geht wohl nicht
- Privat die fehlenden Monate mitzahlen auch nicht?
- Wenn ich die 60 Monate nicht erreiche ist das ja so ähnlich wie mit Geld geheizt zu haben (wobei mir das ja noch Wärme gebracht hätte)
- Auf Teufel komm raus die 60 Monate hier bleiben
- Davon ausgehen, dass ich irgendwann wieder mal im offentl. Dienst tätig bin

Mehr fällt mir momentan nicht ein. Die VBL Stelle meinte verkürzt, entweder 60 Monate oder keine Kohle...

Grüße
Malte

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Geschrieben von: Nobby, 06.01.2010, 10:33, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Ich bin niedersächsischer Beamter der Bes.Gr. A9.
Mit dem Dezembergehalt erhält man in Niedersachsen Sonderzahlungen für Kinder.
Für das erste und zweite Kind jeweils 120,-- Euro. Für das dritte Kind 400,-- Euro.
Maßgebend ist, ob man für die Kinder im Dezember Kindergeld erhält.
Nun musste mein Ältester am 01.10.2009 seinen Grundwehrdienst antreten und ich bekomme
für ihn kein Kindergeld und entsprechend auch keine Sonderzahlung mehr. Soweit korrekt.
Jedoch sehe ich bei der derzeitigen Länge des Grundwehrdienstes hier eine Ungleichbehandlung.
Wäre er erst zum 01.01.10 eingezogen worden, hätte ich für Dezember 2009 noch die Sonderzahlung erhalten und für Dezember 2010 schon wieder, weil dann der Grundwehrdienst schon beendet ist. Künftig bei sechsmonatigem Grundwehrdienst trifft dies auch für zum 01.04. eingezogene Kinder zu.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

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Geschrieben von: Gast, 05.01.2010, 23:36, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Hallo,

ein Ratsmitglied hat angefragt, ob es möglich wäre, die Ratssitzungen per Webcam live auf der Website unserer Stadt zu präsentieren und auch als Videoaufzeichnung dort in ein öffentliches Archiv zu stellen. Da ich mich mit Videos weder technisch noch inhaltlich beschäftigt habe, wäre ich für Hinweise dazu dankbar.

Welche Hardware und wieviel Menpower benötigt man ? Daraus müsste ich dann auch die Kosten ableiten. Eine Webcam dürfte ja nicht ausreichen ...

Gibt es rechtliche Einschränkungen ? Muss zum Beispiel ein Bürger, der in der Ratssitzung eine Frage stellt, die Präsentation und Aufzeichnung dulden ?

Bin für jeglichen Tipp dankbar !

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Geschrieben von: Gast, 05.01.2010, 17:33, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (12)

Hallo ihr da draußen!
Ich steh momentan vor der schweren Entscheidung: Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten bei der AOK oder Beamtenausbildung???
Ich wäre echt heilfroh, wenn mir jemand Tipps geben könnte, oder auch jemand da is, der eine Ausbildung macht und mir sagen kann, was mich erwartet!!!

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Geschrieben von: f07, 04.01.2010, 14:25, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Benötige eure Hilfe !
Ich bin Beamter beim Land Berlin im gartenbautechnischen Dienst mit Besoldung A 10. Derzeit sollen wir Stellenbeschreibungen anfertigen. Ich habe sowas noch nicht gemacht. In Hinblick auf die Bewertung möchte ich wissen, welche Anforderungen an eine Stellenbeschreibung gestellt werden und welche Inhalte den Unterschied zwischen einer Stellenbeschreibung für eine A 10 und eine für A 11 darstellen.
Vielen Dank für eure Hilfe.

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Geschrieben von: Gast, 04.01.2010, 13:30, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

hallo,

wegen ploetzlicher geschaeftsaufgabe durch meinen chef bin ich kurzfristig zum 31.12.09 arbeitslos geworden und werde hartz 4 beantragen muessen. ich verfuege nur ueber eine kleine witwenrente, anspruch auf arbeitslosengeld 1 habe ich wohl nicht.

bevor ich morgen den antrag stellen konnte (amt war geschlossen) wurde mir von meinem vermieter bereits die miete fuer januar abgebucht. ich hatte noch 3000 EU erspartes auf dem konto.

kann mir jemand sagen, ob die arge die miete trotzdem zahlen muss, obwohl sie bereits ueberwiesen ist ? falls nicht faende ich dies sehe ungerecht, denn ich konnte wahrend der feiertage und am wochenende ja keinen antrag stellen.

ich werde morgen mir einem bekanntenten den antrag stellen.

danke

cathrin

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Geschrieben von: Gast, 30.12.2009, 22:20, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

In Niedersachsen will man Kommunen, die mit besonders großen Defiziten kämpfen, helfen. Das Land und die kommunalen Spitzenverbände unterzeichneten am 17.12.09 einen "Zukunftsvertrag". U.a. wurde darin geregelt, dass überschuldete Kommunen zu mehr oder wenig freiwilligen Fusionen motiviert werden. Als Anreiz übernehmen das Land und die niedersächsischen Kommunen je zur Hälfte bis zu 75 % der bestehenden Kassenkredite fusionierender Kommunen (Zinsen und Tilgungen). Die Fusionsbeschlüsse müssen bis Oktober 2011 gefasst werden.

Grundsätzlich eine gute Idee. Auch der demographische Wandel wird das Thema "Städtefusionen" bundesweit in den Vordergrund rücken. Man muss allerdings abwarten, ob diese finanziellen Anreize ausreichen, um die Kommunen zur Aufgabe ihrer Eigenständigkeit zu bewegen. Auch bei den Bürgern bestehen häufig große Widerstände gegen Zusammenschlüsse; zahlreiche Bürgerentscheide sind vorprogrammiert.

Ferner werden sich jetzt sparsame Kommunen darueber ärgern, dass sie ihre (möglicherweise) schlecht wirtschaftenden Konkurrenten um Einwohner, Touristen und Wirtschaftsunternehmen noch mit eigenen Steuergeldern unterstützen müssen. Wenn die armen Kommunen dann z.B. noch über teure Freizeitbäder, viele Schulen oder neue Industriegebiete verfügen, kann es "böses Blut" geben. Es würde mich wundern, wenn es nicht zu Klagen von zahlenden Kommunen kommen würde.

Problematisch ist in diesen Modellen auch, dass man zumindest kurzfristig Anreize zum Schuldenmachen setzt, da die Entschuldungs-Zuschüsse mit steigenden Schulden auch ansteigen.

Man darf gespannt sein, wie sich der "Zukunftsvertrag" in der Praxis bewähren wird.

H. L.

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Geschrieben von: Gast, 22.12.2009, 22:33, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Hallo Leute!!!
Wie sollte den eurer Meinung nach die Finanzbuchhaltung organisiert sein?
Habt ihr gute Praxistipps oder Quellen zum nachlesen?

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Geschrieben von: Gast, 17.12.2009, 01:06, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (1)

Berlin verlangt ab 2011 für den Kita-Kesuch von 3-6-Jährigen keine Kindergartenbeiträge mehr.

Angesichts unseres demographischen Wandels und der gar nicht mehr so neuen Erkenntnis, dass gerade in diesem Alter wesentliche Bildungsgrundlagen gelegt werden, eine längst überfällige Entscheidung.

Knappe Kassen hin oder her - wenn die Kommunen ihre Bildungsaufgabe ernst nehmen, muss das Beispiel Berlin bundesweit Schule machen !

PS: Liebe Kommunen, vergesst dann bitte nicht, auch die Qualität der Kitas zu verbessern, denn diese ist heute noch vielfach mangelhaft !

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Geschrieben von: 1225_de, 16.12.2009, 11:11, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich bin Justizvollzugsbeamter auf Lebenszeit in RLP und würde jetzt gern bei einer anderen Landesbehörde die Ausbildung für den gehobenenen Dienst absolvieren ( ganz von vorn, nochmal als Anwärter).

Kann ich meinen Status als Lebenszeitbeamter im mittleren Dienst beibehalten?

Macht sich der Status bei der an die Ausbildung folgende Probezeit positiv bemerkbar?

Danke für eure Antworten

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